Druckversion
Freitag, 15.05.2026, 01:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/reform-der-ein-euro-jobs-ungeliebtes-instrument-auf-dem-absteigenden-ast
Fenster schließen
Artikel drucken
5909

Reform der Ein-Euro-Jobs: Unge­liebtes Instru­ment auf dem abs­tei­genden Ast

Dr. Martin Kellner, LL.M.

31.03.2012

Euromünze

© liveostockimages - Fotolia.com

Am 1. April treten die Neureglungen bei den als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Arbeitsgelegenheiten in Kraft. Mit der Reform hat die Politik vor allem auf die heftige Kritik an dem Instrument reagiert, und seine Einsatzmöglichkeiten entsprechend zurückgeschraubt. Ob die Ein-Euro-Jobs so künftig der Arbeitsförderung dienlich sein können, ist fraglich. Von Martin Kellner.

Anzeige

Die im Zuge der Hartz-IV-Reform zum 1. Januar 2005 eingeführten Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandentschädigung (so genannte Ein-Euro-Jobs) waren von Beginn an als Instrument der Arbeitsförderung rechtlich und arbeitsmarktpolitisch umstritten. Ihnen liegt der Gedanke zugrunde, dass eine Beschäftigung zu finanzieren sinnvoller ist, als Arbeitslosigkeit zu alimentieren.

Die Arbeitsgelegenheiten erfreuen sich zumeist der Beliebtheit der Teilnehmer, da sie einen Hinzuverdienst zum Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ermöglichen. Als Parkpfleger oder als Arbeitskräfte, die alten Damen beim Einsteigen in die Straßenbahn helfen, gehören Ein-Euro-Jobber damit inzwischen vielerorts zum Stadtbild.

Arbeitsgelegenheiten nur noch für Schwervermittelbare

Nachdem die gesetzlichen Instrumente der Arbeitsförderung insgesamt nicht in der erhofften Weise die Vermittlung in Arbeit bewirkt hatten, vereinbarten die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP nach der Bundestagswahl 2009 eine Überprüfung der Förderinstrumente. Starken Einfluss auf die Reform nahm zudem die Vorgabe der Bundesregierung an die Bundesagentur für Arbeit, ab 2012 erhebliche strukturelle Einsparungen vorzunehmen.

Einen weiteren Impuls gab schließlich eine harsche Kritik des Bundesrechnungshofs an den Ein-Euro-Jobs. Einem Prüfbericht aus dem Jahr 2010 zufolge sind die meisten Arbeitsgelegenheiten für die Arbeitslosen nicht hilfreich. Zudem hätte mehr als die Hälfte der Ein-Euro-Jobs nicht gefördert werden dürfen, da sie keine zusätzlichen Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit begründen oder in Konkurrenz zu ungeförderten Unternehmen stehen.

Nach der am 1. April 2012 in Kraft tretenden Reform sind nun für die öffentliche Beschäftigungsförderung die mangelnden Chancen des teilnehmenden Arbeitslosen auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt maßgeblich. Laut der Gesetzesbegründung wird damit "die Ausrichtung der öffentlichen geförderten Beschäftigung auf einen arbeitsmarktfernen Personenkreis zur Aufrechterhaltung und (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit geschärft". Dies bedeutet letztlich nichts anderes, als dass es weniger Ein-Euro-Jobs geben wird und diese schwer vermittelbaren Arbeitslosen vorbehalten bleiben sollen. Überdies wird die individuelle Förderung auf maximal zwei Jahre innerhalb von fünf Jahren befristet.

Qualifizierende Tätigkeiten nicht mehr vorgesehen

Doch auch bei den Tätigkeiten, die im Rahmen der Ein-Euro-Jobs verrichtet werden, gibt es Neuerungen. Offenbar als Reaktion auf die Kritik des Bundesrechnungshofs ist künftig die Wettbewerbsneutralität der Arbeitsgelegenheiten gesetzlich vorgesehen: Ein-Euro-Jobs dürfen die Wirtschaft nicht beeinträchtigen und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängen noch verhindern.

Dieses Erfordernis ist bei den Sozialverbänden auf heftige Kritik gestoßen: Eine wettbewerbsneutrale Tätigkeit sei wirtschaftlich sinnlos und könne daher auch nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. Tatsächlich wird die Wettbewerbsneutralität die Ein-Euro-Jobs nicht wesentlich verändern. Viele Jobcenter förderten bereits in der Vergangenheit nur Arbeitsgelegenheiten, die das aus dem Recht der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bekannte Kriterium der Wettbewerbsneutralität erfüllten.

Nach altem Recht konnten Arbeitsgelegenheiten Praktika und Qualifizierungsmaßnahmen beinhalten, wie zum Beispiel ein Bewerbungstraining oder die Erarbeitung von beruflichen Alternativen und Anschlussperspektiven. Dies ist nach neuem Recht nicht mehr der Fall, da sich die Arbeitsgelegenheiten in der Verrichtung der jeweiligen Arbeiten erschöpfen sollen. Den Jobcentern bleibt jedoch die Möglichkeit, parallel zu den Ein-Euro-Jobs Qualifizie-rungsmaßnahmen auf Grundlage der anderen gesetzlichen Instrumente zu gewähren. Solche Maßnahmen werden aber in der Regel von anderen Trägern durchgeführt als die Arbeitsgelegenheiten. Die Koordination der verschiedenen Maßnahmen wird so zwangsläufig zu Reibungsverlusten bei den Beteiligten führen.

Obgleich die Reform die Entscheidungsspielräume und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter erweitern soll, stößt sie dort auf wenig Begeisterung. Ob die kleinteiligeren Instrumente einen passgenaueren individuellen Einsatz der Arbeitsförderung erlauben, erscheint fraglich. Sicher ist dagegen, dass sich die Zahl der Ein-Euro-Jobs weiter verringern wird. Eine Umverteilung der Eingliederungsmittel führte schon in der Zeit von 2009 bis 2011 zu einem Rückgang von jährlich 234.000 Arbeitsgelegenheiten auf 134.000. Die Instrumentenreform wird die öffentlich geförderte Beschäftigung weiter zurückdrängen.

Dr. Martin Kellner, LL.M. ist Richter am Sozialgericht in Freiburg i. Br.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Reform der Ein-Euro-Jobs: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5909 (abgerufen am: 15.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Arbeitsamt
    • Arbeitslosengeld
    • Hartz IV
Ein BAfög-Antrag 13.03.2026
BAföG

BSG zur Höhe von Sozialleistungen:

Schul­geld ist Pri­vat­sache

Eine Kosmetik-Auszubildende bekommt BAföG-Leistungen. Weil die nicht reichen, bekommt sie auch Arbeitslosengeld II. Das ist ihr aber zu wenig, schließlich müsse sie 400 Euro Schulgeld im Monat bezahlen. Vor dem BSG blieb sie nun erfolglos.

Artikel lesen
Alexander Dobrindt 23.02.2026
Asyl

Grüne warnen vor Täuschungsmanöver:

Wie Dobrindt Asyl­be­werber sch­neller in Arbeit bringen will

Asylbewerber sollen künftig schon nach drei Monaten arbeiten dürfen. Die Reaktionen sind positiv. Kritik gibt es aber an möglichen Ausnahmen und der parallel geplanten Streichung kostenloser Sprach- und Integrationskurse.

Artikel lesen
Markus Söder, Friedrich Merz, Bärbel Bas 09.10.2025
Bürgergeld

Schwarz-Rot kündigt Sozialreform an:

"Das Bür­ger­geld ist jetzt Geschichte"

Das "Bürgergeld" soll künftig nicht mehr so heißen, Arbeitsverweigerer sollen härter bestraft werden. Das Grundprinzip des Förderns und Forderns bleibt gleich. Die Arbeitsministerin sagt auch: Viel Geld wird man mit der Reform nicht sparen.

Artikel lesen
Agentur für Arbeit 25.03.2024
Individual-Arbeitsrecht

BAG zur Massenentlassungsanzeige nach Betriebsstillegung:

Zuständig bleibt die­selbe Arbeit­sa­gentur

Wo muss ein Insolvenzverwalter die Massenentlassungsanzeige stellen, wenn das Unternehmen nicht mehr operiert? Das BAG entschied, worauf es in so einem Fall ankommt, und legte nicht dem EuGH vor. Das ist konsequent, erläutert Alexandra Groth.

Artikel lesen
Karl-Josef Laumann, Bundesvorsitzender der CDA Deutschland, spricht neben Carsten Linnemann, CDU Generalsekretär 19.03.2024
Bürgergeld

"Neue Grundsicherung" ankgekündigt:

CDU will das Bür­ger­geld umbauen und Sank­tionen ver­schärfen

Die CDU will die Regeln für den Bezug staatlicher Leistungen radikal verschärfen und hat ein Konzept zum Umbau des Bürgergelds beschlossen. Vor allem "Totalverweigerer" sollen hart sanktioniert werden.

Artikel lesen
Jobcenter in Berlin 04.04.2023
Jobcenter

LSG: Berliner Jobcenter muss Kosten übernehmen:

Sozial­woh­nung kann nicht unan­ge­messen sein

In Berlin bekommen tausende Bürgergeldempfänger nach Ansicht des LSG zu wenig Miete vom Jobcenter bezahlt. Der Grund: Selbst Mietpreise von Sozialwohnungen hält das Jobcenter für unangemessen hoch. Das geht nicht, findet das LSG.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Coun­sel / Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Steu­er­recht

DLA Piper UK LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht / Real Es­ta­te

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Pri­va­te Equi­ty / M&A (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / Pri­va­te Equi­ty / Ge­sell­schafts­recht

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re | Cor­po­ra­te / M&A I...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Er­furt

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht im Fernstudium/ online

22.05.2026

Logo von Linklaters
She negotiates - Female Workshop

09.06.2026, Frankfurt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Workshop: Beyond Paragraphs - Das Hengeler Mueller KI Bootcamp

11.06.2026, Berlin

Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden

22.05.2026

Webinarreihe „Arbeitsrecht mit KI“ – Modul 2: Einsatz von KI im Vergütungsbereich

22.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH