Druckversion
Dienstag, 10.02.2026, 14:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/radsport-dopingbekaempfung-schiedsgerichtsverfahren-rechtsstaats-lance-armstrong-change-cycling-now
Fenster schließen
Artikel drucken
7745

Dopingbekämpfung jenseits des Rechtsstaats: Der Ange­klagte darf nicht schweigen

von Andreas Hennecke

10.12.2012

Radrennen

© Stefan Schurr - Fotolia.com

Der Radsport ist schwer angeschlagen. In der vergangenen Woche rief die Interessengruppe "Change Cycling Now" zu umfassenden Reformen auf. Unabhängige Dopingkontrollen und ein Kulturwandel sollen helfen. Doch den schiedsgerichtlichen Dopingprozessen mangelt es vor allem an Einem: rechtsstaatlichen Grundsätzen, meint Andreas Hennecke.

Anzeige

Vergangene Woche traf sich die Initiative "Change Cycling Now" in London, um den Radsport zu ändern. Die Gruppe schlägt vor, eine unabhängige Wahrheitskommission sowie eine Untersuchungskommission zur Arbeit des Internationalen Radsportverbandes UCI einzurichten, unabhängige Dopingkontrollen zu organisieren und für einen Kulturwandel innerhalb der UCI zu sorgen.

Wie sehr sportrechtliche Schiedsverfahren rechtsstaatliche Mindeststandards vermissen lassen, greift die Initiative dabei leider gar nicht erst auf. Geradezu exemplarisch für den Mangel an Fairness der Anti-Doping Behörden ist der Fall Lance Armstrong.

Beweisniveau jenseits rechtsstaatlicher Standards

Die veröffentlichte Meinung ist sich einig, dass der 1.000-seitige Bericht der amerikanischen Anti-Doping Agentur (USADA) dem Radsportler jahrelanges systematisches Doping nachweist. Dabei gibt es erhebliche Zweifel an der vermeintlichen Schuld Armstrongs. Das Niveau der Beweisführung in Doping-Fällen ist unterirdisch. Die Verfahren erfüllen in keiner Weise rechtsstaatliche Mindestanforderungen, wie sie die Gerichtsordnungen in abendländischer Rechtstradition kennen.

Armstrong ist in über 500 Doping-Tests in allen Phasen seiner aktiven Karriere nicht ein einziges Mal positiv getestet worden. Direkt konnte ihm ein Vergehen nie nachgewiesen werden. Daher sah sich die USADA gezwungen, einen mittelbaren Beweis anzutreten, indem sie versuchte, die Vorgänge aus über zehn Jahren mit beeidigten Aussagen vermeintlicher Beteiligter sowie verschiedensten Unterlagen zu rekonstruieren.

Um diesen hochumstrittenen Beweis anzutreten, wollte die USADA hinderliche Vorschriften ihres eigenen Regelwerks aus dem Weg räumen. Um das Verfahren gegen den Radsportler auf einen 14 Jahre alten Bluttest stützen zu können, versuchte die Behörde über die Welt-Anti-Doping-Agentur die Frist, innerhalb der Blutergebnisse verwertet werden dürfen, von acht auf eben 14 Jahre zu verlängern. Eine Änderung, die rückwirkend angewandt werden sollte – undenkbar in einem rechtsstaatlichen Justizsystem. Letztlich umging die USADA die Vorschrift jedoch schlicht, indem sie – juristisch wenig überzeugend – eine Aussetzung des Fristenlaufs durch ein vermeintlich vertuschende Verhalten Armstrongs annahm.

Verteidiger dürfen Belastungszeugen nicht befragen

Im Schiedsverfahren vor einem Sportgericht hat der Angeklagte eine äußerst ungünstige Position. Die Verteidigung kann die durchaus fehleranfälligen Laborergebnisse der USADA nach deren eigenen Regularien nicht angreifen. Nicht einmal das Laborpersonal darf zum Zustandekommen der Ergebnisse befragt werden.

Die Protokolle der vereidigten Aussagen der Belastungszeugen, oftmals selbst Doping-Sünder, können in den Prozess eingeführt werden, ohne dass auch die Verteidiger die Zeugen befragen können. Ein massiver Verstoß gegen die auch im amerikanischen Rechtssystem verankerte "Hörensagen"-Regel.

Ein Schweigerecht steht dem Angeklagten nicht zu. Falls der Athlet sich dazu entscheidet, gleich einem Angeklagten in einem Strafprozess die Aussage zu verweigern, dürfen die Richter daraus negative Rückschlüsse ziehen.

Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Armstrong wurde eingestellt

Die Anti-Doping Behörde muss ihre Anschuldigungen nicht mit einer Durchschlagskraft beweisen, die "jeden vernünftigen Zweifel ausschließt" – wie es in einem Strafverfahren gefordert wäre. Für eine Verurteilung genügt, dass es nur ein wenig wahrscheinlicher ist, dass der Sportler gedopt hat, als dass er es nicht getan hat.

Es verwundert daher nicht, dass ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Los Angeles gegen Armstrong im Februar 2012 eingestellt wurde. Mit rechtsstaatlichen Mitteln konnte dem Radfahrer ein Verstoß gegen die Doping-Vorschriften nicht nachgewiesen werden.

Es ist erstaunlich, dass diese unfairen Verfahrensregeln bisher kaum diskutiert worden sind. Armstrongs Karriere haben die Vorwürfe immerhin zu zerstören vermocht. Der Sportler verlor nicht nur seine Titel, sondern auch seine Sponsoren. Schadenersatzforderungen können noch folgen. Ganz zu schweigen von der öffentlichen Wirkung des Sturzes eines solchen gesellschaftlichen Vorbildes.

Die Vorschläge der Initiative "Change Cycling Now" mögen daher sicher dazu beitragen, dem Radsport zu neuem Ansehen zu verhelfen. Sie greifen aber zu kurz. Wer zur Reform aufruft, sollte das bisherige Verfahren nicht nur kritisch hinterfragen, sondern auch an rechtsstaatliche Mindeststandards anpassen. Die deutschen Sportverbände könnten dabei eine Vorreiterrolle einnehmen und ein Umdenken anregen, um bei allem notwendigen Verfolgungsdruck eine faire Behandlung der Spitzenathleten zu gewährleisten.

Der Autor Andreas Hennecke ist Rechtsanwalt und Berater für prozessbegleitende PR bei der Berliner Agentur mfm -menschen für medien, die neben Ministerien, Fraktionen und einzelnen Politikern auch Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen und Verbände berät. Er ist seit vielen Jahren auch im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschafts- und Handelsrecht sowie Sportrecht tätig.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Dopingbekämpfung jenseits des Rechtsstaats: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7745 (abgerufen am: 10.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sportrecht
    • Doping
    • Fahrradfahren
Deutscher Bundestag: Das Gebäude von der Ostseite aus gesehen von Außen, im Vordergrund der Friedrich-Ebert-Platz und einzelne Absperrgitter 05.08.2025
Bundestag

VG Berlin zur Straßensperrung:

Rad­fahrer darf nicht direkt hin­term Reichstag her­fahren

In den Sitzungswochen des Bundestags ist der Platz hinter dem Reichstagsgebäude gesperrt. Ein Radfahrer ging dagegen vor, weil er dann Umwege nehmen muss. Das örtliche VG entschied: Während der Sitzungswochen muss er eben woanders herfahren.

Artikel lesen
Fahrräder in der Asservatenkammer 03.07.2025
Untreue

BGH zum Leipziger "Fahrradgate"-Skandal:

Poli­zistin ver­kaufte Fahr­räder aus der Asser­va­ten­kammer

17.100 Euro Geldstrafe: Zu Recht wurde eine Leipziger Polizistin wegen Bestechlichkeit, Untreue und Verwahrungsbruch im Amt verurteilt, so der BGH. Außer der Frau hatte auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Artikel lesen
Vier Biathleten posieren stolz mit ihren Medaillen nach dem Wettkampf bei den Olympischen Spielen in Sotschi. 22.05.2025
Olympia

CAS weist Einsprüche von russischem Biathleten zurück:

Gericht ermög­licht Olympia-Gold nach elf Jahren

Es war Doping und eben keine "genetische Anomalie": Das bestätigte der CAS nun im Fall eines russischen Biathleten, der bei Olympia 2014 mit seinem Team Gold holte. Das Ergebnis wird nun aberkannt - und das deutsche Team kann nachrücken.

Artikel lesen
Claudia Pechstein im Oktober 2024 04.03.2025
Doping

Nach 16 Jahren:

Pech­stein beendet Mil­lio­nen­st­reit mit Welt­ver­band

2009 sperrte der Eislauf-Weltverband Claudia Pechstein wegen angeblichen Dopings. Daraufhin wehrte sich die Eisschnelllauf-Olympiasiegerin juristisch. Nun ist die Millionenklage vom Tisch, wie bekannt wurde. Details zum Vergleich gibt's nicht.

Artikel lesen
Jannik Sinner 18.02.2025
Doping

Tennis-Weltranglistenerster Jannik Sinner:

Kein Wett­be­werbs­vor­teil, aber Doping­sperre

Eine Massage mit Folgen – Jannik Sinner wird wegen eines Doping-Verstoßes gesperrt. Allerdings nur kurz: Schon beim nächsten Topevent kann der Weltranglistenerste wieder antreten. Grund dafür ist ein Deal mit der Welt-Anti-Doping-Agentur. 

Artikel lesen
E-Scooter und Fahrrad 06.12.2024
Alkohol im Straßenverkehr

OVG Nordrhein-Westfalen:

Behörden dürfen das Rad­fahren nicht ver­bieten

Kann man Verkehrssündern, die keine Fahrerlaubnis fürs Auto haben, stattdessen verbieten, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrrad oder E-Scooter zu fahren? Nein, hat das OVG NRW entschieden. Dafür gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) M&A

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH