Der Prozess Jesu: Nach jüdischem Recht hätte es keine Kreuzigung gegeben

von Prof. Dr. Thomas Rüfner

29.03.2013

Am Karfreitag gedenken wir des Leidens und Sterbens Jesu Christi. Die Evangelien schildern nicht nur die grausame Hinrichtung, sondern auch den Prozess, der ihr vorausgeht. Der Rechtshistoriker Thomas Rüfner erklärt anhand der biblischen Berichte die damalige Gerichtsbarkeit und wegen welcher Delikte Jesus wahrscheinlich angeklagt war.

Das Gebiet von Judäa mit der Hauptstadt Jerusalem wurde in den Jahrzehnten vor der Zeitenwende von König Herodes dem Großen regiert. Er war zwar König von Roms Gnaden, aber relativ selbständig. Nach seinem Tod wurde sein Reich zunächst in vier Teile (Tetrarchien) aufgeteilt, die seinen Söhnen übertragen wurden. Da sich der älteste Sohn Archelaos als unfähig erwies, wurde sein Gebiet mit Jerusalem als Provinz Judäa unter unmittelbare römische Verwaltung gestellt. Sein Bruder Herodes Antipas behielt hingegen die ihm zugewiesene Tetrarchie von Galiläa und Peräa.

Nach dem Bericht der vier Evangelien wurde Jesus nach seiner Verhaftung dem jüdischen Hohen Rat unter dem Vorsitz des Hohenpriesters Kajaphas vorgeführt. Danach wurde er zu Pontius Pilatus gebracht, der Jesus schließlich kreuzigen ließ. Nach dem Lukasevangelium wird die Verhandlung vor Pilatus dadurch unterbrochen, dass dieser Jesus an Herodes Antipas überstellt, der ihn aber wieder zurückschickt.

Jüdische Behörden durften keine Todesstrafe verhängen

Die erste Phase des Prozesses fand vor dem Hohenpriester und dem Hohen Rat (Sanhedrin) statt. Der Hohepriester war der höchste jüdische Amtsträger der Provinz. Zur Zeit des Prozesses gegen Jesus wurde er vom Statthalter ernannt. Die Funktionsweise des Sanhedrin zur Zeit Jesu ist in der historischen Forschung umstritten, weil unklar ist, inwieweit Angaben der später entstandenen rabbinischen Literatur (Mischna), die einen Rat mit 71 Mitgliedern, einem klar geregeltem Verfahren und bestimmten Zuständigkeiten beschreiben, für die Zeit Jesu zutreffen.

Jedenfalls waren der Hohepriester und der Hohe Rat unter römischer Herrschaft vermutlich befugt, religiöse Vergehen abzuurteilen. Dies entsprach der römischen Praxis, unterworfenen Völkern in gewissem Umfang ihr eigenes Recht zu belassen.

Nach den Schilderungen der Evangelien wurde im Verfahren vor dem Sanhedrin gegen Verfahrensvorschriften des jüdischen Rechts verstoßen, etwa dadurch, dass die Verhandlung nachts begann. Es ist jedoch nicht sicher, dass es sich überhaupt um einen mit einer förmlichen Verurteilung endenden Strafprozess handelte. Womöglich wurde das Verfahren nach einer Voruntersuchung durch den Hohenpriester vor Pilatus fortgeführt, weil die Strafgewalt der jüdischen Behörden die Todesstrafe nicht umfasste.

Pontius Pilatus war von 26 bis 37 nach Christus Präfekt von Judäa. Militärisch war er zwar dem Statthalter der größeren Provinz Syrien untergeordnet, doch hatte er die Befugnis, die Todesstrafe aus eigener Machtvollkommenheit zu verhängen.

Die Überstellung an Herodes Antipas ist nicht ohne weiteres zu erklären: Pilatus war nicht verpflichtet, Jesus an Herodes auszuliefern, weil er aus Nazareth in Galiläa und damit aus dem Herodes unterstehenden Gebiet stammte: Der Statthalter hatte das Recht, in seiner Provinz begangene Taten selbst zu bestrafen.

Angeklagt wegen Gotteslästerung oder Majestätsverbrechens

Das Verfahren vor Pilatus folgte keiner besonderen Form. Pilatus entschied allein. Dies war ihm jedenfalls gegenüber einem Angeklagten gestattet, der – wie Jesus – nicht im Besitz des römischen Bürgerrechts war. Später verdrängte das formlose Verfahren vor einem einzelnen Beamten auch in Rom und in Prozessen gegen Bürger das traditionelle Verfahren vor Geschworenengerichten.

In der Sache wandte Pontius Pilatus römisches Strafrecht an, während der Hohe Rat nach jüdischem Recht verfuhr. Dies zeigt sich schon an der unterschiedlichen Fassung des Tatvorwurfs: Vor dem jüdischen Gericht wurde Jesus vor allem Gotteslästerung vorgeworfen. Bei Pontius Pilatus wurde Jesus hingegen angeklagt, weil er sich als König der Juden ausgegeben und so die Herrschaft des Kaisers in Frage gestellt habe. Diese Anklage könnte auf den Tatbestand der Anstiftung zum Aufruhr oder auch des so genannten Majestätsverbrechens zielen.

Für beide Verbrechen konnten Täter, die nicht das römische Bürgerrecht besaßen, zum Tod am Kreuz verurteilt werden. Denkbar ist auch, dass Jesus wegen Missachtung des Gerichts bestraft wurde, weil er sich zu den Vorwürfen nicht äußerte. Die Art der Bestrafung belegt nochmals, dass Pilatus nach römischem Recht urteilte, denn das jüdische Recht kannte die Kreuzigung nicht.

Die biblischen Berichte vom Prozess Jesu lassen viele Fragen offen. Dennoch werfen sie interessante Schlaglichter auf die römische Provinzialverwaltung, die den unterworfenen Völkern eine gewisse Selbständigkeit ließ, aber mit äußerster Brutalität reagierte, wenn die römische Herrschaft in Frage gestellt wurde.

Der Autor Prof. Dr. Thomas Rüfner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Neuere Privatrechtsgeschichte sowie Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Trier.

Zitiervorschlag

Prof. Dr. Thomas Rüfner, Der Prozess Jesu: Nach jüdischem Recht hätte es keine Kreuzigung gegeben . In: Legal Tribune Online, 29.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8439/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen