Sechs Monate danach: Was die Panama Papers ver­än­dert haben

von Dr. Björn Demuth

14.10.2016

2/2: Steuerliches Motiv ebenfalls nicht  gleich strafbar

Aber selbst eine steuerliche Motivation macht eine internationale Steuerplanung eines Unternehmens nicht bereits strafbar. Es gilt das vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Recht auf Steueroptimierung. Im Rahmen der vom Gesetzgeber selbst geschaffenen Gestaltungsmöglichkeiten kann jedermann seine Vermögensangelegenheiten so ordnen, dass ihn eine möglichst geringe Steuerbelastung trifft. Dieses Recht hat bereits das Bundesverfassungsgericht jedem Bürger zugesprochen. Dass dies den Finanzbehörden nicht recht ist, ist unter rein fiskalischen Gesichtspunkten verständlich, rechtfertigt aber keinen rechtlichen Vorwurf gegen Steuerpflichtige, die sich im gesetzlichen Rahmen optimal aufstellen.

Eine strafbare Steuerhinterziehung liegt erst vor, wenn steuerlich erhebliche Tatsachen vorsätzlich unrichtig oder unvollständig angegeben oder nicht mitgeteilt werden. Eine Briefkastenfirma darf also nicht zu dem Zweck eingerichtet werden, den Steuerbehörden bewusst Informationen vorzuenthalten, die für die eigene Besteuerung relevant sind, etwa das eine in Deutschland steuerpflichtige Person Einkünfte in einer sogenannten Steueroase erzielt und in Deutschland nicht angibt. Die bloße Gründung einer Briefkastenfirma erfüllt also noch nicht den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Hinzukommen muss der Zweck, dadurch den Finanzämtern steuerrelevante Informationen vorzuenthalten.

Konkrete Ergebnisse zur Steuerfahndung erst 2018

Die obigen Maßnahmen sind dazu geeignet, die steuerliche Aufklärung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung voranzutreiben, wenn auch konkrete Ergebnisse nicht vor 2018 erwartet werden können, da erst dann Ergebnisse zu den konkreten Anlagestrukturen aus den automatischen Auskunftsverfahren bereitstehen. Neben der Förderung der Transparenz ist es aber auch Aufgabe des Gesetzgebers, die Freiheitsrechte der einzelnen Bürger im Blick zu behalten.

Wie beschrieben sind Gestaltungen um Briefkastenfirmen nicht unbedingt strafbar. Wenn jetzt aber Transparenz um jeden Preis gefordert und das Bankgeheimnis weitestgehend gelüftet wird, dann werden davon alle Bürger und Unternehmen betroffen und nicht nur die tatsächlich Steuerhinterziehenden. Außerdem kann derzeit kein Staat den Datenschutz gewährleisten, zu viele Ereignisse belegen das Gegenteil. Damit würde es externen Kriminellen nur leichter gemacht, auf die von Banken gesammelten relevanten Daten zugreifen zu können.

Darüber hinaus wächst der Druck auf die Steueroasen, bei den Auskunftsabkommen mitzuspielen und neben steuerlichen Daten auch Einbehaltsteuern pauschal zu erheben. Ob sich letztlich wirklich jeder dieser Staaten auf eine Zusammenarbeit einlassen wird, ist eine andere Frage.

Dr. Björn Demuth ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei CMS in Deutschland. Als Fachanwalt für Steuerrecht berät er regelmäßig Unternehmen bei Fragen zum Steuerrecht und Compliance.

Zitiervorschlag

Dr. Björn Demuth, Sechs Monate danach: Was die Panama Papers verändert haben . In: Legal Tribune Online, 14.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20868/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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