Panama-Affäre: Die Firma im Brief­kasten

von Dr. Björn Demuth

08.04.2016

2/2: Automatischer Austausch über Konten

Im Rahmen dieser Maßnahmen wird im nächsten Jahr der automatische Informationsaustausch über Konten unter vielen Staaten starten. Das Country-by-Country Reporting wird zu zusätzlichen Kosten führen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die hierdurch dargestellten sensiblen Daten nicht für andere Zwecke Verwendung finden.

Die BEPS-Maßnahmen werden derzeit verhandelt und müssen nun von den beteiligten Staaten in ihr jeweiliges nationales Recht und auch in internationale Abkommen umgesetzt werden. Das BEPS-Projekt ist sicherlich ein Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik. Eine abschließende und umfassende Bewertung der Ziele und Maßnahmen ist angesichts der noch ausstehenden Umsetzung allerdings verfrüht. Darüber hinaus gibt es Verschärfungen des Rechts zur Selbstanzeige für Steuersünder. Auch diese Maßnahmen sollen Steuerhinterziehung erschweren und Steuerehrlichkeit herstellen.

Die nun offenbarten Panama Papers zeigen, dass es eine große Nachfrage nach Briefkastenfirmen gibt und solche auch von vermögenden Menschen und Prominenten verwendet wurden. Gerade Prominente haben verständlicherweise ein verstärktes Interesse an Privatsphäre. Aber ob die Panama Papers letztendlich kriminelle Machenschaften in großem Stil aufdecken werden, wird sich noch zeigen, ebenso auf welchem Wege die Informationen der panamesischen Kanzlei abhanden kamen.

Beweiskraft der Panama-Papiere zweifelhaft

Sollten Staaten hieran mitgewirkt haben, wäre das unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sehr bedenklich. Für die Frage der Verwertbarkeit solcher Informationen spielt die Erlangung der Informationen schließlich auch eine Rolle. So hat das Bundesverfassungsgericht bisher entschieden, dass solche Papiere Hausdurchsuchungen nur rechtfertigen können, wenn sie nicht vom Staat illegal erlangt wurden (Beschl. v. 09.11.2010, Az. 2 BvR 2101/09). Ob die Unterlagen als solche bereits ein Beweismittel darstellen, um kriminelle Firmeninhaber zu verurteilen, ist noch offen. Ohne weitere Beweismittel scheint dies zweifelhaft. Allerdings wird hier sicherlich auch die Aussagequalität der Papiere eine Rolle spielen.

Inwieweit das Bankenwesen durch die Affäre einen weiteren Rückschlag erleiden wird, ist auch noch unklar. Der Druck auf die Banken wird sich jedenfalls weiter verschärfen, auch wenn deren Geschäftsmodelle durch zunehmende Bürokratie und das Zinsumfeld eingeschränkt oder gar beseitigt werden. Am Ende wird hier der kleine Anleger oder Kreditnehmer das Nachsehen haben, weil die Leistungen für ihn zu teuer werden oder so aufwendig sind, dass sie ihm nicht mehr offeriert werden.

Wer Briefkastenfirmen für strafrechtliche Aktivitäten genutzt hat, wird sich auf Ermittlungen einstellen müssen. Im Bereich der Steuerhinterziehung bleibt den Betroffenen vielleicht noch Zeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu versuchen. Wer bisher glaubte, in der heutigen Zeit noch Geheimnisse bewahren zu können, erfährt durch die Aufdeckung einen herben Schlag und die OECD ebenso wie die meisten Staaten werden ihr Bemühen um die Bekämpfung von Steuersündern weiter forcieren. Das Bemühen, Staaten wie Panama nun auch in die Offenlegungungsstrategie miteinzubeziehen, wird nun sicherlich mit deutlich mehr Nachdruck betrieben werden.

Der Autor Dr. Björn Demuth ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Partner bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart.

Zitiervorschlag

Dr. Björn Demuth , Panama-Affäre: Die Firma im Briefkasten . In: Legal Tribune Online, 08.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19016/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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