Gutachter gelten als die heimlichen Herren des Gerichtsverfahrens. Ihre Befunde sollten deshalb sachlich und unparteiisch ausfallen. Daran weckt eine Studie nun Zweifel: Viele Gutachter seien von den Aufträgen der Gerichte wirtschaftlich abhängig – und jeder Vierte erhalte gelegentlich Signale, welches Ergebnis gewünscht ist. Höchste Zeit für Reformen, meint die Medizinerin Ursula Gresser.
LTO: Frau Professorin Gresser, die Studie über das Gutachterwesen ist die Dissertation Ihres Doktoranden Benedikt Jordan. Inzwischen berichten zahlreiche große Medien darüber. Hatten Sie eine solche Resonanz erwartet?
Gresser: Die Resonanz war für uns nicht das Thema, uns ging es um die Ergebnisse – und die hatten wir so tatsächlich nicht erwartet. Jetzt ist uns wichtig, dass darüber diskutiert wird, und deshalb freuen wir uns über das mediale Interesse. Wie die Arbeit der Gutachter so aussieht, ist ja hochgradig relevant, auch vor dem Hintergrund von Verfahren wie denen von Gustl Mollath, Horst Arnold, Ulvi Kulac oder Jörg Kachelmann. Es gibt zum Gutachterwesen und insbesondere zur Frage der gutachterlichen Unabhängigkeit seit Jahrzehnten keine wissenschaftlichen Untersuchungen, wir mussten also Pionierarbeit leisten. Das fing schon damit an, welche Fragen wir in welcher Form in den Fragebogen aufnehmen.
LTO: Wie haben die befragten Gutachter reagiert?
Gresser: Es haben überraschend viele an der Befragung mitgewirkt. Wir haben 583 medizinische und psychologische Gutachter in Bayern ausfindig gemacht, von den 583 von Herrn Jordan versandten Briefen waren 548 zustellbar. Wir hatten auf eine Antwort- und Rücklaufquote von 10 Prozent gehofft - tatsächlich wurden es 46 Prozent. Dies ist für so eine Umfrage außerordentlich hoch und zeigt deutlich, dass das Thema den angeschriebenen Gutachtern wichtig ist, ihnen wohl auf den Nägeln brennt.
"Bei Psychologen und Psychiatern ist die Tendenzgefahr am größten"
LTO: Was wollten Sie denn von den Gutachtern wissen?
Gresser: Unser Fragebogen war sehr breit angelegt, wir wollten zum Beispiel wissen, wie alt die Gutachter sind, wie lange sie durchschnittlich für die Erstellung ihrer Gutachten brauchen, welchen Anteil ihres Einkommens sie aus Gutachten erzielen, wie umfangreich sie sich mit etwaigen Pannen in Begutachtungsverfahren befassen und vieles mehr. Dass eine nennenswerte Zahl der befragten Gutachter angeben, dass sie schon einmal von einem Gericht ein Tendenzsignal erhalten haben, hatten wir nicht erwartet. Wenn überhaupt, dann 1 oder 2 Einzelne, aber nicht 25 Prozent.
Dabei gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Berufsgruppen. So bekamen die Human- oder Zahnmediziner selten Tendenzen signalisiert. Bei den psychiatrischen Gutachtern hingegen haben 28 Prozent angegeben, dass ihnen schon einmal oder öfter von einem Gericht eine Tendenz für das Gutachten signalisiert wurde, bei den Psychologen sind es 45 Prozent – von diesen 45 Prozent der Psychologen gaben wiederum 61,1 Prozent an, über die Hälfte ihrer Einnahmen aus Gutachten zu erzielen. Die Zahl derer, die aus dem Kollegenkreis schon einmal von Tendenzsignalen gehört haben, liegt bei den Psychiatern sogar bei 34 Prozent, bei den Psychologen bei 57,5 Prozent. Und diese Zahlen betreffen nur Gutachten, die von einem Gericht in Auftrag gegeben wurden.
LTO: Wie erklären Sie sich den Unterschied zwischen den Berufsgruppen?
Gresser: Die Beurteilung der Persönlichkeit, um die es in psychologischen und psychiatrischen Gutachten ja im Kern geht, ist viel weniger wissenschaftlich belegt, als zum Beispiel die Diagnostik eines organisch fassbaren Leidens. Ein Knochen ist entweder gebrochen, oder er ist es nicht, aber ob jemand eine die Entwicklung beeinträchtigende Störung hat oder ob er nach seiner Entlassung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde, das ist viel schwerer festzustellen. Dementsprechend sind die Möglichkeiten, ein Gutachten in die eine oder die andere Richtung zu lenken, viel größer als bei anderen Fachgebieten.
"Richter geben Tendenzen aus dem gleichen Grund vor, aus dem sie Deals schließen"
LTO: Und leisten die Gutachter den richterlichen Andeutungen auch Folge?
Gresser: Die Angabe "Ich habe von einem beauftragenden Gericht schon einmal eine Tendenz signalisiert bekommen" heißt nicht, dass der Gutachter diesem Signal auch gefolgt ist. Aber ihm nicht zu folgen, ist oft nicht einfach. Wie erwähnt, beziehen viele Gutachter einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen aus den Aufträgen der Gerichte. Natürlich wollen sie dann dort nicht in Ungnade fallen.
LTO: Aber warum sollte ein Richter dem Gutachter Vorgaben machen? Er hat in dem Prozess doch nichts zu gewinnen oder zu verlieren, es kann ihm eigentlich egal sein.
Gresser: Aus dem gleichen Grund, aus dem Richter im Strafrecht gerne sogenannte Deals schließen oder die Parteien im Zivilrecht zum Vergleich drängen: Es spart ihnen oftmals Zeit. Außerdem entschließen sich manche Richter schon sehr früh, wer denn nun Recht und wer Unrecht hat und wie das Verfahren ausgehen sollte – dann suchen sie einfach einen Gutachter, der ihnen zu dieser vorgefassten Meinung, im Volksmund als Vorverurteilung bekannt, die gutachterliche Begründung und Rückendeckung liefert.
2/2: "Einflussnahme fängt schon bei der Wahl des Gutachters an"
LTO: Das ist aber ein beträchtliches Risiko. Wenn eine Einflussnahme ans Licht käme, müsste der Prozess neu aufgerollt werden, der Richter hätte mit dienst- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Wie soll so eine Beeinflussung denn stattfinden?
Gresser: Als erstes muss klar sein: dienst- oder strafrechtliche Konsequenzen bei Fehlhandlungen durch Richter oder Staatsanwälte gibt es de facto nicht. Auch keine Inhaftungsnahme eines Gutachters. Mir sind zwar zahlreiche Justizfehler bekannt, aber nicht ein Fall, in dem sich ein Mitarbeiter des Rechtssystems für nachgewiesene Fehler verantworten musste. Aber ich lasse mich hier gerne eines anderen belehren – in diesem Jahr stehen ja mindestens drei Verfahren an, bei denen es meines Erachtens einen dringenden Anfangsverdacht für vermeidbare Fehler gibt.
Wie die Tendenzsignale an den Gutachter kommen? Auf unterschiedlichen Wegen, und natürlich diskret. Der Richter kann auf ein gewünschtes Ergebnis ja schon zusteuern, bevor er überhaupt ein Wort an den Gutachter gerichtet hat, einfach durch dessen Auswahl. Es gibt Gutachter und Gutachtergruppen, die dafür bekannt sind, dass sie Tendenzgutachten machen. Da wissen Insider schon bei der Namensnennung, wo die Reise hingehen wird. Gutachter haben mir auch berichtet, dass es Richter gibt, die ihnen bei Auftragserteilung ganz unverblümt sagen, was als Ergebnis herauszukommen hat, und welches Ergebnis sie keinesfalls umsetzen würden.
LTO: Sie sind selbst seit über 20 Jahren als Gutachterin tätig. Hat Ihnen ein Richter schon mal eine Tendenz zu vermitteln versucht?
Gresser: Nein, aber ich bin als Humanmedizinerin auch weniger gefährdet. Außerdem glaube ich, dass ich von meinem Naturell her recht deutlich ausstrahle, dass so etwas mit mir nicht möglich ist. Ich kenne aber Gutachterkollegen, die von Richtern nicht nur Andeutungen, sondern teilweise sogar ganz klare Ansagen erhalten haben, wie ihre Gutachten auszugehen haben. Aber keiner spricht offen darüber – in Gutachterkreisen ist es ein offenes Geheimnis. Und wenn jemand diese Missstände in der Öffentlichkeit benennt, wie etwa Frau Dr. Hanna Ziegert letztes Jahr im Talk bei Beckmann, dann passiert genau das, wovor alle Angst haben: Sie werden in Zukunft als Sachverständige abgelehnt und erhalten keine Aufträge mehr. Hier endet der Rechtsstaat.
"Gutachter sollten per Losverfahren zugeteilt werden"
LTO: Harte Worte.
Gresser: Aber passende. Einer muss ja mal den Mut haben, es zu sagen – und was ich hier sage, ist das, was die befragten Gutachter selbst geschrieben haben. Nehmen Sie die aktuelle Studie. Herr Jordan und ich haben für die Veröffentlichung dieser Untersuchung sehr viel Zuspruch erhalten, aber oftmals mit dem Zusatz versehen, dass wir ja unheimlich mutig seien, dass wir "ein ganz heißes Eisen angepackt" hätten. Selbst Richter haben mich angerufen und gesagt, sie fänden es bemerkenswert, dass ich mich das traue, aber unsere Studie sei "gut, richtig und wichtig", wir sollten weitermachen.
LTO: Was ließe sich denn unternehmen?
Gresser: Es wäre nicht schwer, diese Missstände zu beseitigen, wenn der politische Wille da wäre. Nach der Auswertung der Befragungsergebnisse haben Herr Jordan und ich einen Gesetzesvorschlag konzipiert, mit dessen Umsetzung das Gutachterwesen geschützt und versachlicht werden könnte.
Einer der Vorschläge ist zum Beispiel, dass die Innenministerien der Länder Listen führen, in denen sich jeder – geprüft – als Gerichtsgutachter eintragen lassen kann, der die notwendigen wissenschaftlichen Qualifikationen und Berufserfahrungen mitbringt. Wenn ein Gericht einen Sachverständigen braucht, sollte dieser per Losverfahren aus dem Register ausgewählt werden. Die Leistung hat er dann persönlich und verantwortlich zu erbringen. Damit wären vielleicht nicht alle, aber doch sehr viele Probleme in diesem Bereich beseitigt. Die kompletten Ergebnisse der Studie und unseren Gesetzesvorschlag können Sie in Heft 4-2014 der Zeitschrift "Der Sachverständige" nachlesen, es erscheint am 8. April 2014. Und weil wir Transparenz schätzen, kann jeder den Artikel über meine Internetseite www.ursula-gresser.de erhalten, frei und komplett. Für diese Möglichkeit bedanke ich mich beim Beck-Verlag!
LTO: Frau Professorin Gresser, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Prof. Dr. Ursula Gresser ist Ärztin für Innere Medizin und Rheumatologie und habilitierte Hochschullehrerin. Sie erstellt Sachverständigengutachten für verschiedene Auftraggeber und lehrt an der LMU München und an der Tiroler Landesuniversität. Gemeinsam mit Benedikt Jordan hat sie 2013 eine Befragung von 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern durchgeführt, deren Ergebnisse in der April-Ausgabe der Zeitschrift "Der Sachverständige" und zukünftig unter www.ursula-gresser.de nachgelesen werden können.
Das Interview führte Constantin Baron van Lijnden.
Constantin Baron van Lijnden, Beeinflussung von Gutachtern: "Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös" . In: Legal Tribune Online, 05.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11570/ (abgerufen am: 02.06.2023 )
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