Druckversion
Dienstag, 12.05.2026, 15:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/religionsfreiheit-corona-gottesdienst-messe-kirchen-moscheen-verhaeltnismaessigkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
41326

Staatsrechtler zur Einschränkung der Religionsfreiheit: "Wer Schulen öffnet, muss auch Got­tes­dienste erlauben"

Interview von Hasso Suliak

16.04.2020

Kirchenbänke

(c) adobe.stock.com - prokopjev

Auch nach den jüngsten Beschlüssen zur Coronakrise bleiben die Gotteshäuser für die Gläubigen bis auf weiteres geschlossen. Für den Bonner Staats- und Kirchenrechtler Christian Hillgruber ist das verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen. 

Anzeige

LTO: Herr Professor Hillgruber, seit gut einem Monat gilt wegen der Coronakrise auch ein Verbot für jegliche religiöse Zusammenkünfte. Am gestrigen Mittwoch hat die Bundesregierung bekräftigt, dass es dabei vorläufig bleiben soll. Haben Sie als Kirchen- und Staatsrechtler dafür noch Verständnis? 

Prof. Dr. Hillgruber: Nein. Das vollständige Verbot für die Religionsgemeinschaften, sich zu religiösen Zeremonien wie den Gottesdiensten in den christlichen Kirchen oder den Freitagsgebeten in Moscheen zu treffen, stellt einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich der Religionsfreiheit dar, genaugenommen in den der Kultusfreiheit.  

Um nicht missverstanden zu werden. Natürlich gewährleistet auch Art. 4 Grundgesetz keinen absoluten Grundrechtsschutz. Die Religionsfreiheit findet ihre Grenze in verfassungsrechtlich immanenten Schranken, wie hier im Gesundheits- und Lebensschutz, den der Staat selbstverständlich gewährleisten muss. Aber ein Totalverbot von Gottesdiensten ist aus meiner Sicht spätestens seit den neuen Beschlüssen des Bundes nicht mehr verhältnismäßig. 

"Selbst der Empfang der Kommunion ließe sich organisieren" 

Wie meinen Sie das?  

Nun, es gab ja von Anfang an nie den kompletten Shutdown. Bestimmte Einrichtungen oder auch Gewerbe durften weiter geöffnet bleiben. Doch seit gestern ist mit der beschlossenen sukzessiven Schulöffnung ein Maß erreicht, nach dem es nicht mehr gerechtfertigt sein kann, Gotteshäuser weiter unter Verschluss zu halten. Denn beim Präsenzschulunterricht in Klassenräumen sitzen die Schüler jedenfalls auf engerem Raum länger zusammen als die Gläubigen in Kirchen oder Moscheen während einer Messe, eines Gottesdienstes oder beim Freitagsgebet. 

(c) Barbara Frommann

Wenn nach Auffassung der Regierung Schulunterricht im Hinblick auf den Gesundheits- und Ansteckungsschutz ohne Risiken organisiert werden kann, dann geht das auch bei Gottesdiensten.  

So könnte man ohne weiteres nur eine bestimmte Anzahl von Gläubigen in die Gotteshäuser lassen und Hygiene gewährleisten, indem man zum Beispiel auch Desinfektionsmittel zur Verfügung stellt. Auch könnte man durch die richtige Sitzordnung den nötigen Abstand zwischen den Gläubigen unproblematisch sicherstellen. Und selbst der Empfang der katholischen Kommunion ließe sich aus meiner Sicht mit gutem Willen gesundheitskonform organisieren.

"Den Gläubigen den Trost zu nehmen, war unsensibel" 

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich Gottesdienste zu Ostern nicht zugelassen und dem Gesundheitsschutz den Vorrang eingeräumt. 

Das BVerfG hat in der angesprochenen Entscheidung aber bereits "einen überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit" konstatiert und darüber hinaus in diesem Kontext eine "fortlaufende strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit" angemahnt. Ich bin davon überzeugt, dass das Verbot von Gottesdiensten keinen Bestand mehr in Karlsruhe haben wird, sobald man den Schulunterricht wieder zulässt.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, äußerte sich zuversichtlich, in den geplanten Gesprächen mit der Bundesregierung noch eine Lockerung des Gottesdienst-Verbotes zu erreichen.

Das hoffe ich sehr, denn auf eine gerichtliche Entscheidung sollte es die Politik wirklich nicht anlegen. Ich bin aber genauso wie die Deutsche Bischofskonferenz enttäuscht darüber, dass die Bundeskanzlerin nicht schon am Mittwoch ein klares Signal für die Anerkennung der zentralen Bedeutung der öffentlichen Religionsausübung für die Gläubigen gesetzt hat. Gerade in diesen schweren Zeiten den Gläubigen - welcher Religionsgemeinschaft auch immer - weiterhin die in der Versammlung zum gemeinsamen Gottesdient liegende Lebenshilfe und Trost nehmen zu wollen, war zumindest unsensibel. Ich hoffe, die Bundesregierung hat den Mut zur Korrektur.

Der Gesprächspartner Prof. Dr. Christian Hillgruber ist Inhaber des Instituts für Kirchenrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Bonn.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Staatsrechtler zur Einschränkung der Religionsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41326 (abgerufen am: 12.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Coronavirus
    • Grundrechte
    • Kirche
    • Religion
    • Religionsgemeinschaften
Ein Mann in Anzug und Krawatte lächelt vor dem Brandenburger Tor, Polizeifahrzeug im Hintergrund, symbolisiert eine politische Veranstaltung. 12.05.2026
Coronavirus

"In den Verkehr gebracht"?:

Frei­spruch in Pro­zess um nicht zuge­las­sene Corona-Imp­fung

Das Landgericht Lübeck hat den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vom Vorwurf freigesprochen, 2021 einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff in den Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Artikel lesen
"Querdenken"-Demo 2021 14.04.2026
Verfassungsschutz

"Delegitimierung des Staates":

Ver­fas­sungs­schutz schafft viel kri­ti­sierte Ext­re­mis­mus­ka­te­gorie wieder ab

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie "Delegitimierung des Staates" wieder verabschiedet. Was bedeutet das für die Beobachtung von Extremisten?

Artikel lesen
An elderly man sits on a chair in a church 07.04.2026
Religion

Gesellschaftlicher Nutzen oder verfassungswidriges Sonderrecht?:

Wenn der Geist­liche von Anschlags­plänen weiß

Geistliche müssen geplante Straftaten, die ihnen anvertraut wurden, nicht anzeigen und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Diese Privilegierung verursacht ein gewisses Schutzdefizit. Ist diese Rechtslage noch zeitgemäß?

Artikel lesen
Zahlreiche Teilnehmer einer Demonstration des Christopher-Street-Day in Dresden. Eine Person hält ein Schild "CSD statt AfD" mit Regenbogenfarben hoch. 31.03.2026
Versammlungen

CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren:

Zu viel Party für Politik? Sachsen und Dresden streiten über CSD

Sachsens Landesdirektion versucht seit Jahren, Teilen des CSD die Versammlungseigenschaft zu entziehen. Nun will sie Dresden per Weisung dazu zwingen. Was daran problematisch sein könnte und wie die Dresdener Politik reagiert.

Artikel lesen
India: Devotees Celebrate On Baisakhi Festival Occasion 23.03.2026
Religion

VG Bremen gibt Eilantrag statt:

Poli­zei­an­wärter darf Turban zur Uni­form tragen

Religiöse Symbole bei der Polizei sind nicht nur in Klausurfällen umstritten. Für ein Turban-Verbot fehlt es in Bremen bis dato an einer Rechtsgrundlage, stellt das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren klar.

Artikel lesen
Jürgen Habermas 21.03.2026
Rechtsphilosophie

Was junge Juristen von Habermas lernen können:

Recht bejahen und kri­ti­sieren

Um zu verstehen, wie konkret Habermas zum Handeln auffordert, muss man ihm durch sein Werk folgen. Klaus Günther zeigt den Weg von der Theorie der kommunikativen Vernunft zur Bedeutung der Grund- und Menschenrechte in der Demokratie.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ar­beits­recht

HEUKING, Chemnitz

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/ Reg­Tech

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Compliance Lunch: Delegieren und zurücklehnen? – Compliance-Verantwortung richtig verteilen

19.05.2026

Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

19.05.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Exportkreditgarantien des Bundes

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
Umsetzung der AIFMD II durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

19.05.2026

Ausgewählte materiellrechtl. und prozessuale Probleme des kennzeichenrechtl. Verletzungsprozesses

19.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH