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Polens Justizstreit mit der EU: Nur 30 Minuten Sit­zung und kein "Ver­fas­sungs­duell"

von Dr. Markus Sehl

31.08.2021

Tor des polnischen Verfassungsgerichts in Warschau

© MOZCO Mat Szymański - stockadobe.com

Zwar hat das polnische Verfassungsgericht eine halbe Stunde verhandelt, die mit Spannung erwartete Überprüfung zum Rangverhältnis von Verfassungsrecht und EU-Recht aber mal wieder vertagt. Was steckt dahinter?

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Dass das polnische Verfassungsgericht heute über die Frage entscheiden würde, ob die polnische Verfassung über EU-Recht steht, durfte man nicht wirklich erwarten. Auch der Termin zur Verhandlung war bereits zum zweiten Mal verschoben worden. Als die obersten polnischen Richterinnen und Richter dann am Dienstagmittag zusammentraten, dauerte die Sitzung nur rund eine halbe Stunde. Um die eigentliche Sachfrage ging es nicht. 

Schon kurz nach Beginn stellte der an dem Verfahren beteiligte Menschenrechtsbeauftragte, Marcin Wiącek, in Warschau den Antrag, den Verfassungsrichter Stanislaw Piotrowicz auszuschließen. Für den Großen Senat unter Leitung der umstrittenen Präsidentin Julia Przyłębska Grund ein Anlass, die Verhandlung zu unterbrechen. Das Verfassungsgericht will nun erst wieder am 22. September weiter verhandeln. In der Zwischenzeit soll der Antrag bearbeitet werden. Das "Verfassungsduell" im Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) blieb damit aus. 

Das "Verfassungsduell" mit dem EuGH 

Der Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Verfassungsgericht gebeten, zu prüfen, ob EU-Recht im Einklang mit der Verfassung steht. Zugespitzt läuft es darauf hinaus, dass das polnische Verfassungsgericht klären muss, ob es dem nationalen Verfassungsrecht Vorrang vor dem europäischen Recht einräumen will. Denn mit Blick auf die umstrittenen Justizreformen in Polen kommt es sozusagen zum Schwur: 

Die obersten EU-Richterinnen und Richter hatten festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen – auch im nationalen Verfassungsrecht. 

Das polnische Verfassungsgericht (Trybunał Konstytucyjny – TK) hat sich die Frage vorgenommen, ob die EuGH-Gefolgschaft auch dann noch in Einklang mit der eigenen Verfassung steht, wenn im Ergebnis das eigene Rechtsregime in so sensiblen Bereich wie einer eigenen Justizreform zurücktritt. Damit dreht es das Vorrang-Nachrang-Verhältnis in der europäischen Rechtsgemeinschaft schon mit seiner Rechtsfrage im Normenkontrollverfahren um. Für die Regierungspartei PiS geht es natürlich auch um ein politisches Zeichen. Nationale polnische Souveränität oder gemeinschaftliche EU-Werte – was geht vor? 

Was steckt hinter der Unterbrechung? 

"Die sonst eher ungeduldige Vorsitzende Richterin und Präsidentin des Verfassungsgerichts Julia Przyłębska ließ den Ausschließungsantrag seelenruhig zu und bat die Anwesenden um Verständnis für die erneute, diesmal unverschuldete Unterbrechung – schließlich müsse alles gründlich geprüft werden", sagt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Oscar Szerkus zu LTO, der die Verhandlung im Live-Stream verfolgt hat. "Wer mit dem Verfahren vor dem TK seit der PiS-Regierungsübernahme und mit dem Verhandlungsstil von Frau Przyłębska vertraut ist, dürfte von dieser Reaktion überrascht sein." Das TK habe ähnliche Anträge bereits mehrfach ohne tiefere Prüfung zurückgewiesen, so Szerkus, der unter anderem auf Gesellschaftsrecht mit polnischen Bezügen spezialisiert ist und die Entwicklungen im Nachbarland beobachtet. "Es ist nicht auszuschließen, dass über die Unterbrechung in der PiS-Parteizentrale entschieden wurde." War der Antrag des Bürgerrechtsbeauftragten also ein willkommener Anlass? 

"Der Beauftragte für Bürgerrechte (Rzecznik Praw Obywatelskich) ist ein vom Parlament bestimmtes Verfassungsorgan und seit 1988 zentrale Anlaufstelle für den Schutz vor dem Missbrauch öffentlicher Gewalt, vor allem für die Mittellosen und Unselbstständigen", zeichnete Szerkus in einem früheren Gastbeitrag bei LTO vor. Der Beauftragte interveniere in Verfahren gegen die Republik Polen und gebe umfassende Stellungnahmen ab, die nicht selten zu progressiv für die rechtskonservative Regierung seien. Ein Job, mit dem man sich durchaus Feinde machen kann. Im Juli 2021 wurde der bisherige kritische Beauftragte Adam Bodnar durch Marcin Wiącek ersetzt.  

"Zahlreiche Beobachter sahen in den Terminverschiebungen ein gezieltes Ausweichmanöver des Verfassungsgerichts, um die politisch brisante Sache auszusitzen, bis PiS und die EU das Kriegsbeil begraben haben", sagt Szerkus. "Dann würde sich das Verfahren erledigen oder der Premierminister könnte seinen Antrag gesichtswahrend zurücknehmen." 

Die bisherigen Verhandlungen der PiS-Regierung mit der EU hätten eher zur Verschärfung des Konflikts als zu dessen Beilegung geführt, so Szerkus. "Mit sinkenden Umfragewerten im Nacken und einer nicht mehr so sicheren Mehrheit im Sejm wollen Kaczyński und seine Anhänger mit einem besonders harten Kurs von den innenpolitischen Problemen ablenken und auf die EU als Unruhestifter zeigen." 

Brüssels Verfahren gegen Polen 

Die EU-Kommission hat wegen der Reformen des polnischen Justizsystems bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht – mittlerweile sind es so viele, dass sich leicht der Überblick verlieren lässt. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Die Gerichtspräsidentin Przyłębska ist eine enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski. 

Wie die Süddeutsche Zeitung zuletzt noch einmal unterstrich, darf man den Karriereweg der Juristin an die Spitze des Verfassungsgerichts als bemerkenswert beschreiben, aufgedrängt hatte er sich nicht. Przyłębska wurde Ende 2016 zur Präsidentin des TK.  

Spielt die polnische Regierung auf Zeit? 

Im Konflikt mit der EU-Kommission über die Reformen des Justizwesens hat Polens Regierung Mitte August bekräftigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll.  

Die EU-Kommission hatte Polen für das Schreiben zuvor ein Ultimatum gesetzt und zudem mit finanziellen Sanktionen gedroht. Mitte Juli hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht verstoße. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, befand das Gericht. 

Die Kammer ist das Herzstück der von der nationalkonservativen PiS-Regierung initiierten Justizreformen. Sie kann jede Richterin und jeden Staatsanwalt entlassen. Kritiker dieser Einrichtung befürchten, sie könne dazu dienen, Juristinnen und Juristen im Staatsdienst für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln. 

Um das Ausmaß des Konflikts und auch die Verteidigungsargumente der PiS besser einordnen zu können, muss man sich auch den Anlauf zu dieser Justizkrise in Polen vergegenwärtigen. Er führt von der Idee, die Justiz von einem sozialistischen Erbe bereinigen zu wollen, über einen Verfassungscoup bis zu den Reformen durch die PiS. 

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Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland 

Bei jeder Gelegenheit verweist die PiS im Justizs-Streit mit der EU auch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – die steht aber unter anderen Vorzeichen.  

Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten im Mai 2020 eine unzureichende rechtliche Prüfung von Anleihenkäufen der EZB durch den EuGH kritisiert, also bemängelt, dass der EuGH seinen eigenen Aufgaben nicht vollumfänglich nachgekommen sei. Der Widerstand des polnischen Verfassungsgerichts gegen die Entscheidungen aus Luxemburg zielt aber darauf, Bindungen an das europäische Recht und die Kontrolle durch den EuGH aufzuheben. 

Die EU-Kommission leitete wegen der Karlsruher Entscheidung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein – ein Verfahren, in dem ziemlich unklar ist, was am Ende als Auflösung stehen soll. Soll der EuGH in eigener Sache noch einmal entscheiden? Wie gut passt das Vertragsverletzungsverfahren eigentlich für die Karlsruher Konstellation? Und was könnte die Bundesregierung in einem gewaltengeteilten Verfassungsstaat überhaupt anbieten, um Kommission und EuGH entgegenzukommen?  

In einem fünf-seitigen Schreiben hat die Bundesregierung Anfang August – fristwahrend – Stellung zu den Vorwürfen genommen. Darin findet sich eine Art Best-Of europafreundlicher Entscheidungspassagen aus Karlsruhe, eine Versicherung, man werde sich für die Achtung der europarechtlichen Grundpfeiler einsetzen und eine Anregung für ein neues Dialogformat unter den Höchst- und Verfassungsgerichten. Auf der fünften Seite findet sich nicht viel mehr als ein freundlicher Hinweis, bei Rückfragen zur Verfügung zu stehen.  

Wie zufrieden die Kommission mit diesem ersten Angebot ist, bleibt abzuwarten. Nicht auszuschließen, dass das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zwar nicht intensiv weiter vorangetrieben wird, aber aktiv offengehalten wird, um bei Bedarf darauf zu verweisen: Auch gegen Deutschland wird gewissenhaft vorgegangen. 

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Polens Justizstreit mit der EU: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45882 (abgerufen am: 11.09.2026 )

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