Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB: Gegen­dar­stel­lung

19.02.2025

Gegendarstellung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB zum Artikel: “Bundeskanzler wehrt sich gegen Rassismus-Vorwurf: Hat der Focus Olaf Scholz falsch zitiert?” vom 15.02.2025.

Gegendarstellung

In dem Artikel von Legal Tribune Online vom 15.02.2025 mit der Überschrift „Bundeskanzler wehrt sich gegen Rassismus-Vorwurf Hat der Focus Olaf Scholz falsch zitiert?" heißt es in Bezug auf unsere Kanzlei:  

„Laut Focus liegt der Redaktion noch kein Anwaltsschreiben vor. (…) 
Eine LTO-Anfrage, ob der Kanzler tatsächlich noch gar keine Abmahnung an den Focus versandt hat (... ), ließ die Kanzlei Schertz Bergmann unbeantwortet."  

Hierzu stellen wir fest: 

Unser Anwaltsschreiben liegt dem Focus seit dem 12.02.2025 vor. Der Focus hatte bereits am 13.02.2025 geantwortet.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB 
vertreten durch 
Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz

Anmerkung der Redaktion: Die Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB hat recht. Der Focus hat den von LTO zitierten Beitrag in der Fassung vom 13.02.2025, aus dem die Aussage stammt, am 18.02.2025 erneut ergänzt. Dort bestätigt der Focus nun die Darstellung der Kanzlei. Der LTO-Beitrag wurde angepasst.

Zitiervorschlag

Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56625 (abgerufen am: 19.04.2025 )

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