Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 18:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/schwarzfahren-entkriminalisierung-265a-stgb-hubig-koalition
Fenster schließen
Artikel drucken
59668

Kein Rückhalt für Hubigs Vorstoß: Union lehnt Ent­kri­mi­na­li­sie­rung des Schwarz­fah­rens klar ab

von Hasso Suliak

07.04.2026

Fahrkartenkontrolle an einer Münchner U-Bahn-Haltestelle

Strafbar oder nicht: Der Umgang mit Schwarzfahrern ist umstritten. Foto: picture alliance / SZ Photo | Stephan Rumpf

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Gesetzentwurf ihres FDP-Amtsvorgängers auf: Das Fahren ohne Fahrausweis soll nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Dass es so bald zu einer Streichung im StGB kommt, ist jedoch unwahrscheinlich.

Anzeige

Es war eine der letzten rechtspolitischen "Amtshandlungen" der FDP im Bundestag: Im Dezember 2024 brachte die Fraktion der Liberalen einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafrechts (BT-Ds. 20/14257) ins Parlament ein, der im Grunde auf einer Verabredung der Ampel beruhte. Schließlich hatten sich SPD, FDP und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, das Strafgesetzbuch (StGB) systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche überprüft werden. Historisch überholte Straftatbestände sollten kritisch überprüft werden, um die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz zu gewährleisten.

Der FDP-Entwurf beruhte auf Vorarbeiten von Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der sich die Entrümpelung des StGB auf die Fahne geschrieben hatte. Sein Entwurf sah etwa eine Reform der "Unfallflucht"-Paragrafen 142 ff. StGB, eine Streichung des noch aus NS-Zeiten stammenden § 316a StGB (Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer) und eine zumindest linguistische Überarbeitung der Tötungsdelikte vor. Die §§ 211 ff. StGB sollten vom NS-Vokabular und der Tätertypenlehre befreit und sprachlich neu gefasst werden. Und schließlich sollte auch der sogenannte Schwarzfahr-Straftatbestand § 265a StGB ("Erschleichen von Leistungen") aus dem StGB verschwinden. Das Fahren ohne Fahrausweis sollte nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit (OWi) geahndet werden können.

Gegenwärtig ist die Rechtslage so: Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert, eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzen zu müssen. Buschmann war überzeugt, dass der Unrechtsgehalt des Fahrens ohne Fahrausweis so gering sei, dass es nach dem strafrechtlichen Ultima-Ratio-Grundsatz nicht angemessen sei, die bloße Beförderungserschleichung unter Strafe zu stellen. Schließlich müssten für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung vom Täter keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrausweise gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden.

Entkriminalisierung war zu Ampelzeiten noch mehrheitsfähig

Wäre die Ampelkoalition nicht zerbrochen, hätte Buchmanns Vorschlag durchaus Chancen gehabt, eine Mehrheit im Bundestag zu bekommen. Sowohl SPD als auch Grüne plädieren schon seit Längerem im Grundsatz für eine Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung, teilweise sogar ohne eine Ersatzsanktion im OWi-Gesetz. Schließlich seien Schwarzfahrer schon genug damit "gestraft", dass sie mit 60 Euro ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen müssen, wenn sie erwischt werden.

In dieser Wahlperiode hatte für die SPD ihr Fraktionsgeschäftsführer und Justiziar Johannes Fechner bei einer Plenardebatte im November anlässlich zweier Gesetzesinitiativen von Grünen (BT-Ds. 21/2722) und Linken (BT-Ds. 21/1757) explizit für eine Abschaffung von § 265a StGB ausgesprochen. "Wir haben in unserer Rechtsordnung an keiner anderen Stelle die Situation, dass ein Verstoß gegen zivilrechtliche Pflichten mit einer Strafe, am Ende gar mit einer Haftstrafe belegt wird."

Vor diesem Hintergrund ist es nun wenig überraschend, dass Fechners Parteifreundin Hubig kurz nach der Osterpause das Entkriminalisierungsthema ebenfalls aufgreift. Auch die Bundesjustizministerin kann sich dabei auf den Koalitionsvertrag berufen. In diesem haben sich Union und SPD ähnlich wie die Vorgängerregierung vorgenommen, das StGB weiterzuentwickeln und dabei auch zu "prüfen, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können".

Hubig: "Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten"

Dass Hubig dabei als Erstes an eine Streichung des § 265a StGB denkt, hat sie nun in einem Zeitungsinterview verdeutlicht. "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung", sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stelle sich die Frage, "ob Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin gehören".

Die Ministerin verwies darauf, dass die Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Im Rahmen einer Modernisierung des Strafrechts müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens "neu bewertet" werden.

Rechtstechnisch aber bleibt Hubig bei ihrem Vorstoß im Vagen. Ob sie wie Buschmann eine OWi-Sanktion statt einer StGB-Strafvorschrift befürwortet, ist gegenwärtig noch unklar. "Das BMJV prüft derzeit, wie die Vorgaben des Koalitionsvertrags am besten umgesetzt werden können. Dazu gehört auch die Prüfung, inwieweit vereinzelt an Vorschläge aus der vergangenen Legislaturperiode angeknüpft werden könnte", so ein Ministeriumssprecher gegenüber LTO.

CSU-Rechtspolitikerin: "Schwarzfahren ist keine Lappalie"

Vielleicht könnte sich die Fachebene im BMJV in puncto Schwarzfahren ihre Prüfung auch komplett sparen und sich ressourcensparend anderen Rechtsfragen zuwenden. Denn mit der Zustimmung des Koalitionspartners zur Entkriminalisierung kann die SPD-Justizministerin nicht rechnen. Gegenüber LTO bekräftigte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, die entschiedene Ablehnung seitens der Union. 

Beim Schwarzfahren handele es sich keineswegs um eine Lappalie, sondern um eine klare Straftat, so Hierl. "Vor diesem Hintergrund lehnen wir eine Abschaffung des § 265a StGB entschieden ab. Stattdessen gilt es, den öffentlichen Nah- und Fernverkehr konsequent zu schützen." Wer bewusst und wiederholt ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, so die CSU-Politikerin, schade damit nicht nur den Verkehrsbetrieben, sondern der gesamten Gesellschaft. "Solches Verhalten untergräbt die Solidargemeinschaft, die den öffentlichen Verkehr trägt, und verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden."

In der Plenardebatte im vergangenen November hatte bereits Hierls Fraktionskollege Axel Müller (CDU) die Argumente der Entkriminalisierungsbefürworter zu entkräften versucht. So lasse sich die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe auch durch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit abwenden. Weigere sich der Betroffene, gemeinnützige Arbeit zu verrichten, gehe er zwar letztlich in Ersatzhaft, deren Dauer aber durch eine in der letzten Legislaturperiode vorgenommenen Gesetzesänderung halbiert worden sei. "Das alles zeigt doch, dass man sich bei den Rechtsfolgen auf der untersten Ebene bewegt und die Balance zwischen Tatunrecht und Rechtsfolgen im Sinne der Verhältnismäßigkeit einhält", so Müller.

DAV für Entkriminalisierung ohne neue OWi-Sanktion  

Wie in der Koalition gehen auch bei den juristischen Berufsverbänden die Meinungen auseinander. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stärkte am Dienstag Bundesjustizministerin Hubig grundsätzlich den Rücken:  "Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DAV, Swen Walentowski, der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dem Anwaltverein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen im Zusammenhang mit Schwarzfahren rund 200 Millionen Euro jährlich. 

Klar positioniert hatte sich der DAV seinerzeit bereits zum FDP-Entwurf, die darin enthaltene OWi-Lösung lehnte er ab. Insgesamt sei die Chance auf echte Entkriminalisierung verpasst worden, erklärte Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Sylvia Ruge. Als Ersatz einen Ordnungswidrigkeitstatbestand einzuführen, sei kontraproduktiv. "So entfällt zwar die Ersatzfreiheitsstrafe, stattdessen müssen Betroffene aber Erzwingungshaft fürchten. Das Strafrecht sollte die ultima ratio sein – hier muss es als Inkassobüro herhalten", kritisierte der DAV damals.

Richterbund und Polizeigewerkschaft GdP warnen vor Straffreiheit

Der Deutsche Richterbund (DRB) hatte sich im Gegensatz dazu dafür ausgesprochen, Schwarzfahren weiterhin strafrechtlich zu ahnden, den Tatbestand des § 265a aber einzuschränken und “auf seinen strafwürdigen Kern zu beschränken”, wie DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Dienstag klarstellte. Strafbar soll nur noch sein, "(w)er technische Kontrollen durch Fahrkartenlesegeräte unterläuft oder sich Kontrollen durch das Personal entzieht". Für alles andere seien zivilrechtliche Ansprüche vollkommen ausreichend. An einen spürbaren Entlastungseffekt für die Strafjustiz, der durch eine Entkriminalisierung eintreten könnte, glaubt Rebehn nicht: “Denn es handelt sich in der Regel um Bagatellfälle, die zeitlich kaum ins Gewicht fallen und schnell zu erledigen sind.”

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht eine mögliche Entkriminalisierung des Schwarzfahrens kritisch. Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte der Rheinischen Post: "Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt." Man laufe Gefahr, "dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht".

Eine Straftat sollte aus Roßkopfs Sicht nicht aufgrund einer Überbelastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit gemacht werden. "Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen", sagte der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei. Oftmals handele es sich dabei auch nicht um kleine Euro-Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich, die Betroffene anhäuften.

"Freiheitsfonds" mit Petition

Zu Wort meldete sich am Dienstag auch die Initiative "Freiheitsfonds" und forderte, dass "aus der Ankündigung der Ministerin jetzt ein handfestes Gesetz" werden müsse. Der Freiheitsfonds kauft deutschlandweit Menschen frei, die wegen Fahrens ohne Ticket inhaftiert wurden. Seit der Gründung hat die Initiative nach eigenen Angaben rund 300 Haftjahre verhindert und damit 22,5 Millionen Euro Steuergeld gespart.

Zuletzt hatte der Fonds am 1. September 2025 für rund 100.000 Euro bundesweit 101 Menschen aus dem Gefängnis freigekauft, die wegen Schwarzfahrens einsaßen. Mit dieser Aktion forderten die Initiatoren die Abschaffung einer am selben Tag vor 90 Jahren von den Nationalsozialisten eingeführten Rechtsnorm, die Alltagsdelikte wie das Fahren ohne Ticket bis heute unter Strafe stellt, wie es damals in einer Mitteilung hieß.

Aktuell sammelt der "Freiheitsfonds" mit einer Petition Unterschriften, "dass Fahren ohne Fahrschein nicht länger ins Gefängnis führt". 120 Millionen Euro Steuergeld könnten so jährlich gespart werden, die Bundesjustizministerin müsse "jetzt" handeln. Unterzeichnet haben die Petition bereits mehr als 121.000 Menschen.

Mit Material von dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kein Rückhalt für Hubigs Vorstoß: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59668 (abgerufen am: 17.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Ordnungswidrigkeit
    • Schwarzfahren
    • Strafverfahren
August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes in Anzug und Kravatte 15.04.2026
Christina Block

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ermittler im Block-Prozess:

Ex-BND-Chef Han­ning mit schweren Vor­würfen gegen Ham­burger Justiz

Der Block-Prozess zieht weite Kreise, ermittelt wird sogar mit verdecktem Ermittler gegen einen Ex-BND-Chef. Der zeigt sich empört und hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamburger Justizmitarbeiter eingelegt. Fundiert oder reine PR? 

Artikel lesen
Urteilsverkündigung im LG München I 14.04.2026
Sexualstrafrecht

LG München I zieht Parallelen zum Fall Pelicot:

Lange Haft­strafe wegen Ver­ge­wal­ti­gung betäubter Frau

Monatelang hat ein Student seine Freundin immer wieder betäubt, brutal missbraucht und dabei gefilmt. Der Mann gesteht die Taten und wird verurteilt. "Pelicot ist kein Einzelfall", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.

Artikel lesen
Hanno Berger, Steueranwalt, steht vor der Urteilsverkündung 2023 in Anzug im Gerichtssaal. 10.04.2026
Cum-Ex

OLG Köln lehnt Hanno Bergers Wiederaufnahmeantrag ab:

"Mister Cum-Ex" bleibt im Gefängnis

Er galt als "Mister Cum-Ex" und verdiente mit den illegalen Steuerdeals Millionen. Seit vier Jahren sitzt Hanno Berger hinter Gittern. Dort wird er nach einem Beschluss des OLG Köln auch bleiben.

Artikel lesen
Marla-Svenja Liebich 09.04.2026
Strafvollzug

Nach acht Monaten Fahndung:

Ver­ur­teilte Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich gefasst

Lange war sie untergetaucht, nun ist Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die verurteilte Rechtsextremistin soll jetzt nach Deutschland ausgeliefert werden.

Artikel lesen
Die Unfallstelle in Ludwigsburg 07.04.2026
Mord

LG Stuttgart zu Raserfall:

Mor­dur­teile nach ille­galem Auto­rennen mit zwei Toten

Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.

Artikel lesen
An elderly man sits on a chair in a church 07.04.2026
Religion

Gesellschaftlicher Nutzen oder verfassungswidriges Sonderrecht?:

Wenn der Geist­liche von Anschlags­plänen weiß

Geistliche müssen geplante Straftaten, die ihnen anvertraut wurden, nicht anzeigen und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Diese Privilegierung verursacht ein gewisses Schutzdefizit. Ist diese Rechtslage noch zeitgemäß?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le Be­steue­rung /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Per­so­nal­re­fe­rent / Re­fe­rent (m/w/d) der Per­so­nal­lei­tung – St­ra­te­gie und...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte
Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) im Im­mo­bi­li­en­recht

Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte, Hei­del­berg

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on – IP (w/m/d)

Noerr

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Team­lei­ter / Team­lei­tung (m/w/d) HR Ser­vices / Ad­mi­ni­s­t­ra­ti­on

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht im Fernstudium/ online

24.04.2026

Natur Campus in St. Martin (RLP)

24.04.2026, Maikammer

Testamente für Patchworkehen

24.04.2026

Update Sachversicherung

24.04.2026

Verwirkung, Präklusion und Doppelverwertungsverbot im Unterhaltsrecht

24.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH