Sieben mutmaßlichen Linksextremisten wird am OLG in Dresden der Prozess gemacht. Einige vorgeworfene Taten zählen zum Budapest-Komplex, vor allem aber geht es um die so genannte Gruppe Antifa-Ost.
Es wird still unter den Zuschauer:innen, als die ersten drei der sieben Angeklagten den Sitzungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden betreten. Als die Kameraleute in den mit Panzerglas abgeschirmten Raum drängen, schirmen die Angeklagten mit Ordnern ihre Gesichter ab, die Zuschauer:innen drehen sich weg – Gesichter soll hier keiner filmen. Es ist Prozessauftakt in dem Staatsschutzverfahren (Az. 4 St 2/25) gegen sieben Antifaschist:innen im Alter zwischen 28 und 49 Jahren. Vier von ihnen sind seit Januar 2025 in Untersuchungshaft: Tobias E., Johann G., Thomas J. und Paul M.. Drei weitere, Henry A., Melissa K. und Julian W., sind auf freiem Fuß.
Vieles hier an der Außenstelle des OLG in Dresden ähnelt den Bedingungen bei anderen Verfahren vor Staatsschutzsenaten: Das hoch gesicherte Gebäude liegt weit ab von der Innenstadt, ein massives Polizeiaufgebot von mindestens zehn Mannschaftswagen steht entlang der Straße. Der Zugang zum Gerichtsgebäude ist nur nach ausgiebiger Kontrolle möglich. Draußen machen die Antifaschist:innen ihre übliche Solidaritätskundgebung. Die an den Fahrradständern des Gerichts angelehnten Plakate "Nur Faschisten haben Angst vor Antifaschisten" oder "Trump hat Angst vor der Antifa" müssen sie auf deutliche Ansage eines Justizbeamten räumen – erlaubt sind sie nur am Bürgersteig. Die Aussagen des Versammlungsleiters sind ebenso deutlich: "Antifaschismus ist notwendig – in all seinen Facetten". Notfalls müssten Antifaschisten alles tun, um Nazis zu hindern, das zu tun, was sie tun, heißt es.
Ob das die Angeklagten auch so gesehen haben, soll in den nächsten Monaten bis Jahren der Senat klären. Rund 140 Prozesstage sind bis zum 30. April 2027 angesetzt.
Drei Richter des Senates schon im Lina E. Verfahren tätig
Als Johann G., Paul M. und Tobias E. den Saal betreten, wird es laut: "Free all Antifas" rufen die Zuschauer:innen. Es sind Freund:innen darunter, Familie, Politiker:innen der Linken. Die Angeklagten kommen in enganliegenden Handschellen, die ihnen verbieten, die Arme auseinanderzunehmen. Mal lächeln einzelne die Zuschauer:innen an, immer wieder werden sie im Laufe des Tages von einigen den Blick suchen.
So freudig und unterstützend die Angeklagten begrüßt werden, so deutlich zeigen die Zuschauer:innen die Ablehnung gegenüber den Vertreter:innen der Staatsanwaltschaften: Die Oberstaatsanwältin und den Vertreter der Generalbundesanwaltschaft kennen die Zuschauer:innen schon vom Prozess gegen Lina E., der ehemaligen Lebensgefährtin von Johann G.. Lina E. und auch damalige Mitangeklagte wurden bereits wegen Taten in Leipzig, Wurzen und Eisenach verurteilt, einige dieser Geschehen sind auch jetzt wieder Gegenstand der Anklage. Lina E. bekam fünf Jahre und drei Monaten Freiheitsstrafe.
Ihr und auch Johann G. spricht die Bundesanwaltschaft eine herausgehobene Stellung innerhalb der jetzt in Dresden Angeklagten zu.
Den Vorsitz in dem Verfahren hat Joachim Kubista, er wurde erst zum 13. Oktober ernannt. Drei weitere Richter:innen sind mit der antifaschistischen Szene und ähnlichen Vorwürfen bereits vertraut – und darin sehen die Verteidiger ein Problem: Denn diese drei der fünf Richter:innen des 4. Strafsenats waren bereits im Lina-E-Verfahren tätig. Die Anwält:innen haben diese Richter:innen daher wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Anwält:innen teilten noch vor dem Prozessauftakt mit, dass schon damals Schuldfeststellungen gegen ihre Mandant:innen getoffen worden seine – allerdings ohne, dass diese Anklagte gewesen wären. Die Befangenheitsanträge wurden am 22. November 2025 zurückgewiesen, die Anwält:innen wollen diese Frage aber später von höheren Gerichten prüfen lassen.
Weitere Anträge würden Anwält:innen der Angeklagten gerne noch vor der Verlesung der Anklage stellen: Etwa wegen fehlender umfassender Akteneinsicht und zur Frage, ob es behördliche Prozessbeobachter:innen gibt. Das wird die erste Unterbrechung des Tages. Nach zehn Minuten teilt der Vorsitzende mit, die Anträge würden zurückgestellt, § 238 Abs .1 Strafprozessordnung (StPO). Die Verlesung der Anklage kann beginnen. Sie soll Stunden dauern.
Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft
Abwechselnd lesen die drei Vertreter:innen ihrer Staatsanwaltschaften vor, was sie den Angeklagten zur Last legen. Sie sollen seit spätestens Ende 2017 beziehungsweise Anfang 2018 Mitglieder beziehungsweise Unterstützer (im Fall von Thomas J.) einer in und um Leipzig gegründeten kriminellen Vereinigung sein, § 129 Abs. 1 Satz 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB). Die Behörde ist überzeugt, dass alle eine militante linksextremistische Ideologie teilten, die insbesondere die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols einschließe.
Die Angeklagten sollen an mehreren Tagen Personen der mutmaßlich rechten Szene unter anderem mit Schlagstöcken und einem Hammer angegriffen haben, teilweise auch dann noch, als diese bereits am Boden lagen. Eine Gaststätte in Eisenach, die als Treff von Rechten gilt, sollen einige der Gruppe aufgesucht und den rechtsextremen Inhaber sowie Besucher angegriffen und Mobiliar beschädigt haben. Ein Thor-Steinar-Geschäft in Dortmund, das Bekleidung einer bei Rechten beliebten Marke führt, soll von ihnen überfallen und beschädigt worden sein. In Dessau und Dresden geschahen die Angriffe im Kontext der Jahrestage der Bombardierung der Städte. "Dem Gedenktag", wird die Staatsanwaltschaft vorlesen – eine Zuschauerin kann ein verächtliches "pah – Gedenktag" nicht zurückhalten. Ansonsten bleibt es jetzt ruhig im Saal.
Einige der vorgeworfenen Taten sollen zudem in Ungarn beim sogenannten Tag der Ehre begangen worden sein. An diesem Tag treffen sich Neonazis aus ganz Europa in Ungarn, um unter anderem der Waffen-SS zu huldigen.
Nach rund eineinhalb Stunden kommt die zweite Unterbrechung für eine Mittagspause, dann folgt eine weitere Stunde der Verlesung vieler weiterer Tatvorwürfe - dann ist die Staatsanwaltschaft vorerst fertig.
Anwälte beklagen mangelnde Akteneinsicht
Jetzt dürfen die Anwält:innen.
Ein Problem, so zeigt sich in Bezug auf mindestens zwei Angeklagte, ist die aus ihrer Sicht fehlende umfassende Akteneinsicht. Die Verteidiger:innen tragen vor, sie hätten diese trotz mehrfacher Anträge nicht erhalten und wesentliche Teile der Akte seien nur kurzfristig zur Verfügung gestellt worden. So sei eine ordnungsgemäße Vorbereitung unmöglich gemacht – nach der Aktenlage richte sich ja die Verteidigung aus – etwa auch, ob es eine Einlassung gäbe.
Auch in Hinblick auf zeitnah anstehende Zeugenbefragungen könne etwa die Videodatei "Linker Terrorismus in Deutschland" relevant sein, in der sich vermeintlich der Kronzeuge äußern soll, der schon im Verfahren gegen Lina E. ausgesagt hatte.
Darüber hinaus stellen die Anwält:innen aller Angeklagten den Antrag, dass Prozessbeobachter:innen identifiziert und ggf. ausgeschlossen werden sollten. Auch die kürzlich erfolgte Einstufung der "Antifa-Ost" als terroristische Vereinigung durch die US-Regierung halten die Verteidiger:innen für relevant. Jede Prozesshandlung der Mandant:innen könne sich auswirken –so sei eine unbefangene Verteidigung nicht möglich und der Grundsatz des Fair Trials nicht gewahrt.
Die Bundesanwaltschaft wird kurz Stellung nehmen zu den Anträgen der Verteidiger:innen – nach einer weiteren Unterbrechung.
35 Opfer laut Anklage
Es wird sich hinziehen, dieser Prozess: Angesetzt sind rund 140 Verhandlungstage. 14 vorgeworfene Taten sind aufzuklären, 35 Opfer sollen es gewesen sein mit Verletzungen wie Schürfwunden und gereizten Augen, aber auch Schädelbruch und womöglich dauerhaft eingeschränkter Sehfähigkeit.
Allen Angeklagten wirft die Bundesanwaltschaft gefährliche Körperverletzung vor (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB), wobei Melissa K. insoweit Gehilfin (§ 27 StGB) gewesen sein soll. Gegen Tobias E., Johann G. und Paul M. besteht laut Bundesanwaltschaft zudem der hinreichende Verdacht des versuchten Mordes (§ 211 StGB) sowie – ebenso wie für Julian W. – der Sachbeschädigung (§ 303 StGB), der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB).
Johann G. und Paul M. wird zudem schwerer Diebstahl (§ 242 Abs. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB) zur Last gelegt. Thomas J. soll zudem Sachbeschädigung begangen haben.
Weitere Verfahren in München, Budapest und Düsseldorf
Im September erging in München das erste Urteil im sogenannten Budapest-Komplex: Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte die 23-jährige Hanna S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren (Urt. v. 26.09.2025, Az. 8 St 3/24). In Budapest läuft noch das Verfahren gegen die rechtswidrig nach Ungarn ausgelieferte non-binäre Person Maja T., dort sind bis Januar weitere Termine angesetzt.
Ende Oktober hat das OLG Düsseldorf zudem die Anklage gegen weitere sechs mutmaßliche Linksextremisten im Budapest-Komplex zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Ab dem 13. Januar sind verteilt über ein Jahr 72 Prozesstage angesetzt, angeklagt sind dort Paula P. (22), Emilie D. (23), Nele A. (23), und Moritz S. (23) – jeweils als Heranwachsende – sowie Clara W. (24) und Luca S. (23). Auch ihnen werden Taten in Budapest und an Orten in Deutschland vorgeworfen.
In Dresden geht es schon am morgigen Mittwoch weiter. Mit einem Urteil wird 2027 gerechnet.
Auftakt am OLG Dresden gegen Antifa-Ost: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58714 (abgerufen am: 06.12.2025 )
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