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Rasant steigende Spritpreise und Kartellrecht: "Große Macht ist Gift für offene Märkte"

Interview von Hasso Suliak

13.03.2026

Autos fahren am frühen Morgen im Regen an der Anzeigetafel einer Tankstelle vorbei auf der Benzin- und Dieselpreise zu sehen sind.

Die Spritpreise klettern: Das Bundeskartellamt sollte einschreiten. Foto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Seit Beginn des Irankriegs sind die Preise für Benzin und Diesel massiv gestiegen. Um der Entwicklung Einhalt zu gebieten, werden nun diverse Änderungen im Kartellrecht diskutiert. Rupprecht Podszun erläutert, welche Maßnahmen sinnvoll wären.

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LTO: Herr Professor Podszun, nach dem Willen der Bundeswirtschaftsministerin sollen an deutschen Tankstellen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöht werden dürfen. Um dieses "österreichische Modell" einzuführen, muss das Kartellrecht geändert werden. Dafür hat sich auch die Monopolkommission ausgesprochen, die die Bundesregierung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts berät und der Sie angehören. 

Prof. Dr. Rupprecht Podszun: In der Tat haben wir als Monopolkommission das sogenannte österreichische Modell befürwortet. Damit würde man immerhin eine gewisse Dynamik in die Situation bringen. Aber mit einer derartigen Regelung wird man sicher nicht die strukturellen, zugrundeliegenden Probleme lösen. Ich würde das als einen raschen Versuch werten. Immerhin signalisiert die Politik damit: Wir sehen das Problem und wir sind bereit zu handeln. Das würde ich nicht als Aktionismus oder Populismus abtun – eine Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, die sehen wollen, dass ihre Sorgen ernst genommen werden. 

Gleichzeitig würde ich mir wünschen, dass Politikerinnen und Politiker jetzt auch erklären, dass Gesetzesänderungen nicht auf Knopfdruck gehen und Eingriffe in Märkte mit Risiken einhergehen. Kartellrecht ist kein Instrument für Preiskorrekturen über Nacht.

Das Modell lässt sich recht gut in Deutschland einführen, da im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schon eine Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vorgesehen ist. Die Infrastruktur ist da, die Kontrolle ist kein Problem. Und dadurch, dass wir ein ausländisches Vorbild haben, ist das auch ein spannender Lernprozess für die rechtliche Gestaltung.

"Der Markt funktioniert in Deutschland schlechter als andernorts"

Was bringt es den Kraftfahrern, wenn auch nach dem österreichischen Modell das Tanken immer noch täglich teurer werden darf?

Preiserhöhungen werden auf einmal täglich begrenzt, das erhöht die Möglichkeit zur Orientierung. In Spitzenzeiten gab es bis zu 50 Preisänderungen pro Tag! Das ist dynamic pricing am Limit. Im Gesetzgebungsverfahren kommt es auf die Details an. Wir denken darüber in der Monopolkommission noch nach: Gibt es Ausnahmen für freie Tankstellen? Was ist die Sanktion bei Nichteinhaltung? Gibt es eine fixe Uhrzeit für den Ankerpreis?

Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Mein Düsseldorfer Kollege Justus Haucap hat vorgeschlagen, dass Apps nicht alle Tankstellen im Umkreis anzeigen, sondern nur die günstigsten. Finde ich auch spannend.

Mittelfristig sind jedoch vor allem strukturelle Reformen nötig: Der Markt funktioniert offenbar in Deutschland schlechter als andernorts. Das zeigt sich daran, dass die Preissteigerungen hier viel höher ausfallen als in anderen EU-Staaten. Wir dringen auf mehr Transparenz im Großhandel, die Beseitigung der Engstellen bei Raffinerien und stärkeren Wettbewerb durch unabhängige Anbieter. Die starke Integration und Konzentration heißt: geringer Wettbewerbsdruck, hohe Preise.

Große Macht ist Gift für offene Märkte. Das sehen wir ja nicht nur im Energiebereich. Und Märkte, die sich nur auf einzelne Player stützen, sind in Krisenzeiten besonders anfällig.

"Ausnahmen für einzelne Märkte sind fragwürdig"

Neben der Einführung des österreichischen Modells wird eine Verschärfung der Kontrolle im Kraftstoffsektor geprüft. Das Bundeskartellamt könnte erweiterte Befugnisse bekommen, um direkt einzugreifen, wenn Preiserhöhungen sachlich nicht gerechtfertigt sind. Eine Task-Force im Bundestag berät dazu.

Wenn das so einfach wäre! Ich wundere mich, woher das Vertrauen kommt, dass eine staatliche Behörde gut in Preisregulierung ist. Es gibt etwas in der Art in § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Strom, Fernwärme und Gas, also stark regulierte Sektoren, und auch da haben wir gemischte Erfahrungen mit der im Gesetz vorgesehenen Beweislastumkehr. 

Dogmatisch ist es schon fragwürdig, warum wir überhaupt Ausnahmen für einzelne Märkte im Gesetz vorsehen. Gravierender sind aber noch die praktischen Probleme: Man müsste wohl an der Raffinerie-Ebene ansetzen, da dort nach den bisherigen Erkenntnissen die hohen Preisaufschläge entstehen. Was wären die Vergleichsmärkte, die eine Beweislastumkehr auslösen? Lassen sich die Aufschläge für manche Unternehmen einfach in der Kette verschieben? Lassen wir Rechtfertigungen zu, z.B. aus vertraglichen oder technischen Gründen?

"Raffinerien müssten entflochten werden"

Welche Möglichkeiten haben die Wettbewerbshüter, um nach aktuellem Recht dem Treiben der Mineralölkonzerne beizukommen? 

Ich gehe davon aus, dass das Bundeskartellamt derzeit keine Anzeichen für Kartellabsprachen oder nachweisbare Missbräuche hat. Der letzte Bundestag hat aber mit § 32f GWB ["Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung", Anm. d. Red.] genau das Instrument eingeführt, das auf einen Fall wie diesen ausgerichtet ist. Das Bundeskartellamt kann feststellen, dass eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs auf einem Markt vorliegt, und dann Maßnahmen ergreifen. Bei Einführung war das heftig umstritten, weil das Kartellamt dann – nach einer intensiven Prüfung – Marktkorrekturen vornehmen kann, ohne dass notwendig ein Rechtsverstoß vorliegt.

Die verkrusteten Kraftstoffmärkte mit ihrer Wettbewerbsarmut sind meines Erachtens ein gutes Beispiel, warum diese Vorschrift sinnvoll ist. Das Bundeskartellamt hat 2025 den ersten Schritt vollendet: eine Sektoruntersuchung im Raffineriemarkt. Es könnte jetzt zum Beispiel die Transparenz der Großhandelsindizes angreifen und auf mögliche Entflechtungen hinwirken. Das würde eine potenzielle stille Koordination der Raffinerien beim Preis erschweren. Raffinerien, die im Mehrbesitz mehrerer Mineralölgesellschaften sind, müssten möglicherweise entflochten werden. 

Wer dagegen jetzt einfache Lösungen wie einen neuen Tankrabatt, eine Übergewinnsteuer oder starre Preisdeckel verspricht, macht es sich zu leicht. Solche Maßnahmen kosten Milliarden, kommen je nach Schätzung nicht vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an oder greifen tief in den Marktmechanismus ein und können so neue Probleme schaffen. 

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"Unsere Institutionen brauchen Tempo"

Das Verfahren nach § 32f GWB ist noch nicht abgeschlossen. Der Präsident des Bundeskartellamtes teilte am Donnerstag mit, dass die Preissetzung der Branche diverse Fragen aufwerfe und man hierzu mit den Mineralölunternehmen und den Kartellbehörden anderer europäischer Staaten im Austausch sei. Arbeitet das deutsche Kartellamt zu langsam?

Es ist dramatisch, dass wir mit der § 32f-Untersuchung noch nicht weiter sind. Wir wissen ja seit der letzten Spritpreis-Krise, was das für ein Trigger-Thema ist. Nach meinen Informationen haben betroffene Unternehmen Mitte letzten Jahres beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse eingelegt, zum Teil in Eilverfahren. Darüber ist bis heute nicht entschieden, warum auch immer. Ich mache auch Lauterkeitsrecht, da wird über komplexe Fälle in Eilverfahren manchmal in Stunden entschieden. Zugleich kann eine Untersuchung des Bundeskartellamtes sicher nicht an einzelnen Auskunftsbeschlüssen hängen. Unsere Institutionen brauchen Tempo!

Prof. Dr. Rupprecht Podszun ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Mitglied der Monopolkommission. Schwerpunkte seiner Forschung sind u. a. das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Gemeinsam mit dem Wettbewerbsökonom Justus Haucap, einem früheren Vorsitzenden der Monopolkommission, betreibt er den Podcast "Bei Anruf Wettbewerb".

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Rasant steigende Spritpreise und Kartellrecht: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59520 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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