Plagiatsverdacht gegen "Juristische Arbeitstechniken und Methoden": "Copy and paste: Von einem solchen Vorgehen ist dringend abzuraten"

von Prof. Dr. Roland Schimmel

20.06.2012

In Doktorarbeiten langweilen Plagiatsvorwürfe mittlerweile fast. Wenn aber ausgerechnet ein Werk zum "wissenschaftlichen Arbeiten für Juristen in Zeiten des Internets" unter Copy-Shake-and-Paste-Verdacht gerät, erreichen Abschreibevorwürfe eine neue Qualität. Wie konnte das passieren? Und wieso suchen nun die Verfasser nach den Verfassern? Gleich mehrere Erklärungsversuche von Roland Schimmel.

Mittlerweile ist es schon beinahe zur Routine geworden, Staatspräsidenten und Wissenschaftsminister zum Rücktritt zu bewegen, indem man ihnen die mangelnde Seriosität ihrer wissenschaftlichen Werke vorhält. Der ehemalige rumänische Bildungsminister Ioan Mang konnte sich Anfang Mai 2012 immerhin eine Woche im Amt halten, aktuell wackelt der Stuhl des rumänischen Ministerpräsidenten Victor Monta, der in seiner Doktorarbeit massiv abgeschrieben haben soll.

Während gegenüber Politikern der Plagiatsvorwurf also mitunter ein scharfes Schwert ist, bewegt er in der Wissenschaft nicht viel. Wann liest man schon von einem Lehrstuhlinhaber, der sich wegen eines Plagiats einen neuen Job suchen musste? Und auch wenn etwa alle 14 Tage auf der Plagiatsdokumentations-Plattform VroniPlag eine neue Doktorarbeit auftaucht und in der Folge mit schöner Regelmäßigkeit den Abschreibern die Doktortitel wieder entzogen werden – es gibt nur wenig überraschend substanziell Neues.

Was bislang fehlte, ist eine neue Qualität des Abschreibevorwurfs. Zum Beispiel etwas wie: In einer Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten ist massiv plagiiert worden. Aber so etwas passiert einfach nicht. Es würde ja auch zu gut passen. Passiert es wirklich nicht? Man wird sehen.

Die plagiierte Warnung vor Plagiaten

Überproportional häufig sind Juristen von Abschreibevorwürfen betroffen. Das ist einigermaßen unerfreulich. Kommt das vielleicht von schlechten Vorbildern? An den Anleitungen zum wissenschaftlichen Arbeiten kann es jedenfalls nicht liegen. So erschien 2011 das Standardwerk von Manuel Theisen mit dem Aufdruck "Plagiatfrei Erfolg haben" und gründlich überarbeiteten Abschnitten zum Zitieren und Plagiieren. Auch das Buch "Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten" von Thomas Möllers findet nicht erst in der 6. Auflage von 2012 deutliche Worte über die Gefahren des Abschreibens.

Ausgerechnet letzterem Werk ähneln nun etliche Abschnitte eines vor wenigen Wochen neu erschienenen Buchs mit dem vielversprechenden Titel "Juristische Arbeitstechniken und Methoden – Wissenschaftliches Arbeiten für Juristen in Zeiten des Internets". Unglücklicherweise sind beinahe identisch mit dem Möllerschen Standardwerk gerade die Texte über … das Plagiieren.

So findet sich auf S. 121 des Buchs des Münsteraner Professors Bernd Holznagel und seiner Mitarbeiter Pascal Schumacher und Thorsten Ricke über das Kopieren aus dem Netz folgende Passage:

"Das sog. 'Copy and Paste' ist in Zeiten des Internets schon fast zum Volkssport geworden. Zu verführerisch scheinen die nahezu unbegrenzten Möglichkeiten zu sein, Texte aus dem Internet herunterzuladen und als eigene auszugeben. Von einem solchen Vorgehen ist strikt abzuraten: Zum einen ist es illegal, zum anderen setzen inzwischen fast alle Fakultäten Computerprogramme ein, die das Internet auf bestimmte Textteile der vermeintlich eigenen Arbeit des Kandidaten absuchen. Diese Programme arbeiten zunehmend professioneller. Mit den neueren Versionen werden inzwischen mindestens 75 Prozent der Testfälle richtig erkannt. In den USA werden Studenten, die einen solchen Täuschungsversuch begehen, unverzüglich der Universität verwiesen. Auch in Deutschland kann ein Täuschungsversuch weitreichende Folgen haben. An der Universität Münster [...]"

Fast identische Ausführungen finden sich nämlich auch bei Thomas Möllers (dokumentiert bei VroniPlag); dort enden sie natürlich mit einem Verweis auf die Prüfungsordnung der Uni Augsburg, an welcher der Rechtswissenschaftler lehrt.

Die Suche der Verfasser nach den Verfassern

Daneben tauchen nach aktuellem Stand knapp drei Dutzend nicht ausgewiesene Quellen oft wörtlich, ansonsten leicht umformuliert in dem Buch auf. Fast alle sind leicht online recherchierbar. Solche Ähnlichkeiten finden sich auf etwa einem Drittel der gut 180 Seiten. Als Quellen dienten den Schreibern neben der Wikipedia zahlreiche auf Universitätsservern abgelegte PDF-Dateien von wissenschaftlichen Mitarbeitern, Privatdozenten, Doktoranden und studentischen Tutoren.

Trotz der für die Verhältnisse von VroniPlag fast unterdurchschnittlichen Plagiatsdichte reagierten die Autoren und der Verlag schneller und professioneller als bislang beinahe alle Politiker. Der Verlag hat das Buch noch am Tag des Bekanntwerdens der Vorwürfe aus dem Programm genommen. Es ist so gründlich verschwunden, dass man es bei amazon nicht mehr findet.

Die Verfasser haben auf der Seite ihres Uni-Instituts eine Stellungnahme abgegeben und das Werk aus ihren Publikationslisten gelöscht. Sie werden nach eigenen Angaben eine interne Untersuchung einleiten, um herauszufinden, wie etwa 100 Textidentitäten und augenfällige Ähnlichkeiten unbemerkt in ein Manuskript gelangen konnten, das dann unter ihrem Namen veröffentlicht wurde.

Man mag bedauern, dass diese Untersuchung institutsintern stattfindet. Zu gern hätte man zugesehen, wie die Verfasser versuchen, herauszufinden, wer die wahren Verfasser ihres Buchs sind. Aber die Ergebnisse darf man mit Spannung erwarten. Skepsis darf man an den Tag legen, wenn man die Frage zu beantworten sucht, ob die Autoren, würden sie einen Examenskandidaten prüfen, eine solche Stellungnahme würden durchgehen lassen.

Bald die "2., endgültig plagiatfreie Auflage"?

Der Verlag indes ist seinen Autoren nicht gram. Er erwägt, geht man von der Authentizität der Kommentare auf der Vroni-Plag-Plattform aus, gar eine Neuauflage des Werks. Mit ein bisschen Sportsgeist wird Nomos/UTB diese bald als "2., endgültig plagiatfreie Auflage" bewerben können. Die Angelegenheit hat also auch amüsante Aspekte.

Das Buch in der jetzigen Form vom Markt zu nehmen, mag ein ökonomisches Ärgernis für den Verleger sein. Die Entscheidung kann sich gleichwohl bald als weise erweisen. Sollte einer der Plagiierten einen Strafantrag stellen, könnte sich neben der Frage nach der moralischen und urheberrechtlichen Gesamtschuld auch das interessante Problem der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mittätern oder Anstiftern stellen, vielleicht auch Probleme der Garantenstellung beim Unterlassen.

Max Steinbeis, (Mit-)Macher des VerfassungsBlogs, nimmt es allerdings bislang mit Humor, dass Passagen aus einem Text seines Gastautors Matthias Kötter übernommen wurden. Er jedenfalls äußert Verständnis für das Kopieren des "schönen Textes", zumal jetzt endlich geklärt ist, dass man im wissenschaftlichen Betrieb auch aus Blogs zitieren darf - jedenfalls solange man die eigentlich erforderliche Fußnote "vergisst".

Gleichwohl muss man aus Leserperspektive befürchten, dass ein solches Buch verheerende Folgen für das Unrechtsbewusstsein plagiierender Studenten haben wird. Die neuen Ausreden ertappter Abschreiber dürften spannend werden. Was aber veranlasst nun die Autoren, einen solchen Text zu veröffentlichen? Die Frage ist nicht trivial. Schließlich haben ein Lehrstuhlinhaber und zwei akademische Räte mit einem solchen Text durchaus etwas zu verlieren: Von sonstigen unerfreulichen Rechtsfolgen einmal abgesehen steht wenigstens ihre akademische Glaubwürdigkeit auf dem Spiel.

Wie passiert so etwas? - Drei Erklärungsansätze

Die sympathischste Erklärung besteht darin, dass das Ganze ein Testlauf für die Selbstheilungskräfte der wissenschaftlichen Gemeinschaft war. Danach hätten sich drei namhafte Autoren und ein bestens renommierter Verlag zusammengetan, um herauszufinden, wie lange ein mehr oder weniger plump zusammenkopierter Text unentdeckt bleibt. Nach der Stellungnahme der Verfasser fällt dieser Ansatz ("das Experiment") aber fast sicher aus. Das ist schade, denn nicht wenige der Textübernahmen wären, könnte man sie als ein solches Experiment sehen, als zutiefst ironische Kommentare zum Wissenschaftsgeschäft im 21. Jahrhundert interpretierbar. Für einen augenzwinkernden Test könnte auch sprechen, dass zwei der Autoren auch eine Monographie mit dem Titel "Mediennutzerschutz" verfasst haben. So gesehen hätte übrigens VroniPlag die potenziellen Nutzer des Buchs recht erfolgreich vor dem Werk geschützt: Mediennutzerschutz im besten Sinne.

Eine zweite Erklärung entlastet die Verfasser von allen denkbaren Vorwürfen, hat aber die Lebenserfahrung gegen sich: Es handelt sich bei dem Text um eine zufällige Parallelschöpfung. Urheberrechtler kennen das Problem. Nach dem Infinite-Monkey-Theorem (an dieser Stelle sei ein als solcher gekennzeichneter Link auf Wikipedia erlaubt) muss man nur eine Reihe von Affen lange genug auf Schreibmaschinen tippen lassen, um über kurz oder lang die Werke Shakespeares, die Bibel oder das BGB zu erhalten. Da sollte ein Anleitungsbuch zum juristischen Arbeiten sogar recht schnell herauskommen können, zumal wenn man statt der Affen studentische Hilfskräfte…  Na gut, zugegeben: Unwahrscheinlich. Aber: Immerhin möglich.

Am unerfreulichsten ist der dritte Ansatz: Die Autoren haben eine Vielzahl von wissenschaftlichen Hilfskräften mit der Produktion beauftragt. Diese haben – unterbezahlt und hochmotiviert – Versatzstücke aus der Wikipedia zusammenmontiert, alles verschnitten, was online zu haben und in halbwegs klarem Deutsch geschrieben ist. Weder die Verfasser noch der Verlag haben es für nötig befunden, mehr als eine grobe Plausibilitätskontrolle anzusetzen. Es gab Wichtigeres zu tun. So blieben nicht nur die vielen Übernahmen aus dem bekannten Online-Lexikon unbemerkt, vor denen das Buch an anderer Stelle ausdrücklich warnt. Auch die Verwendung von Textabschnitten aus früheren Veröffentlichungen des Erstverfassers Holznagel sowie die Übernahme eines Abschnitts aus einer von ihm betreuten Doktorarbeit fielen nicht auf. Das kann vorkommen.

Welche Erklärung richtig ist, ist augenblicklich nur spekulativ zu sagen. Der interessierte Leser wird es aber vielleicht erfahren. Spätestens das Vorwort zur Neuauflage sollte gewiss Aufklärung bringen.

Der Autor Roland Schimmel lehrt Wirtschaftsprivatrecht an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Er beschäftigt sich mit Fragen juristischer Didaktik und hat mehrere Beiträge zum Thema Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlicht.

Zitiervorschlag

Roland Schimmel, Plagiatsverdacht gegen "Juristische Arbeitstechniken und Methoden": "Copy and paste: Von einem solchen Vorgehen ist dringend abzuraten" . In: Legal Tribune Online, 20.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6435/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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