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5814

Schlichtungsstelle für genervte Passagiere: Fluggastansprüche weggeschlichtet

von Prof. Dr. iur. Gustav K.L. Real

19.03.2012

Verspätete Flüge

© gradt - Fotolia.com

Fluggäste sollen sich bald an eine Schlichtungsstelle wenden können, die bei Ärger mit der Airline vermittelt. Zwar sind die Schlichtersprüche rechtlich nicht bindend und die Teilnahme ist freiwillig. Die Politik sieht den Verbraucherschutz dennoch gestärkt. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich die Einigung aber als fauler Kompromiss zu Lasten der Passagiere, kommentiert Gustav K.L. Real.

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Zahllose Ursachen können den Erfolg einer Flugreise beeinträchtigen oder gänzlich zunichtemachen: vom verspätetem Abflug aus technischen Gründen oder wegen eines Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal,über eine verspätete Ankunft wegen schlechten Wetters, fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck oder einen verpassten Anschlussflug, bis hin zu einem völligen Flugverbot etwa wegen Vulkanasche oder gar einer misslungenen Landung mit im schlimmsten Fall tödlichem Ausgang.

Die Regierung plant deshalb eine Schlichtungsstelle, die für sämtliche Ansprüche von Fluggästen gegen in- und ausländische Luftfahrtunternehmen bis zu einem Wert von 5.000 Euro zuständig sein soll. Eine zusätzliche Schiedsstelle soll bei einer Bundesbehörde eingerichtet werden für Luftfahrtunternehmen, die sich nicht an der privaten Schiedsstelle beteiligen wollen.

In einem Eckpunktepapier haben sich die Bundesministerien der Justiz und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft darauf geeinigt, eine von der Wirtschaft organisierte und finanzierte Stelle einzurichten, die Rechtsansprüche von Fluggästen schlichten soll. Die Bundesregierung wird im Gegenzug die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine außergesetzliche Umsetzung herbeiführen – wie immer das mit der Freiwilligkeit der Schlichtung vereinbart werden kann.

Die primären Nutznießer der vereinbarten Schlichtung dürften nämlich die großen Airlines sein, mögen sie auch die Vorzüge noch nicht recht erkannt haben. Auch die staatlichen Gerichte dürfen sich zu den Gewinnern zählen, da sie von Bagatellverfahren mit niedrigsten Streitwerten und minimalem Gebührenaufkommen verschont bleiben werden. Trotzdem verkauft das Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Schlichtung als Gewinn für Verbraucher und Unternehmen, da sie schnelle und unbürokratische Lösungen ermögliche.

Zeitgeist Mediation

Mit ihrem Plan, die außergerichtliche Schlichtungsstelle auch für Flugpassagiere anzubieten, ist die Ministerin allerdings in guter Gesellschaft. Absurd hohe Anwaltskosten scheinen scheidungswillige Ehepartner bereits in den 1960er Jahren in Kalifornien motiviert zu haben, ihre Ansprüche aus der Vergangenheit und ihre Rechte und Pflichten für die Zeit nach der Scheidung in einer mediation (= Schlichtung) mit Anleitung und Hilfe eines mediator’s selbständig festzulegen. In dieser Zeit sind zahllose Buchtitel zur do it yourself divorce veröffentlicht und wohl auch mit Erfolg benutzt worden.

Mit einer gewissen Verzögerung haben juristische Konfliktforscher in den USA den Charme der mediation entdeckt, der sie dort gegenüber streitigen Verfahren der Streitentscheidung auszeichnet: Die Parteien sind im Regelfall nicht durch Rechtsanwälte vertreten, weshalb Konflikttreiber fehlen. Sie haben ein gemeinsames Ziel (beide wollen die Scheidung), unterschiedliche Auffassungen bestehen nur beim Weg. Außerdem sind die Parteien in vielen Aspekten gleichberechtigt und gleichrangig: Mangels Entscheider gibt es keinen Antrag, über den nicht hinausgegangen werden oder der nicht verändert werden darf. Die Parteien sind nicht nur Herr des Verfahrens, sondern beherrschen auch dessen Inhalte und Ziele.

Es lag daher nahe, die mediation auch auf Streitigkeiten zwischen Unternehmen anzuwenden. Seit Jahrzehnten gehört die Vereinbarung fein abgestufter Streitbeilegungsmechanismen zur guten Vertragsgestaltung jedenfalls bei bedeutungsvollen Verträgen. Die mediation ist fast immer eine Stufe dieser alternativen Mechanismen der Streiterledigung.

Die entgegengesetzte Interessenlage sabotiert die Schlichtung

Schlichtungsstellen gibt es in Deutschland seit mindestens 1919. Sie führten und führen ein ausgesprochenes Nischendasein. Ihre Aufgabe war es immer, Rechtsbeziehungen für die Zukunft zu gestalten, insbesondere den Preis für zukünftige Leistungen festzusetzen. Ihre Entscheidungen waren bisweilen bindend, bisweilen nur ein Vergleichsvorschlag, den die Parteien annehmen konnten – oder auch nicht. Die vollstreckbare Entscheidung über Ansprüche aus der Vergangenheit war hingegen den staatlichen Gerichten und den privaten Schiedsgerichten vorbehalten.

Genauso wenig wie Schlichtungsstellen konnte sich auch die Mediation in Deutschland durchsetzen. Ungeachtet intensiver Bemühungen einer umsatzstarken Fortbildungsindustrie bis hin zu kostspieligen Master–Studiengängen von Universitäten führt sie nur ein Nischendasein: Günstige Gerichtskosten, jedenfalls überschaubare, im Voraus bekannte Rechtsanwaltskosten, günstige Rechtsschutzversicherungen für jedermann und gegen alles, möglicherweise auch das dringende Bedürfnis des Verbrauchers, "endlich einmal Recht zu bekommen" und die Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens sind möglicherweise hinreichend gute Gründe, der eigenen Entscheidung zu misstrauen und "seinen Fall" dem staatlichen Richter zur Entscheidung anzuvertrauen.

Das Massengeschäft der großen Luftverkehrsunternehmen führt offenkundig zu einer der außergerichtlichen Streitbeilegung deutlich entgegen gesetzten Interessenlage: Mag eine Zahlung von 250 Euro für zwei Stunden Verspätung nach der EU–Verordnung 261 / 2004 noch ein angemessener Ausgleich alleine für den immateriellen Schaden des Geschäfts- oder Ferienfliegers sein, sind die 37.500 Euro, die das Luftverkehrsunternehmen an alle 150 Passagiere etwa eines Airbus 320 zahlen muss, eine deutliche Belastung. Noch nicht berücksichtigt sind dabei Gerichts- und Anwaltskosten sowie die Ausgleichszahlungen für Folgeverspätungen beim Weiter- oder Rückflug vom Zielflughafen.

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Die Verspätungsfälle werden einfach weggeschlichtet

Airline und Passagier haben entschieden widerstreitende Interessen, sie haben kein gemeinsames Ziel. Sie sind weder intellektuell noch wirtschaftlich oder rechtlich gleichrangig. Es besteht auch kein Zweifel darüber, auf welchem Weg das Ziel erreicht werden soll; das Ziel ist mindestens in Verspätungsfällen durch die feste Taxe wohl definiert.

Die geplante Schlichtungsstelle bietet deshalb Grund zu den schlimmsten Befürchtungen. Die Schlichter müssen zwar unabhängig sein. Sie sind aber nur dann vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sie "in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist." Das lässt vermuten, dass es zwar für jeden der beispielsweise 150 Passagiere eines verspäteten Airbusfluges einen eigenen Mediator geben wird. Gruselig ist jedoch die Vorstellung, dass diese aus Sicht des Luftfahrtunternehmens bewährte Mediatorentruppe auch die nächsten 150 Verspätungsfälle in bewährter Manier wegschlichten könnte.

Konsequent, aber bestürzend ist auch der Verzicht auf jegliche juristische Qualifikation der Mediatoren in einem ausgesprochen unübersichtlichen Rechtsgebiet mit zahllosen EU- und völkerrechtlichen Einflüssen, die nur ganz wenige Juristen überblicken, geschweige denn beherrschen. Schließlich ist die Pflicht der Luftverkehrswirtschaft, die Schlichtungsstelle und damit auch die Mediatoren zu bezahlen, schlicht eine flagrante Verletzung aller bekannten Unabhängigkeitsregeln.

Der rein faktische Druck auf den typischerweise wenig ausgebildeten, rechtlich unerfahrenen und wirtschaftlich benachteiligten Passagier, sich auf das Schlichtungsverfahren einzulassen, kommt somit einer Verweigerung des gesetzlichen Richters nahe – allerdings gänzlich ohne Sanktionen, weil angeblich alles ja so freiwillig ist.

Der Autor Prof. Dr. iur. Gustav K.L. Real liest Handels- und Gesellschaftsrecht im internationalen Vergleich am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Düsseldorf; er berät als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und ist Schiedsrichter sowie Gutachter für staatliche Gerichte und Parteien.

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Schlichtungsstelle für genervte Passagiere: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5814 (abgerufen am: 14.09.2026 )

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