Er wollte nicht Jura studieren und wurde Richter an Deutschlands höchstem Gericht. Nun wird die graue Eminenz des anwaltlichen Berufsrechts zwischen Anwälten und Mandanten vermitteln.
Früher war Prof. Dr. Reinhard Gaier Richter für Zivilsachen, vom Landgericht hoch bis zum Bundesgerichtshof. Ab 2004* war er Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 1. September 2019* ist Gaier Schlichter bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und vermittelt zwischen Mandanten und ihren Anwälten.
Es ist nicht gerade der Lebenslauf, den man von jemandem erwarten würde, der familiär überhaupt keinen Bezug zu Jura hatte und eigentlich auch gar nicht Jura studieren wollte.
Warum er den Politikerberuf aber doch nicht so toll fand, das Jurastudium dagegen "gar nicht so schlecht", erzählt Reinhard Gaier im LTO-Podcast. Er wollte wissen, wie der Staat funktioniert, landete aber später im Zivilrecht.
Es verschlug ihn zudem ins anwaltliche Berufsrecht, er prägte die verfassungsrechtliche Rechtsprechung entscheidend mit. So stammt die Entscheidung zum Erfolgshonorar aus seiner Feder. Wird ihm das nutzen, wenn er ab jetzt zwischen Anwälten und ihren Mandaten vermitteln wird?
Im Interview spricht Gaier auch über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der Arbeit als Richter und der als Schlichter und was er chinesischen Studenten über das deutsche Verfassungsrecht beibringt.
*Sachliche Korrekturen eingefügt am 21.11.2019, 9:40 Uhr, pl
Podcast mit Ex-BVR Reinhard Gaier: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38757 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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