Konflikt zwischen Russland und Norwegen: "Pro­fessor Mol­chanov" auf Spitz­bergen fest­ge­setzt

Gastbeitrag von Dr. Jan Asmus Bischoff

11.09.2026

Norwegische Behörden haben auf dem Insel-Archipel Spitzbergen ein russisches Staatsschiff arrestiert. Russland protestiert gegen die Maßnahme und hat die norwegische Botschafterin einberufen. Eskaliert der Streit? Jan A. Bischoff analysiert.

Am 2. September 2026 haben norwegische Behörden auf dem Insel-Archipel Spitzbergen (norwegisch: Svalbard) das russische Staatschiff "Professor Molchanov" arrestiert.

Beantragt hatte den Arrest das ukrainische Staatsunternehmen Naftogaz beim Tingrett (erstinstanzliches Gericht) Nord-Troms og Senja zur Sicherung der Vollstreckung eines Schiedsspruchs. Hintergrund: 2023 hatte das im Haag ansässige Schiedsgericht Russland zur Zahlung von rund 4,22 Milliarden US-Dollar zuzüglich Zinsen und Kosten verurteilt. 

Der Fall ist aus juristischer Sicht ungewöhnlich: Die Vollstreckung in Staatseigentum ist kompliziert und zeitaufwändig, und parallel versucht Russland, die Aufhebung des Schiedsspruchs zu erwirken. Brisant macht ihn jedoch die geopolitische Dimension. Auf Svalbard befindet sich ein russischer Außenposten auf norwegischem Staatsgebiet mitten in der Arktis.

Die Grundlage für den Anspruch von NAFTOGAZ

Der Rechtsstreit findet seinen Ursprung in der russischen Annexion der Krim im Jahr 2014. Naftogaz verlor dort erhebliche Vermögenswerte. Unter Verweis auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Russland und der Ukraine von 1998 („BIT“) leitete es 2016 ein Schiedsverfahren ein. 

Mit Schiedsspruch vom Februar 2019 bejahte das Schiedsgericht mit seiner Mehrheit zunächst seine Zuständigkeit und die Haftung Russlands dem Grunde nach. Russland beantragte die Aufhebung der Entscheidung beim Gerechtshof Den Haag. Durch Urteil vom 19. Juli 2022 hob das niederländische Gericht den Schiedsspruch teilweise auf. Im Übrigen wies das Gericht die russischen Einwände ab. Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 wies das oberste Zivil- und Strafgericht der Niederlande, der Hohe Rat (Hooge Rad), die russische Beschwerde hiergegen zurück.

Am 12. April 2023 erließ das Schiedsgericht mit seiner Mehrheit seinen finalen Schiedsspruch und verurteilte Russland zur Zahlung von rund 4,22 Milliarden US-Dollar zuzüglich Zinsen und Kosten. Erneut beantragte Russland die Aufhebung des Schiedsspruchs. Die Entscheidung der niederländischen Gerichte hierüber steht aus. 

Auf Grundlage von Artikel III des New Yorker Übereinkommens von 1958 muss jeder der 172 Vertragsstaaten – dazu gehört auch Norwegen – ausländische Schiedssprüche wie inländische Schiedssprüche anerkennen und vollstrecken. Allerdings könnten die Gerichte nach Art. VI die Vollstreckung einstweilen verweigern und von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, da Russland die Aufhebung in den Niederlanden beantragt hat.

Spitzbergenvertrag von 1920

Svalbard genießt eine besondere völkerrechtliche Stellung. Auf Grundlage des Spitzbergenvertrages von 1920 gehört es zwar zum norwegischen Staatsgebiet. Die anderen Vertragsstaaten wie Russland haben aber besondere Rechte: Artikel 3 garantiert den anderen Vertragsstaaten gleichen Zugang zu den Häfen sowie gleiche Rechte zur Ausübung bestimmter kommerzieller Tätigkeiten. Die Ausübung dieser Rechte steht unter dem Vorbehalt der örtlichen Vorschriften. 

Eine gewichtige Einschränkung der norwegischen Souveränität findet sich aber in Art. 9 des Spitzbergenvertrages: Norwegen darf auf Svalbard "weder eine Flottenbasis … errichten noch ihre Errichtung [zulassen], und in den genannten Gebieten, die niemals zu Kriegszwecken benutzt werden dürfen, auch keine Befestigung [anlegen]". Dies schließt aber weder die Übungstätigkeit auf dem Archipel noch die Einbeziehung in NATO-Verteidigungsplanung aus.

Die russische Staatsgesellschaft Arktikugol ("Arktische Kohle") betreibt auf Svalbard seit Jahrzehnten eine unrentable Mine. Russland betreibt sie trotzdem weiter, um seine geopolitische Präsenz aufrechtzuerhalten.

Zwischen Norwegen und Russland kommt es regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten über den Spitzbergenvertrag: Norwegen legt den Anwendungsbereich dahingehend sehr eng aus, dass etwa die ausschließliche Wirtschaftszone sowie der Festlandsockel – seerechtliche Gebiete, die 1920 noch nicht anerkannt waren – nicht von dem Vertrag erfasst seien. Wenn norwegische Kriegsschiffe den Archipel besuchen, erhebt Russland wiederum den Vorwurf, Norwegen verletze den Art. 9. Ferner versucht Russland regelmäßig, die norwegische Souveränität infragezustellen.

Der Arrest der "Professor Molchanov"

Auf Antrag von Naftogaz hat nunmehr der Tingrett Nord-Troms og Senja am 31. August 2026 den Arrest der "Professor Molchanov" angeordnet. Am 2. September 2026 setzte der norwegische Statthalter, der Sysselmester, die gerichtliche Entscheidung um. 

Das russische Staatsschiff darf den Hafen von Barentsburg auf Svalbard daher bis auf Weiteres nicht verlassen. Ursprünglich ein ozeanografisches Forschungsschiff, setzt Russland die "Professor Molchanov" inzwischen auch für kommerzielle Kreuzfahrten nach Svalbard ein. Es ist für russische Staatsangehörige eine einfachere Methode, trotz der Sanktionen gegen Russland nach Svalbard zu reisen.

Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht. Aber wie auch im deutschen Recht ist der Arrest im norwegischen Recht eine Maßnahme zur Sicherung der späteren Vollstreckung. Maßgeblich ist § 33 der norwegischen Zivilprozessordnung "Tvisteloven". Der Antragsteller Naftogaz musste hiernach einen Anspruch – die dem Schiedsspruch zugrunde liegende Forderung – sowie die Gefahr der Vereitelung der späteren Zwangsvollstreckung glaubhaft ("sannsynliggjort") machen. 

Für das Gericht war weder die Tatsache, dass die niederländischen Gerichte nicht abschließend über die Aufhebung entschieden haben, noch dass es sich um Staatseigentum handelt, ein Hindernis für den Arrest. Das Völkergewohnheitsrecht gewährt fremdem Staatseigentum Immunität vor der Vollstreckung in anderen Staaten. Allerdings wird nur rein hoheitlich und nicht privatwirtschaftlich genutztes Eigentum geschützt. Dieser Unterscheidung folgt auch das norwegische Recht gemäß der §§1-6 des norwegischen Zwangsvollstreckungsgesetzes ("Tvangsfullbyrdelsesloven"). Das UN-Übereinkommen über die Immunität der Staaten von 2004, das auch Norwegen ratifiziert hat, ist nicht in Kraft getreten. Aufgrund der Nutzung für kommerzielle Expeditionskreuzfahrten ist die Nichtgewährung von Immunität durch den Tingrett jedoch plausibel.

Russland will sich juristisch wehren

Russland hat angekündigt, sich juristisch gegen den Arrest wehren zu wollen. Am 3. September hat das russische Außenministerium die norwegische Botschafterin in Russland einbestellt. Russische Medien stellen den Arrest als eine gezielte aggressive Maßnahme Norwegens gegen Russland und einen Verstoß gegen den Spitzbergenvertrag dar.

Selbst wenn die niederländischen Gerichte den Schiedsspruch ganz oder teilweise aufhöben, so beträfe dies nur den Anspruchsumfang. Die Haftung dem Grunde nach haben die Gerichte bestätigt. Angesichts der enormen Haftungssumme von 4,22 Milliarden US-Dollar ist zu erwarten, dass der Anspruchsumfang den Wert des Schiffes bei Weitem übersteigt. Im Übrigen kann Russland auch Sicherheit leisten. Ebenso ist es, wie zuvor erwähnt, plausibel, dass der Tingrett angesichts des kommerziellen Gebrauchs keine Immunität gewährt hat. Dass Norwegen durch den Arrest gegen den Spitzbergenvertrag verstoßen hat, ist fernliegend, steht doch die Ausübung der Rechte unter dem Vorbehalt der örtlichen Gesetze und Vorschriften.

Der Arrest geschieht jedoch zu einer Zeit, in der Regierungsvertreter vor einem hybriden oder konventionellen Angriff Russlands auf die NATO warnen. Am 10. September hat die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass Russland im Frühjahr mit U-Booten geübt haben soll, die Seekabel nach Svalbard zu durchtrennen. Aufgrund seiner Lage sowie der Einschränkungen nach Art. 9 des Spitzbergenvertrages ist Svalbard besonders exponiert. Zugleich gehört es zum Bündnisgebiet der NATO. Der norwegische Verteidigungsexperte Hans Petter Midttun weist zu Recht darauf hin, dass es sich für Russland anbietet, die Geschlossenheit der Allianz auf Svalbard zu testen.

Es bleibt also abzuwarten, ob Russland wirklich ein Interesse hat, Rechtsmittel gegen den Arrest zu ergreifen. Aus sicherheitspolitischer Sicht kann es nützlicher für Russland sein, die bisherige Kommunikationsstrategie aufrechtzuerhalten und Norwegens Handlungen als gezielte Maßnahmen gegen Russland darzustellen. 

Jan Asmus Bischoff

Dr. Jan Asmus Bischoff, LL.M. (NYU) ist Volljurist und war zuletzt deutscher Stabsoffizier am NATO Joint Warfare Centre in Stavanger, Norwegen.

Zitiervorschlag

Konflikt zwischen Russland und Norwegen: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60863 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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