1/7 Fahrverbot als allgemeine Strafe und Schwarzarbeit
Unter Art. 1 des Gesetzentwurfs mit dem Titel "Änderungen des StGB (Strafgesetzbuch)" wird nun in § 44 StGB die Fahrverbotsstrafe als allgemeine Strafe auch jenseits von Straßenverkehrsdelikten eingeführt. Künftig soll neben der Geld- und Freiheitsstrafe ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot das Sanktionsarsenal ergänzen.
Mit dem fortgesetzten bzw. bandenmäßigen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen in § 266a Abs. 4 Nr. 3 u. 4 StGB-neu wird außerdem der Kampf gegen Schwarzarbeit nochmals verstärkt.
Bundesrat beschließt StPO-Reform: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23419 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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