Fernsehverhalten, analysiert und verkauft: Your Smart-TV is wat­ching you

von Tobias Kohl, LL.M.

28.01.2016

2/2: Und wie es ist: Daten werden unrechtmäßig erhoben – und zu Geld gemacht

Die bayerischen Datenschützer kamen zu zum Teil erstaunlichen Ergebnissen: Nur sechs von dreizehn Geräte informierten ihre Nutzer überhaupt über den Umgang mit personenbezogenen Daten, sieben Smart-TVs verfügten nicht einmal über Datenschutzbestimmungen.

Bereits mit Inbetriebnahme der Geräte flossen in zwölf von dreizehn Fällen Daten an die Hersteller. Die Datenflüsse reichten von der Registrierung des Geräts über Software-Updates bis zum Laden von Inhalten.

Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, fand bei der Präsentation der Prüfungsergebnisse dazu deutliche Worte: "Es darf nicht sein, dass die Unternehmen, die unrechtmäßig erhobene personenbezogene Daten zu Geld machen, dadurch die Produktion ihrer Fernsehgeräte subventionieren und diese billiger auf den Markt bringen können."

"Smartes Fernsehen nur mit smartem Datenschutz"?

An sich sollten die Gerätehersteller wissen, wie sie mit dem Thema Datenschutz umzugehen haben. Bereits vor der Prüfung durch das BayLDA hatten die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) und die Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine gemeinsame Position zum Datenschutz bei Smart-TV formuliert.

Unter der Überschrift "Smartes Fernsehen nur mit smartem Datenschutz" richten die Datenschützer u.a. folgende datenschutzrechtliche Forderungen an die Anbieter von Smart-TV-Diensten und somit auch die Hersteller der Geräte:

  • Die Nutzer müssen über Datenerhebung und –verwendung spätestens bei Beginn der Nutzung der Smart-TV-Dienste informiert werden.
  • Die Grundeinstellungen der Smart-TV-Anbieter müssen datenschutzfreundlich gestaltet sein (privacy by default), so dass dem Nutzer die jederzeitige Kontrolle über die auf dem Gerät gespeicherten Daten verbleibt.
  • Die Anbieter von Smart-TV-Diensten müssen sicherheitstechnisch dafür Sorge tragen, dass die Geräte und der Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt werden.

Orientierungshilfe von den Datenschützern

Aufbauend auf diesen Forderungen hat der Düsseldorfer Kreis im September 2015 zudem eine umfangreiche "Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an Smart-TV-Dienste" veröffentlicht.

Darin wird in Bezug auf Software-Updates durch die Smart-TV-Hersteller etwa vorgeschlagen, dass dem Nutzer bei Einrichtung des Geräts die Wahlmöglichkeit eröffnet werden sollte, den Zeitpunkt der Prüfung und die Installation neuer Updates selbst bestimmen zu können, die Installation automatisch durchführen zu lassen oder den Wunsch nach einer Benachrichtigung zu äußern, sobald ein neues Software-Update zur Verfügung steht. Diese Entscheidungsoptionen würden zu einer Kontrolle über seine personenbezogenen Daten beitragen.

Auch zur Analyse des Nutzungsverhaltens enthält das Papier konkrete rechtliche sowie technische Hinweise. Durch eine immer verfügbare direkte Opt-Out-Möglichkeit (Link mit Möglichkeit des Ankreuzens) soll der Nutzer die Möglichkeit haben, den Datenfluss an den Smart-TV-Hersteller jederzeit zu unterbrechen und so die Erstellung eines Nutzungsprofils zu verhindern.

Ob die Nutzer des Samsung-Modells UE40H6270 vom Zeitpunkt der Einrichtung des Geräts an eine jederzeitige Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben, wird das LG Frankfurt entscheiden müssen. Eine Antwort auf die Frage, wie und zu welchem Zeitpunkt Smart-TV-Hersteller ihre Nutzer über den Umgang mit personenbezogenen Daten informieren müssen, dürfte jedenfalls auch für die übrigen Anbieter von Smart-TV-Diensten wie Fernsehsender oder App-Store-Betreiber von großem Interesse sein.

Der Autor Tobias Kohl, LL.M. ist Rechtsanwalt und Consultant Datenschutz & Compliance bei der tekit Consult Bonn GmbH, einem Tochterunternehmen des TÜV Saarland. Als externer Datenschutzbeauftragter betreut er branchenübergreifend eine Reihe von Unternehmen. Er publiziert regelmäßig zu den Themen IT-Recht, Datenschutz und Apps und ist Dozent der TÜV Saarland Seminare.

Zitiervorschlag

Tobias Kohl, LL.M., Fernsehverhalten, analysiert und verkauft: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18298 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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