Verfassungsrichterwahlen vertagt: Kein irre­pa­ra­bler Schaden

von Dr. Christian Rath

11.07.2025

Im Bundestag wurden an diesem Freitag die Wahlen von drei neuen Verfassungsrichtern von der Tagesordnung abgesetzt. Die Union muss nun ihr Verhältnis zu den Verfassungsrichterwahlen klären, findet Christian Rath.

Eigentlich sollte der Bundestag an diesem Freitag drei neue Verfassungsrichter:innen wählen. Die Union hatte Günter Spinner vorgeschlagen, einen Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht. Die SPD hatte die Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold nominiert.

In der Union wuchs im Laufe der Woche jedoch die Kritik an Brosius-Gersdorf, die bisher allseits als renommiert und wissenschaftlich herausragend galt. Sie wurde plötzlich als "ultralinks" und als "Aktivistin" beschimpft. Hauptgrund war Brosius-Gersdorfs Position zum Abtreibungsrecht, die sie 2024 auch in einer Reformkommission der Bundesregierung vertreten hatte. Sie hält es für verfassungsrechtlich möglich, Abtreibungen zu entkriminalisieren.

Einige Abweichler in der Union hätten die Zwei-Drittel-Mehrheit für Brosius-Gersdorf nicht gefährdet, da auch die Linke für sie stimmen wollte. Als am Freitag aber plötzlich 50 bis 60 Unions-Abgeordnete von der Fraktionslinie abweichen wollten, wurde es eng und es drohte ein Eklat, auch für Fraktions-Chef Jens Spahn und Kanzler Friedrich Merz.

In ihrer offensichtlichen Not griff die CDU/CSU-Fraktionsführung am Freitagmorgen Vorwürfe des umstrittenen Plagiatjägers Stefan Weber auf, die er erst am Vorabend publiziert hatte. Danach habe Brosius-Gersdorf in ihrer Doktorarbeit an 23 Stellen aus der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf abgeschrieben.

Die CDU/CSU beantragte, die Wahl von Brosius-Gersdorf abzusetzen. SPD und Grüne setzten durch, dass dann auch die Wahl von Spinner und Kaufhold vertagt wird. So haben sie immerhin noch ein Druckmittel gegenüber der Union in der Hand.

Wie geht es nun weiter?

Zunächst müssen die Plagiats-Vorwürfe geprüft werden. Diese wirken allerdings schon deshalb konstruiert, weil die Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf ein Jahr vor der Habilitation ihres Mannes veröffentlicht wurde. Auch der Plagiats-Jäger Weber hat inzwischen eingeräumt, dass er nicht wisse, wer von wem abgeschrieben habe. Aber er könne sich nicht vorstellen, dass ein Habilitand bei einer Doktorandin abschreibt. Naja.

Ein erster Blick auf einige der angeblichen Plagiate lässt auch nichts Dramatisches erkennen. So werden etwa in beiden Arbeiten BVerfG-Urteile mit den gleichen Worten zusammengefasst. Das aber ist nichts Ungewöhnliches. Oder es werden für einen Gedanken die gleichen Fußnoten verwendet. Gut möglich, dass an den Plagiatsvorwürfen gar nichts dran ist. Dann wäre die Unions-Spitze allerdings zusätzlich blamiert.

Die inhaltliche Kritik an Brosius-Gersdorf hat bisher auch nichts ergeben, was einen Rückzug nahelegt. Sie vertritt pointierte Positionen, aber kann sie verfassungsrechtlich gut begründen. Wenn die SPD Brosius-Gersdorf zurückzieht, dann kann sie bald keine sozialdemokratisch orientierten Richter:innen mehr vorschlagen.

Es ist also davon auszugehen, dass für die drei Richterposten weiterhin die drei Kandidat:innen Spinner, Brosius-Gersdorf und Kaufhold im Rennen sind. Alle drei haben bereits das Plazet des 12-köpfigen Wahlausschusses. Sie können also jederzeit auf einer Bundestagssitzung gewählt werden. Die nächste Sitzungswoche beginnt am 8. September.

Der Ersatzwahl-Mechanismus gem. § 7a Abs. 5 BVerfGG kann im Fall von Brosius-Gersdorf noch lange nicht genutzt werden. Die Amtszeit von Verfassungsrichterin Doris König endete am 30. Juni. Frühestens nach zwei Monaten kann das Bundesverfassungsgericht eigene Vorschläge für die Richterwahl machen. Und frühestens weitere drei Monate später, also im Dezember. könnte der Bundesrat das Wahlrecht übernehmen. 

Doch das ist nicht nur ein fernes, sondern auch ein sehr unwahrscheinliches Szenario. Es wäre doch allzu peinlich, wenn die Unions-Spitze aus Angst vor ihren eigenen Bundestagsabgeordneten in den Bundesrat flüchtet?

Das Unions-Problem mit den Vorschlagsrechten

Die Kritik vieler Unions-Abgeordneten an Brosius-Gersdorf lässt befürchten, dass sie den Mechanismus der Verfassungsrichterwahlen nicht verstanden haben. Wenn sie erklären, dass Brosius-Gersdorf für sie nicht wählbar ist, weil sie unvereinbare Positionen vertritt, dann verkennen sie, dass Brosius-Gersdorf kein Unions-Vorschlag ist und auch kein Koalitions-Vorschlag, sondern ein Vorschlag der SPD. 

Wenn die SPD eine sozialdemokratisch geprägte Richter:in vorschlägt, ist das keine unzulässige Politisierung des Gerichts, sondern Ausdruck des gewollten Pluralismus. Die Richter sollen nicht neutral sein, sondern das Gericht soll ausgewogen besetzt sein. Das Bundesverfassungsgericht soll kein technokratisches Gericht von grauen Fachleuten sein, sondern ein politisches Gericht, das in der Lage ist, vielfältige Perspektiven zu berücksichtigen und abzuwägen. Die SPD hat soweit ersichtlich noch nie einen Unions-Kandidaten aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. 

Dagegen haben die Grünen erst 2024 ein Veto gegen den Unions-Kandidaten Robert Seegmüller, einen konservativen BVerwG-Richter, eingelegt. Die Grünen betonen zwar, dass der Grund nicht dessen migrationskritische Positionen waren, sondern Seegmüllers "inkonsistentes" Argumentieren beim Vorstellungsgespräch. Derartige Kleinlichkeiten haben bisher aber auch nicht für ein Veto gereicht. Vermutlich haben die Grünen damit den Ton gesetzt, der Unions-Abgeordnete glauben machte, sie könnten leichter Hand einen SPD-Vorschlag ablehnen. 

Hier sollten alle Seiten abrüsten und wieder kompatibel werden. Sonst gelingen weder die Verfassungsrichterwahlen noch der Rest der Demokratie. 

Anders sieht es bei der Spitze des Bundesverfassungsgerichts aus. Hier sind eher mittige Personen gefragt, die gut das ganze Gericht nach außen repräsentieren. Dass Brosius-Gersdorf nun nicht wie geplant Vizepräsidentin und ab 2030 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird, ist daher gut nachvollziehbar und sollte den Kritikern als Erfolg ihres Protestes eigentlich genügen. 

Neue Proporzformel

Neben den unerwarteten inneren Zerwürfnissen der CDU/CSU war bei den anstehenden Verfassungsrichterwahlen allerdings aus einem anderen Grund mit Problemen gerechnet worden: Es ist derzeit nicht mehr klar, wie überhaupt eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl zustande kommt.

Traditionell wird die Mehrheit sichergestellt, indem alle Parteien, die für die Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sind, Vorschlagsrechte entsprechend ihrer Relevanz erhalten. Zuletzt galt die Formel 3:3:1:1. Das heißt, dass CDU/CSU und SPD je drei Verfassungsrichter:innen pro Senat vorschlagen können, Grüne und FDP haben je ein Vorschlagsrecht.

Allerdings haben nach dem Ausscheiden der FDP bei der Bundestagswahl CDU/CSU, SPD und Grüne gemeinsam keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Es fehlen sieben Stimmen, die von Linken oder AfD kommen müssen. 

Bei der Wahl des Unions-Kandidaten Günter Spinner wären sie wohl von der AfD gekommen. Denn die Linke wollte Spinner nur wählen, wenn die CDU/CSU auf sie zukommt. Ein solches Gespräch verweigerte die CDU/CSU jedoch unter Verweis auf ihren Unvereinbarkeitsbeschluss. 

Das kann so nicht weitergehen. Denn es sorgt natürlich jedes Mal für unnütze Nebengeräusche, wenn die Zwei-Drittel-Mehrheit bis zum Wahltag nicht durch feste Absprachen gesichert ist. Die Sturheit der Union ist schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil laut CDU-Unvereinbarkeitsbeschluss nur "Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit ausgeschlossen" sind. Das Gespräch über eine Verfassungsrichterwahl kann man aber wohl kaum als koalitionsähnliche Zusammenarbeit werten. 

Aber auch die Linke hat hier unnötige Probleme bereitet. Statt sofort ein Vorschlagsrecht einzufordern, hat sie scheinbar zurückhaltend nur ein Gespräch mit der Union verlangt. Es ging ihr aber offensichtlich gar nicht um den Inhalt des Gespräches, sondern nur darum, dass die Union über ihren Schatten springt. So sehr man den Ärger der Linken über die Ausgrenzung nachvollziehen kann, ist es aber doch ein sachfremdes Ziel, das mit der nötigen Mehrheitsbildung bei der Verfassungsrichter-Wahl nichts zu tun hat. 

Die Linke sollte sich in den kommenden Verhandlungen also wieder auf die übliche "Währung" beziehen und ein eigenes Vorschlagsrecht einfordern. Es liegt dabei sehr nahe, dass die schwächelnde SPD der Linken ein Vorschlagsrecht abgibt. So bleibt auch die Links-Rechts-Ausgewogenheit bestehen, die für die Akzeptanz des Gerichts wichtig ist. SPD und Linke können diesen Übergang des Vorschlagsrechts sogar bilateral vereinbaren, so dass das kindergartenhafte Problem, ob Union und Linke nun miteinander reden oder nicht, offen bleiben kann. 

Ist das Bundesverfassungsgericht nun beschädigt?

In der kurzen Debatte im Bundestag haben alle Fraktionen betont, das man so nicht mit dem Verfassungsgericht umgehen kann. Gemeint war jeweils das Verhalten der anderen Seite. Die wichtige Schiedsrichterfunktion des Bundesverfassungsgerichts hat dabei niemand in Frage gestellt. 

Zwar hat es wohl noch nie eine derart turbulente Verfassungsrichterwahl gegeben. Aber wenn beim nächsten Anlauf die Wahl der drei Kandidat:innen gelingt, dann ist der laute Knall an diesem Freitag vielleicht nicht mehr als eine lehrreiche Anekdote gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls schon größere Krisen gesehen. Etwa als 1995 in Bayern Zehntausende gegen den Kruzifix-Beschluss des Gerichts demonstrierten – aufgerufen von der katholischen Kirche und dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU). 

Auch wenn die Wahl neuer Richter:innen nun vertagt ist, bleibt das Bundesverfassungsgericht doch voll arbeitsfähig. Die Richter:innen, deren Amtszeit abgelaufen ist, bleiben ja kommissarisch im Amt. Am kommenden Dienstag wird Doris König das Drohnen-Urteil des Zweiten Senats verkünden.

Zitiervorschlag

Verfassungsrichterwahlen vertagt: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57652 (abgerufen am: 21.01.2026 )

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