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Strafrechtsprofessoren starten Cannabis-Petition: "Wissenschaftlich und ideologiefrei überdenken"

Interview mit Prof. Dr. Lorenz Böllinger

02.12.2013

Cannabis-Pflanze

© sarra22 - Fotolia.com

Petitionen an den Bundestag gibt es viele, aber diese hat besonderes Gewicht. Zwar zählt sie nur 106 Unterzeichner, doch jeder davon ist Strafrechtsprofessor. Gemeinsam wollen sie die Abgeordneten dazu bewegen, Cannabis zu legalisieren. Was diese Initiative von früheren Bestrebungen unterscheidet, erklärt ihr Initiator, Lorenz Böllinger, im Interview.

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LTO: Herr Professor Böllinger, die Forderung nach einer Legalisierung von Cannabis gibt es schon lange. Warum haben Sie Ihre Petition gerade jetzt eingereicht?

Böllinger: Man muss das Thema einfach immer wieder auf den Tisch bringen, bis sich an der widersinnigen Rechtslage etwas ändert. Reguläre – also für jedermann offene – Petitionen hat es schon viele gegeben, leider ohne Erfolg. Wir hoffen, dass unser Vorhaben vielleicht eher Gehör findet, wenn über 100 Personen unterzeichnen, die vom Strafrecht und den strafrechtlichen Konsequenzen des Cannabisverbots sicherlich ein tieferes Verständnis haben als der durchschnittliche Bundestagsabgeordnete.

LTO: Unter den Unterzeichnern sind viele namhafte Strafrechtler zu finden, etwa auch Claus Roxin. War es schwer, solche Unterstützer für die Petition zu finden?

Böllinger: Im Gegenteil. Es gibt 240 Strafrechtsprofessoren im Land, ich habe jeden davon angeschrieben. 105 haben zu-, etwa zehn bis 15 haben abgesagt, von den übrigen gab es keine Reaktion.

LTO: Im Augenblick sieht es ganz so aus, als würde die nächste Regierung von einer schwarz-roten Koalition gestellt. Mit rot-rot-grün wären Sie besser bedient gewesen, oder?

Böllinger: Vermutlich schon, aber man kann es sich nicht aussuchen. Und unabhängig von den Mehrheiten im Parlament haben die vergangenen Jahre zahlreiche deutliche Argumente für eine Legalisierung geliefert, die bei jeder sachlich denkenden Regierung auf Gehör stoßen sollten.

"Gesetzeslage kriminalisiert weite Teile der Bevölkerung"

LTO: Zum Beispiel?

Böllinger: Es ist global ein Mentalitätswandel zu erkennen. Immer mehr amerikanische Bundesstaaten lassen Marihuana für den medizinischen Gebrauch zu, in zweien ist es inzwischen auch als reines Genussmittel legal erhältlich.

Für Deutschland gehen konservative Schätzungen von etwa vier Millionen Cannabiskonsumenten aus. Das sind fast fünf Prozent der Bevölkerung, deren Verhalten vom Staat kriminalisiert wird – entgegen jeder Vernunft oder Empirie. Es ist längst bekannt, dass der Mythos von der Einstiegsdroge frei erfunden ist und die Risiken eher geringer als bei anderen, legalen Drogen sind. Der Blick in Länder wie Holland liefert den praktischen Beweis dafür, dass die Schreckensszenarien, die von den Prohibitionisten für den Fall einer Legalisierung heraufbeschworen werden, schlicht nicht eintreten. Im Angesicht dessen schwindet auch in der Bevölkerung die Akzeptanz für ein Verbot immer weiter.

LTO: Die Daten kann man aber auch anders interpretieren. Die Anzahl von Cannabiskonsumenten ist in Deutschland zuletzt eher rückläufig, die Regierung sieht darin einen Erfolg ihrer Anti-Drogen-Politik.

Böllinger: Völlig zu Unrecht. Der Drogenkonsum in einer Gesellschaft schwankt tatsächlich, aber Verbote spielen dabei eine untergeordnete Rolle. In Ländern, die eine Substanz legalisieren, ist danach meist kein drastischer Anstieg des Konsums zu verzeichnen. Viel wichtiger sind Trends: Bestimmte Dinge sind zeitweise en vogue und werden dann verstärkt konsumiert.

Vor etwa zehn Jahren konnten Sie das bei Alkopops beobachten, ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit wäre der Trend zum heftigen Alkoholkonsum unter Jugendlichen, von den Medien als "Komasaufen" betitelt. Solche Vorlieben kommen und gehen wie die Mode. Auch in Holland ist aktuell ein Rückgang des Cannabiskonsums zu verzeichnen, der aber offenkundig nichts mit dem Legalitätsstatus zu tun hat. Die Regierung schreibt sich also einen Erfolg zu, der weder der ihre ist noch überhaupt ein Erfolg.

"Gelder besser in Beratung und Prävention investieren"

LTO: Prohibition bewirkt also gar nichts?

Böllinger: Doch, eine ganze Menge sogar, zum Beispiel horrende Kosten bei der Strafverfolgung. Dabei wäre das Geld in Präventions- und Suchtberatungsprogrammen tausendmal besser angelegt.

Prohibition bewirkt auch, dass Cannabis nur auf dem Schwarzmarkt zu haben ist, wo keinerlei Qualitätssicherung stattfindet und Konsumenten bisweilen unwissend gesundheitsschädliche Streckmittel zu sich nehmen.

Die großen Fische im Drogenhandel erreichen Verbote so gut wie nie, aber sie ruinieren die Existenzen von kleinen Dealern und können auch die berufliche Existenz reiner Konsumenten, etwa auf Grund von schwer nachvollziehbaren Fahrverboten, gefährden.

Schließlich entgeht dem Staat eine gewaltige Einnahmequelle aus der legalen, kontrollierten Abgabe von Cannabis. Auch diese Gelder könnten gut in Beratung und Prävention gesteckt werden.

LTO: Diese Argumente sind überwiegend bekannt, haben bisher aber zu keinem Umdenken in der Politik geführt. Warum sollten sie es nun tun?

Böllinger: Unsere Petition* unterscheidet sich insofern von anderen, als wir keine direkte Legalisierung fordern, sondern in einem ersten Schritt nur die Einsetzung einer Enquete-Kommission. Diese soll die mutmaßlichen Konsequenzen einer Legalisierung dem Status quo, den kontraproduktiven Auswirkungen der Kriminalisierung gegenüberstellen und schließlich eine Empfehlung an den Gesetzgeber aussprechen. Das alles soll frei von Ideologien und gestützt auf praktische Erfahrungswerte aus anderen Ländern und wissenschaftliche Daten erfolgen. Wenn die Empfehlung dann lautet, das Verbot aufzuheben, kann man immerhin hoffen, dass die Regierung dafür ein offenes Ohr haben wird.

"UN-Konvention und EU-Recht steht Legalisierung nicht im Weg"

LTO: Deutschland hat die UN-Konvention gegen narkotische Drogen unterzeichnet. Manche behaupten, dass es damit bereits rechtlich unmöglich wäre, das Verbot abzuschaffen.

Böllinger: Das ist ein Scheinargument. Die Konvention ist recht offen formuliert, so dass man bereits durch eine Auslegung des Textes zu dem Ergebnis gelangen könnte, dass er einer Legalisierung von Cannabis nicht entgegensteht.

Der konsequentere Weg wäre allerdings, die Konvention partiell zu kündigen und einen Vorbehalt zu erklären, unter dem man wieder beitritt. Das hat Bolivien beispielsweise unlängst getan, um den Anbau und Handel mit Koka-Blättern im eigenen Land straffrei zu stellen. Es gab in der UN zwar ein wenig Protest, aber letztlich war das ein Sturm im Wasserglas. Wenn Deutschland wirklich vorhätte, Cannabis zu legalisieren, stünde dieser Vertrag nicht im Wege.

LTO: Und gäbe es europarechtliche Schwierigkeiten?

Böllinger: Nein. Es gibt zwar Bestrebungen innerhalb der EU, sich stärker in gesundheitspolitische Fragen einzumischen, aber bislang fehlt ihr die Kompetenz. Aktuell gibt es also keine ernstzunehmenden völkerrechtlichen Hindernisse, die einer Legalisierung im Wege stünden.

LTO: Herr Professor Böllinger, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Lorenz Böllinger ist emeritierter Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bremen. Er engagiert sich im Bündnis "Schildower Kreis" für eine Legalisierung von Cannabis. In Zweitqualifikation ist er Diplom-Psychologe und Psychoanalytiker und befasst sich unter anderem mit Suchtstörungen.

Das Interview führte Constantin Baron van Lijnden.

* Anm. d. Red.: Hier findet sich nun ein Link auf die Petition inklusive einer Liste der Unterzeichner (04.12.2013, 16:35).

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Strafrechtsprofessoren starten Cannabis-Petition: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10219 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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