2/9 Ramstein: die erfolgreichste erfolglose Verfassungsbeschwerde des Jahres?
Unter den insgesamt nur vier verkündeten Urteilen im Jahr 2025 war das Ramstein-Urteil vom Juli das einzige, das direkt nach seiner Verkündung eine Hauptrolle in mehreren anderen Gerichtsverfahren einnahm.
Benannt ist es nach einem US-Luftwaffenstützpunkt in der Pfalz. Unter Einbeziehung von Ramstein werden u.a. US-Drohneneinsätze im Jemen gesteuert. Die Einsätze sind völkerrechtlich umstritten, aber aus Sicht des Zweiten Senats nicht umstritten genug, um der Verfassungsbeschwerde stattzugeben. Geklagt hatten mehrere Jemeniten, die bei einem Drohneneinsatz Angehörige verloren hatten und selbst unter den Überflügen leiden. Vor deutschen Gerichten – und zuletzt eben vor dem BVerfG – wollten sie erreichen, dass die Bundesregierung verpflichtet wird, die Einbeziehung der Airbase Ramstein in das Programm zu stoppen.
Das klappte am Ende nicht, doch erkannte das Gericht an, dass das deutsche Grundrecht auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz eine Schutzpflicht zugunsten ausländischer Zivilisten in auswärtigen (Kriegs-)Gebieten entfalten kann. Die Voraussetzung: Der von Deutschland unterstützte Staat bricht systematisch das humanitäre Völkerrecht. In Bezug auf USA/Jemen sah das Gericht diese Voraussetzung als nicht erfüllt an.
In Bezug auf andere kriegerische Konflikte könnte man das aber anders sehen. So ist Israels Krieg in Gaza bereits kurze Zeit nach dem Ramstein-Urteil zu dessen ersten echten Testfall geworden. Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte im Oktober stundenlang zu den Auswirkungen von "Ramstein" auf eine Klage gegen Exportgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel – nur um die Klagen dann als unzulässig abzuweisen. In einem sonstige Rüstungsexporte betreffenden Fall aus Frankfurt haben die palästinensischen Kläger inzwischen Verfassungsbeschwerde erhoben. So wird der Zweite Senat selbst Gelegenheit erhalten zu zeigen, wie ernst er es mit den extraterritorialen Schutzpflichten meint – dies jedoch ohne die Urheberin des Ramstein-Urteils, die aus dem Amt ausgeschiedene langjährige Senatsvorsitzende und Vizepräsidentin Doris König. Zuständig für das Verfahren ist nun Christine Langenfeld, die die Schutzpflichtenkonstruktion eher skeptisch sah.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58940 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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