Scheuer-Prozess Tag 2: Kein Pro­to­koll, keine Nach­frage, keine Erin­ne­rung

von Dr. Felix W. Zimmermann

24.09.2026

Am zweiten Prozesstag mussten Andreas Scheuer und Gerhard Schulz erstmals Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft beantworten. Eine wundersame Funkstille sorgt für Glaubwürdigkeitsprobleme. Doch die Beweislage bleibt bislang dünn.

Am Montag hatten Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und sein früherer Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz vor dem Landgericht Berlin I noch ungestört ihre Sicht der Dinge schildern können: Sie könnten sich nicht daran erinnern, dass die potentiellen Mautbetreiber Ende November 2018 angeboten hätten, mit dem Vertragsschluss bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Zudem führten sie zahlreiche Gründe an, die gegen die Existenz eines solchen Verschiebungsangebots sprechen sollen.

Am Mittwoch mussten sich beide erstmals den Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft stellen. Diese ist davon überzeugt, dass beide vor dem Maut-Untersuchungsausschuss über das Verschiebungsangebot gelogen und sich wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar gemacht haben (§§ 153, 162 Abs. 2 StGB).

Kein Protokoll trotz Spitzentreffens 

Zunächst wurde Schulz befragt. Das Treffen mit den potentiellen Betreibern am 29. November 2018 fand in einer entscheidenden Phase des Vergabeverfahrens statt, doch ein Protokoll darüber wurde nicht erstellt. Staatsanwalt Dr. Bernhard Mix zeigte sich verwundert. Wie könne es sein, dass sich Minister, Staatssekretär und die Spitzen des Bieterkonsortiums mitten in einem Milliardenvergabeverfahren treffen – und gerade dieses Spitzengespräch im Gegensatz zu allen anderen Gesprächen vorher und nachher keine schriftliche Spur im Ministerium hinterlässt?

Schulz sah darin nichts Ungewöhnliches. Er sei ein ordnungsgemäß arbeitender Beamter. Wenn ein Gespräch keinen vergaberechtlich relevanten Inhalt gehabt habe, habe auch kein Anlass für einen Vermerk bestanden. 

Das Argument lässt sich umdrehen: Vielleicht wurde gerade deshalb nichts protokolliert, weil ein solches Spitzengespräch vor Abschluss des Vergabeverfahrens rechtlich heikel erschien, insbesondere wenn dort möglicherweise informell Vorteile in Aussicht gestellt worden wären. Doch selbst wenn, spricht das nicht für die Anklage. Denn diese lautet nicht auf Verstoß gegen Vergaberecht, sondern auf Verschweigen der Existenz eines Verschiebungsangebots. Bislang spricht nichts dafür, dass gerade wegen Gesprächen hierüber eine Protokollierung unterblieb.

Toll Collect bringt Schulz in Erklärungsnot

Einen ersten Widerspruch in Schulz' Darstellung arbeitete der Vorsitzende Richter Pit Becker heraus. Schulz hatte argumentiert, Scheuer habe beim Treffen am 29. November erstmals ausdrücklich Toll Collect als alternativen Betreiber ins Spiel gebracht und damit Druck auf die Betreiber ausgeübt. Dass dieser für die Bieter wichtige Punkt in einer später angefertigten Notiz der Betreiberseite fehle, sollte Zweifel an ihrer Glaubhaftigkeit wecken.

Der Vorsitzende hielt Schulz jedoch frühere Aussagen vor. Danach war die Möglichkeit, Toll Collect einzubeziehen, bereits zuvor auf Arbeits- und Fachebene angesprochen worden. Schulz' Angriff auf die Dokumentation der Betreiber wird dadurch schwächer. Wenn Toll Collect nicht völlig überraschend erstmals bei diesem Treffen auftauchte, musste dieser Punkt auch weniger zwingend in einem Gedächtnisprotokoll erscheinen, wenngleich eine Ministeräußerung hierüber durchaus von anderem Gewicht gewesen sein müsste. 

Doch von großer Relevanz für die Beweisführung ist der Widerspruch so oder so nicht.  

Scheuer: Die feine Differenz zwischen "Angebot" und "beiläufiger Bemerkung" 

Danach war Scheuer an der Reihe.

Der Vorsitzende Richter Pit Becker fragte ihn, warum es bei einem derart wichtigen Treffen keinerlei Vorbereitung gegeben habe. Scheuer erklärte, dies sei nicht nötig gewesen. Es sei nicht um Verhandlungen gegangen, sondern vor allem darum, Schulenberg und Kapsch kennenzulernen, ihnen die politische Bedeutung des Projekts zu vermitteln und eine konstruktive Atmosphäre zu schaffen, um das viel zu teure Angebot zu drücken. "Ihr seid hier im Ministertrakt, ihr seid dem Bund wichtig, strengen wir uns miteinander an."

Scheuer wiederholte dann seine Differenzierung von Montag: Ein förmliches "juristisches" Angebot bis zum EuGH-Urteil zu warten, habe es nach seiner Erinnerung nicht gegeben. Ob Schulenberg dagegen beiläufig etwas in diese Richtung gesagt habe, nach dem Motto: "Wir können auch noch warten", daran könne er sich zumindest nicht erinnern. Die feine Unterscheidung ist für den Ex-Bundesminister auf den ersten Blick riskant, weil sie Raum dafür lässt, dass zumindest ein beiläufiges Verschiebungsangebot von Schulenberg sehr wohl unterbreitet wurde. Andererseits macht gerade die mögliche Beiläufigkeit auch eine Erinnerungslücke plausibler. Denn je unverbindlicher und nebensächlicher eine solche Äußerung gewesen wäre, desto eher wäre nachvollziehbar, dass Scheuer sie zwei Jahre später tatsächlich vergessen haben könnte.

Auch hier daher kein wirklicher Punktgewinn für die Staatsanwaltschaft.

Warum fragte Scheuer ausgerechnet Schulz nicht?

Problematischer wurde es für Scheuer an einem anderen Punkt. Im September 2019 berichtete der Spiegel über das angebliche Verschiebungsangebot. Spätestens damit stand öffentlich der Vorwurf im Raum, Scheuer habe eine Möglichkeit ausgeschlagen, durch die sich das spätere finanzielle Mautdesaster mit Entschädigungszahlungen in Höhe von 243 Millionen Euro an die Betreiber möglicherweise hätte vermeiden lassen.

Neben Scheuer hatte auf Ministeriumsseite nur eine einzige weitere Person an dem entscheidenden Gespräch teilgenommen: der mitangeklagte Gerhard Schulz. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte es daher mehr als nahe gelegen, dass Scheuer bei Schulz nachfragt, nach dem Motto: "Hast du den Spiegel-Artikel gelesen? Die berichten von einem Verschiebungsangebot. Du warst doch auch dabei – erinnerst du dich daran?" Scheuer verneinte eine solche Nachfrage bei Schulz. 

Staatsanwalt Rosenberg zeigte sich zunächst hartnäckig und ging mehrere Zeitpunkte durch, zu denen sich eine solche Nachfrage aufgedrängt hätte, weitere Berichterstattung, die Parlamentssitzung, die Ansetzung des Untersuchungsausschusses. Scheuers Antwort blieb allerdings ebenfalls stets dieselbe: Nein. Er habe mit Schulz darüber nicht gesprochen – weder nach der Berichterstattung noch später im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss. Eine plausible Erklärung dafür, warum es zu keiner Unterhaltung kam, lieferte Scheuer dabei nicht.

Dass sich Scheuer und Schulz nicht darüber unterhalten haben, ist in der Tag wenig realistisch. Beide haben im Maut-Untersuchungsausschuss angegeben, sich "sehr stark ausgetauscht" (Zitat Schulz) und "sehr, sehr, sehr, sehr oft (…) telefonischen Kontakt" (Zitat Scheuer) gehabt zu haben. Und ausgerechnet über das angebliche Verschiebungsangebot, das in Medien, Bundestag und schließlich im Ausschuss eine wichtige Rolle spielt, unterhalten sie sich nicht. 

Staatsanwalt Rosenberg konfrontiert Scheuer zudem mit einer Aussage aus der Fragestunde des Parlaments am 29. September 2019. Dort sagte Scheuer als Antwort auf angebliche Beweise für ein Verschiebungsangebot, Staatssekretär Schulz sei nach seiner "gesicherten Erkenntnis" nicht derjenige, der das behauptet. Der Frage, woher er das wusste, wenn er sich doch mit Schulz gar nicht unterhalten hatte, wich Scheuer aus. Auch insgesamt ging er auf die eigentliche Frage nach dem Grund für die unterbliebene Kommunikation mit Schulz nicht ein. 

Verständigung über Dritte?

Insofern hätte es sich für die Staatsanwaltschaft lohnen können, dieser Frage noch hartnäckiger nachzugehen. Schulz selbst wurde erstaunlicherweise nicht befragt, ob er Kontakt mit Scheuer hatte oder suchte. Nahegelegen hätte zudem die Frage, ob beide womöglich deshalb nicht unmittelbar miteinander sprechen mussten, weil ihnen über Dritte vermittelt wurde, wie der jeweils andere die Situation erinnerte. Denkbar wäre auch eine gemeinsame Abstimmung einer "Erinnerungslücke" über eine dritte Person.

Eine in ihren Details ungeklärte Rolle spielt auch Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause. Er ist nicht nur Verteidiger von Scheuer im jetzigen Strafverfahren, sondern beriet bereits während des Maut-Untersuchungsausschusses das Bundesverkehrsministerium und damit auch Scheuer und Schulz persönlich. Ob und in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft Fragen zu den Inhalten dieser damaligen anwaltlichen Beratung und Funktion von Krause stellen dürfte, ist rechtlich interessant.

Klar ist: Gespräche zwischen Verteidigern und ihren Mandanten gehören zum Kernbereich der Verteidigung und dürfen von der Staatsanwaltschaft gar nicht erst zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Zum Zeitpunkt des Untersuchungsausschusses waren Scheuer und Schulz allerdings noch keine Beschuldigten; die ihnen vorgeworfene Tat war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal begangen worden. Daher bestand auch kein Anbahnungsverhältnis. Soweit Krause damals lediglich beratend tätig war, dürfte der besondere Kernbereichsschutz Fragen der Staatsanwaltschaft an Scheuer und Schulz zu dieser Beratung jedenfalls nicht ohne Weiteres greifen.

Schulz erzählt über Anwaltsberatung: "Immer darauf achten, es ist Erinnerung"

Krause selbst kann sich hingegen sowohl hinsichtlich späterer Verteidigergespräche als auch hinsichtlich seiner früheren anwaltlichen Beratung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StPO berufen.

Schulz jedenfalls zeigte sich bislang durchaus redefreudig in Bezug auf Krause. Er kenne ihn schon aus dem Referendariat. Bei der Beratung zum Untersuchungsausschuss habe Krause ihm besonders eingeschärft, deutlich zu machen, dass er lediglich seine Erinnerung wiedergebe: "Immer darauf achten, es ist Erinnerung". Die Staatsanwaltschaft griff das am Mittwoch auf. Staatsanwalt Dr. Mix sagte: "Ich halte fest, dass Herr Krause ausdrücklich darauf Wert gelegt hat, dass Sie auf Ihre Erinnerung Bezug nehmen." Offenbar sieht die Staatsanwaltschaft hierin ein Indiz dafür, dass die Beratung dazu beigetragen haben könnte, unangenehme Fragen mit Erinnerungslücken zu beantworten.

Zwar gehört es zu den Aufgaben eines Anwalts, darauf hinzuweisen, sauber zwischen sicherem Wissen und bloßer Erinnerung zu unterscheiden. Die Schilderung von Schulz hörte sich aber zumindest danach an, ihm sei generell eingeschärft worden, die Erinnerungsformel zu verwenden, um das Strafbarkeitsrisiko zu reduzieren. Genützt hat dieser Ratschlag am Ende jedenfalls nichts: Trotz der Formulierung "nach meiner Erinnerung" sitzen er und Scheuer auf der Anklagebank.

Staatsanwaltschaft bislang ohne relevante Stiche

Nach zwei Verhandlungstagen haben Gericht und Staatsanwaltschaft erste kleinere Inkonsistenzen und erklärungsbedürftige Punkte bei Schulz und Scheuer offengelegt. Ein überzeugendes Lügenmotiv ist bislang aber insbesondere bei Schulz, aber auch bei Scheuer nicht deutlich geworden. 

Scheuer konnte erneut im Grundsatz nachvollziehbar darauf verweisen, dass er angesichts der geplanten dreistelligen Millioneneinnahmen aus der Maut ohnehin kein Interesse daran gehabt habe, den Start bis zur EuGH-Entscheidung zu verschieben. Deshalb hätte er auch "kein Problem" damit gehabt, ein Verschiebungsangebot einzuräumen, wenn es ein solches tatsächlich gegeben hätte. Wie tragfähig das Argument ist und nicht doch politischer Druck auf dieser Frage lastete, wird sich noch zeigen.

Doch bislang konnten weder die Befragung durch das Gericht noch die durch die Staatsanwaltschaft den insoweit konsistenten Vortrag Scheuers erschüttern. Ebenso fehlt bislang ein belastbarer Beweis dafür, dass das behauptete Verschiebungsangebot tatsächlich in der später geschilderten Form gemacht wurde. Im Gegenteil haben sowohl Scheuer als auch Schulz plausibel dargelegt, dass die Betreiber unter anderem angesichts laufender Personalkosten gerade kein Interesse an einer Verschiebung hatten.

Insofern wird es nun für die Anklage auf die weiteren Zeugenaussagen, insbesondere der Betreibervertreter, ankommen. Die Betreiber werden auch erklären müssen, warum sie einerseits ein angeblich großzügiges Verschiebungsangebot unterbreitet haben wollen, andererseits aber im Mautvertrag eine Regelung untergebracht haben, die dem Bund das alleinige Risiko einer negativen EuGH-Entscheidung zuwies. 

Der Prozess wird allerdings zunächst für längere Zeit unterbrochen und erst Mitte Oktober fortgesetzt.

Weitere LTO-Berichterstattung zum Thema:

Zitiervorschlag

Scheuer-Prozess Tag 2: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60967 (abgerufen am: 09.10.2026 )

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