Das Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen das ZPS wird eingestellt. Der zuständige Staatsanwalt wird intern erst einmal mit anderen Aufgaben betraut und verliert seinen Posten als Pressesprecher.
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera gegen den Aktionskünstler des "Zentrums für politische Schönheit" Philipp Ruch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch (StGB) wird nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Das ist das Ergebnis einer Besprechung am Montag zwischen der Leitung der Staatsanwaltschaft Gera, dem Generalstaatsanwalt und dem thüringischen Justizminister Dieter Lauinger (Grüne).
Außerdem wird der ermittelnde Staatsanwalt Martin Zschächner "auf eigenen Wunsch", wie es in einer Pressemitteilung des Justizministeriums hieß, bei der Staatsanwaltschaft Gera mit anderen Aufgaben betraut "bis zur Klärung der medial gegen ihn erhobenen Vorwürfe". Er ist auch nicht länger Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Zschächner war zuvor für den Bereich der Staatsschutzdelikte zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit leitete er unter anderem die Ermittlungen gegen Ruch, die seit der vergangenen Woche für mediale Aufregung sorgen.
Es war bekannt geworden, dass seit 16 Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB gegen Ruch von der Künstlergruppe ZPS läuft. Nach Informationen von LTO ging es dabei um den Vorwurf des Ausspähens nach § 201 a StGB. Der Paragraph bestraft die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Am 22. November 2017 hatte die Künstlergruppe in der Nachbarschaft des AfD-Politikers Björn Höcke einen Nachbau des Berliner Holocaust-Mahnmals eröffnet. Höcke selbst hatte das Berliner Mahnmal bei einem Auftritt in Dresden als "Denkmal der Schande" bezeichnet. Die Aktionskünstler behaupteten damals, Höcke überwacht zu haben und Informationen über ihn veröffentlichen zu wollen. So sollte unter anderem ein "zivilgesellschaftlicher Verfassungsschutz" gegründet werden. Am Wohnort von Höcke laufe "die aufwendigste Langzeitbeobachtung des Rechtsradikalismus in Deutschland". Zehn Monaten lang soll der angedauert haben. Später betonten die Aktivisten, die Überwachung sei nur eine Farce "mit billigstem Überwachungsspielzeug und lächerlichen Kostümen" gewesen.
Nur eine Woche nach der Eröffnung der Installation und Pressemitteilungen des ZPS, am 29. November 2017, leitete die Staatsanwaltschaft Gera aber Ermittlungen nach § 129 StGB ein. Zuvor hatte Höcke das ZPS als "kriminelle Vereinigung" bezeichnet.
Justizminister: "Entscheidung aus Fürsorge und auf Vorschlag des Betroffenen"
Nur wenige Tage nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens unter der Ägide von Zschächner recherchierte Die Zeit, dass der Staatsanwalt der AfD nahe stehen stoll. Am 1. April 2018 soll er 30 Euro an die Partei gespendet haben.
Mit der Justiz-Entscheidung von Montag entweicht auch der politische Druck auf den Justizminister. Lauinger hatte noch vor dem Wochenende gesagt: "Die eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera beruhen einzig und alleine auf der Tatsache, dass sich das Zentrum für politische Schönheit selbst der Begehung von Straftaten bezichtigt hat." Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei "unter diesen Umständen rechtsstaatlich konsequent und nicht politisch motiviert".
Am Montag begrüßte der Justizminister dagegen ausdrücklich die übereinstimmende rechtliche Auffassung von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium in der heutigen Sitzung". Der Generalstaatsanwalt Andreas Becker und der Leiter der Staatsanwaltschaft Gera, Steffen Flieger, sagten: "Die Entscheidung, den Staatsanwalt bis zur Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit anderen Aufgaben zu betrauen, erfolgte aus Fürsorgeaspekten und auf Vorschlag des Betroffenen." Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte gegenüber LTO, dass Zschächner weiterhin Staatsanwalt bleibe; wo er genau eingesetzt werde, dafür sei die Staatsanwaltschaft in Gera zuständig.
Staatsanwalt nach Vorwürfen abgezogen: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34803 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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