Online Reputation Management: Keine Kommunikation ohne die Juristen

von Tobias Kohl, LL.M.

11.06.2013

Im Internet verbreiten sich nicht nur Nachrichten schnell rund um die Welt. Unwahre und rufschädigende Äußerungen können Karrieren und Leben über Nacht ruinieren. Während viele Juristen die Einzelfallorientierung im Persönlichkeitsrecht monieren, bieten Dienstleister längst professionelle Hilfe zur Wiederherstellung des guten Rufs im Netz an. Mit den Anwälten arbeiten sie eng zusammen.

Nachrichtendienste, soziale Netzwerke und Bewertungsplattformen gehören inzwischen zum täglichen Leben. Ohne Facebook, Twitter und YouTube hätte es einen politischen und gesellschaftlichen Umbruch in Ägypten und Syrien wahrscheinlich nicht gegeben. Die Koordination der Proteste und Aufstände in Nordafrika und im Nahen Osten, die unter dem Stichwort "Arabischer Frühling" in die Geschichte eingegangen sind, erfolgte über diese Kanäle. Hierzulande wurde jüngst eine von FDP-Politiker Rainer Brüderle ausgelöste öffentliche Debatte zum Thema Sexismus geführt, die mit dem Hashtag #Aufschrei auf Twitter fortgesetzt wurde.

Die Zahl der Prosumenten, also Internetnutzern, die Informationen aus dem Web konsumieren und eigene Inhalte produzieren, steigt stetig. Anders als im Bereich der klassischen Medien erfolgt die Verbreitung von Nachrichten jedoch häufig ohne journalistische Qualitätsstandards.

Herkunft und Wahrheitsgehalt von Informationen werden nicht geprüft, von der Berichterstattung Betroffene vor Veröffentlichung nicht angehört. Diese Entwicklung bringt zwangsläufig eine intensivere Gefährdungslage für die Persönlichkeitsrechte im Netz mit sich.

Positive Meldungen gegen rufschädigende Inhalte

So wundert es nicht, dass sich mittlerweile ein eigener Dienstleistungszweig damit beschäftigt, im Fall von Reputationsattacken auf Unternehmen und Einzelpersonen auf Kommunikationsebene tätig zu werden, um Imageschäden zu minimieren.

Christian Scherg, Geschäftsführer des Reputationsmanagements "Revolvermänner GmbH", erläutert die Strategie: "Vor allem geht es darum, die Gerüchtespirale zu durchbrechen." Durch die Erstellung neuer und positiver Meldungen und deren virale Verbreitung würden die rufschädigenden Inhalte in den Suchmaschinen nach unten verdrängt.

Aus Sicht des Unternehmers wäre das auch im Fall von Bettina Wulff, die sich gegen Rotlicht-Gerüchte im Internet wehrt, der schnellere Weg gewesen. Durch die Verbreitung positiver Inhalte zwischen der Hochphase der Gerüchte um die ehemalige First Lady und ihrer Buchveröffentlichung hätte man das Problem lösen können.

Auf der juristischen Ebene wünschen sich viele Medienrechtler, die Persönlichkeitsrechte im Netz schützen wollen, klarere Kriterien. Die rechtlichen Probleme sind breit gefächert. Sie reichen von der identifizierenden Berichterstattung in einem Online-Archiv und dem fliegenden Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Web bis zu automatischen Suchergänzungsvorschlägen bei Google.   

BGH-Rechtsprechung in der Kritik

Georgios Gounalakis warf beim Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf die Frage auf, ob die von der Rechtsprechung aufgestellten Leitkriterien und eine Einzelfallbetrachtung geeignet sind, die neuesten Entwicklungen in den Onlinemedien abzudecken. Der Marburger Rechtsprofessor zog dabei eine positive Bilanz, merkte allerdings an: "Es gibt keinen besseren Nährboden für Anwälte als das Persönlichkeitsrecht".

Die Berliner Anwältin Julia Bezzenberger sieht das etwas anders. "Die Beratung meiner Mandanten gleicht einem Roulettespiel", beklagte die Medienrechtlerin, die vorrangig prominente Einzelpersonen vertritt, im Rahmen der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein (AGEM). Die Vielzahl an Einzelfallentscheidungen mache es immer schwieriger, die Erfolgsaussichten eines Prozesses zu prognostizieren.

Vera von Pentz, Richterin am VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) und damit maßgeblich an diesen Entscheidungen beteiligt, verteidigte die Einzelfallrechtsprechung. Nur so könnten die widerstreitenden Interessen zwischen der Achtung des Persönlichkeitsrechts und dem Interesse an einer Berichterstattung abgewogen werden.

Ob die detaillierte Einzelfallrechtsprechung den anwaltlichen Alltag unnötig erschwert oder den Advokaten erst eine Plattform gibt, auf der sie sich regelrecht austoben können, ist für den Online Reputation Manager relativ gleichgültig. Die Hüter des guten Rufs im Netz sind auf die Juristen, welche diesen verteidigen, ebenso angewiesen wie umgekehrt: Um wirkungsvoll und nachhaltig gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet vorzugehen, bedarf es einer feinen Abstimmung zwischen Kommunikation und juristischem Ansatz.

Der Autor Tobias Kohl, LL.M. ist Rechtsanwalt in Köln und Mitglied der Redaktion der Legal Tribune ONLINE.

Zitiervorschlag

Tobias Kohl, LL.M., Online Reputation Management: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8896 (abgerufen am: 16.10.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen