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Forschungsprojekt zur Sharing Economy: "Kein rechts­f­reier Raum"

Interview von Hasso Suliak

14.02.2018

Handy mit Car-Sharing-App

© scharfsinn86 - stock.adobe.com

Schlafplatz, Mitfahrgelegenheit, Crowdfunding – Sharing Economy liegt im Trend. Aber werden dabei Verbraucherrechte und vertragliche Standards immer eingehalten? Caroline Meller-Hannich über ein Forschungsprojekt, das genau dies untersucht.

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LTO: Teilen und tauschen statt kaufen ist im Prinzip eine sinnvolle Idee, um nachhaltig Ressourcen zu schonen. Allerdings wird Unternehmen der Sharing-Economy auch vorgeworfen, es mit Sozialstandards und dem Datenschutz nicht so genau zu nehmen. Ihr Forschungsprojekt befasst sich nun mit der Frage, wie es mit dem Verbraucherschutzniveau in der Sharing Economy bestellt ist. Was genau werden Sie untersuchen?

Prof. Caroline Meller-Hannich: Die Sharing Economy erweitert die Möglichkeiten für Verbraucher. Sie können im Internet Leistungen unkompliziert austauschen und sind nicht mehr allein auf gewerbliche Anbieter angewiesen. Aber: Durch den Wandel der Verbraucherrollen entstehen auch Unsicherheiten darüber, welche Rechte zwischen den Beteiligten gelten.

(c) Caroline Meller-HannichUnser Forschungsprojekt "Das Recht der Verbraucher und Prosumer in der kollaborativen Wirtschaft - Chancen und Verantwortung" wird vor allem die Rolle des sogenannten Prosumers in den Blick nehmen. Dieser agiert in einem Dreiecksverhältnis in wechselnden Rollen: Vermittelt durch eine Plattform kann er Anbieter oder auch Kunde sein. Wir werden untersuchen, ob unsere bisherigen Regeln, die sich in erster Linie an der klassischen Zweierbeziehung zwischen Anbieter und Konsumenten orientieren, auf die neue Rollenverteilung passen.

Die Frage ist: Inwieweit können Verbraucherrechtsstandards der Business-to-Consumer-Welt auf Endkunden und Prosumer in der kollaborativen Wirtschaft übertragen werden, ohne dass Innovationsverluste entstehen? Ziel des Projekts ist es, die Schutzlücken für Verbraucher und Prosumer in der kollaborativen Wirtschaft zu identifizieren und Lösungsansätze für Schutzdesiderate zu entwickeln, so dass die Chancen gewandelten Verbraucherverhaltens genutzt werden können und den Plattformen, Prosumern und Verbraucher-Kunden Verantwortung gerecht zugewiesen wird.

LTO: Welche Rechtsgebiete werden Sie näher unter die Lupe nehmen?   

Meller-Hannich: Das BGB und da natürlich in erster Linie das Vertrags- und Deliktsrecht. Wir werden uns die Vertragsgestaltungen der einzelnen Anbieter anschauen und in dem Zusammenhang sicher auch deren AGB, vor allem unter dem Aspekt der Rechtsdurchsetzung, überprüfen.

Beschwerdemanagement, Haftungsfragen, Informationspflichten

LTO: Sie werden also auch untersuchen, wie einzelne Anbieter mit Beschwerden ihrer Kunden umgehen?

Meller-Hannich: Genau! Wir werden prüfen, wie im Einzelnen das Kundenbeschwerde-Management funktioniert. Welches System der Verbraucherstreitbeilegung wurde etabliert? Bestehen zuverlässige Regeln einer Verbraucherschlichtung? Die Zeiten, in denen die Betroffenen sofort zum Anwalt gehen, sind ja vorbei.    

LTO: Sie beschäftigen sich schon länger mit der Sharing-Economy. Sehen Sie an der ein oder anderen Stelle gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

Meller-Hannich: Die Modelle der Sharing Economy bewegen sich ja schon heute nicht in einem rechtsfreien Raum. Mit Subsumption unter die geltenden Regeln – z.B. denen des Mietvertrags oder der Leihe - lässt sich schon einiges in den Griff bekommen. Einen gewissen Regulierungsbedarf sehe ich aber schon bei der Rolle der Online-Plattformen: Hier werden wir z.B. Haftungsfragen, den Umfang von Informationspflichten, aber auch Kriterien der Zuverlässigkeit von Anbietern im Einzelnen ansehen. Schwerpunkte der Rechtsanalyse sind der Verbraucher- und der Unternehmerbegriff und deren Geeignetheit zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus und die rechtliche Erfassung der Online-Plattformen sowie Rechtsdurchsetzungsdefizite.

LTO: Braucht es ein Sharing-Economy Gesetz?

Meller-Hannich: Nein. Die Anbieter sind ja sehr unterschiedlich. Eher können sich Nachjustierungen bei den einzelnen Vertragsformen ergeben. Aber um nicht missverstanden zu werden: Wir wollen keine Überregulierung der Sharing Economy. Sie ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung, der man nicht durch zu viele Regeln begegnen sollte. Andererseits sollte auch klar sein: Wenn materielle oder immaterielle Schäden in der neuen Welt des Teilens entstehen, dürfen Juristen nicht so tun als hätten sie damit nichts zu schaffen.

Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Handelsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). Das Projekt zur Sharing Economy ist Teil eines Forschungsprogramms des BMJV und beginnt im Februar 2018.

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Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Forschungsprojekt zur Sharing Economy: "Kein rechtsfreier Raum" . In: Legal Tribune Online, 14.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27031/ (abgerufen am: 24.01.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Kommentare
  • 14.02.2018 16:25, Buzzword-Bingo

    "Prosumer". Oh mein Gott.

    Buzzword-Bingo
    • 16.02.2018 12:25, GrafLukas

      https://de.wikipedia.org/wiki/Prosumer
      Ist also immerhin keine Erfindung der Professorin hier.

      Trotzdem: Allein das Wort schon!

  • 14.02.2018 16:32, RA1

    "Wenn materielle oder immaterielle Schäden in der neuen Welt des Teilens entstehen, dürfen Juristen nicht so tun als hätten sie damit nichts zu schaffen."

    Die Unterstellung verbitte ich mir! Ich habe nie behauptet, ich hätte damit nichts zu schaffen. Ganz im Gegenteil: Jeder kann sich gerne von mir beraten lassen.

    Welcher Anwalt hat denn gesagt, er habe damit nichts zu schaffen? Und welcher andere nicht-anwaltliche Jurist?

    RA1
  • 16.02.2018 11:29, GrafLukas

    Alleine dieses Schlagwort "rechtsfreier Raum" schon wieder. Wer hat denn jemals behauptet, es würde/sollte irgendwo rechtsfreie Räume geben?

    Lustig finde ich auch dieses biometrische Passfoto von der Interviewten. :-)

    GrafLukas
  • 16.02.2018 14:37, WissMit

    @GrafLukas und RA1

    "Aber um nicht missverstanden zu werden: Wir wollen keine Überregulierung der Sharing Economy. Sie ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung, der man nicht durch zu viele Regeln begegnen sollte. Andererseits sollte auch klar sein: Wenn materielle oder immaterielle Schäden in der neuen Welt des Teilens entstehen, dürfen Juristen nicht so tun als hätten sie damit nichts zu schaffen."

    Man sollte das schon im Zusammenhang sehen. Hier sollen Grenzpunkte abgesteckt werden. Es darf weder so sein, dass man den Bereich der Sharing Economy als rechtsfreien Raum missversteht, noch darf eine Überregulierung stattfinden. Und es soll durch das Forschungsvorhaben allein schon der mögliche Eindruck vermieden werden, Juristen kümmerten sich nicht um diesen Bereich.

    Ich glaube, die Interviewte wollte nur sagen, die Wahrheit im Umgang mit der Sharing Economy liegt in der Mitte ;-)

    Das Wort Prosumer ist in der Tat gewöhnungsbedürftig. Es dürfte aber angesichts der Informationen im Wikipediaartikel seine Berechtigung haben.

    WissMit
    • 16.02.2018 15:13, Jodel

      "Sie ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung, der man nicht durch zu viele Regeln begegnen sollte" ... "Und es soll durch das Forschungsvorhaben allein schon der mögliche Eindruck vermieden werden, Juristen kümmerten sich nicht um diesen Bereich."

      Juristen kümmern sich tagtäglich um den Bereich, in der Beratung und in der Forensik.

      Ihr erster Satz passt aber nicht zum Zweiten, den Regularien werden nicht von Juristen gefertigt, sondern von der Politik. Daher wohl auch der Berechtigte Kommentar von @RA1

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