Druckversion
Monday, 25.01.2021, 09:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/ovg-berlin-6s5919-bundes-verkehrsminister-daimler-chef-diesel-abgas-affaere-skandal-treffen-auskunft-auto-hersteller/
Fenster schließen
Artikel drucken
40291

Abgasaffäre-Geheimtreffen mit Daimler-Chef: Ver­kehrs­mi­nister Scheuer muss Aus­kunft geben

von Dr. Markus Sehl

14.02.2020

24.01.2020, Schleswig-Holstein, Flensburg: Andreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, spricht während einer Veranstaltung zur Verabschiedung des aktuellen und der Amtseinführung des neuen Präsidenten des Kraftfahrt-Bunde

picture alliance/Gregor Fischer/dpa

Milliarden-Ordnungsgeld für Mercedes? Darüber soll Scheuer mit dem damaligen Daimler-Chef vertraulich gesprochen haben. Details dazu und zu Bußgeldprüfungen gegen andere Autohersteller darf das BMVI nicht verweigern, entschied das OVG.

Anzeige

Der Druck auf den Autobauer Daimler nahm Anfang Mai 2018 zu. Die Staatsanwaltschaft ermittelte im Diesel-Abgasskandal, erste Fahrzeuge sollten von der Straße zurückgerufen werden.

Für den Morgen des 28. Mai 2018 hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer den damaligen Daimler-Chef Dieter Zetsche zu sich ins Ministerium eingeladen. Ein Treffen, über das Stillschwiegen bewahrt werden sollte. Der Spiegel will allerdings erfahren haben, dass Scheuer bei dem Treffen gedroht habe, er könne 5.000 Euro pro Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung als Ordnungsgeld verhängen. Bei 750.000 betroffenen Mercedes-Fahrzeuge macht das eine Summe von 3,75 Milliarden Euro – eine gewaltige Drohkulisse. Die vor allem auch deshalb Fragen aufwirft, weil die Bußgelder bis heute nie verhängt wurden. Gab es einen heimlichen Deal? Zetsche zeigte sich nach dem Treffen 2018 gelassen, es sei "ein gutes Gespräch" gewesen.

Was an diesem Morgen zwischen dem Minister und dem Autobauer-Chef besprochen wurde, darüber muss einem Journalisten nun Auskunft gegeben werden – und zwar umfangreich. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 05.02.2020, Az. 6 S 59.19). Der 22-seitige Beschluss liegt LTO vor.

OVG-Richter: Fragen lassen sich "mit wenigen Worten beantworten"

Ein Journalist des ZDF-Magazins Frontal 21, der auch als freier Mitarbeiter für LTO tätig ist, stellte der Behörde zu dem Treffen eine Vielzahl von Fragen. Doch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verweigerte die Auskunft. Der Journalist war in der Sache bereits 2019 beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin erfolgreich. Die Entscheidung wurde nun vom OVG bestätigt, die Beschwerde der Behörde gegen die VG-Entscheidung zurückgewiesen.

Das Ministerium müsse beantworten, ob es Bußgelder gegen Autohersteller geprüft habe. Zudem muss es mitteilen, wie etwaige Bußgelder berechnet wurden und wann Verjährung drohe. Und Minister Scheuer müsse persönlich beantworten, ob er tatsächlich gegenüber dem damaligen Daimler-Chef Bußgelder in Milliardenhöhe angedroht hatte, die er dann nie verhängte. Schon die VG-Richter schrieben 2019 in ihrem Beschluss: "Es ist anzunehmen, dass zumindest der Bundesminister über die begehrte Information verfügt." Die OVG-Richter gehen davon aus, dass sich die meisten Fragen "mit wenigen Worten beantworten" lassen. Es gehe zentral um die Frage, ob Ordnungsgelder vom Ministerium geprüft wurden und was die Prüfung ergeben habe. Komplexe Rechtsgutachten seien zur Beantwortung nicht nötig.

Auch VW, Audi, Porsche und Opel beigeladen

Zur Begründung ihrer Entscheidung schreiben die OVG-Richter sehr grob zusammengefasst: Sie hätten in der zweiten Instanz wenig Neues zu hören bekommen. Entsprechend kompakt setzen sich die Richter mit den Argumenten auseinander, mithilfe derer das BMVI die Auskunft verweigern will. Der sogenannte Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sei nicht erkennbar gefährdet, weil die begehrten Informationen keinen laufenden Vorgang der Willensbildung innerhalb des Ministeriums mehr betreffen. Auch für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter fehlte es den Richtern an Darlegungen.

Das Verfahren war offenbar auch für Daimler-Konkurrenten von ernsthaftem Interesse: Die Autohersteller Volkswagen AG, Audi AG, Porsche AG und die Opel GmbH hatten sich zu dem Verfahren beiladen lassen. Der Journalist fragte nämlich auch allgemein nach, ob das Ministerium Ordnungsgelder gegen deutsche Autohersteller geprüft hat und warum sie vereint wurden.

Auch die EU-Kommission dürfte sich für die Antworten aus dem Verkehrsministerium interessieren. Sie hatte bereits 2016 zur Abgasaffäre ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Darin kritisierte sie unter anderem, dass Deutschland nicht streng genug gegen Autohersteller wie VW vorgegangen sei.

Auf Nachfrage von LTO beim BMVI zu der OVG-Entscheidung war bis zum Erscheinen dieses Beitrags keine Stellungnahme zu bekommen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Abgasaffäre-Geheimtreffen mit Daimler-Chef: Verkehrsminister Scheuer muss Auskunft geben . In: Legal Tribune Online, 14.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40291/ (abgerufen am: 25.01.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Kammergericht zu AfD-Parteirauswurf - Kal­bitz schei­tert mit Antrag
  • OVG NRW verneint Auskunftsanspruch zur Kirchensteuer - Cor­rectiv-Jour­na­listin unter­liegt dem Erz­bistum Köln
  • BAG zum Entgelttransparenzgesetz - Gehalt unterm Ver­g­leichs­me­dian spricht für Dis­kri­mi­nie­rung
  • EuGH zu privat genutzten Firmenwagen - Wann Umsatz­steuer fällig wird
  • Günther Jauch siegt vorm BGH - Click­bai­ting ver­letzt das all­ge­meine Per­sön­lich­keits­recht
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Abgasaffäre
    • Auskunft
    • Auskunftsrecht
    • Auto
    • Journalismus
    • Politiker
    • Verkehr
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
TopJOBS
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Pro­jects & Pu­b­lic Sec­tor

GSK STOCKMANN , Mün­chen

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

avocado rechtsanwälte , Ber­lin

Staats­an­walt (w/m/d) mit Re­fe­renz­num­mer 20-26

Bundeskartellamt , Bonn

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Pro­jects & Pu­b­lic Sec­tor

GSK STOCKMANN , Mün­chen

Rechts­an­walt (m/w/d) im Ver­wal­tungs­recht

BENESCH & PARTNER , Frei­burg im Breis­gau

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Gleiss Lutz , Mün­chen

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Kar­tell­recht

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Kostenfreies Online-Symposion: Legal Tech im Urheber- und Medienrecht

05.02.2021

Webinar-Reihe: Steuern und Beratung in Krise und Insolvenz (Teil 1/3)

05.02.2021

Verhandlung von Internationalen Kaufverträgen

11.02.2021

Zahlungsabsicherung von internationalen Liefergeschäften

18.02.2021

Finanzierung internationaler Handelsgeschäfte

16.02.2021

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH