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Spionage-Ermittlungen: Die USA als Vorbild für Range

von Dr. Alexander Heinze

27.06.2014

Smartphone (Symbolbild)

© forkART Photography - Fotolia.com

Der Generalbundesanwalt wird wegen der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Merkel ermitteln – trotz der Gewissheit, dass dieses Ermittlungsverfahren an praktischen Hürden scheitern wird. In einem Parallelfall hat sich ausgerechnet die US-amerikanische Regierung ebenso entschieden – und droht daran zu scheitern, meint Alexander Heinze.

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Fast genau ein Jahr ist es her, dass der US-amerikanische Whistleblower und ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden die Überwachungsmethoden der NSA enthüllte. Seitdem gehört das Thema NSA-Affäre zur täglichen Nachrichtenlektüre und niemand mag sich die Tristesse des Alltags ausmalen, würde dieses Thema irgendwann einmal beendet werden. Zum Glück sieht es danach noch lange nicht aus.

Ihren vorläufigen juristischen Höhepunkt erreichte die NSA-Affäre mit der Entscheidung von Generalbundesanwalt Harald Range, Ermittlungen gegen ausländische Geheimdienste einzuleiten. Ganz im Zeichen der Fußball-WM könnte man dabei von einem Doppelpass mit sich selbst ohne Raumgewinn sprechen: Nachdem Range die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen ausländische Geheimdienste zunächst ablehnte, leitete er dieses wenig später dann doch ein – ohne jegliche politische Einflussnahme, versteht sich. Dabei war die Entscheidung, das Ermittlungsverfahren nicht zu eröffnen, unter praktischen Erwägungen durchaus nachvollziehbar: Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich ohnehin unbeantwortet bleiben, zudem standen weder Zeugen noch Dokumente zur Verfügung.

Die Vereinigten Staaten machen es vor

Es entbehrt daher nicht einer gewissen Ironie, dass sich nun ausgerechnet die USA über derartige praktische Hürden hinwegsetzen und in einem sehr ähnlich gelagerten Fall genau das Gegenteil von dem unternehmen, was der Generalbundesanwalt hierzulande entschied: Im Mai klagte die Regierung Vertreter des chinesischen Staates wegen Wirtschaftsspionage im Internet an. Die Anklageschrift umfasst 31 Punkte, darunter Internetbetrug, die Installation von Schadsoftware auf fremden Computern, schwerer Identitätsdiebstahl, Wirtschaftsspionage und der Diebstahl von Handelsgeheimnissen. Angeblich soll eine Sondereinheit des chinesischen Militärs von Shanghai aus von 2006 bis 2014 in die Computernetze von fünf Unternehmen sowie einer Gewerkschaft eingedrungen sein.

Die Parallelen beider Fälle sind unverkennbar: Hier wie dort verschafft sich eine fremde Regierung Zugang zu sensiblen Daten, und hier wie dort ist eine Auslieferung der vermeintlichen Täter an den betroffen Staat mehr als fraglich. Zwar existiert zwischen den USA und China ein Rechtshilfeübereinkommen, dieses regelt jedoch nicht die Auslieferung wegen Wirtschaftsspionage. Kaum überraschend erklärten chinesische Offizielle bereits kurz nach der Anklageerhebung, dass sie niemanden ausliefern werden. Eine derartige Anfrage stellten die USA zwar bislang noch gar nicht – möglicherweise aber auch deshalb, weil sie sich nicht die Blöße geben möchten, von den chinesischen Behörden eine Ablehnung zu kassieren.

Abgesehen davon könnten die USA auch die Dienste des aus 190 Mitgliedstaaten bestehenden Polizeinetzwerks Interpol in Anspruch nehmen und nach den Angeschuldigten mit einer sogenannten Red Notice (Rote Notiz) fahnden lassen. Die Rote Notiz ist eines der effektivsten Instrumente von Interpol, die schon zur Festnahme tausender gesuchter Personen beigetragen hat. Sie ist kein Haftbefehl an sich, sondern quasi ein Steckbrief mit dem Bild des Beschuldigten, einer Beschreibung der Straftat und dem damit verbundenen Haftbefehl. Sie enthält die Verpflichtung des beantragenden Landes, die Auslieferung der gesuchten Person zu verlangen.

Letzteres ist wohl der wahre Grund, warum die USA Interpol bislang nicht in Anspruch genommen haben, obwohl sich auf der Liste bereits 24 chinesische Bürger befinden, denen die USA Betrug, sexuelle Nötigung, Brandstiftung und Schmuggel vorwerfen. Ein anderer Grund könnte sein, dass Interpol eine Notiz dann nicht veröffentlicht, wenn sie Art. 3 der Interpol-Satzung widerspricht, wonach jegliche Intervention oder Tätigkeit mit vorwiegend "politischem, militärischem, religiösem oder rassistischem Charakter" verboten ist. Zwar mag Spionage durchaus darunter fallen, laut Anklageschrift sind die chinesischen Personen jedoch ausdrücklich wegen Wirtschaftsspionage angeklagt, deren mögliche politische Dimension die USA bislang noch nicht begründet hat. Im Gegenteil lesen sich die Aussagen der amerikanischen Regierungsvertreter eher so, als ginge es ihnen vorwiegend um die Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens.

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Internationale Regelungen gegen Spionage fehlen

Eine Nichtveröffentlichung der Notiz bedeutet jedoch nicht, dass die Notiz nicht existiert. Sie könnte auch schlicht als geheim eingestuft sein – was das Anliegen der USA aber nicht sonderlich vorantreiben würde, da die Notiz in jedem Fall durch alle Mitgliedstaaten von Interpol eingesehen werden kann und zu denen gehört auch China. Die chinesische Regierung wird in diesem Szenario ohne Probleme die betreffenden Personen warnen, sollten diese auf die Idee kommen, das Land zu verlassen.

Selbst wenn es den USA aber gelingen würde, die Angeschuldigten festzunehmen, würden diese diplomatische Immunität genießen und könnten daher nicht vor Gericht gestellt werden – es sei denn, China würde die Immunität freiwillig aufheben. Da das recht unwahrscheinlich ist, hätte die USA dann immerhin noch die Möglichkeit, die Beschuldigten jeweils zur persona non grata zu erklären und auszuweisen.

Selbst Staaten wie die USA können also von anderen Staaten begangene Spionageakte kaum verfolgen – sogar in den Fällen, in denen die Täter bereits identifiziert werden konnten. Inzwischen wird sogar offen über den Kunstgriff nachgedacht, Wirtschaftsspionage als Verletzung des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS-Abkommen) zu sanktionieren. Hinter all dem verbirgt sich der Mangel an klaren internationalen Regelungen zur Verfolgung von Spionage und Wirtschaftsspionage.

Die USA reagierten auf diesen Mangel auf ihre Weise: Das FBI druckte riesige Plakate, auf denen die Konterfeis der Beschuldigten abgebildet waren. Über ihnen prangte in großen Lettern "WANTED". Der Generalbundesanwalt entschied sich hierzulande gegen eine Aufnahme von Ermittlungen – wegen offensichtlicher geringer Erfolgsaussichten, wie zu lesen war. Angesichts der anschließenden Empörung aus allen politischen Lagern konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, als fragte sich mancher insgeheim, warum nicht auch unser Generalbundesanwalt große "WANTED"-Plakate mit den Porträtbildern hochrangiger NSA-Mitarbeiter drucken lässt. Ja, warum eigentlich nicht? Eventuell ließ er sich von dem abwegigen Gedanken leiten, dass die Weltpolitik kein Italo-Western ist. Zum Glück hat er seine Entscheidung inzwischen korrigiert – die Chance auf NSA-Steckbriefe mit "WANTED"-Überschrift hat sich also erhöht.

Der Autor Dr. Alexander Heinze ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften in der Abteilung für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Göttingen.

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Spionage-Ermittlungen: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12373 (abgerufen am: 22.07.2026 )

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