US Supreme Court genehmigt Einreiseverbot: Trumps "Travel Ban" tritt in Kraft

von Desirée C. Schmitt, LL.M.

06.12.2017

2/2 Überraschung: Der US Supreme Court lässt den Travel Ban in Kraft treten

Der US Supreme Court gab den Anträgen der Regierung statt und hob die einstweiligen Anordnungen der Gerichte in Hawaii und Maryland auf (Entscheidung vom 4. Dezember 2017). Damit konnte der Travel Ban nun vollumfänglich in Kraft treten.

Die Richter trafen auch keine Einschränkung im Hinblick auf Personen mit bona fide Beziehungen in den USA. Der oberste Gerichtshof gab in seiner knappen Anordnungen keinerlei Gründe für seine Entscheidung wider. Er teilte lediglich mit, dass die Richterinnen Ginsburg und Sotomayor dem Antrag nicht stattgegeben hätten.

Damit gilt der dritte Travel Ban unabhängig davon, ob eine Person eine schützenswerte Beziehung in den USA unterhält. Allerdings bezieht sich der Einreisebann gemäß Section 2 nur auf bestimmte Staaten und jeweils bestimmte Einreise- bzw. Visakategorien.

Aus dem Tschad, Libyen und Jemen, dürfen weder Einwanderer, noch Nicht-Einwanderer mit Geschäfts- oder Tourismus-Visa in die USA einreisen. Aus dem Iran dürfen nur Studenten und Austauschschüler einreisen. Somalische Staatsangehörige dürfen nicht mehr einwandern, sie können jedoch als Nicht-Einwanderer einreisen, nachdem verstärkte Überprüfungen ihrer Person vorgenommen wurden. Syrische und nordkoreanische Staatsangehörige dürfen allesamt nicht mehr einreisen, geschweige denn einwandern. Außerdem gelten Einreisebeschränkungen für bestimmte venezolanische Regierungsmitglieder und deren engste Familienangehörige.

Ob das das letzte Wort ist, bleibt offen

Diese Einreise- und Einwanderungsbeschränkungen können nun in Kraft treten. Sie gelten zumindest solange, bis der Supreme Court nochmals entscheidet – ob er das tun wird, ist ungewiss.

Wenn die Regierung eine Überprüfung in der Hauptsache ("writ of certiorari") beantragt und der US Supreme Court diesen Antrag ablehnt, so verliert die Anordnung ihre Wirkung und die einstweiligen Anordnungen der unterinstanzlichen Gerichte leben wieder auf. Nimmt das Gericht diesen Überprüfungsantrag jedoch an, so gilt die Anordnung so lange, bis das Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache trifft. Es kommt also zunächst darauf an, ob die Regierung einen solchen Antrag stellen wird.

Da die Regierung sicherlich mit der vorläufigen Entscheidung zufrieden sein wird, ist äußerst fraglich, ob sie den US Supreme Court um eine materiellrechtliche Überprüfung des Travel Bans bitten wird. Hingegen könnten die Gegner diesen Schritt erwägen. Dieses Mal hat Trump im wahrsten Sinne des Wortes triumphiert. Damit ist die Sache jedoch nicht endgültig vom Tisch. Es bleibt spannend in Washington, D.C.

Dipl.-Jur. Desirée C. Schmitt, LL.M. ist zurzeit als Fulbright Research Scholar an der Washington and Lee University School of Law, Virginia, USA. Ihre dortige Forschungstätigkeit im Rahmen einer Dissertation (betreut von Prof. Dr. Thomas Giegerich, Universität des Saarlandes) dreht sich um die Rechtsvergleichung von deutschem und amerikanischem Recht, wobei Rechtsstaatlichkeit im Einwanderungsrecht und bei der Familienzusammenführung im Vordergrund stehen.

Die hier vertretenen Ansichten sind ihre persönlichen und geben keineswegs die Auffassungen der Fulbright-Kommission oder des U.S.-Außenministeriums wieder.

Zitiervorschlag

Desirée C. Schmitt, LL.M., US Supreme Court genehmigt Einreiseverbot: Trumps "Travel Ban" tritt in Kraft . In: Legal Tribune Online, 06.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25879/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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