Sollte man kennen: Neun wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen

von Dr. Max Kolter

03.01.2026

7/9 Afghanistan: BVerfG gibt Bundesregierung Freibrief zum Wortbruch

Eine für etwa 600 Afghanen bittere Entscheidung fällte das BVerfG am späten Abend des 4. Dezember. Was zunächst als Teil-Erfolg eines afghanischen Richters und seiner Familie berichtet wurde, war eigentlich eine Niederlage. Die 3. Kammer des Zweiten Senats gab dem Auswärtigen Amt zwar auf, über den Visumsantrag der Familie zu entscheiden, verpflichtete es aber nicht dazu, dem Antrag stattzugeben. 

Das Verfahren ist Teil des Komplexes um die Aufnahme besonders gefährdeter Personen und Ortskräfte nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021. Die Bundesregierung hatte damals verschiedene Programme aufgesetzt. Bevor ab Oktober 2022 das Bundesaufnahmeprogramm startete, waren Tausende auf anderen Listen gelandet. Weil die schwarz-rote Bundesregierung eigentlich niemanden mehr aus Afghanistan nach Deutschland holen will, mussten Betroffene in den vergangenen Monaten den Rechtsweg beschreiten. Nach der Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt aber nur der Bescheid im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Visumserteilung. Die anderen Programme wie die Überbrückungsliste, die Menschenrechtsliste und das Ortskräfteverfahren könnten von der Bundesregierung dagegen jederzeit aus politischen Gründen eingestellt werden.

 

Der afghanische Richter war 2022 auf der Überbrückungsliste gelandet, sodass die Rechtsprechung des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) ihn und seine Familie in Lebensgefahr bringt. Karlsruhe hilft ihnen aus dieser Situation nicht. Das Auswärtige Amt muss zwar über seinen Visumsantrag entscheiden. Dass die Rechtsprechung des OVG ihn in seinen Grundrechten verletze, habe er jedoch nicht hinreichend dargelegt. Dogmatisch überzeugend oder nicht – klar ist, dass der Beschluss für die verbliebenen 60 Personen auf der Menschenrechtsliste und die 590 Personen im Überbrückungsprogramm (Stand: 12.12.2025) eine Hiobsbotschaft bedeutet. Dass Innenminister Alexander Dobrindt in der Woche vor Weihnachten nun doch ankündigte, von den insgesamt etwa 1.500 in Pakistan ausharrenden Personen noch 535 aus dem Bundesaufnahmeprogramm und dem Ortskräfteverfahren nach Deutschland holen zu wollen, hilft ihnen nicht. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58940 (abgerufen am: 12.08.2026 )

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