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Nach dem Tod von Franziskus: Wie das Kon­klave den neuen Papst wählt

Gastbeitrag von Thomas Traub

22.04.2025

Mit dem Segen "Urbi et orbi" trat der neu gewählte Papst Franziskus im März 2013 vor die Menge am Petersplatz.

Kardinal Jorge Bergoglio wurde 2013 zum Papst Franziskus. Nun geht es um seine Nachfolge. Foto: picture alliance / dpa | Riccardo Antimiani / Eidon

Nach dem Tod von Papst Franziskus beginnen die Vorbereitungen auf die Wahl seines Nachfolgers. Thomas Traub erläutert, wer wen zum Papst wählen kann und wie aus verbrannten Stimmzetteln schwarzer oder weißer Rauch wird.

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Am Morgen des Ostermontags, nur einen Tag, nachdem er in der Ostermesse auf dem Petersplatz noch einmal den Segen "Urbi et Orbi" gespendet hatte, ist Papst Franziskus verstorben. Seitdem ist der Heilige Stuhl vakant, das Konklave muss nun einen Nachfolger wählen. Maßgeblich für diese Wahl ist die Apostolische Konstitution "Universi Dominici Gregis". Ein kirchliches Gesetz, das der frühere Papst Johannes Paul II. 1996 erlassen hat, dessen Wurzeln jedoch bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Danach haben alle Kardinäle das aktive Wahlrecht, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist nicht der Beginn des Konklaves, sondern der Todestag des Papstes.

Aktives Wahlrecht für Kardinäle unter 80 Jahren

Derzeit gibt es 252 Kardinäle. Wie viele von ihnen tatsächlich als Wahlberechtigte am Konklave teilnehmen werden, ist noch unklar. 136 von ihnen haben die Altersgrenze noch nicht erreicht. Die große Mehrheit davon, 108 Kardinäle, wurden von Papst Franziskus in das Kardinalskollegium aufgenommen. Immerhin fünf der stimmberechtigten Kardinäle wurden bereits von Papst Johannes Paul II. ernannt.

Aus Deutschland werden der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki, der Erzbischof von München und Freising Reinhard Marx sowie der frühere Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre Gerhard Ludwig Müller am Konklave teilnehmen. Dagegen haben die übrigen drei deutschen Kardinäle Walter Brandmüller, Walter Kasper und Friedrich Wetter die Altersgrenze bereits überschritten.

Einen Streit über die Wahlberechtigung könnte der 76-jährige Italiener Giovanni Becciu auslösen. Becciu war als Kurienkardinal Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Nach dem Vorwurf finanzieller Unregelmäßigkeiten trat er von seinem Amt als Präfekt zurück und verzichtete auf die Rechte eines Kardinals. Im Jahre 2023 wurde er von einem Gericht des Vatikan in erster Instanz wegen Unterschlagung und Betrug zu einer Haftstrafe verurteilt, kündigte aber Berufung an. Als Kardinal formal abgesetzt wurde Becciu nicht, die offiziellen Dokumente des Heiligen Stuhls weisen ihn aber als "nicht wahlberechtigt" aus. Becciu selbst hat dagegen nach Medienberichten auf die Frage nach seiner Teilnahme an dem Konklave angekündigt: "Ich werde da sein."

Viele Millionen Männer dürften Papst werden

Der Kreis der passiv Wahlberechtigten ist weit weniger exklusiv. Nach den Regeln des katholischen Kirchenrechts kann jeder männliche Katholik Papst werden, so dass es mehrere Hundert Millionen potentielle Kandidaten gibt. Da das Amt die Weihe zum Bischof voraussetzt, muss der Kandidat zudem unverheiratet und mindestens 35 Jahre alt sein.

Tatsächlich ist die Zahl der aussichtsreichen Anwärter jedoch deutlich kleiner und stimmt praktisch mit dem Kreis der aktiv Wahlberechtigten überein. Seit dem 14. Jahrhundert wurden nur Kardinäle zum Papst gewählt. Alles andere wäre bei der anstehenden Papstwahl eine Sensation.

Abgeschirmt von der Außenwelt  

Den Ablauf des Konklaves und den eigentlichen Wahlvorgang regelt das kirchliche Gesetz bis ins Detail. Frühestens am 15. Tag und spätestens am 20. Tag nach dem Tod des Papstes versammeln sich die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika im Vatikan. Die kommende Papstwahl wird also zwischen dem 6. Mai und dem 11. Mai beginnen.

Während des Konklaves sind die Kardinäle und einige enge Mitarbeiter im Domus Sanctae Marthae, dem Gästehaus des Vatikans, untergebracht. Die Wahl selbst findet in der Sixtinischen Kapelle statt, vertraulich und streng geheim.

Die Kardinäle sind von der Außenwelt hermetisch abgeschirmt, um eine Beeinflussung auszuschließen und keine Informationen nach außen dringen zu lassen. Zu Beginn des Konklaves schwören die Kardinäle absolute Geheimhaltung. Mit einem päpstlichen Gesetz hatte der Vorgänger des verstorbenen Papstes, Benedikt XVI., noch unmittelbar vor seinem Amtsverzicht die Konsequenzen für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht verschärft, die nun die Tatstrafe der Exkommunikation nach sich zieht.

Der Wahlvorgang beginnt damit, dass die Stimmzettel vorbereitet und ausgegeben und dann von jedem wahlberechtigten Kardinal geheim und möglichst mit verstellter Schrift ausgefüllt werden. Anschließend werden die Stimmzettel in die Urne geworfen, gemischt und schließlich ausgezählt sowie kontrolliert.

Der Wahlakt mag sehr technisch erscheinen, wird nach kirchlichem Recht aber als geistliches Ereignis begriffen und ist entsprechend ausgestaltet. So spricht jeder Kardinal vor Abgabe der Stimme einen Eid mit den Worten: "Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich den gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte." Die Bedeutung dieser Worte steht den Elektoren dabei anschaulich und deutlich vor Augen, erfolgt die Wahl doch im Angesicht von Michelangelos weltberühmtem Fresko "Das Jüngste Gericht".

Wenn sich die Stimmzettel in weißen Rauch auflösen

Nach einem ersten Wahlgang zu Beginn des Konklaves werden an den nächsten Tagen jeweils vier weitere durchgeführt, bis die für eine erfolgreiche Papstwahl erforderliche Mehrheit von wenigstens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht ist. Wird eine solche Mehrheit auch nach 34 Wahlgängen nicht erreicht, so stehen in den folgenden Wahlgängen nur noch die beiden Kandidaten zur Wahl, die zuvor die meisten Stimmen erhalten haben. Sie selbst verlieren für die dann folgenden Stichwahlen das aktive Wahlrecht.

Eine gültige Wahl zum Papst setzt immer eine Zweidrittelmehrheit voraus. Eine Regelung von Papst Johannes Paul II., nach der nach dem 34. Wahlgang bereits eine absolute Mehrheit ausreichend sein könnte, hatte Benedikt XVI. wieder aufgehoben.

Nach der Wahl werden die Stimmzettel in einem Ofen verbrannt, dessen Rohr auf dem Petersplatz sichtbar ist. Einer alten Tradition gemäß wird den Stimmzetteln nach einem ergebnislosen Wahlgang nasses Stroh und Öl oder Pech beigemischt, so dass bei der Verbrennung schwarzer Rauch entsteht. Nach einer erfolgreichen Wahl sorgen trockenes Stroh und Chemikalien dafür, dass weißer Rauch aufsteigt – außerdem läuten die Glocken des Petersdoms.

"Habemus Papam" wieder innerhalb von fünf Tagen?

Erreicht einer der Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit, so wird er gefragt, ob er die Wahl annimmt und wie er sich fortan nennen will. Mit der Annahme ist der Gewählte unmittelbar "Bischof der Kirche von Rom, wahrer Papst und Haupt des Bischofskollegiums". Er hat damit die höchste Gewalt in der römisch-katholischen Universalkirche und kann diese sofort ausüben. Die Kardinäle leisten dem neugewählten Papst ein Gehorsamsversprechen.

Anschließend wird das Ergebnis der Wahl der wartenden Menschenmenge verkündet und der neue Papst erteilt von der Loggia des Petersdoms den Apostolischen Segen "Urbi et Orbi".

Die letzten zehn Konklaven seit 1903 waren nach spätestens fünf Tagen erfolgreich beendet. Papst Franziskus wurde 2013 im fünften Wahlgang gewählt. Einige Beobachter erwarten eine komplizierte Papstwahl, die von den unterschiedlichen Ausrichtungen innerhalb des Kardinalskollegiums geprägt sein wird. Dennoch wird in einigen Wochen der Ruf des ranghöchsten Kardinaldiakons über dem Petersplatz erschallen: "Annuntio vobis gaudium magnum: Habemus Papam!" – "Ich verkünde euch eine große Freude, wir haben einen Papst!"

Der Autor Thomas Traub ist Regierungsdirektor und Hauptamtlich Lehrender an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl.

Hinweis: Bei dem Beitrag handelt es sich um eine angepasste Version zur Papstwahl 2013, der hier abrufbar ist. 

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Nach dem Tod von Franziskus: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57041 (abgerufen am: 14.01.2026 )

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