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Rezension zu "Terror gegen Juden": "Israe­li­sche Politik recht­fer­tigt keine Angriffe auf Juden"

von Prof. Dr. Dr. hc Kai Ambos

07.09.2020

Ein Mann mit Kippa

(c) thauwald-pictures/stock.adobe.com

Der Journalist, Jurist und Buchautor Ronen Steinke beschreibt in seinem jüngsten Werk, wie die antisemitische Gewalt in Deutschland zugenommen hat und der Staat dabei versagt. Kai Ambos hat Steinkes "Anklage" mit großer Zustimmung gelesen.

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Wer Mitglied der deutschen Mehrheitsgesellschaft ist, kann allenfalls intellektuell verstehen, aber nicht emotional nachempfinden, wie es (bestimmten) Minderheiten und Personen mit Migrationshintergrund in unserem Lande geht. Dass es gerade vielen Juristen und Juristinnen schon intellektuell schwer fällt, sich in die Lage von Minderheiten hineinzuversetzen, zeigt etwa das Urteil des Landesverfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern zur zulässigen (!) Verwendung des Begriffs "Neger"“ in einer Landtagsdebatte. Der Fall Jalloh wiederum macht deutlich, dass Polizeigewalt gegen schwarze Menschen keineswegs nur ein Problem der USA ist.

Ronen Steinke: "Terror gegen Juden", 2020, Berlin VerlagRonen Steinke, in Deutschland sozialisierter Jude, promovierter Jurist und leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung, leistet nun einen – um es vorweg zu nehmen - gelungenen Beitrag zum intellektuellen Verständnis des Schicksals der Juden im Deutschland des 21. Jahrhunderts. Gleich zu Beginn des Buches macht Steinke indes klar, dass es um Diskriminierung von "rassistisch Marginalisierten" im Allgemeinen ("same shit, different asshole") und damit um ein übergreifendes "Gerechtigkeitsproblem" geht.

Akribisch, recherchierte Chronik

Wer geglaubt hatte, dass die nationalsozialistische "Vernichtung der europäischen Juden" und die späteren Bemühungen politischer Bildung in der Bundesrepublik die Vorurteile, ja den Hass auf Juden merklich reduziert haben, wird durch Steinke eines Besseren belehrt: Seine akribisch recherchierte Chronik antisemitischer Gewalttaten in Deutschland seit 1945 bis zum Januar 2020 zeigt, dass die Gewalt sich vor allem gegen jüdische Symbole (insbesondere Grabstätten) richtet, wobei er Gewalt gegen Personen und Sachen, aber keine bloßen antisemitischen "Schmierereien"  erfasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Dunkelziffer hoch ist, und dass die Gewalt gegen Personen nur deshalb erheblich geringer als die Gewalt gegen Sachen ist, weil sich der Anteil von Juden an der deutschen Gesamtbevölkerung auf nur 0,12 Prozent beläuft (laut Zentralrat der Juden ist sie im Jahre 2019 auf circa 95.000 Personen – stetiger Rückgang seit 2005 – gesunken).

Steinke ergänzt die Liste der Gewalttaten um spannend erzählte Einzelschicksale, beruhend auf persönlichen Gesprächen, durch die der Leser mit der traurigen Realität jüdischen Lebens in Deutschland vertraut gemacht wird (Angst um die eigenen Kinder im Kindergarten und in der Schule, keine ungestörte Religionsausübung, Gleichgültigkeit bis offener Abwehr deutscher Behörden, auch der Ermittlungsbehörden, die – wie im Fall NSU – nicht im rechtsextremen Milieu, sondern zunächst im Bekanntenkreis der Opfer ermitteln usw.).

Verfassungsrechtlichen Schutzauftrag nicht an die Bedrohten "outsourcen"

Angesichts dieser Bestandsaufnahme verwundert es nicht, dass jüdische Mitbürger und Steinke an der rechtsstaatlichen Verfasstheit der Bundesrepublik zweifeln – ihr "Charakter" stehe "auf dem Spiel"–, denn zu den vornehmsten Pflichten eines Rechtsstaats gehört eben gerade der Schutz seiner Minderheiten. Der verfassungsrechtliche Schutzauftrag, der ursprünglich in der Schwangerschaftsrechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 1 ff.) bereits 1975 entwickelt und später im Zuge der Terrorismusbekämpfung zu einem Staatsschutzziel Sicherheit weiterentwickelt wurde, wirkt dabei insbesondere präventiv und schließt damit den notwendigen Polizeischutz und technische Vorkehrungen wie Überwachungsanlagen usw. ein. Diese Aufgabe darf deshalb nicht, wie es etwa in Halle geschehen ist, an die bedrohten Bürger outgesourct werden.

Steinke beschreibt nicht nur, sondern bewertet auch, mitunter mittels seiner Protagonisten. Die deutsche "Kälte" wird von dem aus Argentinien eingewanderten Juden Grabowski beklagt. Bekanntlich sind Emotionen und Empathie für uns Deutsche lediglich Sekundärtugenden, wichtiger sind "Arbeitskraft, Organisation, Methode", so bereits Heinrich Mann in seinem Roman "Der Kopf" (1918/2911, S. 217). Steinke stellt klar, dass Terrorismus sich nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen Minderheiten richten könne. Die Neue Rechte, darunter die AfD, habe sich einen Facelift gegenüber den Nazis gegeben, den Juden komme "in diesem Spiel nur die Rolle der nützlichen Idioten zu". Aber auch die (alte) Linke, allen voran Obersponti Dieter Kunzelmann, wird nicht verschont.

Antizionismus und Antisemitismus

Ronen Steinke hat recht: Angriffe auf Juden (und auf andere Minderheiten) sind Straftaten, manchmal sogar terroristischer Art. Und sie können nicht mit der (möglicherweise kritikwürdigen) Politik des Staates Israel gerechtfertigt werden. Weder die Juden in Deutschland noch die Juden in anderen Ländern (inklusive Israel), sind eine Partei im palästinensisch-israelischen Konflikt, jedenfalls solange sie nicht aktiv an den Feindseligkeiten gegen die Palästinenser teilnehmen. Das folgt sogar aus dem Völkerrecht, genauer aus dem Recht des bewaffneten Konflikts, das jedenfalls in Israel und den besetzten Gebieten (teilweise) anwendbar ist.

Nicht ganz folgen kann ich Steinke allerdings bei seiner Gleichsetzung von Antizionismus und Antisemitismus – unter Bezugnahme auf das Diktum Jean Amérys, wonach der Antisemitismus im Antizionismus enthalten sei "wie das Gewitter in der Wolke". Wenn das richtig wäre, wären die Urgroßeltern vieler Juden, vielleicht auch die Steinkes, Antisemiten gewesen – jüdische Antisemiten –, denn die große Mehrheit der europäischen Juden war Ende des 19. Jahrhunderts gegen die Gründung eines jüdischen Staates und damit antizionistisch. Die Differenzen halten übrigens bis heute an, denn selbst die in Israel lebenden orthodoxen Juden lehnen die Staatsbildung und warten stattdessen auf die Erlösung durch den Messias.

Indes: Der Vorwurf des antizionistischen Antisemitismus, wie ihn Steinke erhebt, ist verbreitet, auch das Bundesamt für Verfassungsschutz teilt ihn. Er macht aber vor dem beschriebenen historischen Hintergrund nur Sinn, wenn er auf Ansichten bezogen wird, die die Ablehnung des Staates Israel und seiner Politik rein antisemitisch begründen. Immerhin stellt Steinke die Gleichsetzung in einen bestimmten bundesrepublikanischen Kontext, nämlich den des deutschen Linksterrorismus, der mitunter die Juden undifferenziert mit Israel gleichgestellt habe, und jegliche Empathie für diejenigen jüdischen Opfer habe vermissen lassen, die durch das Exil nach Israel ihr Leben gerettet haben.

Wie dem auch sei, hier gerät Steinke – ungewollt – in die Diskussion um den Missbrauch des Antisemitismusvorwurfs ("zivile Glaubensrichter"), die uns ja hierzulande anhand des Falls Mbembe und der Boykottbewegung BDS (Boycott-Divestment-Sanction) beschäftigt; zur Meinungsfreiheit hat insoweit der EGMR alles notwendige gesagt.

Auswandern ist keine Alternative

Was aber ist zu tun, um die Situation der jüdischen Mitbürger zu verbessern? Auswandern ist schon deshalb keine Alternative, weil Juden nirgends wirklich sicher sind, selbst in Israel nicht. Außerdem würde diese Option einen Sieg für die bedeuten würde, die wir alle – Juden und Nicht-Juden – bekämpfen sollten. Sollten wirklich alle Juden Deutschland verlassen, dann – darauf hat zu Recht schon Ignatz Bubis hingewiesen – ist unser Land verloren, denn wer will schon in einem Staat leben, der seine Minderheiten nicht ausreichend schützen kann?

Steinke macht stattdessen vier Vorschläge, die zwanglos aus seiner vorangegangenen Analyse folgen: Hate Crimes stärker bestrafen, Ablehnung antisemitischer Argumentationsmuster durch die Justiz, konsequentere Entlassungen von Rechtsextremisten aus der Polizei und proaktiver Schutz jüdischer Einrichtungen. Dazu bedarf es neben einem entsprechenden politischen Willen keiner gesetzlichen Änderungen, sondern nur der Anwendung schon existierender Möglichkeiten (zum Beispiel der möglichen Strafverschärfung bei rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gem. § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch, wie es jüngst der Bundesgerichtshof klargestellt hat). Also keine opportunistische Aufregung, wenn es mal wieder zu Anschlägen auf Juden und jüdische Einrichtungen kommt, sondern praktische Politik zum besseren Schutz unserer jüdischen Mitbürger und zur konsequenten Verfolgung der Täter.

Ronen Steinke: "Terror gegen Juden", 2020, Berlin Verlag, ISBN 9783827014252

Rezensent Prof. Dr. Dr. hc Kai Ambos ist Lehrstuhlinhaber für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen sowie Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag.

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Rezension zu "Terror gegen Juden": . In: Legal Tribune Online, 07.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42715 (abgerufen am: 12.04.2026 )

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