Sollte man kennen: Sieben wich­tige BSG-Ent­schei­dungen 2024

von Tanja Podolski

29.12.2024

Firmen-Fußball, Wochenendausflug, Einfrieren von Samenzellen oder eine Heizkesselexplosion im heimischen Homeoffice: Eine Kurzfassung der wichtigen Fälle des BSG im Jahr 2024.

Es sind selten erheiternde Fälle, die den Verfahren der Richter und Richterinnen am Bundessozialgericht (BSG) zugrunde liegen. Oft sind es Streitigkeiten mit den Berufsgenossenschaften, den Rentenversicherungen oder den Krankenkassen. Für die klagenden Menschen geht es um viel, oft um ihre Existenz. Und manchmal auch "nur" um eine Linderung ihres Leids.

Im Jahr 2024 stand neben den wichtigen Fällen eine Veränderung an der Spitze des Gerichts an: Rainer Schlegel, der fast acht Jahre Präsident des BSG und oft starke Meinungen auch zu gesellschaftspolitischen Entwicklungen artikulierte, erreichte die Regelaltersgrenze. Nach seinem Renteneintritt stieß Schlegel als Of Counsel zu einer Beratungsgesellschaft.

Sein Amt übernommen hat Christine Fuchsloch. Sie ist damit die erste Frau in dieser Position an dem Bundesgericht mit Sitz in Kassel. Zuvor war die 60jährige Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG). 

 

1/7 Rentenzeiten im Zweifel für die Mütter 

Männer werden nicht diskriminiert, wenn Erziehungszeiten für Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden (Urt. v. 18.04.2024, Az. B 5 R 10/23 R).

In dem Verfahren ging es um die Auffangregelung in § 56 Absatz 2 Satz 9 SGB VI. Danach wird die Erziehungszeit der Mutter zugeordnet, wenn die Eltern keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit abgegeben haben und eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht vorliegt. Diese Norm unterliegt nach Auffassung des BSG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Geklagt hatte ein Vater gegen die Rentenversicherung, weil er sich bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten diskriminiert fühlte. Eine Ungleichbehandlung sah auch das BSG, diese sei allerdings zur Verwirklichung des Gleichstellungsgebots ausnahmsweise gerechtfertigt. Die Auffangregelung gleiche faktische Nachteile aus, die infolge der Erziehungsleistung beim Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen und die Frauen weiterhin deutlich häufiger beträfen als Männer.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56193 (abgerufen am: 17.02.2025 )

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