OLG München verurteilt Hanna S. zu fünf Jahren Freiheitsstrafe: "Es ist ganz ein­fach, andere Men­schen schlägt man nicht"

von Tanja Podolski

26.09.2025

Die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. ist der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Es ist das erste deutsche Urteil im Budapest-Komplex.

"Es gibt keine gute politische Gewalt". Das sagt Dr. Philipp Stoll, Vorsitzender Richter im Verfahren gegen Hanna S., bei der Begründung des Urteils gegen die mutmaßliche Linksextremistin. Sein Senat am Oberlandesgericht (OLG) München hat die 30-Jährige zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt (Urt. v. 26.09.2025, Az. 8 St 3/24).

Es ist der 33. Verhandlungstag, gut sieben Monate nach dem Prozessauftakt und gut zehn Tage, nachdem ihre Anwälte Yunus Ziyal aus Nürnberg und Dr. Peer Stolle aus Berlin auf Freispruch plädiert hatten. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert – da ging der Senat nicht mit. Die Tötung sei nicht in Kauf genommen worden, der Vorsatz fehlte also. 

Doch das Gericht befindet S. schuldig der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in sechs tateinheitlichen Fällen in mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Inland oder an einer solchen im Ausland in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder an einer solchen im Ausland. §§ 129, 224 Abs. 1, 53, 52 Strafgesetzbuch (StGB). Die Urteilsbegründung dauert gut eine Stunde. 

Im Saal bleibt es still in dieser Zeit. Nur, als S. den Saal betreten hatte, applaudierten die Zuschauer rund eine Minute. Danach: kein Rufen, keine Solidaritätsbekundungen, wie sie an anderen Prozesstagen zu hören waren. Die 23-Jährige, schmale S. wirkt gefasst. Ganz in schwarz gekleidet, einige der schulterlangen mittelblonden Haare zum Knoten am Hinterkopf zusammengefasst, goldene Ohrringe, blickt sie nur immer wieder kurz in Richtung des Zuschauerraumes, schaut dann wieder geradeaus, geht ins Gespräch mit ihren Anwälten. 

Arm fixiert, als andere mit Schlagstöcken einschlugen

Fast eine halbe Stunde nach der geplanten Uhrzeit betritt der Senat den Saal. Und teilt mit, dass er Klatschen oder Zwischenrufe als Ungebühr werten und ahnden würde. "Es ist ganz einfach, andere Menschen schlägt man nicht", sagt der Richter Stoll – von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen abgesehen. 

In der Gesamtschau sei S. Teil der kriminellen Vereinigung gewesen, die im Februar 2023 nach Budapest gereist sei, um dort Angriffe auf Rechtsextreme zu verüben, die dort jährlich aus ganz Europa zum "Tag der Ehre" zusammenkommen. Das EU-Parlament spricht dazu von durch ungarische Ministerien geförderte "NS-glorifizierenden Neonaziaufmärschen"

S. sei an zwei von insgesamt fünf Angriffen der Gruppe beteiligt gewesen, befindet der Senat. S. habe einen Arm fixiert, als andere mit Schlagstöcken und anderem Schlagwerkzeug auf eine Person eingeschlagen hätten. Im zweiten Fall war ihr Beitrag nicht konkret zu sehen, doch aus den Videoausschnitten vor und nach dem Angriff ergebe sich eine Tatbeteiligung, die Tatbeiträge der anderen müsse sie sich zurechnen lassen. 

Ob es eine kriminelle Vereinigung im Inland oder im Ausland war, das konnte der Senat nicht feststellen – es gebe Anhaltspunkte für eine Vereinigung im Inland, andere sprächen für eine ausländische – die beteiligten Antifaschisten sollen auch aus anderen europäischen Ländern nach Budapest gereist sein. 

Kein Ausgleich der Taten durch frühere "Wohltaten"

Den Schwerpunkt des begangenen Unrechts sieht der Senat aber nicht in der kriminellen Vereinigung – dies käme erschwerend hinzu, so der Vorsitzende, sondern in den gefährlichen Körperverletzungen. Zugunsten von S. wertete der Senat, dass sie keine Vorstrafen habe und die Mitgliedschaft nur wenige Tage dauerte. Die Taten könnten aber nicht durch frühere "Wohltaten", wie etwa ihre Lebensführung, ihr Einsatz für die Seenotrettung oder das Gefühl, etwas gegen Rechtsextremismus tun zu müssen, ausgeglichen werden. 

S. habe sich "über das staatliche Gewaltmonopol erhoben – und damit die eigene Überzeugung mit Füßen getreten", so der Vorsitzende. S. habe sich selbst zu denen gemacht, die sie bekämpfen wollte. Es habe kein von Reue getragenes Geständnis, keine Aufklärungshilfe, keine Wiedergutmachung gegeben. "Wenn wir diese Umstände hätten berücksichtigen können, wären wir in einem ganz anderen Rahmen gelandet", sagt er. 

So aber kam der Senat zu je drei Jahren und zehn Monaten pro verübter gefährlicher Körperverletzung. 

Zum Abschluss sagte Richter Stoll in Richtung der Kunststudentin S.: “Ich möchte erwähnen: Es gibt eine weitere Form der politischen Auseinandersetzung: Das ist die Kunst. Gute Kunst bleibt gute Kunst, egal wo sie geschaffen wird. Ich hoffe, dass sie diese wieder nutzen werden, die sie offenbar auf preisträchtigem Niveau beherrschen.” Dann teilt er mit, dass der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt. 

Als S. daraufhin mit den Justizbeamten den Saal verlässt, bleibt es still. 

Erst draußen vor dem Hochsicherheitssaal geht dann die Kundgebung weiter. Am Rande teilen die Verteidiger von S. mit, dass sie in Revision gehen werden. 

Anklage gegen weitere Beschuldigte in Düsseldorf und Budapest

In den Budapest-Komplex sollen weitere Personen involviert sein, sieben weitere Personen hatten sich im Januar an verschiedenen Orten den Behörden gestellt, gegen sechs deutsche Staatsangehörige hat die Bundesanwaltschaft am 25. Juni Anklage zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erhoben (Az. III-7 St 1/25) – zugelassen ist diese bisher nicht. 

Die siebte Person ist ein Syrer, dem aufgrund eines Europäischen Haftbefehls die Auslieferung nach Ungarn droht. Das stand auch für die sechs Deutschen im Raum, doch in Bezug auf diese hatte der GBA den für Auslieferungsverfahren jeweils zuständigen Generalstaatsanwaltschaften mit Schreiben vom 31. Januar 2025 mitgeteilt, dass nach Einschätzung der Behörde die hiesigen Ermittlungen vorrangig seien. "Diese Bewertung, bei der insbesondere der Gesichtspunkt der Effektivität der Strafverfolgung zu gewichten war, ist auf der Grundlage des aktuellen Ermittlungsstands erfolgt", teilte der GBA seinerzeit LTO mit. 

Zu der jetzt in Deutschland verfolgten Gruppe zählt auch die non-binäre Person Maja T. Deren schnelle Auslieferung über Nacht nach Ungarn hatte im Juli 2024 für deutliche Kritik und erhebliche Bedenken auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Hinblick auf die Abläufe bei der Überstellung gesorgt. Der Prozess gegen T. in Ungarn läuft noch, nach Informationen aus der Szene soll das Urteil am 8. Oktober verkündet werden – dann hätte der Prozess elf Verhandlungstage gedauert.

Zitiervorschlag

OLG München verurteilt Hanna S. zu fünf Jahren Freiheitsstrafe: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58254 (abgerufen am: 09.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen