Sicherheitsmaßnahmen beim Obama-Besuch in Berlin: "Nichts wäre sch­limmer als ein Anschlag"

Interview mit Dr. Dr. Frank Ebert

18.06.2013

Am Dienstag trifft US-Präsident Obama in Berlin ein. Am Mittwoch wird er vor dem Brandenburger Tor eine Rede halten. Die Absperrgitter stehen schon, Anwohner dürfen Fenster nicht öffnen und Dachterrassen nicht betreten. Wer die Sperrzone betreten will, muss sich ausweisen, ein Gastwirt sein Lokal schließen. Was die Polizei zum Schutz des Staatsgastes darf, erklärt Polizeirechtler Frank Ebert.

LTO: Rund um das Brandenburger Tor ist eine Sperrzone eingerichtet. Was ist das? Und wann darf so etwas eingerichtet werden?

Ebert: Das ist ein Kontrollbereich, in dem die Sicherheit des Staatsgastes in ganz besonderer Weise gewährleistet werden kann. Die Behörden dürfen eine solche Sperrzone einrichten, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. In Berlin ist das im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz geregelt.

LTO: Reicht es für diese Sicherheitsvorkehrungen, das Obama abstrakt gefährdet ist oder muss es Hinweise auf konkrete Anschlagspläne geben?

Ebert: Eine abstrakte Gefahr genügt. Wir müssen davon ausgehen, dass der US-Präsident eine exponierte Persönlichkeit ist, die natürlich auch Gegner hat. Die Sicherheitsmaßnahmen sind zu vergleichen mit denen, die während des Papst-Besuches 2011 oder des G8-Gipfels in Heiligendamm ergriffen worden sind.

LTO: In dieser Sperrzone hat die Polizei dann besondere Befugnisse? Sie darf also etwa Anwohner auffordern, sich auszuweisen, was sonst so ohne weiteres nicht möglich wäre?

Ebert: Richtig. Die Polizei darf auch anordnen, dass die Fenster geschlossen bleiben oder dass keine Fahrräder abgestellt werden. Alles, was im Entferntesten ein Gefährdungspotenzial hat, kann verboten werden. Damit soll verhindert werden, dass Gegenstände von angrenzenden Häusern geworfen werden oder Einzeltäter sich verkleiden, um sich als geladene Gäste einzuschleichen. Oder spektakuläre Demonstrationen. Die Medien sind ja während des Besuchs immer mit dabei. Das ist dann natürlich eine gute Gelegenheit für einzelne Leute oder Gruppen, die auf sich aufmerksam machen wollen.

"Sicherheitsmaßnahmen können vor VG überprüft werden"

LTO: Sie haben es eben schon angesprochen: In den Bereichen Potsdamer Platz und Regierungsviertel dürfen nicht einmal Fahrräder abgestellt werden, im Zweifel sollen sie kostenpflichtig entfernt werden. Anlieger müssen die Fenster zum Pariser Platz hin geschlossen halten, Balkone und Dachterrassen dürfen nicht genutzt werden. Sind Sicherheitsmaßnahmen denkbar, die zu weit gehen würden?

Dr. Dr. Frank EbertEbert: Das Stichwort ist die Verhältnismäßigkeit. Man muss sich immer fragen, ob die angeordneten Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, die Sicherheit des Präsidenten und seiner Begleitung zu gewährleisten. Seine Entourage umfasst ja neben seiner Familie rund 300 Personen.

Übertrieben wäre sicherlich, alles derart hermetisch abzuriegeln, dass Anwohner ihr Haus überhaupt nicht mehr verlassen oder betreten könnten. Oder ärztliche Hilfe nicht in den Sperrbereich zu lassen.

Vorläufiger Rechtsschutz gegen solche Anordnungen wäre theoretisch denkbar, mittlerweile aber wohl zu spät, da der Besuch ja heute beginnt. Aber möglich bleibt natürlich nachträglicher Rechtsschutz. Jeder Betroffene kann beim Verwaltungsgericht (VG) mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage überprüfen lassen, ob die Maßnahmen rechtmäßig waren.

LTO: Während bei seinem letzten Besuch noch Tausende der Rede des damaligen Präsidentschaftskandidaten vor der Siegessäule zuhören durften, wird dieses Mal das Gebiet rund um das Brandenburger Tor weiträumig abgesperrt und zum absoluten Sicherheitsbereich erklärt. Es wird kein Public Viewing geben. Nur geladene Gäste dürfen der Rede Obamas lauschen. Dabei spricht er doch auf einem öffentlichen Platz, kann man da die Öffentlichkeit einfach so ausschließen?

Ebert: Das kann man vorübergehend machen, wenn die Gefährdungslage so hoch ist. Wir müssen davon ausgehen, dass der US-Präsident eine der höchst gefährdeten Personen auf der Welt ist. Es muss mit schwer kalkulierbaren Gefahren zum Beispiel von Seiten islamistischer Terroristen gerechnet werden. Der US-Präsident verkörpert Symbole, die bei manchen richtige Reizbilder auslösen.

Man muss immer erwarten, dass einzelne gewaltbereite Gruppen sich an Aktionen gegen Obama beteiligen, wenn sich die Chance dazu ergibt. Es wäre nichts schlimmer als ein Anschlag auf den US-Präsidenten bei seinem Deutschland-Besuch.

"Gastwirt muss Schließung wohl ohne Entschädigung hinnehmen"

LTO: Ein Restaurantbesitzer, dessen Lokal in der Nähe von Obamas Hotel liegt, berichtete im ARD Morgenmagazin, dass er während des Besuchs schließen muss. Kann er Ersatz für seine Umsatzeinbußen erwarten?

Ebert: Wenn die Anordnung, sein Restaurant zu schließen, rechtswidrig war, dann wäre dies ein enteignungsgleicher* Eingriff und der Mann hätte einen Anspruch auf Entschädigung. Wenn das Ganze jedoch rechtmäßig ist, muss man prüfen, ob die vorübergehende Schließung wirklich ein so hohes Sonderopfer im Interesse der Allgemeinheit ist, dass der Mann eine Entschädigung verlangen kann oder ob das etwas ist, was jeder einmal hinnehmen muss. Eine Baustelle vor seinem Lokal müsste er ja auch ohne Entschädigung akzeptieren. Wenn allerdings die Existenz des Gastwirts dadurch gefährdet würde, könnte das anders aussehen.

LTO: Wird neben der Polizei auch die Bundeswehr für den Schutz Obamas sorgen?

Ebert: Nicht dass ich wüsste. Denkbar wäre, dass die Bundeswehr technische Hilfe leistet oder Sanitäter nach Berlin schickt. Aber die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine Angelegenheit der Berliner Ordnungsbehörden und der Polizei, nicht des Militärs.

LTO: Darf Obama daneben seine eigenen Personenschützer mitnehmen?

Ebert: Ja. Das kann man ihm nicht verwehren.

LTO: Was für Rechte haben diese dann? Dürfen sie Waffen tragen und einsetzen?

Ebert: Sie werden sicherlich bewaffnet sein. Aber der Schutz des Staatsgastes in Deutschland obliegt in erster Linie der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes. Die wird in Absprache mit den amerikanischen Behörden, also in diesem Fall dem Secret Service, die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Selbst tätig werden dürfen die Personenschützer allenfalls bei einem Angriff. Weitergehende Befugnisse haben sie nicht.

LTO: Vielen Dank für das Gespräch.

Dr. Dr. Frank Ebert ist Ministerialrat und Vertreter des öffentlichen Interesses beim Thüringer Innenministerium. Er war Lehrbeauftragter für Kriminologie an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und Leiter der Polizeiabteilung im Thüringer Innenministerium.

Das Interview führte Claudia Kornmeier.

*Anm. d. Red. v. 19.06.2013: Hier stand zunächst fälschlicherweise "enteignender" Eingriff.

Zitiervorschlag

Frank Ebert, Sicherheitsmaßnahmen beim Obama-Besuch in Berlin: "Nichts wäre schlimmer als ein Anschlag" . In: Legal Tribune Online, 18.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8954/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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