Druckversion
Sonntag, 7.06.2026, 12:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/politische-teilhabe-frauen-geschlechterparitaet-parlamente-politik
Fenster schließen
Artikel drucken
27679

Politische Partizipation von Frauen: End­lich Parität in die Par­la­mente bringen

Gastbeitrag von Prof. Dr. Maria Wersig

22.03.2018

Reichstagsgebäude in Berlin

(c) ewolff - stock.adobe.com

Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist mit 30,9 Prozent auf den Stand der 1990er Jahre zurückgefallen. Ohne gesetzliche Regelungen wird sich wenig ändern, meint die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Maria Wersig.

Anzeige

Knapp 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist der Anteil von Frauen im 19. Deutschen Bundestag mit 30,9 Prozent auf den Stand der 1990er Jahre zurückgefallen. Zu Recht sprechen sich deshalb mit der CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley führende Politikerinnen aus CDU und SPD für ein Nachdenken über Reformen im Wahlrecht aus.

Derzeit ist es dem Gutdünken der politischen Parteien überlassen, ob und wie viele Frauen auf aussichtsreichen Listenplätzen oder in Wahlkreisen kandidieren dürfen. Die der Geschlechtergerechtigkeit Hohn sprechende Zusammensetzung des derzeitigen Bundestages ist die Folge. Fest steht, dass die Parteien, die sich selbst qua Satzungsrecht Quotenregelungen gegeben haben, ein erfolgreiches Instrument für einen höheren Frauenanteil vorweisen können.

Es sind die Parteien ohne Quoten, die offenbar nicht wissen, wie sie qualifizierten Frauen adäquate Betätigungsmöglichkeiten eröffnen können. Bei CDU/CSU ist der Frauenanteil auf unter 20 Prozent gesunken. Den höchsten Männeranteil haben die Neuzugänge im Bundestag AfD (88,3 Prozent) und FDP (77,5 Prozent) vorzuweisen.

Vorbild Frankreich?

Ein Blick nach Frankreich zeigt, dass gesetzliche Regelungen durchaus Wirkung zeigen. Das französische Modell verpflichtet bereits in der Verfassung die politischen Parteien auf das Ziel des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu Wahlmandaten. Mit dem sogenannten Parité-Gesetz wird dieser Ansatz dann für die unterschiedlichen Formen der Wahlen nach Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht mit verschiedenen Instrumenten durchgesetzt.

Bei Wahlen, zu denen die Parteien eine Liste aufstellen, wie es beispielsweise für das Europäische Parlament der Fall ist, ist in Frankreich das "Reißverschlussverfahren" vorgesehen, also ein zwingender Wechsel zwischen einer weiblichen Kandidatin und einem männlichen Kandidaten auf der Liste. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung wird nach direkter Wahl nach dem Mehrheitsprinzip in zwei Wahlgängen gewählt – Parteien, die in mindestens 50 Wahlkreisen antreten, sind dabei zur Herstellung der Parität verpflichtet, wobei pro Wahlkreis nur eine Person kandidieren darf.

Mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Quote sind die Nichtzulassung zur Wahl von Listen ebenso wie die Kürzung der Parteienfinanzierung. Der aktuelle Frauenanteil in Frankreichs Nationalversammlung beträgt 38,7 Prozent. Dabei erreichten auch in Frankreich bei der letzten Wahl nicht alle politischen Parteien das vorgegebene Ziel der Parität.

Sind Frauen selbst schuld?

Ein immer wieder formuliertes Argument zur Verteidigung des Status Quo lautet, dass der Maßstab für politische Repräsentation der Frauenanteil in den politischen Parteien in den Parlamenten und nicht der Frauenanteil in der Bevölkerung zu sein habe. Letztlich wird damit behauptet, Frauen tragen selbst mangels politischen Engagements die Verantwortung für ihre geringe Repräsentation.

Dabei wird vergessen, dass Frauen immer noch nahezu mehr als doppelt so viel der unbezahlten Familienarbeit wie Männer leisten müssen. Dieses geringere Zeitbudget verlangt schon nach manifesten Anreizen, um eine parteipolitische Tätigkeit zu erwägen. Angesichts der Männerdominanz in den Parteien und den auch dadurch nur eingeschränkten Chancen auf echte Einflussnahme und Gestaltungsmöglichkeiten in politischen Ämtern fehlen solche Anreize aber. Die tragende Rolle der Parteien in unserer Demokratie bedeutet aber auch, dass sie die Verpflichtung haben, nicht nur um Wählerinnen zu werben, sondern auch um Kandidatinnen.

Zum Teil wird der Status Quo auch damit gerechtfertigt, dass die Wahl dem Willen der Wählerinnen und Wähler entsprechen müsse, das Parlament das Volk also nicht zwingend in seiner Zusammensetzung zu repräsentieren habe. Diese Haltung ist reichlich bequem, zumindest dann, wenn man die eigene Gruppe hinreichend repräsentiert findet. Schließlich gilt es nicht zuletzt auch der Demokratiemüdigkeit entgegen zu wirken, die immer wieder konstatiert wird und die sich auch in der Wahlbeteiligung abbildet. Selbstverständlich kommt es auch darauf an, wer am Gesetzgebungs- und öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligt ist und wie Zugangschancen gesellschaftlich verteilt werden.

Verfassungsrechtliche Debatte in Deutschland

Die Feststellung, es müsse nun angesichts der jüngsten Erfahrungen auch in Deutschland über Wahlrechtsänderungen zur Herstellung von Parität nachgedacht werden, verdient uneingeschränkten Beifall. 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts gab es noch nie ein paritätisch oder gar überwiegend weiblich besetztes deutsches Parlament auf Landes- oder Bundesebene. Welche Instrumente auf dem Weg zu diesem Ziel gesetzlich vorgegeben werden können, ist indes umstritten.

Eine nach französischem Vorbild formulierte gesetzliche Verpflichtung zu paritätisch aufgestellten Wahllisten und paritätisch zu verteilenden Wahlvorschlägen für Direktkandidaturen inklusive der Sanktion, bei Abweichung davon nicht zur Bundestagswahl zugelassen zu werden, wird nach einem aktuellen diskussionswürdigen Vorschlag mit Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG) gerechtfertigt. Die Verpflichtung des Staates, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben und bestehende Nachteile zu beseitigen, kann eine solche Regelung angesichts des jahrzehntelangen Versagens der politischen Parteien bei der Herstellung von Parität durchaus rechtfertigen.

Da es in etablierten Parteienstrukturen zum Teil an der Chancengleichheit von Frauen und damit ihrer Einflussnahme in der Demokratie fehlt, könnte eine gesetzliche Vorgabe für alle Parteien notwendig und im Ergebnis auch verhältnismäßig sein. In der universitären Staatsrechtslehre trifft diese Auffassung allerdings auf wenig Zuspruch. Mit Verweis auf die stark formalisierten Wahlrechtsgrundsätze der Wahlfreiheit und Wahlgleichheit wird in einer Pflicht zur quotierten Listenaufstellung oder Quoten bei den Wahlvorschlägen für Direktmandate häufig ein Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG und auch gegen die Parteienfreiheit (Art. 21 Abs. 1 S. 2 GG) gesehen.

Anzeige

Mehr bzw. weniger Geld aus der Parteienfinanzierung als Anreiz

Fest steht: Wir benötigen eine breite politische Debatte über gesetzliche Instrumente für mehr Parität. Diese muss sich natürlich mit den verfassungsrechtlichen Bedenken auseinandersetzen und genau ausloten, welche Maßnahmen auch ohne eine Grundgesetzänderung erfolgversprechend sind. Wenn Frauen nicht in aussichtsreichen Wahlkreisen kandidieren (können), ist die beste Listenquotierung wenig erfolgreich. Weil das Thema in der Staatsrechtslehre in den letzten Jahren vergleichsweise geringe Beachtung gefunden hat, kann die politische Diskussion über mögliche Regelungen die Auseinandersetzung mit dem Thema in wissenschaftlichen Fachkreisen nur befördern.

Neben den zu diskutierenden Änderungen im Wahlrecht gibt es noch die Möglichkeit, Anreize über das System der Parteienfinanzierung zu schaffen. Durch solche könnten die Parteien mehr als bisher dazu gebracht werden, wirksame Instrumente für eine angemessene Beteiligung von Frauen zu installieren, wie beispielsweise eine Quotenregelung in der eigenen Satzung. Davon mag man sich einiges versprechen. Dass aber auch dies kein Allheilmittel sein kann, sehen wir in Frankreich: Dort verzichteten Parteien lieber auf Geld als auf männliche Dominanz.

Die Autorin Prof. Dr. Maria Wersig ist seit September 2017 die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und befasst sich beruflich mit Geschlechterverhältnissen im Zusammenspiel von Recht und Gesellschaft.

Aufgrund des zunehmend ins Unsachliche ausartenden Tons haben wir die Kommentarfunktion nachträglich deaktiviert am 23.03.2018, 15.32 Uhr.

Die LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Politische Partizipation von Frauen: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27679 (abgerufen am: 07.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Frauenquote
    • Gleichstellung
    • Parlament
    • Parlamentarismus
    • Politik
    • Verfassung
    • Wahlrecht
Das Bild zeigt eine große Menge an Menschen, die mit Regenbogenflaggen fröhlich durch Dresden ziehen, um ihre Vielfalt zu feiern. 04.06.2026
Versammlungen

Sächsisches OVG zu CSD Dresden:

Wann Feiern auch Demon­s­trieren ist

Der CSD Dresden kann nun doch mit Straßenfest stattfinden. Das Sächsische OVG stellt neben der Demo auch das mehrtägige Fest unter den Schutz der Versammlungsfreiheit – anders als zuvor das VG Dresden.

Artikel lesen
Zusammenschnitt aus einem Porträt von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 29.05.2026
Beleidigung

Beleidigung von Kanzler Merz als "Lackaffe":

Wieder macht der Rechts­staat eine sch­lechte Figur

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn halten "Lackaffe" für eine strafbare Politikerbeleidigung. Zwar wurde das Verfahren nun gegen Geldauflage eingestellt, doch liegt die Justiz wie im "Schwachkopf"-Fall daneben. Und nicht nur sie.

Artikel lesen
Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin Niedersachsen, sitzt im niedersächsischen Landtag. 29.05.2026
Notare

Niedersachsen will Bundesnotarordnung ändern:

Keine Demo­k­ra­tie­feinde ins Nota­riat

Für Beamte und Richter gibt es so eine Regel schon: Nun könnte auch für Notare im Gesetz  festgeschrieben werden, dass sie nur dann ins Amt kommen dürfen, wenn sie jederzeit die Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung bieten.

Artikel lesen
Ein Mann steht im Gerichtssaal, während im Hintergrund das Wappen Niedersachsens sichtbar ist. 27.05.2026
Justiz

"Justizskandal" in Niedersachsen?:

Unter­su­chungs­aus­schuss zu "Maul­wurf"-Staats­an­walt

Warum konnte ein Staatsanwalt, der Ermittlungen an die Drogenmafia verriet, über Jahre weiterarbeiten? Das soll ein Untersuchungsausschuss klären - und welche Rolle Justizministerin Wahlmann dabei spielte.

Artikel lesen
Vier Personen diskutieren konzentriert, offenbar im Zusammenhang mit der Einigung über zusätzliche Richter im Rechtsstaatspakt. 27.05.2026
Justiz

Durchbruch bei "Rechtsstaatspakt":

Länder vor Eini­gung über 240 Mil­lionen Euro für 2.000 neue Richter

Nach LTO-Informationen steht der Bund-Länder-Pakt für den Rechtsstaat nach einigem Streit nun doch kurz vor dem Abschluss. Darauf haben sich die Länderspitzen bei einem Treffen in Berlin verständigt – mit konkreten Zahlen und einem neuen Kompromiss.

Artikel lesen
Bauarbeiter isolieren eine Hausfassade 27.05.2026
Städtebau

Bundesregierung bringt BauGB-Novelle auf den Weg:

Zu wenig Woh­nungen, des­halb soll sch­neller gebaut werden

Nach dem "Bau-Turbo" sollen mit dem Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts umfassende Änderungen am Baugesetzbuch kommen. Hauptanliegen von Ministerin Verena Hubertz: mehr Wohnungsbau.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, Köln

Logo von Latham & Watkins LLP
Wahl­sta­ti­on (m/w/d) Kar­tell­recht in Brüs­sel

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von GvW Graf von Westphalen
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ver­ga­be- und öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

GvW Graf von Westphalen, Mün­chen

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal (VC) /...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln und 1 wei­te­re

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Juristinnen netzwerken ... After Work in Hannover

16.06.2026, Hannover

12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage

15.06.2026, Stralsund

Registeranmeldungen & beurkundungspflichtige gesellschaftsrechtliche Themen (zweitägig,15.–16.06.26)

15.06.2026

Logo von Notarkammer Baden-Württemberg
Karriere als Notar:in – Beraten & Gestalten

24.06.2026, Stuttgart

Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

15.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH