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Vor dem LG Bremen geht es um Hetze gegen Schwule: Pastor Lie­blos vor Gericht

Gastbeitrag von Eckhard Stengel

06.05.2022

Olaf Latzel

Er hält Homosexualität für Sünde und predigt Gehorsam: Der Bremer Pastor Latzel hat weltweit evangelikale Fans. Aber das Amtsgericht Bremen verurteilte ihn wegen Volksverhetzung. Nun beginnt der Berufungsprozess. Foto: picture alliance/dpa | Sina Schuldt

Weil er Homosexuelle als Verbrecher beschimpft hatte, wurde ein Bremer Pastor 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt. Am Montag beginnt vor dem Landgericht Bremen die Berufungsverhandlung. Ein ungewöhnlicher Fall mit langer Vorgeschichte.

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"Ich bin ein sehr, sehr liebloser Mensch. Das ist meine Natur", erzählte der Bremer Pastor Olaf Latzel im März 2020 in einem Interview. "Aber durch den Heiligen Geist habe ich mich verändern lassen", behauptete der strenggläubige Pastor der evangelischen Innenstadtgemeinde St. Martini. Da ahnte er noch nicht, dass er bald wegen früherer liebloser Äußerungen über Homosexuelle vor Gericht landen würde: Das Amtsgericht Bremen verurteilte den Evangelikalen im November 2020 wegen Volksverhetzung zu 90 Tagessätzen à 90 Euro, also 8.100 Euro.

Ab Montag, 9. Mai, müssen nun erneut irdische Richter über ihn urteilen, denn Latzel hat Berufung eingelegt. Das Landgericht Bremen verhandelt an voraussichtlich vier Tagen bis zum 20. Mai gegen den 54-Jährigen. Die zentrale Frage dabei: Was zählt mehr – die die Meinungs- und Religionsfreiheit des Geistlichen oder die Persönlichkeitsrechte der beschimpften Homosexuellen?

Dass ein christlicher Pastor als Volksverhetzer vor Gericht steht, dürfte ziemlich einmalig sein. Entsprechend groß war der Medienandrang schon beim Amtsgerichtsprozess 2020. Latzel betrat den Verhandlungssaal damals mit einer Bibel unter dem Arm. Auf die beruft er sich nämlich, wenn er gelebte Homosexualität als Sünde brandmarkt.

"Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day"

So tat er es auch bei einem "Eheseminar" seiner Gemeinde im Herbst 2019. Ein Audio-Mitschnitt des frei gehaltenen Vortrags war auch auf Latzels Youtube-Internetkanal zu sehen. Vor allem ein Satz daraus wurde ihm zum Verhängnis: "Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day". Aber auch diese Passagen stehen in der Anklage: „Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch". Teuflisch sei auch die "Homo-Lobby". Und Homosexualität gehöre zu den "Degenerationsformen von Gesellschaft".

In dem eindreiviertelstündigen Mitschnitt des Latzel-Vortrags tauchen noch andere schroffe Formulierungen auf, die es allerdings nicht bis in die Anklage schafften. Zum Beispiel, dass die Bibel gelebte Homosexualität genau wie Ehebruch als "todeswürdiges Verbrechen" einstufe – auch wenn man laut Latzel deshalb niemanden umbringen dürfe. Oder: Früher, da hätten unverheiratete Paare keine Wohnung mieten können. Heute könne man schon froh sein, wenn ein Mieter "nicht mit seinem Schaf oder mit ‘nem anderen Mann" ankomme. Sex mit Tieren stellte Latzel also auf eine Stufe mit einvernehmlichem Sex zwischen Männern.

Und was ist, wenn im Kollegenkreis Geld für ein schwules Hochzeitspaar gesammelt wird? Bloß nicht mitmachen, mahnte der Pastor, denn das sei "eine große Katastrophe". Das alles trug Latzel in einem unerbittlichen, schneidenden Tonfall vor.

Vertreter der Schwulenbewegung erstatteten Anzeige

Erst Monate später erfuhren auch Vertreter der Schwulenbewegung von dem Vortrag, erstatteten Anzeige und brachten damit das Volksverhetzungs-Verfahren in Gang. Latzel bat daraufhin um Entschuldigung, falls der Eindruck entstanden sein sollte, er halte Homosexuelle generell für Verbrecher.

Doch seine anderen Aussagen relativierte er nicht. Auch beim Amtsgerichtsprozess bestand er darauf, dass Homosexualität laut Bibel eine Sünde sei. Allerdings betonte er zugleich, dass er zwar "Nein zur Sünde", aber "Ja zum Sünder" sage. Mit "Verbrechern" habe er aber nur jene "militanten Aggressoren" gemeint, die ihn und seine Gemeinde wiederholt mit Gottesdienststörungen und Farbschmierereien angegriffen und verleumdet hätten, behauptete er. Ein von ihm als Beispiel genanntes "Kiss-In" von Homo-Paaren im Gottesdienst lag damals allerdings schon elf Jahre zurück; teils folgten Farbschmierereien und Morddrohungen erst nach Bekanntwerden des Vortrags. Die Staatsanwaltschaft nannte es deshalb eine "reine Schutzbehauptung", dass Latzel den Ausdruck "Verbrecher" nur auf die anonymen "Aggressoren" beziehen wollte.

Mit der Geldstrafe blieb die Einzelrichterin Ellen Best in erster Instanz an der untersten Grenze des Strafrahmens. Selbstverständlich, sagte Best in ihrer Begründung, dürfe Latzel weiterhin die Auffassung vertreten, dass die Bibel Homosexualität verbiete, auch wenn es dazu andere Auslegungen gebe. Aber er dürfe dabei nicht gegen das Strafrecht verstoßen, das die Persönlichkeitsrechte von Minderheiten schütze.

Was er in seinem Vortrag gesagt habe, könne Hemmschwellen absenken. "Das kann als Lizenz zum Handeln gegen diese Menschen verstanden werden", befürchtete Best. Angesichts der wachsenden Hasskriminalität mahnte sie: "Wo Dürre herrscht, dürfen Sie nicht mal ein Streichholz anzünden."

Doch kaum war das Urteil gesprochen, da kündigte die Verteidigung bereits an, durch die Instanzen zu gehen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Das war zu erwarten, denn Latzel ist ein Überzeugungstäter. Jedes Wort aus der Bibel hält er für Gottes Wort – wobei er sich allerdings nach Ansicht kircheninterner Kritiker oft nur jene Aussagen herausklaubt, die in sein streng geordnetes Weltbild passen.

Latzel darf weiter predigen

Latzel ist zudem ein Wiederholungstäter, wenn auch nicht im strafrechtlichen Sinne. Schon 2015 hatte er sich als Pastor Lieblos gezeigt und andere Glaubensrichtungen verächtlich gemacht: Den Buddha bezeichnete er als "dicken alten fetten Herrn", das islamische Zuckerfest als "Blödsinn" und katholische Reliquien als "Dreck".

Bei der Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) löste die halbstündige Predigt von 2015 Entsetzen aus. Doch man sah keine Handhabe gegen den Gemeindepfarrer, denn laut Bremer Kirchenverfassung herrscht in den einzelnen BEK-Gemeinden grundsätzlich "Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit". Entsetzt äußerte sich auch die Politik. In einer ungewöhnlichen Resolution verurteilte die Bremische Bürgerschaft 2015 Latzels Äußerungen: "Bremen wehrt sich gegen Hetzpredigten gleich welcher Konfession."

Schon damals prüfte die Staatsanwaltschaft, ob sie den Pfarrer nicht wegen Volksverhetzung anklagen müsste. Aber dann kam sie zu dem Schluss, dass seine Abwertung von Andersgläubigen noch unter die Religions- und Meinungsfreiheit fielen. Mit seinen Tiraden gegen Andersliebende überschritt er 2019 aber eine rote Linie. Er handelte sich damit nicht nur das Volksverhetzungs-Verfahren ein, sondern nach dem Urteil der ersten Instanz auch eine vorläufige Dienstenthebung durch die Bremer Landeskirche BEK.

Das wiederum empörte seine St.-Martini-Gemeinde, die voll hinter ihrem einzigen Pastor steht, ebenso wie Tausende von Latzel-Anhängern. Im Internet, wo sein Youtube-Kanal heute über 40.000 Abonnenten hat, entwickelte sich ein wochenlanger Wettstreit von gegensätzlichen Petitionen: Für die Suspendierung sprachen sich 14.000 Unterzeichner aus, dagegen protestierten gut 20.000 Menschen aus dem In- und Ausland.

Inzwischen darf Latzel aber doch wieder predigen. Denn die von ihm angerufene BEK-Disziplinarkammer äußerte starke Bedenken gegen die Dienstenthebung. Daraufhin einigte sich die BEK im April 2021 mit Latzel darauf, dass er seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen darf. Im Gegenzug entschuldigte er sich noch einmal für seine Äußerungen. Das Disziplinarverfahren gegen Latzel läuft weiter, ruht aber bis zum Abschluss des weltlichen Gerichtsverfahrens.

Braucht das Gericht einen theologischen Gutachter? Und wenn ja, welchen?

Wenn nun als nächstes die kleine Strafkammer 51 über ihn zu Gericht sitzt, dürfte auch ein Gutachter zu Wort kommen, der Latzels Äußerungen theologisch einordnen soll. Vor Prozessbeginn will sich Gerichtssprecher Jan Stegemann dazu aber nicht äußern. Denn im Spätsommer 2021 gab es schon einmal öffentlichen Streit um einen vorsorglich benannten und inzwischen ausgeschiedenen Gutachter; und eine erneute Debatte dieser Art möchte sich das Gericht gerne ersparen.

Der damalige Sachverständige, der Gießener Theologieprofessor Christoph Raedel, sollte einschätzen, ob sich Latzels Homo-Feindlichkeit irgendwie aus der Bibel ableiten lässt. Denn nur dann, so Justizsprecher Stegemann auf Anfrage von LTO, sei überhaupt die Religionsfreiheit tangiert. Falls Latzels Aussagen theologisch "von vornherein schon Humbug sind", dann gehe bei der juristischen Abwägung die Waagschale des Persönlichkeitsrechts von Homosexuellen "weit nach oben".

Der Streit um Gutachter Raedel hatte sich vor allem daran entzündet, dass er selbst zu den Evangelikalen zählt und gelebte Homosexualität für Sünde hält, ganz im Sinne von Latzel, der den Gutachter vorgeschlagen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte Raedels Benennung zunächst akzeptiert; aber als dann Proteste von Juraprofessoren und vom "Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten" laut wurden, stellte die Anklagebehörde einen Befangenheitsantrag gegen den Theologen. Noch bevor das Gericht darüber entscheiden konnte, bat Raedel schließlich selber um seine Entbindung – auch wenn er den Vorwurf der Befangenheit von sich wies.

Umstritten ist aber auch, warum überhaupt ein theologischer Gutachter zum Einsatz kommen soll. Im säkularen Rechtsstaat dürfe es für die Frage, ob der objektive Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt werde, nicht auf die theologische Bewertung von Homosexualität ankommen, kritisierte 2021 der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Michael Heinig. Jeder dürfe praktizierte Homosexualität für Sünde halten, sagte Heinig dem Evangelischen Pressedienst. "Man darf diese Überzeugung nur nicht in einer Weise ausdrücken, dass strafrechtliche Grenzen überschritten werden."

Ob dies bei Latzels Vortrag der Fall war oder nicht, muss jetzt das LG Bremen entscheiden - und irgendwann womöglich das Bundesverfassungsgericht.

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Vor dem LG Bremen geht es um Hetze gegen Schwule: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48364 (abgerufen am: 10.03.2026 )

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