OVG zur Ermittlung von Scheinehen: 100 geheime Fragen

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Die Bremer Behörden haben rund 100 Fragen, die sie zur Ermittlung von Scheinehen stellen: zu Geschenken, Zahnpasta – und was noch? Eine Bürgerrechtsorganisation wollte es genauer wissen. Kirsten Wiese erläutert das Verfahren vor dem OVG.
Was haben Sie ihrem Ehepartner zum letzten Geburtstag geschenkt? Was hat Ihr Ehepartner Ihnen geschenkt? Welche Zahnpasta benutzt Ihre Ehepartnerin? – Menschen aus binationalen Ehen, denen die deutschen Behörden unterstellen, dass sie die Ehe nur zu Aufenthaltszwecken geschlossen haben, werden von diesen zu manchmal sehr persönlichen Bereichen befragt.
Im Land Bremen will die Humanistische Union e.V., eine bundesweit tätige Bürgerrechtsorganisation, wissen, welche Fragen Ausländerbehörden für Ermittlungen verwenden, wenn sie den Anfangsverdacht einer Scheinehe haben. Im Internet sind viele der Fragen zu finden, die bei der Ermittlung von Scheinehen verwendet werden. Gleichwohl war und ist es der Humanistischen Union daran gelegen, offiziell Auskunft zu erhalten, um die öffentliche Diskussion über die Annahme von Scheinehen und dem Generalverdacht, dem sich viele binationale Ehen ausgesetzt sehen, zu fördern.
Die Humanistische Union klagte deshalb auf Einsichtnahme nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG). Diese Klage wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in zweiter Instanz ab (Urt. v. 24.10.2017, AZ. 1 LB 17/17), jetzt liegen die Gründe vor.
Beziehung zum Zwecke des Aufenthalts
Nichtdeutsche erhalten nach § 27 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn sie mit einem bzw. einer Deutschen oder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit einem Ausländer mit Aufenthaltsrecht verheiratet oder verpartnert sind. Das gilt aber nicht, wenn die Partner die Ehe oder Lebenspartnerschaft "ausschließlich" zu dem Zweck geschlossen oder begründet haben, "dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen". Ein solches Handeln ist nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.
Von einer zum Aufenthalt berechtigenden Ehe wird nur ausgegangen "wenn die Ehepartner erkennbar in einer dauerhaften, durch enge Verbundenheit und gegenseitigen Beistand geprägten Beziehung zusammenleben oder zusammenleben wollen", so heißt es in Ziffer 27.1a.1.1.0 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AW-AufenthG). Bei Scheinehen vermuten die Behörden, dass eine solche Lebensgemeinschaft tatsächlich nicht besteht.
Wenn der ausländische Partner zuvor illegal oder geduldet in Deutschland gelebt hat oder zwischen den binationalen Eheleuten ein großer Altersunterschied besteht, schöpfen manche Ausländerbehörden Scheinehenverdacht. Für die weiteren Ermittlungen in solchen Fällen sieht die AW-AufenthG ausdrücklich vor, dass die Eheleute getrennt voneinander zu Umständen des persönlichen Kennenlernens, Umständen der Hochzeit, Familienverhältnisse des Ehegatten, gemeinsame Lebensplanung in Deutschland etc. " befragt werden können. Wenn die Ehepartner diese Frage nicht gleich beantworten, kann das als Indiz dafür gewertet werden, dass sie tatsächlich keine häusliche Lebensgemeinschaft führen. Bundesweit werden von Ausländerbehörden wie auch von den Visaabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland in etwa dieselben Fragen zur Ermittlung von Scheinehen verwendet.
Wenig Fälle und viele Fragen
In Bremen existiert für die Ermittlung von Scheinehen beim Senator für Inneres ein Pool von circa 100 Fragen, aus dem das Bürger- und Ordnungsamtes Bremerhaven und das Migrationsamt Bremen Fragen auswählen können. In den vergangenen Jahren sind kaum Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Scheinehe geführt worden: im Jahr 2014 waren es 14, im Jahr 2015 sieben, und nur eines im Jahr 2016, so die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der CDU vom 21. März 2017 (Bremische Bürgerschaft, Drs. 19/992).
Häufiger ermittelten die Behörden wegen der möglicherweise falschen Anerkennung einer Vaterschaft zur Ermöglichung eines Aufenthaltstitels für Kind und Mutter. Die Behörden schließen aber nicht aus, in zukünftigen Ermittlungen die Fragen erneut zu verwenden. Lediglich elf Fragen, die die Bremer Datenschutzbeauftragte beanstandete, z.B. "Wer von Ihnen schläft auf der linken Seite des Bettes, wenn man davor steht?", dürfen nicht mehr verwendet werden.
2/2: OVG: Veröffentlichung als Gefahr für die Sicherheit
Die Humanistische Union beantragte bereits 2012 nach dem BremIFG Einsicht in alle 100 Fragen. Das Gesetz gewährt grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Veröffentlichung der Informationen im Informationsfreiheitsregister. Dieser Anspruch kann aber unter anderem nach § 3 Nr. 2 BremIFG ausgeschlossen werden, wenn und soweit das Bekanntwerden die äußere oder die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Auf diesen Ausschlussgrund stützte das OVG sein Urteil.
Das Gericht sah in dem Verstoß gegen das AufenthG durch Eingehen einer Scheinehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die getrennte Befragung mit gleichlautenden Fragen sei ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr. Der Zweck der Befragung würde vereitelt, könnten die Betreffenden sich zielgerichtet auf sie vorbereiten. Wenn die Betroffenen alle Fragen des Fragenpools bekannt wären, könnten sie die Antworten aufeinander abstimmen und sich dadurch eine erhöhte Glaubwürdigkeit verleihen.
Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Zwar kann diese Entscheidung mit der Beschwerde angefochten werden, weil das in Frage stehende Gesetz ein Landesgesetz ist, dürfte aber mangels Vorliegen der Revisionsgründe iSd § 137 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung erfolglos bleiben. Es bliebe noch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtveröffentlichung der Scheinehefragen.
Reichweite der informationellen Selbstbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht hat den Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu einem Anspruch mit Verfassungsrang erhoben (u.a. Beschl. v. 20.06.2017, Az. 1 BvR 1978/13). Der Schutzbereich der Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) ist eröffnet, wenn der Gesetzgeber die grundsätzliche Zugänglichkeit von staatlichen Vorgängen festlegt. Mit Blick auf diesen grundrechtlichen Schutz ist fraglich, ob der Humanistischen Union die Einsicht in die Fragenkatalog verweigert werden durfte.
Bereits der Zweck der Verwendung des Fragenkataloges ist wohl nicht legitim. Menschen mit so intimen Fragen über ihr Eheleben zu konfrontieren, verstößt gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Bremen jedenfalls für den Fall einer Befragung ohne konkretes Verdachtsmoment anerkannt (Beschl. v. 23.05.2012, Az. 4 V 320/12).
Zudem verstößt die Verwendung der Fragen gegen das Gleichbehandlungsgebot. Personen, die von im Ausländerrecht erfahrenen Anwälten vertreten werden, die einen Teil der Fragen oder das Fragemuster kennen, sind gegenüber anderen im Vorteil. Des Weiteren sind die verdeckten Fragen wenig geeignet, tatsächlich zu ermitteln, ob eine Scheinehe besteht. Menschen erleben das Zusammenleben in einer Ehe oder Partnerschaft oft unterschiedlich und nehmen gemeinsame Erlebnisse unterschiedlich wahr. Divergierende Antworten über gemeinsam Erlebtes werden deshalb auch Paare geben, die tatsächlich zusammen leben. Da zugleich die Behörde Absprachen im Vorfeld der Beantwortung fürchtet, entsteht die paradoxe Situation, dass viele übereinstimmende ebenso wie viele voneinander abweichende Antworten der Eheleute den Verdacht der Ausländerbehörde auf Nichtbestehen einer Ehe nähren können.
Dr. Kirsten Wiese ist gegenwärtig Professorin für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen. Sie ist Mitglied in der Humanistischen Union e.V. und hat diese in der ersten Instanz vor dem VG Bremen in dem Scheinehe-Verfahren vertreten.
Frage: Können Sie uns die geheimen Fragen verraten?
M.D.Antwort: Nein.
Frage: Warum nicht?
Antwort: Weil sie geheim sind.
Ich führe eine Scheinehe, jedenfalls nach Fragebogen - wenn auch aus einem anderen Bundesland. Ich bin seit knapp zehn Jahren verheiratet, seit 15 Jahren mit meiner Frau zusammen. Vor ungefähr drei Jahren war ich dienstlich mit so einer Scheinehe-Problematik befasst und habe deshalb den Fragebogen kopiert und mit meiner Frau als Selbsttest gemacht. Frappierend, aber wir führen eine Scheinehe, u.a. weil ich Details über die Wohnung nicht korrekt beantworten konnte. Habe das Ding damals leider nicht aufbewahrt, sonst hätte man über die Jahre mehere Tests machen können. Ist auch ganz gut zur Abklärung frühes demenzielles Syndrom.
Sie sind aber vermutlich auch nicht des Führens einer Scheinehe verdächtig. Insofern ist es egal, dass Sie die Fragen nicht alle zutreffend beantworten konnten. Ebenso wäre es egal, wenn Sie die Fragen des Einbürgerungstests nicht alle beantworten können. Und wenn Sie heute durch die theoretische Führerscheinprüfung flögen, wäre das erst recht wurscht. Denn den Lappen haben Sie ja.
Ich dachte eigentlich, LTO ist eine Seite für juristische Fachinformationen den fachlichen Austausch, nicht aber für die Propaganda einer Grünen-Politikerin, die sich hier auch noch als Autorin im eigenen Klageverfahren und schlechte Verliererin erweist. Es ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit, dass ein solcher Fragenkatalog nicht veräfentlich wird. Andernfalls würden Menschen wie die Autorin sich mit den Verdächtigen hinsetzen und Antworten absprechen.
RA Nicolas"LTO ist eine Seite für juristische Fachinformationen den fachlichen Austausch"
Und zu Weihnachten bringt der Weihnachtsmann die Geschenke!
Das ist beileibe nicht das erste Mal, dass hier eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt über ein selbst begleitetes Verfahren schreibt. Es ist auch nicht das erste Mal, dass dabei die betreffende Gerichtsentscheidung kritisiert wird.
Dass solche Artikel hier veröffentlicht werden kann man wahrscheinlich kritisch sehen; dann aber bitte generell und immer und nicht nur, wenn einem die Meinung der Autorin oder deren politische Einstellung nicht passt.
@RA Nicolas,
das kommt ganz darauf an, welche Aufgabe man den Organen der Rechtspflege dieses Landes zuordnet.
Wenn man als oberste Aufgabe, die Unterstützung und Umsetzung des den Köter verordneten Schuldkults und die Entnazifizierung, aller aufgeklärten Bürger, mit 2 Eltern und 4 Großeltern die Deutsch sprechen, ansieht, dann sind solche Beiträge natürlich gern gesehen und sogar unbedingt notwendig, wenn nicht - na dann könnte das hier tatsächlich eine Fachzeitung sein.
Wenn!!!
Wie lautet die EC-Karten PIN des Partners.
HansWäre wohl ein Verstoß gegen die AGB der Bank. ;-)
Na und
Interessant, dass LTO beim Thema Scheinehen sofort an Schwarze Frauen denkt (siehe Bild). Das lässt durchaus tief blicken.
KalleRassisten! Nazis! Überall Rassisten und Nazis!
Der Kommentar stellt auf einen gewissen Spin durch die Bildauswahl ab. Es ist aber nicht so, dass es bei dem Thema aktuell nur um die Einbürgerung von männlichen Flüchtlingen geht. Gerade die Scheinehe mit ausländischen Frauen hat in bestimmten Kreisen eine gewisse Tradition.
https://www.welt.de/print-welt/article635799/Nach-der-Hochzeit-ins-Bordell.html
Eine kluge gerichtliche Entscheidung.
Bernd BrunsDenn es steht ja - im einschlägigen grün-ideologischen Umfeld der höchst "humanistischen" Kläger - keineswegs unfundiert zu befürchten, dass hier die Kenntnis der behördlichen Fragen erlangt werden sollte um damit den einschlägigen Personenkreisen lukrative wie gutmenschliche Beratungshilfe in Umfeld von Rechtsbrüchen zu gewähren. Die ausufernde Anwaltsindustrie der linksideologischen "Asyl- und Migrationshilfe" agiert offenbar bereits als fragwürdiges "Organ der Rechtpflege" auf Kosten der Steuerzahler.
Auf Youtube findet man diesen Vortrag: https://www.youtube.com/watch?v=GdVUtpSbIP0&spfreload=5
M.D.Hinter solchen Klagen stehen anscheinend Aktivisten, die das IFG durchsetzen wollen, um so "ökonomischen Druck" auf den Staat aufzubauen. Ob das ein Geschäftsmodell ist, das mit Spenden der Community die Aktivisten durchfüttert, oder ob eine ausländische NGO dahinter steht, oder ob es wirklich einen positiven Nutzen für die Bevölkerung bringt, ist mir jedenfalls nicht nicht klar geworden. Das ist klingt jedenfalls irgendwie alles sehr komisch.
Der Referent in dem Video arbeitet übrigens für die "Open Knowledge Foundation".
Es wird immer besser: https://www.youtube.com/watch?v=DrkGuzinqAY
In diesem Video kommt ab Minute 14:20, dass der Bundestag von einer Großkanzlei in "Transparenzsachen" vertreten wird. Es besteht damit zumindest theoretisch ein wirtschaftliches Interesse, dass permanent neue (anonyme) Anfragen kommen. Die NGO bezahlt Anwälte und der Bundestag bezahlt Anwälte, die zusammen mit Freude über irgendwelche Auskunftsansprüche streiten.
Um das zu verdeutlichen, für Leute, die es immer noch nicht begriffen haben:
Das IFG gibt Bürgern einen Auskunftsanspruch, der durch den Rechtsweg abgesichert ist. Diese Rechtsweggarantie lässt sich mit Anfragen exploiten, um damit Geld zu verdienen. Es werden immer neue Anfragen gestellt, egal zu was, Hauptsache die Anfrage wird abgelehnt, so dass man im Ergebnis klagen kann. Wenn man gewinnt, zahlt den Spaß der Steuerzahler, wenn man verliert, zahlen die Spender und Geldgeber dieser NGOs, und das können sogar Kanzleien sein.
Das ist natürlich nur eine wüste Verschwörungstheorie, aber sie ist nicht abwegig, insbesondere wenn man sich die Rechnungen der beteiligten Anwälte anschaut.
http://www.tagesspiegel.de/politik/informationsfreiheitsgesetz-ifg-immer-mehr-buerger-wollen-akten-sehen/13767266.html
18.000 Anträge in zwei Jahren. Die Bundesbeauftrage glaubt anscheinend ernsthaft, das IFG "sei beim Bürger angekommen". Man weiß gar nicht, ob man darüber lachen oder weinen soll.
Hallo M.D., der Echte,
weder heulen noch traurig sein ist das Richtige.
Wut ist die angebrachte Reaktion!
Wut ist der Mut zur Tat, der Mut der Veränderung schafft!
Wut ist was die Mächtigen und Gierigen fürchten!
Denn diesen Mut kann man nicht mit guten Zureden und eingepflanzten Schuldkomplexen aufhalte.
Wut ist was die Strukturen wieder freilegt, Erkenntnis bringt und nur übrig lässt was dem Volk notwendig, wichtig und bewahrenswert ist.
Wut zeigt dem Volk seine Kraft und Fähigkeiten.
Wut beseitigt den Stillstand und bedeutet Fortschritt.
Wut ist das Bewahren der Basis und der Neuanfang.
Wut ist Leben!
Ob Wut die Reaktion ist, wage ich zu bezweifeln. Bevor man Vorsatz unterstellt, sollte man von Inkompetenz ausgehen (sog. Hanlon's Razor). Auf Leute, die einfach zu blöd sind, sollte man nicht wütend sein. Ihre Inkompetenz lässt sich beheben.
Das IFG ist sicherlich gut gemeint, aber de facto eine Falle, auf die Behörden reinfallen können. Das Ergebnis ist, dass ein Leak entsteht, durch das Steuergelder abfließen und zwar in einer skalierbaren Größenordnung und einer unbegrenzten Höhe, wie die Rechnung über 80.000 € in dem Video zeigt.
Das Leak ließe sich begrenzen, in dem man z.B. den Streitwert für solche Auskunftsklagen auf den symbolischen 1 € beschränkt und, indem sich der Bundestag bei solchen Fällen nicht von einer Großkanzlei, sondern von Verwaltungsjuristen vertreten lässt, wie das normalerweise bei Behörden der Fall ist.
Der Großteil von IFG-Anfragen sind meiner Einschätzung nach Anfragen an Finanzämter bezüglich irgendwelcher Insolvenzsachen und die massenweise Anfragen an die Jobcenter nach deren internen Weisungen.
Die Scheinehe als solche ist ja überhaupt nocht strafbar, strafbar ist nur der unerlaubte Aufenthalt (zB aufgrund Vorspiegelung einer Ehe) nach 95 AufenthG. Ab 2015 möchte ich den Richter sehen, der irgendeine Person in Deutschland wegen 95 AufenthG verurteilt. Er müsste weitermachen und hunterttausende Asylbewerber, tausende Beamte und ggf auch die Kanzlerin verurteilen. Spätestens letzteres dürfte ihm - zumindest beruflich - den Kopf kosten ...
RA KleinDie Scheinehe als solche ist ja überhaupt nocht strafbar, strafbar ist nur der unerlaubte Aufenthalt (zB aufgrund Vorspiegelung einer Ehe) nach 95 AufenthG. Ab 2015 möchte ich den Richter sehen, der irgendeine Person in Deutschland wegen 95 AufenthG verurteilt. Er müsste weitermachen und hunterttausende Asylbewerber, tausende Beamte und ggf auch die Kanzlerin verurteilen. Spätestens letzteres dürfte ihm - zumindest beruflich - den Kopf kosten ...
RA Klein