Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Kinder und Jugendliche zu ihren Erfahrungen mit der Justiz befragt. Das Ergebnis: Deutsche Gerichtsverfahren entsprechen nicht den menschenrechtlichen Anforderungen an kindgerechte Justiz.
Mehr als 100.000 Scheidungskinder und bis zu 300.000 minderjährige Opfer sexueller Gewalt pro Jahr - diese Zahlen gaben den Anlass für die Studie "Kindgerechte Justiz – Wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche verbessert werden kann", die das Deutsche Institut für Menschenrechte mit Sitz in Berlin jetzt veröffentlichte. Die Grundlage für die nicht repräsentative Fehleranalyse und Handlungsempfehlungen für Politik und Justiz stellen 48 Interviews mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Alter von 4 bis 17 Jahren Beteiligte an einem straf- oder familienrechtlichen Verfahren waren. Die Quintessenz der Studie: Den Betroffenen war aufgrund ihres Alters der bestmögliche Zugang zum Recht verwehrt.
Für die Definition eines "Zugangs zum Recht" orientieren sich die Forscher am allgemeinen Menschenrecht des "access to justice", der gleich in mehreren Rechtsquellen, wie etwa in der EU-Charta der Grundrechte, festgehalten ist. Demnach bedeutet Zugang zum Recht, dass eine Person, deren Rechte verletzt worden sind, bei einer innerstaatlichen Rechtsinstanz ein wirksames Rechtsmittel erheben kann. Als "wirksam" gilt es dann, wenn es dazu führt, dass der Betroffene wieder zu seinem Recht kommt oder eine Entschädigung für bereits eingetretenen Schaden erhält.
Das Recht auf den Zugang zum Recht beinhaltet auch, dass im Verfahren selbst grundlegende Verfahrensregeln eingehalten werden wie eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung. Die Realität hierzulande aber sehe anders aus, resümiert Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte: "Deutsche Gerichtsverfahren entsprechen derzeit weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Vorgaben des Europarats zu kindgerechter Justiz."
Polizei beliebter als Richter
Auch wenn den 48 Gesprächen individuelle Lebensgeschichten und Verfahren zugrunde lagen, kristallisierten sich im Ergebnis zentrale Kritikpunkte heraus, mit denen fast jede befragte Person während der Verfahren in Berührung gekommen war. So beklagten sich die während des Verfahrens Minderjährigen häufig darüber, dass sie keine Informationen über den Ablauf des Verfahrens bekommen hätten oder welche Bedeutung gerichtliche (Zwischen-) Beschlüsse für ihr Leben oder den weiteren Verfahrensverlauf hatten. Wichtige Verfahrensabschnitte seien nur in Ausnahmen kindgerecht zusammengefasst worden.
Gründe für das Informationsdefizit seien allerdings nicht nur bei den Richtern zu suchen. Gerade in den familienrechtlichen Verhandlungen enthielten die (getrennten) Eltern oder Pflegeeltern den involvierten Minderjährigen wichtige Informationen bewusst vor.
Neben ausreichenden Auskünften und Erklärungen vermissten die Befragten auch Empathie und eine gewisse Leichtigkeit in den Verfahren. So beschrieben die Befragten, dass Freundlichkeit und persönliche Ansprache bei der Polizei häufig vorhanden gewesen seien, während Richter eher "grimmig guckten" und "nie lachten". Ebenso fühlten sich die Kinder und Jugendlichen in ihrer Möglichkeit eingeschränkt, ihren Beitrag zu den Verfahren so gut wie möglich einzubringen, weil etwa während der Anhörungen von den Richtern keine Pausen erlaubt worden seien, um kurz nach draußen zu gehen oder etwas zu trinken. "Schwierige Fachhochbegriffe" und "immer nur Paragrafen" statt verständlicher Sprache verstärken laut Studie den negativen Eindruck der Erwachsenenwelt, die ein Gericht nun einmal sei. So sei in einigen Extremfällen nicht einmal darauf eingegangen worden, wenn die angehörte Person "total geheult" habe.
Auch erzieherische, abschätzige Bemerkungen am Ende der Anhörungen kritisierten viele der Befragten. Insbesondere, wenn der Richter wegen seiner besonderen Kenntnisse aus den Akten Andeutungen machte und somit für alle Anwesenden transparent wurde, dass der Minderjährige bereits in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. So habe etwa ein Richter eine Befragt nach einer Anhörung im Scheidungsverfahren ihrer Eltern ermahnt, sie möge wieder darauf achten, regelmäßig zur Schule zu gehen und die Hausaufgaben zu machen.
2/2: "Die Richterin muss jetzt nicht meine Freundin sein"
Ebenso kritisierten die Befragten, dass schon die Räumlichkeiten der Gerichte einen einschüchternden und autoritären Eindruck gemacht hätten. Man erwarte "keine Kindertapete oder so", doch seien Gerichtssäle mit dem Flair so eines "braunen, alt-hölzernen Beamtenbüros" nicht gerade vertrauenserweckend. Ein gutes Anhörungszimmer wäre nach ihren Vorstellungen hell, gegebenenfalls mit Zimmerpflanzen bestückt und – falls man lange sitzen müsse – mit "Kissen auf den Stühlen" ausgestattet.
In den strafrechtlichen Verfahren hätten sich die Kinder und Jugendlichen durch die nachforschende Art der Befragung sehr unter Druck gesetzt und verunsichert gefühlt. Die Beteiligten hätten zwar gewusst, dass die "Richter streng sein müssen" und "die Richterin jetzt nicht die beste Freundin sein" könne. Doch berichteten viele von "so ein paar Fangfragen" und dass man unterschwellig "als unglaubwürdig" dargestellt worden sei. In der Praxis habe es sich zwar bewährt, Kindern und Jugendlichen als besonders schutzbedürftigen Zeugen zur Unterstützung psychosoziale Prozessbegleitung, also Betreuung und Informationsvermittlung, anzubieten, so die Studie. Fest vorgeschrieben seien aber weder das Angebot an sich noch die Qualifikation von entsprechenden Personen.
Ähnlich sieht es auch in familiengerichtlichen Verfahren aus. Die Gerichte haben einen Ermessensspielraum, ob sie einen Verfahrensbeistand als so genannten "Anwalt des Kindes" bestellen. Aber auch dieser hat laut Studie nicht immer die nötige Qualifikation oder kommt seinen Aufgaben nicht umfassend nach. Sie hätten mit diesen Betreuern "ja nicht so viel zu tun" gehabt, obwohl sie gewusst hätten, dass sie ihnen "eigentlich helfen sollten", berichteten die Betroffenen. Viele empfanden die Entscheidungsverantwortung als komplett auf sie abgewälzt und das daraufhin festgesetzte Urteil als irreversibel - etwa bei welchem Elternteil sie unter welchen Bedingungen die nächsten Jahre verbringen würden.
Empfehlung: Vorgaben für Betreuer und Lehrgänge für Richter
Die aus der Studie folgenden Handlungsempfehlungen richten sich an Gesetzgebung und Justiz. Die Politik solle sich für gesetzliche Regelungen stark machen, mit denen die Bestellung und Qualifikation von Betreuern für Kinder und Jugendliche in Gerichtsverfahren verbindlich festgelegt wird. Ähnliches war bereits für den Einsatz von Sachverständigen gefordert worden. Bundeseinheitliche Standards beim Umfang und den Zulassungsvoraussetzungen, wie sie die zurzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche dritte Opferrechtreform vorsieht, sollen Kinder und Jugendliche vor weiteren Belastungen und Stress durch das Verfahren schützen beziehungsweise diesen wenigstens abschwächen.
Richter und Justizpersonal sollten hingegen auf eine persönlichere Atmosphäre in den Verfahren achten, eine Abfrage, Vernehmung oder Anhörung also eher als Gespräch auf Augenhöhe gestaltet werden. Auch bei der Art und Weise der Fragestellungen raten die Autoren dazu, eindeutige und möglichst einfache Fragen zu stellen, so dass die Befragten verstehen, worum es geht. Nur so könnten sie von ihrem Beteiligungsrecht auch guten Gebrauch machen.
Am Ende der Anhörung könnte der Richter das Gespräch noch einmal zusammenfassen und die Minderjährigen über den weiteren Ablauf oder die Konsequenzen der Entscheidung aufklären. Zuletzt seien auch Diversity-Fortbildungen für die Richterschaft eine wichtige Voraussetzung, damit diese vorurteilsfrei und angemessen mit den Kindern und Jugendlichen umgehen könnten.
Marcel Schneider, Studie zu kindgerechter Justiz in Deutschland: Sie brauchen keine Kindertapete - nur Empathie . In: Legal Tribune Online, 10.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17818/ (abgerufen am: 19.03.2024 )
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