Hugo Preuß statt Hans Carl Nipperdey: Ver­di­enter Namens­geber für den Platz vor dem BAG

Gastbeitrag von Franz Josef Düwell

14.03.2026

Naheliegend wäre es gewesen, den Platz vor dem BAG nach dessen ersten Präsidenten Nipperdey zu benennen. Er heißt aber nach Hugo Preuß. Der hat sich maßgeblich für Demokratie und Arbeitsrecht eingesetzt, schreibt Franz Josef Düwell.

Das BAG war 1954 in Kassel errichtet worden. Im Zuge der Herstellung der Deutschen Einheit wurde 1992 beschlossen, das Bundesarbeitsgericht (BAG) von Hessen nach Thüringen zu verlegen. Erfurt wurde als Standort ausgewählt. Als der Neubau dort im Herbst 1999 bezugsfertig wurde, hätte es nahegelegen, die neue Anschrift des Gerichts nach dessen ersten Präsidenten zu benennen. Die Hausleitung favorisierte diese Idee, doch zwei jüngere Richter intervenierten. Denn der Mann hat eine Vergangenheit, die zumindest einer kritischen Auseinandersetzung bedarf.  

Der erste Präsident des BAG war - auf Vorschlag des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) – Professor Dr. Hans Carl Nipperdey (* 21. Januar 1895 † 21. November 1968). Der hatte zwar selbst eine jüdische Großmutter, schloss sich aber gleichwohl 1933 der SA an, der paramilitärischen Kampftruppe der NSDAP. So konnte Nipperdey weiter lehren – in der Rechtswissenschaft im Geiste der Nationalsozialisten.  

Nipperdey stellte Professionalität in den Dienst der NSDAP

Nipperdey war zunächst in den Universitäten in Jena und ab 1925 in Köln tätig. Als einer der ersten Hochschullehrer widmete er sich dem in Artikel 7 Nr. 9 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Reichsverfassung (WRV)) genannten neuen eigenständigen Rechtsgebiet "Arbeitsrecht".  

Im Februar 1933 begann die regelmäßige Wahlperiode für die 1920 gesetzlich eingeführten Betriebsräte. Die ersten Wahlergebnisse zeigten, dass die Listen der freien Gewerkschaften über 80 Prozent an Zustimmung erhielten. Darauf wurden die Wahlen ausgesetzt. Der gerade erst – am 30. Januar 1933 – ernannte Reichskanzler Adolf Hitler setzt auf Gewalt. Am 2. Mai 1933 ließ er die Gewerkschaftshäuser gewaltsam von SA-Schlägertruppen besetzen. Wer die Zusammenarbeit verweigerte, wurde zusammengeschlagen und in Lagerhaft genommen.  

Die rechtliche Lösung kam mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (AOG)vom 12. Januar 1934. Hier war juristischer Sachverstand gefragt. Nipperdey stellte seine Professionalität in den Dienst des Regimes. Zusammen mit dem damaligen Professoren Alfred Hueck von der Universität Jena und dem Rechtswissenschaftler Rolf Dietz kommentierte er ab 1934 in vier Auflagen das AOG im Sinne des Regimes.  

In der 10. Auflage des wissenschaftlich noch immer hoch angesehenen Staudinger-Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) begrüßte Nipperdey die Neuordnung des Arbeitsrechts in zehn "Grundgedanken". Den "Ersten Grundgedanken" begann er so: "Im Verfolg der revolutionären Entwicklung […] wurden elf der bisher wichtigsten Gesetze des Kollektivarbeitsrechts aufgehoben." Er zählt auf: "Koalitionsrecht, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen…".  

Die gewaltsame Zerschlagung der Gewerkschaften und die Abschaffung der grundrechtlich geschützten kollektiven Rechte durch Regierungserlasse rechtfertigt er mit der Überwindung des Klassenkampfes in der NS-Volksgemeinschaft. Den Vierten Grundgedanken widmet er dem Kern des AOG, dem "Führerprinzip": "Die Übertragung des im Frontsoldatentum des Weltkrieges und in der Zeit des nationalsozialistischen Kampfes um die Macht herausgearbeiteten Führergedankens in den Betrieb" lasse keinen Raum für einen Betriebsrat. Die Betriebsgemeinschaft schulde dem Betriebsführer treue Gefolgschaft. Mit derartigen Rechtfertigungen setze er dem frischen Arbeitsrecht aus der Weimarer Republik ein juristisches Ende.  

Erster Sitz des BAG im Monumentalstil 

Dennoch wurde auch er "entnazifiziert" und zum ersten BAG-Präsidenten ernannt. Kritiker sagen, er habe seine "im Nationalsozialismus entwickelten Überzeugungen zum Arbeitsrecht auch in seinem Wirken als Richter in der Bundesrepublik Deutschland angewandt". Präsident des Bundesgerichts blieb er bis 1963.  

Das hatte seinen ersten Sitz im 1938 im nationalsozialistischen Monumentalstil erbauten Kommandogebäude des IX. Armeekorps in Kassel, in dem heute das Bundessozialgericht (BSG) sitzt. Das Gebäude bot sich an, denn es war von den Bomben des Zweiten Weltkrieges verschont geblieben. Besucher mussten über eine vielstufige Außentreppe vorbei an Skulpturen riesenhafter Rossebändiger zum Gericht aufsteigen.  

Das 1999 bezogene Erfurter Gerichtsgebäude folgt demgegenüber der funktionalen Architektur des Bauhauses, wie sie in den 1920er Jahren im nahen Weimar entwickelt wurde. Eine Architektur im Geist der Moderne. Sie schüchtert nicht ein. Sie lädt die Rechtssuchenden zum Betreten ein. Ein Neubeginn nach der Deutschen Einheit, zu der nur ein neuer Geist passen sollte.  

Der Thüringer Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) nahm die Bedenken der jungen Richter gegen eine Nipperdey-Adresse ernst. Das neue BAG bekam die Anschrift: Hugo-Preuß-Platz 1.  

Hugo Preuß als Wegbereiter der Demokratie 

Doch wer war Hugo Preuß? Der Staatsrechtslehrer Preuß (* 28. Oktober 1860 † 9. Oktober 1925) ist heute weitgehend unbekannt. Wer Jura studiert, erfährt in der Regel nichts über ihn. Dabei war er einer der großen Vordenker und Wegbereiter der Demokratie in Deutschland. Er habilitierte sich bei dem Professor und Rechtshistoriker Otto von Gierke mit der Schrift "Gemeinde, Staat, Reich als Gebietskörperschaften", er prägte den Begriff Obrigkeitsstaat. Diesen wollte er durch einen auf Selbstverwaltung aufbauenden Volksstaat ablösen.  

Als "ungetauftem" Juden war ihm im Kaiserreich ein Lehrstuhl an der Berliner Humboldt-Universität verwehrt. Er wurde 1906 Ordinarius an der Handelshochschule Berlin und später deren Rektor. 1918 war er Mitbegründer der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), einer Partei, die in Koalition mit dem katholischen Zentrum und der Sozialdemokratie in der ersten deutschen Republik die parlamentarische Mehrheit gesichert hat. Im November 1918 schlug seine große politische Stunde: Der Rat der Volksbeauftragen - eine provisorische Regierung zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik - machte ihn zu ihrem "Verfassungsminister".  

Dass Friedrich Ebert als Vorsitzender des – durchaus revolutionären – Rats einen Bürgerlichen wie Preuß berief, zeigt den damaligen Grundkonsens: "Die künftige Republik sollte eine demokratische sein, keine Herrschaft der Räte", nannte es der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 26. September 2025 in einer Rede zum 100. Todestag von Preuss.  

Preuss schrieb den Entwurf der WRV 

Preuß schrieb den Entwurf für das, was die Weimarer Reichsverfassung werden sollte. Allen voran stellte er den Satz: "Alle Staatsgewalt liegt beim deutschen Volke". Er erkannte auch die Grenze der Souveränität: "Das Reich erkennt das geltende Völkerrecht als bindenden Bestandteil seines eigenen Rechtes an." Ihm reichte die formale Rechtsgleichheit nicht aus. Er forderte, "das formal demokratische Recht mit sozialem Geiste (zu) erfüllen".  

In den Beratungen der Nationalversammlung entstanden daraus die grundrechtlichen Verbürgungen des kollektiven Arbeitsrechts, darunter Artikel 159, wonach "Die Vereinigungsfreiheit zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet" wurde und Art. 165 Abs. 2 WRV, wo steht: "Die Arbeiter und Angestellten erhalten zur Wahrnehmung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen gesetzliche Vertretungen in Betriebsarbeiterräten." 

Gedenktafel für sein Wirken 

Doch trotz des wegweisenden, juristischen Vordenkens ist Hugo Preuß für viele ein Unbekannter. Sein Wirken und sein Name werden nun am Platz des BAG in einer Gedenktafel dargestellt, um an ihn zu erinnern. Am 20. März 2026 um 16 Uhr wird die Tafel feierlich enthüllt. Dabei sein werden u.a. die aktuelle Präsidentin des BAG, Inken Gallner, die sich stets für die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Gerichts einsetzt, die Thüringer Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz Beate Meißner (CDU) und der Oberbürgermeister der Stadt Erfurt, Andreas Horn (CDU). Der Preuß-Biograf Prof. Dr. Michael Dreyer, Politikwissenschaftler an der Uni Jena, hält die Gedenkrede.  

Die Veranstaltung soll eine Erinnerungskultur festigen, die sich der Grundlagen unserer heutigen Arbeits- und Sozialordnung bewusst wird. Es soll das Bewusstsein dafür verankert werden, dass deren heutige Ausformung nicht selbstverständlich ist. Betriebsverfassung, Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie sind Errungenschaften der Weimarer Republik. Sie mussten nach der Befreiung vom NS-Regime wiederhergestellt werden. Wir müssen sie hüten, damit wir auch künftig in Freiheit und sozialer Sicherheit leben können.  

Der Autor Franz Josef Düwell ist Herausgeber von arbeits- und sozialrechtlichen Kommentaren. Bis zum Eintritt in den Ruhestand war er Vorsitzender des Neunten Senats des BAG. Seit 2010 lehrt er als Honorarprofessor Arbeitsrecht an der Universität Konstanz und wird dort Ende Mai eine Vorlesung zu der 1933/1934 erfolgten Abschaffung der Betriebsräte und der Zerschlagung der Gewerkschaften halten. Düwell ist u.a. Mitglied im Präsidium des Weimarer Republik e.V., das sich für die Gedenktafel eingesetzt hat. Er war zusammen mit dem damaligen Vorsitzenden des Richtervereins, Knut Bröhl, einer der beiden Richter, die sich gegen die Benennung des Platzes nach Nipperdey ausgesprochen hatten.  

Zitiervorschlag

Hugo Preuß statt Hans Carl Nipperdey: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59516 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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