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OLG Düsseldorf: Weiterer Strafprozess im Budapest-Komplex startet: Viel­leicht läuft wieder "Lasst die Glatzen platzen"

von Tanja Podolski

12.01.2026

Der Hochsicherheitsgerichtssaal des OLG Düsseldorf

Stadtnah, aber doch ab von jeglichem Publikumsverkehr liegt das Hochsicherheitsgerichtsgebäude des OLG Düsseldorf. Foto: Tanja Podolski

Am Dienstag startet vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen sechs mutmaßliche Linksextremisten im Budapest-Komplex. Damit ist ein drittes OLG mit den Vorwürfen befasst. Die Sicherheitsvorkehrungen betreffen auch die Anwälte.

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Am morgigen Dienstag, dem 13. Januar, soll um 10.30 Uhr der Prozess gegen sechs mutmaßliche Linksextremisten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf starten (Az. III-7 St 1/25). Soll ­denn wenn es pünktlich losginge, wäre das ein Novum in den Verfahren rund um den Budapest-Komplex. Die sicherheitspolizeilichen Anordnungen des Vorsitzenden Richters sind ähnlich massiv wie zuvor beim Prozessauftakt gegen die anderen Tatverdächtigen in Dresden und in München. Alle Personen, die am Dienstag Zugang zum Hochsicherheitsgerichtssaal haben wollen, müssen durchsucht werden, auch die Verteidiger. Und das wird dauern. 

Drei der Anwält:innen hatten sich noch mit einem Normenkontrollantrag im Eilverfahren gegen die entsprechende Anordnung gewandt, blieben damit jedoch erfolglos (OVG NRW, Beschl. v. 08.01.2026, Az. 4 B 1472/25.NE). In der Vergangenheit sei bereits der konkrete Verdacht entstanden, dass inhaftierten terroristischen Gewalttätern mit Hilfe ihrer Verteidiger Waffen und Sprengstoff zugeführt worden seien, teilte das Gericht mit. Es erscheine daher "nicht sachfremd, wenn der Vorsitzende die abstrakte Gefahr von empfindlichen Störungen der Hauptverhandlung durch die Angeklagten sieht, denen immerhin die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen wird", so das OVG in der Begründung des Beschlusses. 

Dass durch derartige Vorkehrungen auch Verteidiger getroffen werden, die keinen Anlass zu der Annahme gegeben haben, sie würden die "Ordnung in der Sitzung" gefährden oder gar Gewalttäter unterstützen, müsse im Interesse der Sicherheit in Kauf genommen werden. Zudem liege darin kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Vergleich zu anderen Organen der Rechtspflege – gemeint sind offenbar die Vertreter der Bundesanwaltschaft, die sich dieser Prozedur nicht unterziehen müssen. Denn, so das OVG in dem Beschluss, "von prozessbeteiligten Vertretern des Staates geht keine Gefahr für die Ordnung in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen aus". 

Mitbekommen wird die allgemeine Öffentlichkeit von den Schlangen vor dem Gericht oder den Durchsuchungen erst einmal nichts. Denn ebenfalls genauso wie die anderen Verfahren im Budapest-Komplex gegen Hanna S. in München und gegen die sogenannte Antifa-Ost in Dresden wird der Prozess in einer Außenstelle des Gerichts unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, weit ab vom Publikumsverkehr. In Düsseldorf liegt dieses inzwischen über 20 Jahre alten Hochsicherheitsgerichtsgebäude an Felder angrenzend zwischen dem familiären Stadtteil Bilk und dem dörflich anmutendem Hamm. 

Kundgebung vor Prozessbeginn

Doch während an normalen Tagen eher Kaninchen, Trecker oder einzelne Jogger über die Bildschirme der Überwachungskameras in dem Bauwerk flimmern dürften, werden am Dienstag nicht nur jede Menge Medienvertreter, sondern spätestens ab 8.30 Uhr auch Antifaschisten für eine Kundgebung vor Ort sein. Wie bei den vorherigen Prozessauftakten in München und Dresden werden sie Kaffee ausschenken, Statements abgeben, solidarische Grüße diverser Gruppierungen übermitteln und Musik abspielen, ­vielleicht wie in Dresden "Lass die Glatzen platzen" von der Band Hass oder "Hausverbot" von Sonos Cliq. Die Essenz der Lieder: Eigentlich mag man keine Gewalt, doch gegen Nazis ist sie manchmal notwendig. 

Dennoch: Für "normale" Bürger oder die Medien war die Stimmung bisher stets unbedrohlich und friedlich. Gegen einen ihnen bekannten Blogger aus der rechten Szene schirmten sich die Antifaschisten in Dresden lediglich mit Regenschirmen ab, um nicht Teil dessen Videos zu werden und riefen ihm zu, er solle aufhören, sie zu filmen. Doch sie wollten sich an die Auflagen für die Kundgebungen halten, korrigierten wenn nötig ihre Aktionen nach entsprechenden Hinweisen der Polizei, blieben umgeben von massenhaft Polizei kooperativ und zeigten lediglich lautstark ihre Solidarität mit den Angeklagten. Anderes ist auch für Dienstag nicht zu erwarten. 

Taten in Erfurt und Ungarn angeklagt

Einige von ihnen werden sich irgendwann in der Schlange anstellen, um in das Gerichtsgebäude für das Staatsschutzverfahren zu kommen. Dort wird die Anklage gegen Paula P. (22 Jahre), Emilie D. (23 Jahre), Nele A. (23 Jahre), und Moritz S. (23 Jahre) – jeweils als Heranwachsende – sowie Clara W. (24 Jahre) und Luca S. (23 Jahre) verlesen werden. Ihnen wird u.a. die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Taten sollen zum sogenannten Tag der Ehre in Ungarn ­ein Treffen von Rechtsextremen, die das EU-Parlament als  durch ungarische Ministerien geförderte "NS-glorifizierenden Neonaziaufmärschen" bezeichnet, ­aber auch in Deutschland begangen worden sein.

Der Generalbundesanwalt wirft den Angeklagten vor, einer militanten linksextremistischen Vereinigung um Johann G. anzugehören, der gemeinsam mit anderen seit Ende November in Dresden vor Gericht steht. Die in Düsseldorf Angeklagten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen mutmaßlich der rechten Szene angehörige Personen beteiligt haben. Fünf der hier Angeklagten hatten sich Anfang des Jahres 2025 freiwillig den Strafverfolgungsbehörden gestellt, die sechste wenige Monate später. Alle befinden sich in Untersuchungshaft und werden nun für den Prozess aus den Justizvollzugsanstalten u.a. aus Hamburg, Bielefeld, Luckau-Duben in Brandenburg und Chemnitz in die Nähe des OLG Düsseldorf verlegt. 

Antifaschismus als niedriger Beweggrund?

Die Anwälte der Angeklagten hatten den Vorwurf des versuchten Mordes kritisiert und die Zuständigkeit des OLG Düsseldorf angezweifelt. Es gebe keinen persönlichen Bezug der Angeklagten zu diesem Gerichtsstandort, hatten sie erklärt. Vier der sechs Antifaschist:innen waren im Jahr 2023 Heranwachsende, womit die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht komme, argumentieren sie weiter. Deswegen sei in der Regel am Wohnort der jungen Angeklagten zu verhandeln.

Die Bundesanwaltschaft hatte offenbar auf den Ergreifungsort in NRW abgestellt. 

Das vorgeworfene antifaschistische Tatmotiv habe der Generalbundesanwalt als "niederen Beweggrund" eingestuft. Doch seit der Wiedervereinigung habe es kein einziges Todesopfer von Antifaschist:innen gegeben, teilten die Verteidiger:innen in einer aktuellen Stellungnahme mit. Auch das OLG Dresden habe in dem Prozess gegen Lina E. u.a. bereits rechtskräftig festgestellt, dass tödliche Verletzungen der dort angegriffenen Neonazis gerade nicht in Kauf genommen worden seien. Ebenso war die Antifaschistin Hanna S. in München wegen versuchten Mordes angeklagt, aber nicht deswegen verurteilt worden. Auch die Ungarn haben diesen Tatvorwurf im noch laufenden Prozess gegen die rechtswidrig ausgelieferte Maja T. nicht erhoben. 

72 Verhandlungstage angesetzt

Bei den in Düsseldorf angeklagten Taten geht es um den Vorwurf von Überfällen auf bei Rechten beliebte Geschäfte etwa in Erfurt und Angriffe von Personen mit der Faust, einem Teleskopschlagstock und einem Hammer sowie um Angriffe in Budapest Anfang 2023. Der Vorwurf von Diebstahl von bei Angriffen getragener Kleidung und Urkundsdelikte bei der Anmietung von genutzten Wohnungen sind bei diesen Vorwürfen fast Randnotizen. 

72 Verhandlungstage hat der Vorsitzende Richter für das Verfahren gegen die sechs Antifaschisten angesetzt. Wenn es dabei bleibt, wird am 12. Januar 2027 ein Urteil gesprochen werden. 

In Ungarn wird ein solches früher erwartet: Dort läuft wegen ähnlicher Tatvorwürfe im Budapest-Komplex seit Anfang 2025 der Prozess gegen die non-binäre Person Maja T. und gegen deutsche Anna M. aus Berlin, die haftverschont von Deutschland aus an dem Prozess teilnehmen kann. Das Urteil soll am 22. Januar verkündet werden, bis dahin sind weitere drei Prozesstage angesetzt. Maja T. drohen bis zu 24 Jahre Haft, bei einem Geständnis war ihr zum Prozessauftakt eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren angeboten worden. Nach LTO-Informationen rechnen die das Verfahren auch in Budapest begleitenden Antifaschisten daher nicht mit weniger als 14 Jahren. 

Bis dahin wird es in Düsseldorf gerade mal drei Verhandlungstage gegeben haben.

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OLG Düsseldorf: Weiterer Strafprozess im Budapest-Komplex startet: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59036 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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