Die "Abmahnwelle"
Bisher ist sie ausgeblieben: die "Abmahnwelle". Schon bevor die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 direkt anwendbar wurde, befürchteten Experten, dass Abmahnanwälte das neue Recht für sich als neue Geschäftsgrundlage entdecken könnten.
Diese Sorge umtrieb vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Selbstständige. Tatsächlich gab es solche Fälle, häufig werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aber nur deshalb verschickt, weil sie dem Versender die Einnahmen aus Kostenerstattung und Vertragsstrafe bringen.
Das Bundesjustizministerium hat daher im September einen Gesetzentwurf zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs vorgelegt. Gegen eine Abmahnwelle muss das allerdings wohl nicht helfen.
Unwörter mit juristischem Bezug 2018: Verbale Fehltritte in der Rechtsstaatsdebatte . In: Legal Tribune Online, 29.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32945/ (abgerufen am: 28.03.2024 )
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