Die australische Polizei hat gegen den US-Popstar Katy Perry Ermittlungen aufgenommen. Die Schauspielerin Ruby Rose wirft ihr einen sexuellen Übergriff im Jahr 2010 vor. Das ist 16 Jahre her. Ist dennoch eine Anklage möglich?
Die australische Schauspielerin Ruby Rose erhebt auf der Plattform Threads schwere Vorwürfe gegen Katy Perry. Sie behauptet, der Vorfall habe im Nachtclub "Spice Market" in Melbourne stattgefunden, als beide Frauen Anfang 20 waren. Rose schildert, sie habe sich auf dem Schoß ihrer besten Freundin ausgeruht, als Perry sich sexuell übergriffig verhalten habe. Dabei soll Roses Körper mit dem Intimbereich von Perry in Kontakt gekommen sein.
Ein Sprecherteam von Perry weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als "kategorisch falsch" sowie als "gefährliche, rücksichtslose Lügen". Zudem sagte es, Rose sei dafür bekannt, in sozialen Netzwerken schwere Vorwürfe gegen verschiedene Personen zu erheben, die stets zurückgewiesen worden seien.
So oder so: Inzwischen ermittelt die australische Polizei des Staates Victoria, in dem Melbourne liegt, gegen Perry. Geprüft wird, ob die geschilderten Handlungen den Tatbestand sexueller Übergriffe nach australischem Strafrecht erfüllen. In Betracht kommt insbesondere der Tatbestand des "Unzüchtigen Übergriffs" (Indecent Assault) aus dem Crimes Act von 1958 in der Fassung des Jahres 2010. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person vorsätzlich sexuell motiviert bzw. unzüchtig berührt, in Kenntnis oder in Gleichgültigkeit gegenüber fehlender Einwilligung. Das Strafmaß lautet bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Keine Verjährung von Sexualstraftaten in Australien
Angesichts des Vorwurfs der Tatbegehung im Jahre 2010 drängt sich die Frage auf, ob die 16 Jahre zurückliegende Tat nicht bereits verjährt ist. In Australien herrschen allerdings gänzlich andere Verjährungsregeln, als wir sie in Deutschland gewohnt sind.
Der für Victoria geltende Criminal Procedure Act 2009 (Vic) unterscheidet zwischen summary offences (Bagatelldelikte / minderschwere Straftaten) und indictable offences (anklagefähige Straftaten): Während summary offences grundsätzlich binnen zwölf Monaten verfolgt werden müssen, kann ein Verfahren wegen eines indictable offence jederzeit eingeleitet werden. Sexualstraftaten werden in Victoria fast ausnahmslos als indictable offences eingestuft (Section 2B des Crimes Act 1958 (Vic)).
Diese Unverjährbarkeit von Straftaten wurzelt im Common-Law-Prinzip "nullum tempus occurrit regi" ("Gegen den König läuft keine Zeit"). Australien und auch Großbritannien sind diesem alten Grundsatz weitgehend treu geblieben, während in den USA auch für Sexualdelikte Verjährungsvorschriften eingeführt wurden.
Kurzum: Wer in Australien eine Sexualstraftat begeht, muss ein Leben lang damit rechnen, dafür belangt zu werden.
Wie wäre die Rechtslage in Deutschland?
Nach deutschem Recht wäre ein entsprechender Vorwurf heute wohl verjährt. Für eine im Jahr 2010 begangene Tat käme es zunächst auf das damalige Recht an. Es wäre schon fraglich, ob die mutmaßliche Tat überhaupt strafbar wäre. Der damalige § 177 StGB setzte hingegen mindestens eine Nötigung voraus und erfasste den bloßen sexuellen Übergriff im Gegensatz zum heutigen § 177 Abs. 2 StGB nicht. Auch die Strafnorm der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) gab es damals noch nicht. In Betracht käme allenfalls sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen nach §179 StGB alter Fassung (a.F.). Hierzu müsste Rose im Zustand tiefgreifender Bewusstseintsstörung widerstandsunfähig gewesen sein, was auch im Schlaf angenommen werden kann. Hier “ruhte” Rose nach eigener Aussage und reagierte unmittelbar nach der angeblichen Berührung. Die Widerstandsunfähigkeit ist daher sehr fraglich.
Unterstellt, es läge eine Strafbarkeit nach § 179 StGB a. F.vor, würde für die Norm eine zehnjährige Verjährungsfrist gelten. Danach trat 2020 Verjährung ein. Allerdings ordnet § 78b StGB das Ruhen der Verjährung bis zu einer bestimmten Altersgrenze an, damals allerdings nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers, was an der Verjährung nichts änderte. Inzwischen gilt zwar ein Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, doch auch nach heutigem Recht wäre die Tat verjährt: Da Rose 1986 geboren wurde, würde die Verjährung erst 2016 beginnen. Allerdings liegt die Verjährungsfrist bei § 177 Abs. 2 StGB wegen der geringeren Strafandrohung bei fünf Jahren, womit schon 2021 Verjährung eingetreten wäre.
In Australien jedenfalls werden "historical offences" regelmäßig vor Gericht gebracht. Ob es im Fall von Perry zu einem Prozess kommt, ist allerdings mehr als fraglich. Die australischen Ermittlungsbehörden müssen daher prüfen, ob zusätzliche Indizien existieren, die die Vorwürfe stützen könnten. Denn auch wenn es keine Verjährung gibt, gilt auch in Australien das Prinzip, dass Zeugenaussagen aus lange zurückliegenden Konstellationen besonders streng zu prüfen sind. Sofern es zutrifft, dass Rose tatsächlich auf Social Media dafür bekannt ist, unberechtigte Vorwürfe zu erheben, wird dies ebenfalls eine Rolle spielen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist wohl trotz langer Verjährungsregeln eine Einstellung des Verfahrens recht wahrscheinlich.
fz/LTO-Redaktion
Ermittlungen wegen angeblichen sexuellen Übergriffs: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59730 (abgerufen am: 08.05.2026 )
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