Druckversion
Mittwoch, 15.07.2026, 18:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/schlichtung-bei-stuttgart-21-kein-prototyp-fuer-buergerbeteiligung
Fenster schließen
Artikel drucken
1774

Schlichtung bei Stuttgart 21: Kein Prototyp für Bürgerbeteiligung

von Dr. Armin Hutner

22.10.2010

Befürworter und Gegner des umstrittenen Bahnprojekts haben sich unter Leitung von Heiner Geißler über den Ablauf des Vermittlungsprozesses geeinigt. Dabei handelt es sich bei dem Verfahren im Grunde weder um eine Schlichtung noch um eine Mediation im herkömmlichen Sinne. Warum das so ist und wo die Unterschiede liegen, erklärt Dr. Armin Hutner.

Anzeige

Die Mediation ist eine Verhandlungsmethode unter Beteiligung eines neutralen Dritten, deren Ergebnis und Ablauf die Konfliktparteien weitgehend privatautonom ausgestalten und festlegen können. In der Tatsache, dass die Mediation eine im Prinzip frei von den Konfliktparteien gestaltbare Form der Streitbeilegung ist, ist auch der Grund für die jedenfalls in Einzelfragen bis heute bestehende Meinungsvielfalt zu der Frage zu sehen, was Mediation denn eigentlich sei.

Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum geplanten Mediationsgesetz vom August dieses Jahres bezeichnet in seinem § 1 Abs. 1 Mediation als "ein vertrauliches Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben." Der Mediator hat dabei "eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis" zu sein, "die die Parteien durch die Mediation führt". Bei der Mediation steht also die Förderung der Konfliktlösung durch den unparteiischen Dritten im Vordergrund. Der Mediator hilft den Konfliktparteien auf ihrem Weg zur Einigung, er beseitigt Einigungshindernisse, die zwischen den Parteien bestehen und er strukturiert das Verfahren.

Bei der Schlichtung kommt zur diesen Tätigkeiten noch hinzu, dass der Schlichter den Parteien einen konkreten Einigungsvorschlag unterbreitet. Dieser Schlichtungsvorschlag hat – ähnlich wie ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag – zwar keine rechtliche Bindungswirkung für die Parteien. Die Befugnis zur Entscheidung ihres Konflikts haben allein die Streitparteien. Wohl hat ein Schlichtungsvorschlag jedoch eine erhebliche faktische Bindungswirkung. Denn die Ablehnung des Vorschlags einer neutralen Person bedarf naturgemäß eines größeren Argumentationsaufwandes als seine Annahme.

Knackpunkt ist die sachliche Neutralität des Vermittlers

Wendet man diese Definitionsansätze zu Schlichtung und Mediation auf den von Heiner Geißler geleiteten Vermittlungsprozess zu Stuttgart 21 an, so kommt man rasch zum Ergebnis, dass dieses Verfahren weder Schlichtung noch Mediation im so verstandenen Sinne ist.

Denn die von Geißler bereits im Vorfeld der Gespräche geäußerte Kritik an dem Entscheidungsprozess bei dem Milliarden-Bauvorhaben (Zitat: "Die Zeit der 'Basta-Entscheidungen' ist vorbei!") sprechen gegen seine sachliche Neutralität als Vermittler. Dass der Politiker dennoch von beiden Seiten als Vermittler akzeptiert wird, liegt wohl weniger an seiner Neutralität als an seiner "Allparteilichkeit" als Mitglied der CDU einerseits und von Attac andererseits.

Zudem wird das Verfahren im Internet und Fernsehen öffentlich übertragen. Von Vertraulichkeit kann also keine die Rede sein. Die Durchführung eines solchen Verfahrens vor einer breiten Öffentlichkeit ist ein Novum, das auf diese Weise weder bei den – jedenfalls im Grundsatz vergleichbaren – Mediationsverfahren zum Flughafenausbau in Frankfurt/Main oder dem geplanten Großflughafen Berlin Brandenburg zu finden war, an denen auch Bürgerinitiativen und öffentliche Stellen an einem Tisch saßen.

Vermittlungsgespräche als nachträgliche Bürgerbeteiligung bei Großprojekten

Auch wenn also die nun beginnenden Gespräche zu Stuttgart 21 weder eine Mediation noch eine Schlichtung im gemeinhin verstandenen Sinne darstellen, so sind es doch andere Umstände, die dieses Verfahren so einzigartig machen. Die wichtigste Besonderheit: In Stuttgart findet die Streitbeilegung zu einem Zeitpunkt statt, da bereits Entscheidungen über die Durchführung des Bahnhofsumbaus vorliegen, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren getroffen wurden und nunmehr die Konfliktparteien binden.

Sowohl die Flughafenmediation in Frankfurt als auch in Berlin haben vor oder im Rahmen gesetzlich festgelegter Planfeststellungsverfahren stattgefunden. Die dort gefundenen Einigungsergebnisse hätten daher jedenfalls rechtlich noch in das Entscheidungsverfahren einbezogen werden können, auch wenn dies beispielsweise in Berlin letztlich nicht geschehen ist.

In Stuttgart ist die Entscheidung zur Durchführung des Bahnprojekts rechtlich unumkehrbar; die gesetzlich vorgesehen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sind bereits ausgeschöpft. Das aber will die breite Schicht der Gegner nicht akzeptieren. Für sie steht nicht nur die Effektivität der grundsätzlich verfügbaren Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Frage, sondern auch die Transparenz der Durchführung solcher Verfahren für die breite Öffentlichkeit.

Das jedenfalls von vielen Bürgern so empfundene Defizit an Bürgerbeteiligung im Vorfeld soll nun nachträglich im Rahmen der über die Medien öffentlich durchgeführten "Schlichtung" ausgeglichen werden. Dies ist allemal besser als die weitere Eskalation der Gewalt bei den Demonstrationen gegen das Projekt.

Die "Schlichtung" ist daher im konkreten Fall von Stuttgart 21 sicherlich eine sinnvolle weil friedensstiftende Maßnahme. Ob dieses Verfahren allerdings als Prototyp für weitere, ähnlich gelagerte Fälle dienen sollte, darf bereits deshalb bezweifelt werden, weil es offenkundig in einem Rahmen stattfindet, der bisher noch nicht durch Gesetze demokratisch legitimiert wurde.

Der Autor Dr. Armin Hutner ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator bei Taylor Wessing in München.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Armin Hutner, Schlichtung bei Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1774 (abgerufen am: 15.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Litigation & Dispute Resolution
    • Mediation
    • Schlichtung
    • Stuttgart 21
Das Bild zeigt den Podcast "Irgendwas mit Recht", Notizen und eine Frau, die über ihre unkonventionelle Jurakarriere spricht. 08.01.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

"Für mich war immer klar, dass ich keine typi­sche Juristin bin"

Kristina Schwarze erzählt in der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht, wie sie ihren Weg zur ARAG-Versicherung und dort ihr "Lieblingsbaby" gefunden hat und warum es für sie ein echter Vorteil ist, vier Sprachen zu sprechen.

Artikel lesen
Bauarbeiter im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof im April 2025 05.08.2025
Stuttgart 21

VGH Baden-Württemberg:

Bahn muss Mehr­kosten von Stutt­gart 21 allein tragen

Über sechs Milliarden Euro mehr als geplant hat das vielfach kritisierte Verkehrsprojekt "Stuttgart 21" gekostet. Auf diesen Mehrkosten bleibt die Deutsche Bahn nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs des Bundeslandes wohl sitzen.

Artikel lesen
Vier Personen diskutieren intensiv am Tisch, während der Mediator zwischen den Parteien vermittelt und Lösungen anstrebt. 20.03.2024
Mediation

Die Arbeit als Mediator:

Ver­mittler zwi­schen den Par­teien

Durch eine Mediation können Parteien ihre Konflikte einvernehmlich beilegen – ohne Gang zum Gericht. Durch das Verfahren führt ein Mediator. Doch was muss man dafür mitbringen und wie arbeiten Mediatoren?

Artikel lesen
Ein Mann im Anzug am Schreibtisch 31.08.2022
Notare

BGH zu berufsrechtswidriger Werbung:

Bezeich­nung als "Notar & Mediator" ist irre­füh­r­ende Selbst­dar­stel­lung

Notare dürfen sich in der Öffentlichkeit neben ihrer Amtsbezeichnung nicht gleichwertig "Mediator" nennen. Das erwecke sonst den Eindruck, Mediation gehöre normalerweise nicht zum Beruf des Notars, erklärte der BGH.

Artikel lesen
Der DAV führt eine virtuelle Plattform für Intervision ein 12.04.2022
Anwaltsberuf

DAV will Intervision bei Anwälten etablieren:

"Oft hilft es, die Dinge in der Gruppe laut aus­zu­sp­re­chen"

Die Intervision gibt es vornehmlich in den sozialen und psychologischen Berufen, der DAV möchte das ändern. Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge erklärt, wie die virtuellen Sitzungen ablaufen sollen – und welche Vorteile die Intervision hat.

Artikel lesen
Junge Menschen sitzen lachend in einem Hörsaal. 30.12.2021
Jurastudium

Schlüsselqualifikationen:

Beliebte Abwechs­lung zu Jura-Inhalten

Schlüsselqualifikationen sind bei Arbeitgebern heiß begehrt. Daher stehen sie seit 2003 auch auf dem Lehrplan von Jurastudierenden. Die Angebote unterscheiden sich allerdings von Universität zu Universität.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pri­va­te Equi­ty

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on/Di­gi­ta­li­sie­rung

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) In­sol­venz­recht / Re­struk­tu­rie­rung

Dentons, Frank­furt am Main

Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH