Druckversion
Sonntag, 16.11.2025, 03:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/ovg-berlin-6S5919-bundes-verkehrsminister-daimler-chef-diesel-abgas-affaere-skandal-treffen-auskunft-auto-hersteller
Fenster schließen
Artikel drucken
40291

Abgasaffäre-Geheimtreffen mit Daimler-Chef: Ver­kehrs­mi­nister Scheuer muss Aus­kunft geben

von Dr. Markus Sehl

14.02.2020

24.01.2020, Schleswig-Holstein, Flensburg: Andreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, spricht während einer Veranstaltung zur Verabschiedung des aktuellen und der Amtseinführung des neuen Präsidenten des Kraftfahrt-Bunde

picture alliance/Gregor Fischer/dpa

Milliarden-Ordnungsgeld für Mercedes? Darüber soll Scheuer mit dem damaligen Daimler-Chef vertraulich gesprochen haben. Details dazu und zu Bußgeldprüfungen gegen andere Autohersteller darf das BMVI nicht verweigern, entschied das OVG.

Anzeige

Der Druck auf den Autobauer Daimler nahm Anfang Mai 2018 zu. Die Staatsanwaltschaft ermittelte im Diesel-Abgasskandal, erste Fahrzeuge sollten von der Straße zurückgerufen werden.

Für den Morgen des 28. Mai 2018 hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer den damaligen Daimler-Chef Dieter Zetsche zu sich ins Ministerium eingeladen. Ein Treffen, über das Stillschwiegen bewahrt werden sollte. Der Spiegel will allerdings erfahren haben, dass Scheuer bei dem Treffen gedroht habe, er könne 5.000 Euro pro Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung als Ordnungsgeld verhängen. Bei 750.000 betroffenen Mercedes-Fahrzeuge macht das eine Summe von 3,75 Milliarden Euro – eine gewaltige Drohkulisse. Die vor allem auch deshalb Fragen aufwirft, weil die Bußgelder bis heute nie verhängt wurden. Gab es einen heimlichen Deal? Zetsche zeigte sich nach dem Treffen 2018 gelassen, es sei "ein gutes Gespräch" gewesen.

Was an diesem Morgen zwischen dem Minister und dem Autobauer-Chef besprochen wurde, darüber muss einem Journalisten nun Auskunft gegeben werden – und zwar umfangreich. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 05.02.2020, Az. 6 S 59.19). Der 22-seitige Beschluss liegt LTO vor.

OVG-Richter: Fragen lassen sich "mit wenigen Worten beantworten"

Ein Journalist des ZDF-Magazins Frontal 21, der auch als freier Mitarbeiter für LTO tätig ist, stellte der Behörde zu dem Treffen eine Vielzahl von Fragen. Doch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verweigerte die Auskunft. Der Journalist war in der Sache bereits 2019 beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin erfolgreich. Die Entscheidung wurde nun vom OVG bestätigt, die Beschwerde der Behörde gegen die VG-Entscheidung zurückgewiesen.

Das Ministerium müsse beantworten, ob es Bußgelder gegen Autohersteller geprüft habe. Zudem muss es mitteilen, wie etwaige Bußgelder berechnet wurden und wann Verjährung drohe. Und Minister Scheuer müsse persönlich beantworten, ob er tatsächlich gegenüber dem damaligen Daimler-Chef Bußgelder in Milliardenhöhe angedroht hatte, die er dann nie verhängte. Schon die VG-Richter schrieben 2019 in ihrem Beschluss: "Es ist anzunehmen, dass zumindest der Bundesminister über die begehrte Information verfügt." Die OVG-Richter gehen davon aus, dass sich die meisten Fragen "mit wenigen Worten beantworten" lassen. Es gehe zentral um die Frage, ob Ordnungsgelder vom Ministerium geprüft wurden und was die Prüfung ergeben habe. Komplexe Rechtsgutachten seien zur Beantwortung nicht nötig.

Auch VW, Audi, Porsche und Opel beigeladen

Zur Begründung ihrer Entscheidung schreiben die OVG-Richter sehr grob zusammengefasst: Sie hätten in der zweiten Instanz wenig Neues zu hören bekommen. Entsprechend kompakt setzen sich die Richter mit den Argumenten auseinander, mithilfe derer das BMVI die Auskunft verweigern will. Der sogenannte Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sei nicht erkennbar gefährdet, weil die begehrten Informationen keinen laufenden Vorgang der Willensbildung innerhalb des Ministeriums mehr betreffen. Auch für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter fehlte es den Richtern an Darlegungen.

Das Verfahren war offenbar auch für Daimler-Konkurrenten von ernsthaftem Interesse: Die Autohersteller Volkswagen AG, Audi AG, Porsche AG und die Opel GmbH hatten sich zu dem Verfahren beiladen lassen. Der Journalist fragte nämlich auch allgemein nach, ob das Ministerium Ordnungsgelder gegen deutsche Autohersteller geprüft hat und warum sie vereint wurden.

Auch die EU-Kommission dürfte sich für die Antworten aus dem Verkehrsministerium interessieren. Sie hatte bereits 2016 zur Abgasaffäre ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Darin kritisierte sie unter anderem, dass Deutschland nicht streng genug gegen Autohersteller wie VW vorgegangen sei.

Auf Nachfrage von LTO beim BMVI zu der OVG-Entscheidung war bis zum Erscheinen dieses Beitrags keine Stellungnahme zu bekommen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Abgasaffäre-Geheimtreffen mit Daimler-Chef: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40291 (abgerufen am: 16.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Abgasaffäre
    • Auskunft
    • Auskunftsrecht
    • Auto
    • Journalismus
    • Politiker
    • Verkehr
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Autokauf 12.11.2025
Wucher

OLG Karlsruhe weicht vom OLG München ab:

Ehe­paar ist nach "Sale and rent back"-Wucher 50.000 Euro rei­cher

Autos von Menschen, die Geld brauchen, kaufen und diese gleich an sie zurückvermieten: Die "Sale and rent back"-Masche sorgt für Kontroversen. Weil ein Unternehmer dabei Wucher walten ließ, machte er in diesem Fall jetzt ein dickes Minus.

Artikel lesen
Ein fliegender Fasan 07.11.2025
Nachrichten

OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern:

Ein flie­gender Fasan ist keine höhere Gewalt

Für Unfallschäden hat das Straßenverkehrsrecht eigentlich eine klare Haftungsverteilung. Aber wer haftet, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad stürzt, weil ein Fasan gegen seinen Helm fliegt? Damit hat sich das OLG Oldenburg beschäftigt.

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Cannabis 06.11.2025
Cannabis-Legalisierung

AG Hamburg-Wandsbek verhängt Fahrverbot:

"Cannabis-Aus­weis" nach Zoom-Sprech­stunde genügt nicht

In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.

Artikel lesen
Illegal entsorgter Müll 05.11.2025
Umweltschutz

Bekämpfung von Umweltkriminalität:

Das Umwelt­straf­recht als Tür­öffner für höhere Ver­bands­geld­bußen

Das BMJV geht die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtrichtlinie an. Neben Änderungen im Strafgesetzbuch soll der Höchstbetrag für Verbandsgeldbußen vervierfacht werden – auch für Straftaten ohne Umweltbezug.

Artikel lesen
Petra Berg am Mikrofon 30.10.2025
Pressefreiheit

Saarland macht Vorschlag für die JuMiKo:

Poli­ti­ker­be­lei­di­gung auf Jour­na­listen aus­weiten

Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) drängt darauf, Angriffe auf Medienschaffende zielgerichteter im StGB zu ahnden. Unter anderem soll der umstrittene Tatbestand der Politikerbeleidigung auf Journalisten ausgedehnt werden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von Deutscher Landkreistag
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Deutscher Landkreistag , Ber­lin

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist / Voll­ju­ris­tin (m/w/d)

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK) , Bonn

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Frank­furt...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Ber­lin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Düs­sel­dorf...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Köln - Die Winteredition

25.11.2025, Köln

15. Europas größte IP-Konferenz und Fachmesse

24.11.2025, München

NomosWebinar: Praktisch cybersicher – NIS-2 im Unternehmen

01.12.2025

4. Digital Justice Summit

24.11.2025, Berlin

Online-Seminar! § 15 FAO - Fahrzeugrennen und der technische Nachweis dieser sowie die juristischen

24.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH