Ärzte, ein Lazarett, Fahrzeuge für Geisel- und Gefangenenaustausch. Rund 5.000 Rot-Kreuz-Helfer sind allein in Gaza derzeit im Einsatz. Der juristische Leiter für Planung und Sicherheit erklärt im Interview, wie das Rote Kreuz vor Ort helfen darf.
Nach zwei Jahren Krieg in Gaza ist eine, wenn auch zerbrechliche Waffenruhe in Kraft. Die humanitäre Situation der Bevölkerung im Gazastreifen ist nach wie vor katastrophal. Vor Ort ist das Rote Kreuz ein wichtiger Akteur vor Ort, wenn es um humanitäre Hilfe geht. Es nimmt auch eine wesentliche Rolle beim Austausch von Gefangenen und Geiseln ein. Das Völkerrecht vermittelt der Organisation eine besondere Stellung in Konflikten. LTO hat mit Jurist Christian Hörl, Head of Planning and Risk Management des Deutschen Roten Kreuzes, über seine Arbeit und die Situation in Gaza gesprochen.
LTO: Herr Hörl, Sie arbeiten als Head of Planning & Risk Management beim Deutschen Roten Kreuz. Was ist Ihre Rolle bei solchen Auslandseinsätzen wie dem in Gaza?
Als Head of Planning und Risk Management bin ich Teil des Leitungsteams der Internationalen Zusammenarbeit des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). In meiner Rolle unterstütze ich die operative Umsetzung der Internationalen Zusammenarbeit. Es geht um humanitäre Hilfe in Krisen-, Konflikt- und Katastrophengebieten sowie die Unterstützung unserer Partnerorganisationen in der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, vorrangig den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).. Mein Schwerpunkt liegt auf dem Sicherheits- und Krisenmanagement, ich verantworte intern den Umgang mit Fehlverhalten und der Korruptionsprävention und extern, dass wir unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden in Auslandseinsätzen gerecht werden.
Was macht das DRK aktuell im Gazastreifen?
Wir unterstützen unsere Schwestergesellschaft, den Palästinensischen Roten Halbmond und das IKRK bei der humanitären Hilfe vor Ort. Das IKRK sitzt in Genf und ist eine neutrale und unparteiische Organisation. Ihr wurden Rechte und Pflichten durch die Genfer Abkommen zum Schutz von Menschen in bewaffneten Konflikten übertragen. Das Komitee entsendet weltweit Unterstützung in die Krisengebiete. Das Deutsche Rote Kreuz hilft in Gaza vor allem im Feldkrankenhaus in Rafah, einem Lazarett aus Zelten. Dort versorgen wir Verletzte, Verwundete, entbinden schwangere Frauen und stellen eine grundsätzliche medizinische Versorgung bereit. Unsere Schwestergesellschaft, den Palästinensischen Roten Halbmond, unterstützen wir unter anderem im Betrieb des Rettungsdienstes, den wir dort auch mit aufgebaut haben. Außerdem haben wir Tonnen an humanitären Gütern geliefert, darunter Zelte, Hygieneartikel und Ausstattung für den Rettungsdienst unserer Schwestergesellschaft.
Wann das Rote Kreuz in Krisen vor Ort helfen darf
Kann das DRK im Krisenfall sofort einfach loslegen, oder braucht es für jeden Einsatz Genehmigungen von Behörden und Konfliktparteien vor Ort?
Einfach draufloslegen können wir nicht. Wir arbeiten immer mit und durch unsere lokal mandatierten Schwestergesellschaften. In Gaza eben durch den Palästinensischen Roten Halbmond, der offiziell von den Autoritäten als nationale Hilfsgesellschaft gemäß Genfer Abkommen anerkannt ist. Das heißt, dass nach humanitärem Völkerrecht die Arbeit der Rotkreuz-Rothalbmond-Gesellschaft nicht eingeschränkt werden darf und entsprechend geschützt werden muss. Für uns als DRK bedeutet das, dass wir uns immer erst mit den Schwesterorganisationen absprechen, was auch Sinn macht, da sie die Bedarfe besser kennen.
Wie gehen Sie vor?
Wir müssen uns an den logistischen Möglichkeiten orientieren. Im Gazastreifen sind sie aufgrund der weitgehenden Abgeschlossenheit und Reglementierung, besonders herausfordernd. Unsere Hilfsgüter werden in Zusammenarbeit mit dem Ägyptischen Roten Halbmond über Ägypten – den Grenzort Al-Arisch – bis an die Grenze zum Gazastreifen transportiert. Dort beginnt das Verfahren mit den israelischen Behörden. Eine Einfuhrgenehmigung zu erhalten, ist äußerst schwierig. Die humanitären Güter werden umfassend kontrolliert, was oft Tage dauert.
Warum?
Unter dem Stichwort "Dual Use" prüfen die Behörden, ob einzelne Bestandteile auch für militärische Zwecke genutzt werden könnten. So wurde beispielsweise die Einfuhr von Kühlcontainern, die für medizinisches Material bestimmt waren, verweigert – aus Sorge, Teile wie Kompressoren könnten militärisch verwendet werden. Grundsätzlich gilt: Seit rund neun Monaten gelingt die Einfuhr humanitärer Hilfsgüter kaum noch. Hunderttausende Tonnen bleiben in Ägypten zurück, auch jetzt nach der Waffenruhe noch.
Wie geht das Rote Kreuz mit diesen Hürden um?
Das IKRK versucht über die humanitäre Diplomatie in Gesprächen vor Ort auf die israelischen Behörden einzuwirken. In Deutschland sprechen wir mit der Bundesregierung, dem Bundestag und sonstigen Akteuren, die Einfluss nehmen können.
Wie viele Leute sind von Ihnen in Gaza im Einsatz?
Die Bewegung hat mitsamt den lokalen Hilfskräften und Freiwilligen mehr als 5.000 Personen vor Ort.

Wen setzt das Rote Kreuz als Helfer vor Ort ein, um wessen Sicherheit müssen Sie sich kümmern?
Als DRK verfügen wir über spezielle Personalpools mit rund 400 Nothilfe-Expertinnen und Experten: Medizinisches und technisches Personal sowie Fachkräfte für Notunterkünfte. Alle werden gezielt vorbereitet. Die Ärzte, absolvieren beispielsweise spezielle Lehrgänge in Chirurgie im bewaffneten Konfliktfall. In der Regel, werden für solche Einsätze Menschen mobilisiert, die bereits Erfahrung in vergleichbaren Kontexten haben – etwa in Afghanistan oder anderen Krisengebieten. Nach der Rückkehr wird das Wohlergehen der Helfenden eng begleitet, und es stehen psychologische Nachbetreuung und Unterstützung zur Verfügung.
Gibt es Regelungen, wie lange ein Aufenthalt maximal sein darf?
Ja, in Gaza darf man in der Regel nicht länger als vier Wochen sein.
Was berichten die Ärzte Ihnen von der Sicherheitssituation vor Ort?
Es kam zu Explosionen in der Nähe und Schüssen auf Teile des Feldkrankenhauses - ungeklärt bleibt, inwieweit das Zufallstreffer waren. Diese Gefahr hat sich zum jetzigen Zeitpunkt der Waffenruhe zumindest weitgehend gelegt. Aber es fehlt weiter an Vielem: Medikamenten, Geräten, Nahrungsmitteln etc.
Die Ärzte sind sehr hart an der Grenze dessen, was machbar und belastbar ist
Unter solchen kriegerischen Bedingungen, lassen sich da überhaupt arbeitsrechtliche oder medizin-ethische Standards gewährleisten?
Von Berichten aus Rafah wissen wir, dass die Ärzte häufig am Limit dessen sind, was medizinisch, ethisch, moralisch vertretbar ist. Es gab etwa Engpässe von Narkosemitteln und Schmerzmitteln - eine Behandlung nach deutschen medizinischen Standards war dann, natürlich nicht möglich. Vor allem im Frühjahr und Frühsommer kam es vermehrt zu Massenanfällen von Verletzten aufgrund unerwarteter Eskalationen - teils bis zu 200 Verletzte, die alle gleichzeitig in das Feldkrankenhaus gebracht wurden. In so einer Situation ist nur eine reduzierte Notversorgung möglich. Das Krankenhauspersonal ist sehr hart an der Grenze dessen, was machbar und belastbar ist.
Können Sie auch abbrechen, wenn es zu viel wird?
Grundsätzlich steht die Freiwilligkeit an erster Stelle. Praktisch ist ein Abbruch jedoch schwierig: Das IKRK muss zunächst mit den Konfliktparteien verhandeln, bevor eine sichere Ausreise möglich ist.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz war an bisherigen Geisel- und Gefangenenaustauschen beteiligt. Warum gerade das Rote Kreuz?
Das IKRK hat einen besonderen Status als Völkerrechtssubjekt, mit speziellen Rechten und Pflichten nach den Genfer Abkommen. Als unparteiischer Akteur genießt es das Vertrauen aller Seiten und kann humanitäre Maßnahmen ergreifen, die das Völkerrecht vorsieht. Dazu gehören der Besuch von Gefangenen, der Familiensuchdienst und -zusammenführung – und eben auch die Begleitung von Geiselfreilassungen. Das IKRK bietet stets seine Unterstützung bei einem Austausch an, in einigen Fällen wenden sich die Behörden auch von selbst an das Komitee. Beim Austausch stellt das IKRK die aus humanitärer Sicht notwendigen Grundbedingungen bereit, um die Geiseln oder Gefangenen in Empfang zu nehmen. Jedes Fahrzeug ist mit einem Fahrer und einem Arzt besetzt, der den Gesundheitszustand der freigelassenen Personen direkt überprüfen kann. Es handelt sich dabei sehr häufig um sehr komplexe und genauestens abgestimmte Operationen.
Wie viel Mitspracherecht hat das Rote Kreuz bei den Modalitäten solcher Übergaben?
Wir handeln nach zwei Prämissen: Der Sicherstellung des Schutzes und der Beachtung der Menschenwürde der Geiseln und Gefangenen und der Sicherheit des eigenen Personals. Die Einhaltung dieser Grundbedingungen, wird mit den Konfliktparteien vereinbart. Wir drängen auch auf einen menschenwürdigen Ablauf der Freilassungen, was aber allein in der Verantwortung der Konfliktparteien liegt. Bei allen weiteren Modalitäten, wie Ort, Zeit und sonstige Rahmenbedingungen liegt die Entscheidungsgewalt bei den Konfliktparteien.
Die grundlegendsten humanitären Bedürfnisse sind das akuteste Problem
Es klingt nach einem heftigen Job, Sie sind jetzt schon fast fünf Jahre in dieser Rolle tätig, wie sind Sie dort hingekommen?
Schon meine Wahlstation im juristischen Referendariat habe ich beim Generalsekretariat des DRK gemacht. Damals in der Abteilung für Humanitäres Völkerrecht. Nach Bestehen des zweiten Staatsexamens habe ich dann direkt dort angefangen. Jetzt bin ich schon seit über 22 Jahren hier, seit fünf Jahren in der aktuellen Rolle.
Ihre Arbeit konfrontiert Sie täglich mit humanitären Krisen und großem Leid – was gibt Ihnen in Ihrem Job Zufriedenheit?
Letztlich die Menschlichkeit. Zufriedenheit entsteht für mich dann, wenn wir mit unserer Arbeit dazu beitragen können, Menschlichkeit zu bewahren und Leben zu schützen. Beim DRK sprechen wir vom "Rotkreuzkern" – der intrinsischen Motivation zu helfen. Diese Haltung, hilft das Leid, dem wir begegnen, ein Stück weit auszuhalten.
Herr Hörl, vielen Dank für das Gespräch!
Wie das Rote Kreuz arbeitet: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58557 (abgerufen am: 12.12.2025 )
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