Rund 70 Richter aus allen OLG-Bezirken treffen sich am Dienstag zum ersten Strafkammertag. Sie diskutieren eine Reform der StPO und hoffen, den Rohentwurf noch beeinflussen zu können, sagt Peter Götz von Olenhusen, OLG-Präsident in Celle.
Zum ersten Mal gibt es am Dienstag in Hannover einen Strafkammertag. Zu diesem werden rund 70 Richter anreisen – jeweils zwei bis drei vornehmlich Richter am Landgericht (LG) aus allen 24 Oberlandesgerichtsbezirken. Die Veranstaltung geht zurück auf eine Initiative aus der regelmäßig stattfindenden Jahrestagung der Oberlandesgerichtspräsidenten. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, ihren Richterkollegen bei den aktuellen Plänen zur Reform der Strafprozessordnung (StPO) mehr Gehör zu verschaffen. Das Bundesjustizministerium (BMJV)hatte im Juli 2014 eine Expertenkommission eingesetzt, um eine Reform der StPO und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorzubereiten. Im Oktober 2015 wurden die Ergebnisse vorgestellt. Ein erster Rohentwurf aus dem BMJV ist vor wenigen Tagen an an die Landesjustizverwaltungen versendet worden.
Ein Mitglied der Arbeitsgruppe der Präsidenten der Oberlandesgerichte (OLG) und Gastgeber der ersten Strafkammertagung ist Dr. Peter Götz von Olenhusen.
"Richter in der BMJV-Kommission nicht ausreichend repräsentiert"
LTO: Herr Dr. Götz von Olenhusen, die Expertenkommission hat bereits ihre Ergebnisse zur StPO-Reform vorgestellt. Warum nun noch eine Tagung zu dem Thema?
Götz von Olenhusen: Für uns sind die Strafkammern der Landgerichte die Leistungszentren der Justiz. Die Richter arbeiten ständig schwere Kriminalität ab, sind sehr belastet und hohen Anforderungen ausgesetzt. Das gilt insbesondere für die Vorsitzenden der Strafkammern. Gerade diese Praktiker waren aber in der Expertenkommission des Bundesjustizministeriums kaum repräsentiert. Bei der Strafkammertagung bekommen sie ein Podium, um die Brennpunkte in der täglichen Arbeit klar zu benennen.
LTO: War die Expertenkommission des Ministeriums aus Ihrer Sicht denn dann passend besetzt?
Götz von Olenhusen: Die Kommission hatte 31 Mitglieder aus allen relevanten Berufsgruppen: Strafrechtsprofessoren, Strafverteidiger, Staatsanwälte und auch Richter. Die Gruppe war also breit aufgestellt, um alle Berufsgruppen zu repräsentieren und musste in ihrer Größe handlungsfähig bleiben. Aus der Richterschaft waren je ein Amts- und Landrichter, ein OLG-Richter und zwei Richter des Bundesgerichtshofes vertreten. Wir hätten uns eine größere Zahl an Richtern gewünscht. Ihnen geben wir nun mit dem Strafkammertag Raum.
LTO: Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der Expertenkommission?
Götz von Olenhusen: Die Kommission hat sich mit den Themen Transparenz, Kommunikation und Partizipation befasst und hatte insofern einen sehr breiten Ansatz. Sie hat Vorschläge zur Beschränkung der Rechte der Nebenkläger gemacht, indem für Geschädigte Gruppen gebildet werden sollen, die einen Anwalt haben. Gleichzeitig soll die Position des Verteidigers gestärkt werden, um schon im Ermittlungsverfahren ein Anwesenheits- und Fragerecht zu erhalten. Zudem gab es Vorschläge für die Abschaffung des Richtervorbehaltes bei Blutentnahmen und zum Einsatz von V-Leuten. Auch die Befangenheitsanträge wurden behandelt. Den Vorsitzenden soll ermöglicht werden, die Verteidiger auf eine schriftliche Begründung der Richterablehnung zu verweisen, statt eine ausführliche mündliche Begründung entgegennehmen zu müssen. Beweisanträge sollen nach Ablauf einer Frist nach der Beweisaufnahme auch im Urteil abgelehnt werden können. Für die Kürze der Zeit sind also gute Ideen entstanden…
LTO: Dennoch haben die OLG-Präsidenten die präsentierten Ergebnisse recht offensiv kommentiert. Was kritisieren Sie?
Götz von Olenhusen: Die Vorschläge reichen aus unserer Sicht nicht aus. Vor allem betreffen die Empfehlungen im Wesentlichen Veränderungen im Ermittlungsverfahren. Unser Fokus liegt dagegen auf den Reformerfordernissen für das Hauptverfahren. Die kommen nach dem Verständnis der Richterschaft viel zu kurz. Die Vorschläge der Kommission sehen zwar auch eine Frist für Beweisanträge und etwa eine Videoaufzeichnung vor, das ist aber wirklich nicht genug.
Tanja Podolski, Strafkammertag: Richter diskutieren Vorschläge zur StPO-Reform: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18470 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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