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Warten auf Herz und Niere: Die Macht der Bundesärztekammer

Interview mit Prof. Dr. Wolfram Höfling, M. A.

16.07.2014

Nierentransplantation

© horizont21 - Fotolia.com

Wer als Patient auf ein Organ warten darf und wer es schließlich bekommt, gibt die Bundesärztekammer fast alleine vor. So wird dann einem Iraker, der nicht gut Deutsch spricht, und einer Frau, deren Mann den Ärzten eine unfreundliche E-Mail geschrieben hat, der Platz auf der Warteliste verwehrt. Es geht in der Transplantationsmedizin um Entscheidungen über Leben und Tod, die der Gesetzgeber treffen müsste, meint Wolfram Höfling.

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LTO: Ende Juni wurde vor dem Verwaltungsgericht (VG) München über den Platz auf der Warteliste für ein Spenderorgan gestritten. Die Klägerin war von der Liste gestrichen worden, weil ihr Mann den Ärzten eine E-Mail geschrieben hatte, die diesen nicht gepasst hatte. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin zerstört worden, so die Mediziner. Eine Entscheidung in der Sache blieb aus, weil der Patientin mittlerweile in einem anderen Krankenhaus eine Niere transplantiert wurde. Wäre die Klage in der Sache begründet gewesen?

Höfling: Ja. Die Frau nur wegen einer vermeintlich unbotmäßigen E-Mail ihres Mannes als nicht transplantabel einzustufen, das wäre nicht zu halten gewesen. Das VG hat übrigens sehr lange gebraucht, um sich auch nur mit der Frage der Zulässigkeit zu beschäftigen. Während des Verfahrens war immer wieder zu spüren, dass die Richter den Fall am liebsten den Zivilgerichten zugeschoben hätten. Dann haben sie den Verwaltungsrechtsweg zwar doch für eröffnet erklärt, was in der Tat eine schwierige rechtliche Frage ist, die keiner so genau zu beantworten weiß, anschließend haben sie aber eine neue Hürde aufgestellt, indem sie das Feststellungsinteresse der Klägerin, die ja mittlerweile eine neue Niere hat, verneint haben.

LTO: Warum haben sich die Richter so gegen eine Entscheidung in der Sache gewehrt? Das hätte doch recht interessant werden können.

Höfling: Die ganze Transplantationsmedizin ist ein heikles Thema und steht im Moment durch den Strafprozess in Göttingen noch viel mehr im öffentlichen Fokus. Da möchten viele keinen weiteren Anlass für Kritik geben. Wenn in den vergangenen Jahren überhaupt Fälle vor Gericht gelandet sind, endeten die Verfahren in einem Vergleich. Dabei hat mittlerweile sogar das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren darauf hingewiesen, dass es da wohl tiefergreifende Probleme zu erörtern gibt.

"Compliance dürfen die Ärzte nicht willkürlich auslegen"

LTO: In vielen Fällen kommt es aber gar nicht zum Prozess?

Höfling: Ja, schon deswegen, weil die Betroffenen andere Dinge im Kopf haben, als vor Gericht zu streiten. Das war in dem Münchner Fall etwas anders, weil die Frau Mitglied der Deutschen Stiftung für Patientenschutz ist und von dieser in dem Verfahren unterstützt wird.

LTO: Das Transplantationszentrum hatte die Aufnahme der Frau auf die Warteliste abgelehnt, weil das "Vertrauensverhältnis" zwischen Patientin und Ärzten zerstört gewesen sei. Warum ist ein solches Vertrauensverhältnis Voraussetzung, um auf die Warteliste zu kommen? Wörtlich steht davon nicht einmal in den Transplantationsrichtlinien der Bundesärztekammer etwas, geschweige denn im Transplantationsgesetz (TPG), das die Richtlinien konkretisieren sollen.

Höfling: Die Ärzte nennen das in ihren Richtlinien "Compliance", darunter fällt auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Das kann in bestimmten Situationen natürlich schon wichtig sein, etwa im Rahmen der Nachbetreuung.  Die Behandlung muss insgesamt erfolgversprechend sein. "Compliance" dürfen die Ärzte aber nicht willkürlich auslegen, wie es ihnen gerade passt.

Außerdem sollten die Transplantationsrichtlinien nur den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in der Medizin feststellen. Compliance hat aber mit medizinwissenschaftlicher Erkenntnis nichts zu tun. Das heißt, die Bundesärztekammer ist eigentlich nicht dazu berufen, solche Festlegungen zu treffen. Dazu muss der Gesetzgeber nähere Vorgaben machen. Stattdessen regelt die sogenannte Selbstverwaltung das und zwar nahezu unter Ausschluss der Gerichte. Das führt zu einem System von organisierter Verantwortungslosigkeit, wie es ein Kollege formuliert hat, was dann wiederum Misstrauen der Bevölkerung zur Folge hat. Das ist ein Teufelskreis zulasten der Patienten.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Gerichte scheuen Entscheidung über Transplantationsrichtlinien

  • Seite 2:

    Gesetzgeber muss Farbe bekennen und über Gerechtigkeitsfragen entscheiden

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Warten auf Herz und Niere: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12573 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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