Rechtsstaatskrise in Georgien: Zivil­ge­sell­schaft unter Druck

Gastbeitrag von Samuel Weitz

20.06.2025

Seit mehreren hundert Tagen protestieren viele Georgier gegen den EU-feindlichen Kurs ihrer Regierung. Der Staatsapparat reagiert mit massiven Repressionen. Dies geschieht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit, beobachtet Samuel Weitz.

Die georgische Regierung hat eine Kehrtwende vollzogen. Bis zum Frühjahr 2024 galt die Kaukasusrepublik als Musterschüler der Europäischen Union (EU). Strebsam und strukturiert implementierte die georgische Regierung die Vorgaben für eine EU-Annäherung. Dieser Eifer war kein Resultat eines einseitigen Erweiterungsstrebens aus Brüssel. Eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung war vielmehr ein ureigener Wunsch der georgischen Bevölkerung. Dieser Wunsch findet seit 2018 Ausdruck in Artikel 78 der georgischen Verfassung: "Die Verfassungsorgane werden alle Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit ergreifen, um die vollständige Integration Georgiens in die EU und die NATO zu gewährleisten." Noch im Jahr 2023 waren Bundespräsident Steinmeier sowie die damalige Außenministerin Baerbock für bilaterale Gespräche in Georgien zu Gast. Deutsche Spitzenpolitiker gaben sich in Tiflis die Klinke in die Hand, um zu verdeutlichen: Ihr seid unsere Freunde, wir sind eure Partner. Die Verleihung des EU-Kandidatenstatus im Dezember 2023 war der vorläufige Höhepunkt der georgischen Annäherung an den Westen.

Vom Freund zum politischen Gegner

Wenig später wurden die Risse im Verhältnis zwischen der EU und Georgien unübersehbar – ohne dass es einen konkreten Anlass gegeben hätte. Im Mai 2024 verabschiedete die georgische Regierung das sog. Transparenzgesetz. Nicht-kommerzielle Organisationen, die über 20 Prozent ihrer Mittel aus dem Ausland erhalten, wurden dazu verpflichtet, sich als Organisationen zu registrieren, die Interessen einer "ausländischen Macht" vertreten. Was als Schutzmaßnahme vor ausländischer Einflussnahme vermarktet wurde, hatte vor allem einen Zweck: Die Stigmatisierung der regierungskritischen Zivilgesellschaft.

Am 28. November 2024 wurde der politische Richtungswechsel schließlich öffentlichkeitswirksam und von höchster Stelle kommuniziert. Premierminister Irakli Kobachidze kündigte an, Georgien werde die EU-Beitrittsgespräche bis 2028 "aussetzen". Es folgte eine große politische Krise. Tausende Menschen versammelten sich in Tiflis, Batumi und vielen anderen Städten, um gegen die Entscheidung der Regierung zu demonstrieren. Die Polizei reagierte vielfach mit unverhältnismäßiger Gewalt gegenüber Demonstranten und Journalisten. Die Bilder von gewaltsamen Auseinandersetzungen gingen um die Welt und waren im Dezember 2024 auch in deutschen Medien sehr präsent. Angesichts zahlreicher anderer geopolitischer Krisen in Osteuropa und dem Nahen Osten ist die georgische Rechtsstaatskrise in der deutschen Berichterstattung nunmehr in den Hintergrund gerückt. Doch die Menschen in Tiflis demonstrieren weiter. Die Gesetzgebung der georgischen Regierung folgt unterdessen dem Drehbuch des Autoritarismus.

Verschärfung des Versammlungsrechts

Bereits im Dezember 2024 hat der georgische Staatsapparat die Strafen für solche Delikte signifikant erhöht, die – nach Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft – vermehrt im Kontext von Demonstrationen stattfinden. Das "Blockieren einer Straße" wird regelmäßig mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Georgischen Lari sanktioniert. Dies entspricht etwa 1.650 Euro – das 2,5-fache des durchschnittlichen monatlichen Nettolohns in Georgien. Da in der Verwaltungspraxis bereits ein kurzzeitiges Verweilen als Blockade ausgelegt wird, sind tausende Georgier von diesen horrenden Geldstrafen betroffen. Nachdem verschiedene NGOs die Betroffenen sowohl finanziell als auch rechtsberatend unterstützt hatten, leitete die Staatsanwalt ein Strafverfahren gegen diese NGOs ein. Der Vorwurf: Sabotage (Artikel 318 Georgisches Strafgesetzbuch) und Unterstützung einer ausländischen Macht bei feindlichen Aktivitäten (Artikel 319 Georgisches Strafgesetzbuch).

Berichte über manipulierte Strafverfolgung

Die drakonischen Strafen für Bagatelldelikte werden flankiert von Berichten über polizeiliche Manipulationen der Strafverfolgung. Vorwiegend junge Demonstranten berichten darüber, dass Polizisten sie auf dem Heimweg von Demonstrationen regelmäßig allgemeinen Personenkontrollen unterziehen. Bei dieser Gelegenheit würden die Polizisten den Kontrollierten oftmals Drogen zustecken. Im Zuge einer unmittelbar folgenden Durchsuchung würden die Drogen gefunden und Strafverfahren gegen die Demonstranten eingeleitet. Die Strafandrohung ist immens. Anders als in Deutschland sieht Artikel 260 Georgisches Strafgesetzbuch für den Besitz von Betäubungsmitteln keine Geldstrafen vor, sondern ausschließlich Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren. Diejenigen Demonstranten, die noch nicht inhaftiert oder von der repressiven Staatsgewalt eingeschüchtert sind, reagieren pragmatisch: Sie nähen sich die Jackentaschen zu, bevor sie demonstrieren gehen.

Verkürzung der parlamentarischen Willensbildung

Die autoritäre Regierung macht auch vor dem georgischen Staatsorganisationsrecht nicht Halt. Im April 2025 novellierte das Parlament das Gesetzgebungsverfahren. Ursprünglich sah das georgische Verfassungsrecht drei Lesungen im Plenum unter Beteiligung der Oppositionsfraktionen sowie Beratungen in den Ausschüssen vor. Nunmehr genügt – unmittelbar nach dem Einbringen eines Gesetzentwurfs – eine Lesung. In der Gesamtschau des georgischen Verfassungsrechts mag es sich bloß um eine Marginalie handeln. Aber diese Verfahrensänderung steht sinnbildlich für die Reorganisation des Verfassungsstaates, den die georgische Regierung anstrebt: Es soll durchregiert werden.

Vorbereitung von Parteiverboten

Die antidemokratischen Reformen des Verfassungsrechts zielen auch auf Oppositionsparteien ab. Im Mai 2025 reformierte das Parlament das Organgesetz der politischen Parteien sowie das Verfahrensgesetz des Verfassungsgerichts. Künftig darf das Verfassungsgericht Parteien verbieten, "deren Ziel es ist, (1.) die verfassungsmäßige Ordnung Georgiens mit Gewalt zu stürzen oder zu ändern, (2.) die Unabhängigkeit des Landes zu untergraben, (3.) seine territoriale Integrität zu verletzen, (4.) Krieg oder Gewaltpropaganda zu betreiben oder (5.) zu nationalen, regionalen, religiösen oder sozialen Unruhen anzustiften". In einem Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz gäbe diese Gesetzänderung keinen Grund zur Sorge. In Georgien hingegen ist die Gewaltenteilung massiv eingeschränkt. Insbesondere der fünfte Tatbestand des neuen Gesetzes ist ein Einfallstor für willkürliche Parteiverbote durch das politisch gelenkte Verfassungsgericht. Verkürzte Entscheidungsfristen im Verfahrensgesetz des Verfassungsgerichts nähren diese Befürchtung einer politischen Instrumentalisierung. Künftig muss das Gericht innerhalb von neun Monaten nach der Einreichung eines Verbotsantrags eine Entscheidung fällen. In Wahlkampfzeiten gilt gar eine verkürzte Frist von nur 14 Tagen.

Anti-EU-Rhetorik georgischer Spitzenpolitiker

Die antidemokratische Gesetzgebung wird begleitet von einer aggressiven Anti-EU-Rhetorik der georgischen Spitzenpolitiker. Fast täglich diffamiert Parlamentspräsident Shalva Papuahsvili Oppositionelle und europäische Außenpolitiker. Am 10. Juni 2025 etwa unterstellte Papuahsvili ausländischen Diplomaten in Georgien extremistische Bewegungen zu fördern und zu finanzieren: "Einige Europäer denken, dass das Werfen von Leuchtraketen und das Anzünden von Gebäuden in Berlin schlecht ist, aber wenn Leute, die von der EU finanziert werden, das georgische Parlament anzünden, sei das gut." Dass Premierminister Irakli Kobakhidze der georgischen Bevölkerung unterdessen verspricht, ihr Land werde – trotz der ausgesetzten Beitrittsgespräche – bis spätestens 2030 prosperierendes Mitglied der Europäischen Union sein, mutet schizophren an. Die jüngste georgische Rechtspolitik könnte dem europäischen Acquis Communautaire nicht diametraler entgegenstehen.

Die Luftschlösser der georgischen Spitzenpolitiker sind Ausdruck einer außenpolitischen Orientierungslosigkeit: Einer allzu engen Zusammenarbeit mit Russland steht die georgische Bevölkerung kritisch gegenüber. Zu präsent ist der bewaffnete Konflikt mit Russland im Jahr 2008. Etwa 20 Prozent des georgischen Staatsgebiets sind bis heute abtrünnig. Die Regionen Abchasien und Südossetien stehen faktisch unter russischer Kontrolle. Den Weg in die EU versperrt aktuell die populistisch-autoritäre Agenda der georgischen Regierung. Georgien befindet sich in einer außenpolitischen Sackgasse. Die Abschaffung des Rechtsstaats zum Zwecke innenpolitischen Machterhalts kann und darf jedoch kein Ausweg sein.

Foto: Samuel Weitz

Der Autor Samuel Weitz ist Doktorand an der Universität zu Köln und Rechtsreferendar am Landgericht Köln. Aktuell forscht er als Gastwissenschaftler in Georgien an einer Universität. Er hat zahlreiche Strafverfahren gegen Demonstranten als Prozessbeobachter im Tbilisi City Court persönlich verfolgt. Der Gastbeitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

Zitiervorschlag

Rechtsstaatskrise in Georgien: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57464 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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