Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 20:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/sharing-economy-forschungsprojekt-vertragliche-standards-verbraucher-rechte
Fenster schließen
Artikel drucken
27031

Forschungsprojekt zur Sharing Economy: "Kein rechts­f­reier Raum"

Interview von Hasso Suliak

14.02.2018

Handy mit Car-Sharing-App

© scharfsinn86 - stock.adobe.com

Schlafplatz, Mitfahrgelegenheit, Crowdfunding – Sharing Economy liegt im Trend. Aber werden dabei Verbraucherrechte und vertragliche Standards immer eingehalten? Caroline Meller-Hannich über ein Forschungsprojekt, das genau dies untersucht.

Anzeige

LTO: Teilen und tauschen statt kaufen ist im Prinzip eine sinnvolle Idee, um nachhaltig Ressourcen zu schonen. Allerdings wird Unternehmen der Sharing-Economy auch vorgeworfen, es mit Sozialstandards und dem Datenschutz nicht so genau zu nehmen. Ihr Forschungsprojekt befasst sich nun mit der Frage, wie es mit dem Verbraucherschutzniveau in der Sharing Economy bestellt ist. Was genau werden Sie untersuchen?

Prof. Caroline Meller-Hannich: Die Sharing Economy erweitert die Möglichkeiten für Verbraucher. Sie können im Internet Leistungen unkompliziert austauschen und sind nicht mehr allein auf gewerbliche Anbieter angewiesen. Aber: Durch den Wandel der Verbraucherrollen entstehen auch Unsicherheiten darüber, welche Rechte zwischen den Beteiligten gelten.

(c) Caroline Meller-HannichUnser Forschungsprojekt "Das Recht der Verbraucher und Prosumer in der kollaborativen Wirtschaft - Chancen und Verantwortung" wird vor allem die Rolle des sogenannten Prosumers in den Blick nehmen. Dieser agiert in einem Dreiecksverhältnis in wechselnden Rollen: Vermittelt durch eine Plattform kann er Anbieter oder auch Kunde sein. Wir werden untersuchen, ob unsere bisherigen Regeln, die sich in erster Linie an der klassischen Zweierbeziehung zwischen Anbieter und Konsumenten orientieren, auf die neue Rollenverteilung passen.

Die Frage ist: Inwieweit können Verbraucherrechtsstandards der Business-to-Consumer-Welt auf Endkunden und Prosumer in der kollaborativen Wirtschaft übertragen werden, ohne dass Innovationsverluste entstehen? Ziel des Projekts ist es, die Schutzlücken für Verbraucher und Prosumer in der kollaborativen Wirtschaft zu identifizieren und Lösungsansätze für Schutzdesiderate zu entwickeln, so dass die Chancen gewandelten Verbraucherverhaltens genutzt werden können und den Plattformen, Prosumern und Verbraucher-Kunden Verantwortung gerecht zugewiesen wird.

LTO: Welche Rechtsgebiete werden Sie näher unter die Lupe nehmen?   

Meller-Hannich: Das BGB und da natürlich in erster Linie das Vertrags- und Deliktsrecht. Wir werden uns die Vertragsgestaltungen der einzelnen Anbieter anschauen und in dem Zusammenhang sicher auch deren AGB, vor allem unter dem Aspekt der Rechtsdurchsetzung, überprüfen.

Beschwerdemanagement, Haftungsfragen, Informationspflichten

LTO: Sie werden also auch untersuchen, wie einzelne Anbieter mit Beschwerden ihrer Kunden umgehen?

Meller-Hannich: Genau! Wir werden prüfen, wie im Einzelnen das Kundenbeschwerde-Management funktioniert. Welches System der Verbraucherstreitbeilegung wurde etabliert? Bestehen zuverlässige Regeln einer Verbraucherschlichtung? Die Zeiten, in denen die Betroffenen sofort zum Anwalt gehen, sind ja vorbei.    

LTO: Sie beschäftigen sich schon länger mit der Sharing-Economy. Sehen Sie an der ein oder anderen Stelle gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

Meller-Hannich: Die Modelle der Sharing Economy bewegen sich ja schon heute nicht in einem rechtsfreien Raum. Mit Subsumption unter die geltenden Regeln – z.B. denen des Mietvertrags oder der Leihe - lässt sich schon einiges in den Griff bekommen. Einen gewissen Regulierungsbedarf sehe ich aber schon bei der Rolle der Online-Plattformen: Hier werden wir z.B. Haftungsfragen, den Umfang von Informationspflichten, aber auch Kriterien der Zuverlässigkeit von Anbietern im Einzelnen ansehen. Schwerpunkte der Rechtsanalyse sind der Verbraucher- und der Unternehmerbegriff und deren Geeignetheit zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus und die rechtliche Erfassung der Online-Plattformen sowie Rechtsdurchsetzungsdefizite.

LTO: Braucht es ein Sharing-Economy Gesetz?

Meller-Hannich: Nein. Die Anbieter sind ja sehr unterschiedlich. Eher können sich Nachjustierungen bei den einzelnen Vertragsformen ergeben. Aber um nicht missverstanden zu werden: Wir wollen keine Überregulierung der Sharing Economy. Sie ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung, der man nicht durch zu viele Regeln begegnen sollte. Andererseits sollte auch klar sein: Wenn materielle oder immaterielle Schäden in der neuen Welt des Teilens entstehen, dürfen Juristen nicht so tun als hätten sie damit nichts zu schaffen.

Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Handelsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). Das Projekt zur Sharing Economy ist Teil eines Forschungsprogramms des BMJV und beginnt im Februar 2018.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Forschungsprojekt zur Sharing Economy: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27031 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Haftung
    • Verbraucherschutz
    • Vertragsrecht
Ein Auto auf einer Straße mit kaputter Front 02.10.2026
Straßenverkehr

Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf vor:

Neue Regeln für Haf­tung bei Ver­kehr­s­un­fällen

Mit Neuerungen für Verkehrsunfälle mit Leasingfahrzeugen, Auto-als-Tatwaffe-Fällen und höheren Haftungshöchstgrenzen und Mindestversicherungssummen will das BMJV Opfer von Verkehrsunfällen besser schützen.

Artikel lesen
Schriftzug „amazon prime“ auf einem Paket. 01.10.2026
Verbraucherschutz

BGH kippt Preisanpassungsklausel von Amazon:

Prime-Alt­kunden zahlen vor­erst wieder weniger

Amazon durfte seine Prime-Preise nicht auf Grundlage der bisherigen AGB-Klausel erhöhen, entscheidet der BGH. Für bestimmte Altkunden sinkt der Beitrag nun wieder. Um bereits gezahlte Mehrbeträge wird separat gestritten.

Artikel lesen
Eine Person konfiguriert ein Elektroauto auf der Website eines Autoherstellers 25.09.2026
Vertragsrecht

KG urteilt anders als OLG Frankfurt am Main:

"Bes­tellen"-Knopf begründet keine Zah­lungs­verpf­lich­tung

Erst kürzlich hat das OLG Frankfurt entschieden, dass durch Drücken eines "Bestellen"-Knopfes ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen kann, obwohl das Verbraucherschutzrecht etwas anderes sagt. Strenger beurteilt das nun das Kammergericht.

Artikel lesen
Europäischer Gerichtshof mit Flaggen der EU 24.09.2026
Vertragsrecht

Korrektur aus Luxemburg:

EuGH beendet deut­sche "Drei­jah­res­lö­sung" für unwirk­same Preis­klau­seln

Jahrelang mussten Energieversorger unzulässige Preiserhöhungen teilweise nicht zurückzahlen, wenn der Kunde sie nicht schnell genug moniert hatte. Das ist zu verbraucherunfreundlich, findet der EuGH. Deshalb ist damit jetzt Schluss.

Artikel lesen
Eine Person konfiguriert ein Elektroauto auf der Website eines Autoherstellers. 23.09.2026
Online-Handel

"Bestellen" statt "Zahlungspflichtig bestellen":

Keine Rüc­k­ab­wick­lung trotz falsch bezeich­neten Bes­tell­k­nopfs

Für 60.520 Euro gönnte sich ein Mann online ein Elektroauto. Ein Jahr später wollte er den Kauf rückabwickeln: Auf dem finalen Bestellknopf habe nur "Bestellen" statt "Zahlungspflichtig bestellen" gestanden. Das reicht dem OLG Frankfurt nicht.

Artikel lesen
Nahaufnahme eines E-Bikes mit sichtbar montiertem Akku 21.09.2026
Haftung

OLG verneint Haftung der Mieterin:

E-Bike geht zwei Monate nach Sturz in Flammen auf und setzt Haus in Brand

Der Sohn einer Mieterin stürzte mit deren E-Bike. Äußerlich blieb alles heil, doch zwei Monate später setzte der im Innern beschädigte Akku das Fahrrad nebst Haus in Brand. Haftet die Mieterin dafür? Nein, hat jetzt auch das OLG entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HUK-COBURG
Voll­ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist Rechts­schutz-Scha­den­re­gu­lie­rung...

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Freshfields
Rechts­an­walt / Li­ti­ga­tor (m/w/x)

Freshfields, Han­no­ver

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von WTW & Kollegen
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

WTW & Kollegen, Mün­chen

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Schieds­ver­fah­ren / In­ter­na­tio­nal...

CMS, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Spezialist/in Zwangsvollstreckung (zertifiziert)

04.11.2026

Gebührenoptimierung im Zivilprozess

11.11.2026

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in Rechtsberatung:Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua & Co?

17.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH