Russland hat die "Anti-Terror-Operation" in Belgorod für beendet erklärt, es gibt aber neue Drohnenangriffe. Simon Gauseweg erklärt, dass Russland widersprüchliche Rechtsbegriffe verwendet – und wem die Kämpfer zuzurechnen sein könnten.
LTO sprach mit Simon Gauseweg, akademischer Mitarbeiter an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht.
LTO: Herr Gauseweg, mehr als 24 Stunden wurde in der russischen Grenzregion Belgorod gekämpft. Den "Terrorzustand" hat Russland zwar nun offiziell aufgehoben, am Mittwoch meldete der Gouverneur der Region aber neue Drohnenangriffe. Verantwortlich sollen die Gruppierungen "Legion Freiheit Russlands" und das "Russische Freiwilligenkorps" sein. Wer sind diese Kämpfer?
Simon Gauseweg: Die Meldungen sind widersprüchlich. Es scheint festzustehen, dass die beiden Organisationen militärisch ausgerüstet und ausgebildet sind und in der Lage waren, Grenztruppen und Truppen der russischen Armee zu bekämpfen. Mindestens die "Legion Freiheit Russlands" ist in Russland als Terrororganisation eingestuft. Das "Russische Freiwilligenkorps" steht im Ruf, rechtsextrem zu sein. Nach den bisherigen Erkenntnissen treten die Kämpfer als eigenständige organisierte Gruppen auf. Russland wirft ihnen aber vor, von der Ukraine entsandt zu sein.
Was bezwecken die Kämpfer in Belgorod?
Es scheint mir, als solle Russland hier vorgeführt werden. Im Januar 2022 sprach man von der russischen Armee als zweitmächtigster Armee der Welt. Im Februar und März des vergangenen Jahres scheiterte Russland damit, Kyjiw einzunehmen und böse Zungen witzelten von der zweitmächtigsten Armee in der Ukraine.
Wenn nun Bewaffnete einen russischen Grenzposten einnehmen, Grenztruppen und Armee bekämpfen und sich die russische Armee gezwungen sieht, u.a. taktische Nuklearwaffen von einem nahegelegenen Stützpunkt zu evakuieren, dann ist die Häme vorprogrammiert. In jedem Fall dürfte eine Demoralisierung der russischen Streitkräfte und auch der Zivilbevölkerung beabsichtigt sein, denen demonstriert werden soll, dass Russland nicht für die Sicherheit seiner Grenzen und seiner Bevölkerung sorgen kann. Ein weiteres Ziel der Operation könnte die Überdehnung der russischen Kräfte an der langen ukrainisch-russischen Grenze sein.
Kombattanten oder organisierte bewaffnete Gruppen?
Wie sind diese Kämpfer völkerrechtlich einzuordnen?
Das ist schwer zu sagen. Russland rechnet die Kämpfer den ukrainischen Streitkräften zu, die Ukraine dementiert das. Träfe Russlands Ansicht zu, so wäre eine Einordnung als Kombattanten naheliegend. Nach Art. 43 Nr. 2 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen sind Kombattanten die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei. Unstrittig ist das der Fall, wenn die Kämpfer tatsächlich in die ukrainische Armee eingegliedert sind. Dann handelt es sich um ukrainische Kombattanten, die im internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine kämpfen.
Und wenn die Kämpfer nicht in die ukrainische Armee eingegliedert sind?
Gehören die Kämpfer nicht zur Ukraine, sondern die "Legion Freiheit Russlands" und das "Russische Freiwilligenkorps" handeln tatsächlich vollständig auf eigene Faust, läge es nahe, sie als organisierte bewaffnete Gruppen im Rahmen eines nichtinternationalen bewaffneten Konflikts anzusehen. In den Medien heißen solche Kämpfer häufig "Aufständische", "Rebellen" oder auch "Widerstandskämpfer".
Die Gruppierungen haben russische Militäreinrichtungen in Belgorod angegriffen, Russland hat eine "Anti-Terror-Operation" dagegen gestartet und am Dienstag für beendet erklärt. Was wäre die Rechtsgrundlage für diese "Operation"?
Russland wirft hier – auch das ist ein wiederkehrendes Muster in der russischen Kommunikation – mit Rechtsbegriffen um sich, die sich inhaltlich widersprechen.
Entweder es handelt sich bei den Kämpfern um ukrainische Kombattanten oder wenigstens Widerstandskämpfer auf ukrainischer Seite. Dann führt Russland Kampfhandlungen innerhalb eines internationalen bewaffneten Konflikts – führt also Krieg. Oder aber es handelt sich bei den Gruppen um unabhängige, nichtstaatliche Akteure. Dann könnte man sie wohl als "Terroristen" betrachten und "Anti-Terror-Operationen" durchführen. Dann hätte aber die Ukraine nichts damit zu tun.
"Entscheidend ist die 'effektive Kontrolle' über nichtstaatliche Akteure"
Wem sind die Kämpfer denn Ihrer Ansicht nach zuzurechnen?
Das weiß ich nicht. Es liegt natürlich nahe, anzunehmen, dass sie der Ukraine zuzurechnen sind. Die Ukraine profitiert von den Vorfällen am meisten. Dabei kann eine Zurechnung auch unabhängig von der Zugehörigkeit zu den Streitkräften erfolgen.
Entscheidend ist, ob ein Staat über einen nichtstaatlichen Akteur "effektive Kontrolle" ausübt. Diesen Maßstab hat der Internationale Gerichtshof im Fall Nicaraguas gegen die USA im Jahr 1986 aufgestellt. Die USA hatten damals Rebellen innerhalb Nicaraguas trainiert, bewaffnet, ausgerüstet, finanziert und versorgt. Weil sie dadurch aber über deren Operationen effektive Kontrolle ausübten, hat das Gericht ihre Handlungen den USA zugerechnet. Das Jugoslawientribunal hat im Jahr 1995 im Fall gegen Duko Tadicć mit "overall control" einen ähnlichen Maßstab verwendet.* Wenn nun Akteure operieren, die zwar formell nicht zur Ukraine gehören, aber ohne Unterstützung der Ukraine gar nicht handlungsfähig sind, dann sind ihre Handlungen völkerrechtlich der Ukraine zuzurechnen. Die verteidigt sich aber ohnehin schon gegen eine russische Aggression.
Was wäre die Rechtsfolge, wenn die Ukraine tatsächlich verantwortlich ist?*
Es gäbe keine richtige Rechtsfolge. Wenn die Unterstützung der Kämpfer die "effektive control"-Kriterien der Nicaragua-Entscheidung des IGH erfüllt, wären wir im Bereich einer Verletzung des Gewaltverbots. Die wäre aber durch das "naturgegebene Recht zur Selbstverteidigung" der Ukraine aus Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen gerechtfertigt. Wenn die "overall control"-Kriterien der Tadić-Entscheidung des Jugoslawien-Tribunals erfüllt sind, könnte die Ukraine auch für einzelne Handlungen dieser Gruppen verantwortlich sein. Trotzdem, alles unterhalb der Schwelle von Kriegsverbrechen wäre wiederum dadurch gerechtfertigt, dass Russland vorher einen Krieg angefangen hat.
Ändern die Vorfälle in Belgorod etwas an der völkerrechtlichen Großlage, also kann Russland nun Militäraktionen auch auf dem Gebiet der Ukraine anders legitimieren?
Nein. Das einzige, was Russland legitimerweise tun kann, ist ein vollständiger Rückzug aus der Ukraine. Das ist aber schon seit 2014 so.
Können die Kämpfer in Belgorod Kriegsgefangene werden?
Nach den Genfer Konventionen sind Kombattanten, die in die Gewalt einer gegnerischen Partei geraten, Kriegsgefangene. Wenn die Kämpfer tatsächlich russische Staatsbürger sind, können sie sich auch auf den Kriegsgefangenenstatus berufen?
Das ist eine sehr interessante Konstellation, die vermutlich nicht oft vorkommt. Zunächst aber kommt es darauf an, ob die Kämpfer auf ukrainischer Seite kämpfen oder für sich. Nur im Falle eines Kampfes an der Seite der Ukraine kann man die Kampfhandlungen in Bezug zum internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine setzen. Und nur im internationalen bewaffneten Konflikt gibt es Kriegsgefangene. Der Wortlaut von Art. 4 des III. Genfer Abkommens sowie von Art. 44 Nr. 1 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 deuten darauf hin, dass ein Staat auch eigene Staatsangehörige als Kriegsgefangene behandeln muss. Vor allem, wenn noch eine weitere Staatsangehörigkeit besteht.
Wie verhält sich das zur Personalhoheit des Staates?
Da gibt es einen Konflikt. Sinn und Zweck der Kriegsgefangenschaft ist es, zu verhindern, dass der Feind im Konflikt Vergeltung an den Soldaten übt, die gegen ihn gekämpft haben. Üblicherweise sind das Soldaten eines anderen Staates und die Soldaten sollen nur der Hoheit dieses Staates unterstehen. In der angesprochenen Konstellation übt aber der Staat bereits Personalhoheit aus. Das könnte dafür sprechen, den Schutz nicht unbegrenzt zu gewähren.
In diesem speziellen Konflikt tritt die Konstellation übrigens auch umgekehrt auf. Die "Streitkräfte" der sogenannten "Volksrepubliken" in Luhansk und Donezk rekrutieren sich aus der lokalen Bevölkerung – also aus Ukrainern. Es wird sehr interessant, zu sehen, wie die beiden Staaten damit umgehen und ob sie die Konflikte einheitlich als internationalen bewaffneten Konflikt sehen, oder ob sie von parallelen bewaffneten Konflikten internationaler und nichtinternationaler Art ausgehen.
Welche Rechte haben Kriegsgefangene im Humanitären Völkerrecht?
Jede Konfliktpartei hat das Recht, Kämpfer der gegnerischen Parteien in Gewahrsam zu nehmen und sie so am Kämpfen zu hindern. Deshalb gibt es Kriegsgefangenschaft. Viel darf Kriegsgefangenen daher nicht geschehen. Sie dürfen z.B. nicht mit Strafgefangenen zusammen in Haft genommen werden. Und insbesondere dürfen sie für rechtmäßige Beteiligung an Kampfhandlungen nicht haftbar gemacht, insbesondere nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die einzige Ausnahme hiervon sind Kriegsverbrechen, da Kriegsverbrechen keine rechtmäßige Beteiligung an Kampfhandlungen mehr darstellen.
"Wie im Drehbuch des Kremls zur Annexion fremder Gebiete"
Die Situation weist einige Parallelen zu den pro-russischen "Rebellen" auf, die im Jahr 2014 in den Regionen Luhansk und Donezk vermeintlich für die Unabhängigkeit von der Ukraine gekämpft haben. Auch Russland wies jede Verantwortung von sich. Wie schätzen Sie das ein?
Das Geschehen in Belgorod folgt haargenau dem Drehbuch des Kremls zur Annexion fremder Gebiete. Das konnte man 2008 in Georgien sehen, 2014 auf der Krim, 2014 bis 2022 in Luhansk und Donezk: Es entsteht ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt, den Russland angeblich befrieden und damit einen Teil aus dem Staatsgebiet eines Nachbarn heraustrennen will. Auch im Jahr 2014 sind im Donbass und vor allem auf der Krim gut ausgerüstete Bewaffnete aufgetreten und haben sich als lokale Miliz ausgegeben.
Und wenn der ukrainische Präsidentenberater Michailo Podoljak twittert, man wisse ja, dass man in jedem russischen Militärladen Panzer kaufen könne, ist das eine Replik auf russische Verlautbarungen aus 2014. Als die "grünen Männchen" auf der Krim unter Verweis auf ihre moderne Bewaffnung und Ausrüstung Russland zugerechnet wurden, dementierte der Kreml mit der Begründung, diese Waffen könne man in ukrainischen Militärläden kaufen. Wer immer diese Aktion geplant hat, geht über Anspielungen hinaus und hält dem Kreml hier den Spiegel vor.
Die Kämpfer konnten mehrere Kilometer in russisches Gebiet eindringen. Beginnt jetzt eine neue Dimension des Krieges?
Der Krieg ist seit über einem Jahr in vollem Gange. Was wir möglicherweise sehen, ist, dass die Ukraine die Initiative zurückgewinnt. Das wäre dann eine neue zeitliche Phase. Eine neue Dimension sehe ich aber nicht.
Vielen Dank für das Gespräch.
* Ergänzt am 26.05.2023, 16:00 (Red.).
Kämpfer in der Grenzregion Belgorod: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51858 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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