Scheuer-Prozess Tag 1: "Meinen Kopf hätte es nicht gekostet"

von Dr. Felix W. Zimmermann

21.09.2026

Vorwärtsverteidigung heißt die Strategie zu Prozessbeginn: In umfassenden Aussagen wecken Scheuer und Schulz Zweifel an einem Maut-Verschiebungsangebot der Betreiber bis zum EuGH-Urteil und weisen jedes Motiv für eine Lüge darüber zurück.

Der Ex-Bundesverkehrsminister auf der Anklagebank – dieses medial begehrte Bild bekam die Presse nicht zu sehen. Denn in Berlin können sich Angeklagte den Auftaktbildern im Gerichtssaal entziehen. Die fragwürdige Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts und des Kammergerichts macht es möglich.

So blieben nur Aufnahmen Scheuers auf dem Weg bis zur Saaltür des Gerichtssaals A 500 des Landgerichts (LG) Berlin I. An seiner Seite seine Verteidiger Dr. Daniel Krause und Dr. Kathrin Klose. Außerdem nahmen der Mitangeklagte, der ehemalige beamtete Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Dr. Gerhard Schulz, und dessen Verteidiger Dr. Philipp Gehrmann auf der Anklagebank Platz.

Interessant dabei: Die Verteidiger beider Angeklagten gehören derselben Rechtsanwaltskanzlei an, Krause und Kollegen. Das ist trotz des Verbots der Mehrfachvertretung (§ 146 Strafprozessordnung (StPO)) zulässig, solange jeder Anwalt nur einen Angeklagten vertritt. Doch deutete die gemeinsame Wahl bereits darauf hin, dass mit widersprüchlichen Einlassungen kaum zu rechnen war. Im Gegenteil: Die späteren Einlassungen der Angeklagten machten den Eindruck, feinstens kohärent abgestimmt zu sein. Verständlich: Sitzen doch beide im selben Boot.

Lüge über Erinnerungslücke?

Der Vorwurf der Anklage, vor Gericht vertreten durch Oberstaatsanwalt Dr. Bernhard Mix und Staatsanwalt Dr. Simon Rosenberg, lautet gegen beide: falsche uneidliche Aussage (§§ 153, 162 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Sie sollen bei ihren Vernehmungen vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages im Oktober 2020 und Januar 2021 gelogen haben.

Hintergrund ist ein Treffen im Bundesverkehrsministerium am 29. November 2018. Anwesend waren nur vier Personen: Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister, Gerhard Schulz, damals beamteter Staatssekretär im Ministerium, sowie die beiden potenziellen Mautbetreiber Klaus-Peter Schulenberg, Vorstandschef von CTS Eventim, und Georg Kapsch, Vorstandschef von Kapsch TrafficCom.

Im Untersuchungsausschuss berichteten Kapsch und Schulenberg später, Schulenberg habe angeboten, mit der Vertragsunterzeichnung zu warten, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Rechtmäßigkeit der Maut entschieden hat. Das hätte bedeutet, dass das spätere Millionendesaster einer Entschädigungszahlung von 243 Millionen Euro an die Mautbetreiber vermeidbar gewesen wäre. Doch Scheuer und Schulz sagten im Untersuchungsausschuss aus, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft hält diese Erinnerungslücke für eine Lüge. Dem traten die Angeklagten am Montag mit Eröffnungs-Statements entgegen.

Scheuers Anwalt will Spiegel-Journalisten aus Gerichtssaal verweisen lassen

Doch bevor es dazu kam, wollte Scheuers Verteidigung zunächst einmal zwei Spiegel-Redakteure aus dem Gerichtssaal verbannen. Die Journalisten Gerald Traufetter und Sven Becker hatten mit ihrer Berichterstattung "Geheimgespräche belasten Verkehrsminister Andreas Scheuer" vom 20. September 2019 den ganzen Komplex überhaupt ins Laufen gebracht. Krause hielt sie deshalb für potenzielle Zeugen, die nicht durch die Verhandlung beeinflusst werden sollten.

Der Vorsitzende der 36. Großen Strafkammer, Pit Becker, ließ sie dennoch im Saal: Der Öffentlichkeitsgrundsatz wiege schwerer, zumal ohnehin damit zu rechnen sei, dass sich die Journalisten auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen würden. Die Kammer bestätigte dies per Beschluss.

"Die Erinnerung ist unsichtbar"

Dann ging es mit den umfangreichen Statements los, die der Vorsitzende in Anwendung von § 243 Abs. 5 Satz 2, 3 StPO großzügig gewährte. Bevor die Angeklagten das Wort ergriffen, sprachen die Verteidiger. Krause begann mit einem Appell, der wirkte, als sei er eher an die beiden Schöffen als an die drei Berufsrichter gerichtet.

Im Mittelpunkt des Prozesses stehe nicht die politische Bewertung der Pkw-Maut oder das Wirken von Scheuer als Politiker, sondern die Erinnerung an ein Jahre zurückliegendes Gespräch. Erinnerung sei "ein höchst persönlicher und unsichtbarer Vorgang". Mit dieser Bemerkung rückte Krause den Nachweis einer Erinnerungslüge in die Nähe des kaum Beweisbaren. Am Ende gehe es darum, "ob diese beiden Männer zu einer Äußerung zu ihrer Erinnerung zu bestrafen sind."

Anwälte: Gericht soll sich nicht vom "Rummel" ablenken

Schulz' Anwalt Dr. Gehrmann nahm sein Opening Statement zum Anlass, das gerichtliche Prüfprogramm anschaulich darzustellen. Erstens müsse das Gericht klären, ob es das behauptete Verschiebungsangebot überhaupt gegeben habe. Zweitens sei zu prüfen, ob die Angeklagten das Angebot tatsächlich wahrgenommen hätten. Drittens stelle sich die Frage, ob sie sich rund zwei Jahre später, bei der Vernehmung im Untersuchungsausschuss, noch zutreffend daran erinnern konnten. Von diesem Prüfprogramm dürfe sich das Gericht durch den "Rummel" um das Verfahren nicht ablenken lassen, belehrte Gehrmann das Gericht über Selbstverständliches.

Dann war Schulz selbst an der Reihe und holte weit aus. Sehr weit. Er erzählte von 23 Jahren im Verkehrsministerium, von Krankheit, persönlichen Einschnitten, der Frage, ob er das Amt des Staatssekretärs überhaupt annehmen sollte. Vor allem betonte Schulz seine Überparteilichkeit. Er habe unter zehn Ministern ohne Parteibuch dem Staat gedient und sei wegen seiner Parteilosigkeit in der Vergangenheit teilweise auch langsamer befördert worden.

Schulz: "Integrität, Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit"

Während sich die Prozesserheblichkeit seiner Krankheitsgeschichte nicht wirklich erschloss, war die taktische Stoßrichtung der Erzählung der Überparteilichkeit offensichtlich: Welches Motiv sollte ein Beamter ohne Parteibuch, der zehn Ministern gedient hatte und inzwischen bei Toll Collect arbeitete, dem Unternehmen, das die deutsche Lkw-Maut organisiert, dafür haben, den Untersuchungsausschuss zu belügen?

Er habe auch keine besondere Verbindung zu Scheuer gehabt, ihn weder geduzt noch sonst persönlich näher gekannt. Der Vorwurf der Falschaussage treffe ihn persönlich hart. "Es zieht alles in Zweifel, woran ich mich in meinem Berufsleben ausgerichtet habe: Integrität, Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit." Zudem laufe der Vorwurf für ihn auf ein faktisches Berufsverbot hinaus, da mehrere Beschäftigungen wegen des Verfahrens nicht zustande gekommen seien.

Schulz betonte, dass er sich bis heute nicht an ein Verschiebungsangebot erinnern könne. Für ein solches habe aus seiner Sicht schon die damalige Situation wenig gesprochen: Es sei noch völlig offen gewesen, wann der EuGH entscheiden würde, und das Angebot des Konsortiums habe rund eine Milliarde Euro über dem verfügbaren Finanzrahmen gelegen. Darum sei es bei dem Gespräch vor allem gegangen. Ein derart bedeutsames Verschiebungsangebot, so Schulz, hätte er zudem mit Sicherheit an die Arbeitsebene weitergegeben.

Scheuer: "Ich habe nicht alles richtig gemacht"

Dann die Aussage von Scheuer. Strukturell war sie fast deckungsgleich mit der von Schulz: Erst eine biografische Erzählung, die Integrität und Respekt vor staatlichen Institutionen betont, dann Argumente gegen die Existenz eines Verschiebungsangebots und schließlich das Abstreiten jeglicher Motivation zur Lüge.

Biografisch griff Scheuer noch weiter zurück als Schulz. Er erzählte von ersten gescheiterten politischen Ambitionen, seiner Zeit bei Edmund Stoiber, seinem Weg über das Verkehrsministerium und die CSU-Spitze bis ins Ministeramt. Politik bestehe aus Arbeit, Unterstützung und Glück; auch er habe nicht alles richtig gemacht. Der Vorwurf aber, vor einem Untersuchungsausschuss bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben, treffe ihn nach mehr als 20 Jahren in staatlichen Institutionen schwer.

"Verschiebungsangebot nicht plausibel"

Das Treffen mit Kapsch und Schulenberg am 29. November 2018 habe rund 45 Minuten gedauert. Im Vordergrund habe für ihn gestanden, die möglichen Betreiber persönlich kennenzulernen und herauszufinden, wie etwa ein Unternehmer wie Schulenberg, dessen Geschäft im Konzert- und Ticketbereich lag, ein technisch und organisatorisch hochkomplexes Mautprojekt umsetzen wolle.

Scheuer setzte zudem dann beim Begriff des "Verschiebungsangebots" an. Der sei inhaltlich keineswegs eindeutig. Er könne ein ernsthaftes Angebot meinen, die Vertragsunterzeichnung zu verschieben – oder lediglich eine beiläufige Bemerkung im Gespräch. Für ein ernsthaftes Angebot habe damals schon die Situation nicht gepasst. Es sei auch völlig offen gewesen, ob das Konsortium überhaupt den Zuschlag erhalten würde; zwischen Angebot und verfügbarem Finanzrahmen habe rund eine Milliarde Euro gelegen.

Nicht völlig ausschließen könne er dagegen, dass sinngemäß eine beiläufige Bemerkung gefallen sei wie: "Dann beschaffen Sie eben weitere Mittel, unterschreiben kann man auch später." Auch daran habe er aber keine Erinnerung.

"Total überrascht" vom EuGH-Urteil

Insgesamt wisse er zwar nicht sicher, dass es tatsächlich kein Verschiebungsangebot gab, halte ein solches aber für wenig plausibel. Dagegen spreche, dass er das EuGH-Verfahren damals nicht als ernsthaftes Risiko angesehen habe und es daher kein Thema war. Hierfür konnte Scheuer durchaus plausible Argumente anführen: Die EU-Kommission hatte nach Änderungen am deutschen Maut-Modell ihr Vertragsverletzungsverfahren schon 2017 eingestellt. Gut zwei Monate nach dem Gespräch vom 29. November 2018 empfahl zudem der Generalanwalt beim EuGH, die Klage Österreichs abzuweisen. Insgesamt sprachen tatsächlich erhebliche Gründe für die Rechtmäßigkeit des neuen Maut-Modells, das gerade keine "Ausländer-Maut" mehr war, sondern auch für Inländer gelten sollte, die aber über die KfZ-Steuer entlastet werden sollten.

Entsprechend sei er "total überrascht" vom gegenteiligen EuGH-Urteil gewesen, betont Scheuer. "Heute kennen wir das Urteil", sagte er. Dieses Wissen dürfe aber nicht in die Vergangenheit hineingelesen werden.

Scheuers Vorwärtsverteidigung ging noch weiter: Bei seinem Amtsantritt 2018, so Scheuer, sei die Grundentscheidung für die Pkw-Maut längst gefallen gewesen. Das Gesetz habe gegolten, der Bundestag habe Haushaltsmittel bereitgestellt und das Vergabeverfahren sei bereits gelaufen. Als Minister und damit Teil der Exekutive habe er diesen gesetzlichen und parlamentarischen Auftrag als verbindlich verstanden und umsetzen müssen. Die Maut sollte 2020 starten, die Maut-Einnahmen waren eingeplant. Sein Ziel sei daher gewesen, noch 2018 zu einem zuschlagsfähigen Vertrag zu kommen.

Selbst wenn es ein Verschiebungsangebot gegeben hätte, habe er keinen Grund gehabt, es später zu verheimlichen. Zwar habe es erneute Kritik gegeben, hieran sei er aber als umstrittener Politiker bereits gewöhnt gewesen. "Ich hätte kein Problem damit gehabt", sagte Scheuer. "Meinen Kopf hätte es nicht gekostet oder auch nur in Gefahr gebracht."

Warum hielt die Betreiberseite ihm das Angebot nicht später vor?

Nur bleibt die Frage: Warum berichten Schulenberg und Kapsch dann nach wie vor von einem Verschiebungsangebot? Scheuer verwies auf die spätere Kündigung der Betreiberverträge nach der EuGH-Entscheidung und brachte damit implizit einen Racheakt der Betreiber ins Spiel, ohne dies auszusprechen. Dort sei über die Kündigung wegen Schlechtleistung großer Ärger entstanden, Die Betreiber hätten sie als "Foulspiel" empfunden.

Dann wurde Scheuer plötzlich merklich lauter. Hätte es wirklich zuvor ein Verschiebungsangebot gegeben, hätte in dieser aufgeheizten Situation nach dem EuGH-Urteil nichts näher gelegen, als dass ihm die Betreiber genau das vorhalten: “Herr Minister, wir hatten Ihnen doch angeboten zu warten – und jetzt kündigen Sie uns aus solchen fadenscheinigen Gründen?” Doch genau das sei nicht geschehen. Dies bestärke ihn in der Annahme, dass es ein solches Verschiebungsangebot gar nicht gegeben habe.

Scheuer schaut Richtern tief in die Augen

Zum Schluss wechselte Scheuer noch einmal die Ebene. Er wisse, dass er als Politiker streitbar gewesen sei und viele ihm kritisch gegenüberstünden. Das Gericht müsse aber unterscheiden zwischen der politischen und medialen Bewertung seiner Person und der Frage, was er als Teilnehmer des Gesprächs tatsächlich wahrgenommen und später aus seiner Erinnerung heraus ausgesagt habe. Die Aussage klang stark nach den schon zuvor bereits von den beiden Anwälten vorgetragenen Gerichtsbelehrungen zur Konzentration auf die strafrechtlich relevante Kernfrage.

Dann die letzten Sätze in Scheuers Statement: "Ich habe vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Unwahrheit gesagt. Ich habe mich so geäußert, wie es meiner Erinnerung entspricht." Dann nimmt Scheuer in leicht dramatischer Manier seine Brille ab, offenbar um psychologisch Distanz zu den Richterinnen und Richtern abzubauen, schaut ihnen tief in die Augen und sagt: "Der Vorwurf trifft mich schwer. Ich weise ihn ausdrücklich zurück. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit."

Bühne gehörte am ersten Tag der Verteidigung

Für die Verteidigung war der erste Prozesstag ein gelungener Auftakt. Beide Einlassungen säten mit plausiblen Argumenten Zweifel sowohl am möglichen Verschiebungsangebot selbst als auch an einem Motiv zur Lüge. 

Dabei könnte Scheuer sogar zugutekommen, dass auch der frühere Staatssekretär Schulz mitangeklagt ist. Denn bei Schulz, der keine politische Verantwortung trug, lässt sich ein persönliches Motiv für eine Falschaussage schwerer erkennen als bei Scheuer. Da beide an demselben Gespräch teilgenommen haben und wegen ihrer Erinnerung daran angeklagt sind, könnte die fehlende plausible Motivlage bei Schulz mittelbar auch Scheuers Darstellung stützen.

Doch am ersten Prozesstag hatten die Angeklagten die Bühne weitgehend für sich. Die Argumente der Staatsanwaltschaft und kritische Nachfragen stehen noch aus. Der Vorsitzende Pit Becker kündigte bereits mehrere Fragen an. Am Mittwoch, den 23. September, steht der zweite Verhandlungstag an. Insgesamt sind Termine bis in den November hinein vorgesehen.

Zitiervorschlag

Scheuer-Prozess Tag 1: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60932 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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